Teppichboden in Mietwohnung?

3 Antworten

Eine Übergabe der Wohnung durch den Vormieter ohne Auftrag des Vermieters ist unzulässig. Daher nimmst du wenigstens einen Zeugen mit und fografierst die gesamte Wohnung.Teppich oder Teppichboden sind durch den Vermieter gereinigt und fleckenlos zu übergeben, wenn der Bodenbelag Bestandteil der Mietsache ist. Der Vermieter muss das auch nach Mietbeginn ausführen, wenn der Mieter das unter Fristsetzung fordert.

Anderenfalls ist der Mieter zu Ersatzvornahme nach §536a Und Kostenausgleich nach § 556b BGB berechtigt. Die Verpflichtung des Vermieters ensteht aus § 535 BGB.

Rechtlich : Ihr habt die Wohnung wohl vorher gesehen, so angemietet und ein Teppich muss nicht fleckenfrei übergeben werden. Der Eigentümer muss sich auch nicht drum kümmern, wenn er nicht will. Ihr könnt ja mit ihm besprechen inwiefern ihr auf eigene Kosten einen neuen Bodenbelag beschaffen könnt

Ihr habt die Wohnung ja gesehen und mit dem Teppich gemietet. Der Vermieter muss mitnichten den Teppich tauschen. Er bietet die Wohnung so an und wenn ihr sie mit dem Teppich nicht möchtet, mietet ihr sie halt nicht. Aber ihr habt jetzt kein Anrecht darauf, dass der Vermieter den Teppich tauscht.

Ansonsten frag doch, ob ihr auf eure Kosten den Teppich tauschen lassen dürft, so teuer ist das ja auch nicht unbedingt, selbst bei höherwertigen Teppichen.