Frist für ablegen der praktischen Führerschein prüfung?

3 Antworten

"Fristverlängerung für Fahrschüler

Gemäß § 18 Abs. 2 der FeV muss innerhalb eines Jahres nach Bestehen der Theorieprüfung auch die praktische Prüfung absolviert werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit und muss wiederholt werden. Im Zuge der Corona-Pandemie sollte 2020 diese Frist um ein halbes Jahr verlängert werden.

Im Ergebnis haben sich die Länder nicht auf eine einheitliche Fristverlängerung geeinigt. Die Länder treffen in Absprache mit den Prüfstellen ihre eigenen bundeslandspezifischen Regelungen. Ob die Frist in Ihrem Bundesland um ein halbes Jahr verlängert wurde – weil z.B. die Fahrschulen geschlossen waren und zwischenzeitlich keine Prüfungen abgelegt werden konnten – erfahren Sie bei Ihrer örtlichen Fahrerlaubnisbehörde oder dem jeweiligen Landesverkehrsministerium."

https://www.adac.de/news/coronavirus-fristverlaengerung-fuehrerschein/

Du kannst einen Antrag auf Fristverlängerung bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. Du brauchst aber eine gute Begründung, warum du es nicht schaffst. Keine Zeit ist jedoch kein Argument, sodass du vermutlich einen neuen Antrag stellen musst und die Theorieprüfung wiederholen musst

Am besten fragst du in deiner Fahrschule nach. Die wird es mit Sicherheit wissen.