Habe ich ein Recht darauf auf die nächst mögliche Schule zu gehen?
Hallo, ich bin Hauptschüler und plane nach der Zehnten klasse mit dem Q Vermerk auf meine „Dorf“ Gesamtschule zu wechseln. Ich war beim Tag der offen Tür und es wurde mir mit geteilt das sie die Platze auslosen werden. Habe ich trotzdem ein Recht auf diese Schule zu gehen?
ps Ich wohne in NRW und die Gesamtschule Schule ist ungefähr 2-3 Minuten mit dem Fahrrad entfernt.
4 Antworten
Nein. Da Schuleinzugsbereiche in NRW abgeschafft wurden, hast du nicht mehr die Pflicht, aber auch nicht mehr das Recht, die nächst mögliche Schule zu besuchen.
Viel Glück bei der Auslosung.
Nein, leider nicht - zumal die Kapazitäten begrenzt sind.
Du hast keinen Anspruch darauf, wenn es mehr Schüler als Plätze gibt. Es kann ja nicht jeder einen Anspruch haben.
Nein, ein solches Recht gibt es grundsätzlich nicht.