jordan 4 reps?

1 Antwort

Dem deutschen Zoll liegt von dem hier betroffenen Rechteinhaber (Nike) ein Antrag auf Grenzbeschlagnahme vor.

Kontrollierende Zollbeamte sind dann bei Kontrollen von Sendungen aus dem EU Ausland nach Markengesetz verpflichtet Fälschungen zu beschlagnahmen und die Rechtsvertreter von Nike davon zu unterrichten

Legal kannst Du Markenfälschungen für den privaten Gebrauch nur im Rahmen der Reisefreigrenzen bei Rückkehr aus dem EU Ausland einführen.

https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Marken-und-Produktpiraterie/marken-und-produktpiraterie_node.html

Beim Versendungskauf gibt diese Ausnahme nicht.. Das Du Fälschungen nur für den privaten Gebrauch bestellst hat hier nur Relevanz in Bezug auf die Strafbarkeit.

https://dejure.org/gesetze/MarkenG/143.ht.html

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Gutachtertätigkeit (Zollbeschlagnahmen)