Darf der Lehrer die Schüler dabehalten?

3 Antworten

Moin,

„unschuldige Schüler” gibt's doch gar nicht...

Meinst du, dass in einer Klasse ein paar Schüler dem Unterrichtsgeschehen nicht aufmerksam folgten und der Lehrer deshalb das Stundenende für alle nach hinten verlängert hat?!

Hm, schwierig. Kommt auf die Umstände an. Wenn die Ablenkung durch die unaufmerksamen Schüler so groß war, dass niemand dem Unterricht mehr folgen konnte, dann brauchten alle (auch die, die eigentlich an den Ablenkungen gar nicht aktiv beteiligt waren) in den Augen des Lehrers eine Verlängerung, um zum Beispiel das Lernziel erreichen zu können.

Wenn die Verlängerung nur ein paar Minuten betrug, ist auch das sicherlich nicht wirklich problematisch.

Wenn es aber eine deutliche Verlängerung war (ab 15 Minuten oder so), geht das unangekündigt nicht. Auch verwerflich wäre es, wenn das Stundenziel eigentlich erreicht wurde (nur eben von den Störern vielleicht nicht), weil dann die Verlängerung eine Art Kollektivstrafe wäre, was nicht erlaubt ist.

Was möglich ist, ist, dass der Lehrer meint, dass alle durch die Störungen zusätzliche Zeit zum Üben brauchen. Dann kann der Lehrer diese zusätzliche Zeit angekündigt anberaumen, zum Beispiel alle an einem bestimmten Tag zur Frühstunde (7:10 Uhr) antanzen lassen. Aber das muss den Eltern (und den Schülern) angekündigt werden.

Die ganze Klasse für das Fehlverhalten einzelner zu bestrafen ist - wie gesagt - nicht erlaubt.

Und es ist in diesem Fall ja auch gar nicht nötig. Einfach in der nächsten Stunde die Störer zum Unterrichtsinhalt der Vorstunde abfragen. Dann kann das (vermutliche) Versagen bei der Prüfung (entsprechend schlecht) benotet werden und dadurch nur die getroffen werden, die es auch betrifft.

Oder man lädt nur die Störer zu einer (angekündigten) Verlängerung ein, damit sie das Versäumte nachholen können. Erfahrungsgemäß tut Schülern dabei eine Frühstunde mehr weh, als ein Nachsitzstunde...

Wie gesagt, ein schwieriges Thema, das stark von den konkreten Umständen abhängt.

LG von der Waterkant

Wenn die anderen Schüler schon vorher unerlaubt gegangen sind, regulär aber noch Unterricht wäre, darf der Lehrer die unschuldigen Schüler weiter bei sich da behalten und Unterricht machen.

Nein, und selbst die, die dem Unterricht nicht gefolgt sind nicht.

Wenn Schhulschluss, dann Schulschluss. gibt ja auch noch Termine neben der Schule.