Mietvertrag?

6 Antworten

Der Verlust deiner Arbeitsstelle ist in der Tat nicht das Problem des Vermieters. Er hat ein Anrecht auf seine Miete. Kann ja nicht sein das er dein Risiko für dich trägt.

Was die anderen Sachen angeht, am besten mit einem Anwalt sprechen oder zumindest mit dem Mieterschutz https://www.mieterhilfeverein.de/

dass der Vermieter sich 2 mal im Jahr Zutritt zur Wohnung verschaffen darf

Findest Du das schlimm, dass jemand sein Eigentum kontrolliert? Hast Du etwas Verbotenes vor?

rauchen verboten und Haustiere sind auch verboten.

Das kann man so festlegen und hat ja auch Vorteile.

Cuntdystreuer 
Fragesteller
 29.04.2024, 09:38

Schlimm nicht aber dass nicht aber ich suche gerade gründe um aus dem Vertrag rauszukommen da ich sonst Schulden aufbauen würde

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Osterkarnigel  29.04.2024, 09:40

Verständlich ist es aber einfach so darf er sich trotzdem kein Zutritt verschaffen.

Auch was das Thema Haustiere angeht ist das ganze ungültig. Gewisse Tiere lassen sich nicht ausschließen. Du kannst das noch so oft da rein schreiben aber eine Katze ist trotzdem erlaubt .

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bwhoch2  29.04.2024, 10:28
@Osterkarnigel
Auch was das Thema Haustiere angeht ist das ganze ungültig. 

Ein generelles Verbot ist nicht möglich, aber dass um Erlaubnis gefragt werden muss, ist üblich und möglich. Wir kennen nicht die genaue Formulierung.

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berlina76  29.04.2024, 09:43

Nein, er darf sich keinen Zutritt verschaffen erst recht nicht 2x im Jahr. Selbst die Einjahresklausel ist gestrichen.

Der VM darf gelegentlich mit mindest 3 Tagen vorankündigung die Wohnung im beisein des Mieters besuchen. Dazu benötigt er allerdings einen Grund. Die Einfache Substanzbegutachtung rechtfertigt keinen Jährlichen Besuch, alle paar Jahre ist völlig ausreichend. Auch darf der VM keine Schlüssel zu Wohnung besitzen um sich selber Zutritt zu verschaffen, der Mieter hat sogar das Recht das Schloss auszutauschen.

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AlexausBue  29.04.2024, 10:07
@berlina76
Nein, er darf sich keinen Zutritt verschaffen erst recht nicht 2x im Jahr. Selbst die Einjahresklausel ist gestrichen.

Habe ich ja auch nicht behauptet.

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1. Du wurdest mit Sicherheit nicht gezwungen, den Mietvertrag zu unterschreiben. Bedrängt wurdest Du wohl nur mit dem Hinweis, dass dann jemand anders die Wohnung bekommt, aber einfach was zu unterschreiben, etwas so Umfangreiches und Wichtiges, wie einen Mietvertrag, ohne das vorher in Ruhe durchzulesen, ist fahrlässig. Lieber lässt man dann die Finger weg.

2. Laufzeit 2 Jahre:

Wie lautet der Text genau, der Dich 2 Jahre binden soll? Hier wird manchmal ein Fehler gemacht seitens der Vermieter.

3. Ein Rauchverbot kann im Vertrag stehen, aber es ist nicht durchsetzbar. Rauchen in der Wohnung gehört (leider) zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung. Allerdings, wenn man in der Wohnung viel raucht, muss u. U. zwischendurch und am Ende viel aufwändiger und teurer renovieren. Damit der Gestank, der sich festsetzt restlos verschwindet.

4. Steht bei den Haustieren drin "verboten" oder muss um Erlaubnis gefragt werden?

5. 2x im Jahr Zutritt? Das kann ruhig im Vertrag stehen, aber das kann er nicht verlangen.

6. Warum mietest Du eine derart überteuerte Wohnung? Man informiert sich doch vorher über den Mietpreis, der gerechtfertigt ist. Oder handelt es sich um eine möblierte Wohnung? Jedenfalls kann es weder Betrug noch Täuschung sein, wenn der Mietpreis bereits in der Wohnungsanzeige stand.

Jedenfalls ist erst einmal kein Grund erkennbar, warum der Vertrag nichtig sein sollte. Was die Laufzeit anbelangt, kommt es auf die genaue Formulierung der Klausel an. Möglicherweise ist die Bindung für 2 Jahre nicht gültig. Dann wäre es immer noch ein unbefristeter Vertrag mit 3 Monaten Kündigungsfrist. Du müsstest dann kündigen und maximal für diese 3 Monate die Miete zahlen, es sei denn, der Vermieter findet neue Mieter, die mindestens 1 Monat vor Ablauf der Kündigungsfrist einziehen.

Wenn Du die Kündigung erhalten hast, wirst Du doch wieder neue Arbeit suchen? Dann wirst Du auch die Wohnung wieder zahlen können.

Cuntdystreuer 
Fragesteller
 30.04.2024, 05:17

Die genaue Bezeichnung lautet:

Der Mietvertrag ist unbefristet

Vermieter und Mieter haben eine Laufzeit von 2 Jahren ausgemacht.

Es steht jedoch nichts von Kündigungsfrist drin

Was ich vorher hätte schreiben sollen ich bin gerade 19 und dass ist meine erste Wohnung seit ich aus der Jugendhilfe bin habe sowas noch nie gemacht dachte nicht dass es da so viele verschiedenen Arten gibt ich würde selber darauf hingewiesen und habe dann Recht geguckt ich habe mittlerweile wieder Arbeit jedoch ist mein Arbeitgeber 60 Kilometer von der Wohnung entfernt und dass wäre damit unzumutbar für mich diese Wohnung weiter zu tragen

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bwhoch2  30.04.2024, 10:55
@Cuntdystreuer
Vermieter und Mieter haben eine Laufzeit von 2 Jahren ausgemacht.

Die 60 Kilometer wären erst mal nicht das Problem, sondern das Problem ist, wie Du die 60 Kilometer jeden Tag zurück legen könntest. Sehr viele Menschen haben sehr viel größere Entfernungen für ihren Weg zur Arbeit zu bewältigen. Aber das wirst Du schon wissen. Davon gehe ich mal aus.

Viel wichtiger für Dich ist dieser Satz:

Vermieter und Mieter haben eine Laufzeit von 2 Jahren ausgemacht.

Es gibt keine befristeten Mietverträge mehr ohne eine konkrete Begründung. Dieser Satz klingt nach einer Befristung, die auch einseitig zu Deinen Lasten ausgelegt werden könnte. Mal angenommen, Du würdest tatsächlich die Wohnung nehmen und willst aber nach den 2 Jahren weiter drin wohnen, dann würde der Vermieter sagen, Du musst raus, denn ausgemacht waren nur 2 Jahre. So etwas geht seit längerer Zeit nicht mehr.

Was aber möglich wäre ist z. B. dieser Satz:

Mieter und Vermieter verzichten beiderseits auf ihr Recht zur Kündigung für einen Zeitraum von 2 Jahren. Eine Kündigung ist erstmals möglich nach 2 Jahren ab Mietbeginn.

Das wäre der typische Fall eines beiderseitigen Kündigungsverzichts.

Der Unterschied zur Befristung ist, dass der Mietvertrag nicht einfach endet, sondern dass sowohl Mieter, wie Vermieter erstmals nach zwei Jahren das Recht hätten, vom gesetzlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen.

Für Dich bedeutet das:

Ungültige Befristung = Normale gesetzliche Kündigungsfrist, also Bindung 3 Monate und nicht 2 Jahre.

Kündige also schnellstmöglich zum 31.07.2024. Sollte der Vermieter auf 2 Jahre bestehen wollen, gehst Du zu einem Rechtsanwalt.

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Eine Mindestmietzeit ist nicht unüblich und es setzt Kulanz seitens des Vermieters voraus, da vorher raus zu kommen.

Haustiere darf man nicht pauschal verbieten, Kleintiere sind idR gar nicht genehmigungspflichtig (Hamster und co.).

Mietzins: Wenn du in einer Gegend wohnst in der die Mietpreisbremse gilt kannst du dass ggf. rückwirkend Geld wieder bekommen.

Zugang zur Wohnung ist normal, aber darf nur nach Absprache mit ausreichend Vorlauf passieren (außer im Notfall, wenn z.B. bei dir ein Rohr bricht).

Ich würde mich an einen Mieterverein wenden (kostet Geld, ist aber billiger als ein Anwalt), da reagieren die Vermieter meist ganz anders.

Ab zum Mieterschutzbund.

Sofern es keine Möbilierte Wohnung ist, darf der Preis bei Neuvermietung den Mietspiegen nur um bis zu 10(20?) % überschreiten. Hier kann man dran drehen.

An die 2 Jährige Kündigungsverzicht musst du dich erstmal halten, wenn der VM aber keinen Nachmieter akzeptiert und auch keinen Untermieter zulässt und du nachweisen kannst, das dein Umzug nötig ist, dann kommst du mit 3 Monatiger Kündigungsklausel raus.

Ein Generelles Haustierverbot währe ebenfalls ungültig.