Fahren ohne Führerschein?
Guten Abend,
Ich hab eine Frage, ganz kurz und knapp. Wenn ein Fahrer keinen Führerschein hat und ich fahre mit, mache ich mich dann strafbar?
Hat er keinen Führerschein oder keine Fahrerlaubnis?
Was ist der Unterschied? Er hat beides nicht
6 Antworten
Nur wenn du
- Halter des Fahrzeugs bist oder
- Weißt, dass der Fahrer keinen Führerschein hat und ihn zu der Fahrt animiert hast oder
- Etwas bei der Fahrt passiert, du die Fahrt aus einer Garantenstellung heraus hättest vermeiden müssen es aber nicht getan hast.
Dann ist es hochgradig leichtsinnig. In Sachen Strafbarkeit käme dann aber nur noch Variante drei in Betracht. Ein Beispiel: Es ist Dein Kleiner Bruder und Du solltest auf ihn aufpassen, während die Eltern unterwegs sind. Dann hättest Du eine Garantenstellung ihm gegenüber und müsstest ihm die Fahrt verbieten. Tust Du das nicht, machst Du Dich mit strafbar, falls etwas passiert.
und ihn zu der Fahrt animiert hast.
Naja, aktiv animieren braucht man den Fahrer nicht.
Im StVG steht "zulassen". Darunter könnte man auch verstehen, den Autoschlüssel an einem Ort zu lagern, an dem jemand ohne Fahrerlaubnis darauf zugreifen kann.
Das steht da für den Halter eines KfZ. Davon war hier aber nicht die Rede. Siehe Variante 1 meiner Antwort.
Achso, das ist eine "oder"-Auflistung. Ich hatte es als "und"-Auflistung verstanden.
Der Führerschein ist nur die Karte... die kann z.B. zu Hause vergessen herumliegen oder verloren gegangen sein, das ändert aber dann nichts daran dass man eine Fahrerlaubnis hat, in dem Sinne dass man die Fahrprüfung bestanden hat und im Fahrlerlaubnisregister eingetragen ist.
Als Fahrer bei der Kontrolle keinen Führerschein vorzeigen zu können, ist eine Ordnungswidrigkeit von 10 € und tangiert keine anderen Personen. Die Polizisten lassen über die Zentrale im Fahrerlaubnisregister nachsehen und können dadurch feststellen, dass der Fahrer eine Fahrerlaubnis hat.
Wenn man "keine Fahrerlaubnis" hat, heißt das dass man keine Fahrprüfung bestanden hat und dadurch nicht im Fahrlerlaubnisregister steht... oder dass man ein Fahrverbot hat. Das ist was völlig anderes, als die Karte nicht vorzeigen zu können.
Aber andere Leute (ob Beifahrer oder nicht) machen sich nach § 21 StVG nur strafbar, wenn sie Halter des gefahrenen Fahrzeugs sind. Man darf als Fahrzeughalter nicht zulassen, dass jemand ohne passende Fahrerlaubnis mit dem Fahrzeug fährt.
Sprich: Sitzt du als Beifahrer in dem Auto und es ist nicht dein Auto, bist du rechtlich aus dem Schneider.
Du hast nur das Problem, wie du nach Hause kommst, denn selbstverständlich darf jemand ohne Fahrerlaubnis nach der Polizeikontrolle nicht weiterfahren und man steht erstmal genau an der Stelle, wo die Kontrolle stattgefunden hat.
...wenn es Dein Fahrzeug ist, ganz gewiss! denn dann müsstest Du Dir den Führerschein vor Fahrtbeginn vorzeigen lassen. Ist es das Fahrzeug des Fahrers, nicht unbedingt....da möchte ich mich aber nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, da Du über das Fehlen des FS ja Kenntnis hast und Dich entsprechend verhalten müsstest.
Nein, es sei denn, du wärst auch Halter des Kfz.
Ja klar. Das ist ggf. nur bei Gefahr für Leib und Leben gerechtfertigt.
Edit: Habe die Frage falsch gelesen. Also: Nur wenn es dein Fahrzeug ist.
Nein, außer er wäre auch Halter des Kfz.
Ah, sorry, ich habe die Frage falsch gelesen. Ich dachte er will fahren.
Und was ist, wenn man zwar weiß, dass der Fahrer keinen Führerschein hat, ihn aber nicht zu der Fahrt animiert hat, aber dennoch mitfährt?