15- Jährige und 23-Jähriger?

5 Antworten

Hey :D

Es ist wahr, dass viele, wie Kevin, es abturnt, wenn sie noch so jung ist. Evtl sogar vor Kritik anderer Angst haben.

Aber ebenso gibt es welche, bei denen es klappt. Eine Freundin von mir kam mit 17 mit einem 30jährigen zusammen und sind nun 5J ein Paar. Sie fühlt sich ebenso älter wie andere in ihrem Alter und ja, sie benimmt sich wirklich so wie eine in seinem Alter. Steht auch auf die Dinge (Bands, Filme usw) von denen in dessen Alter (waren mal im Kino. Sie suchte den Film aus. Da war kein einziger in unserem Alter oder jünger. Alle um die 30/40).

Kommt eben nun auf ihn an :)


AmysAngel  01.09.2018, 02:15

Lernt euch einfach mal besser kennen :D

annanicolee 
Beitragsersteller
 01.09.2018, 01:47

Ja, da hast du sicherlich Recht. Ich glaube er ist ein sehr pflichtbewusster Mensch. Ich hoffe, dass mein Alter ihn nicht abschreckt. Ich weiss leider nicht viel über ihn

annanicolee 
Beitragsersteller
 01.09.2018, 02:31

Haha, ja :) wenn das nur soo einfach wäre

Hallo. Ich finde das überhaupt nicht schlimm.
Noch ist ja sowieso nicht klar, in welche Richtung das geht.
Ich würde mal schauen, wie es sich entwickelt.

Hi,

also ich war damals 16, mein Freund 25. Heute bin ich 31 und er 40. Klappt seit 15 Jahren... Kann also klappen oder auch nicht. Am Alter hängt das nicht unbedingt.


annanicolee 
Beitragsersteller
 01.09.2018, 01:31

Okeey, danke für deine Antwort! Ist echt schön zu hören, dass es nicht so unwahrscheinlich ist :)

annanicolee 
Beitragsersteller
 01.09.2018, 01:21

Also war dein Freund damals nicht unsicher und hielt sich zurück wegen deinem jungen Alter? Hast du Kontakt gesucht oder er?

Fortuna1234  01.09.2018, 01:26
@annanicolee

Doch, war er. Wir waren vorher ein Jahr Freunde und haben uns durch Bekannte von meinen Eltern kennengelernt. Es war also kein direktes "Kontakt suchen" von einem der beiden Seiten. Bis wir uns beiden eingestanden haben, dass da mehr ist und wir beide mehr wollen, hat es eben auch gut ein halbes Jahr gedauert. Und er hat definitiv auf mich gewartet, weil er mich zu nichts drängen wollte. Also ohne meine Intiative wäre da wohl heute noch nichts zwischen uns ;)

Nein schlimn wäre es nicht. Aber ich würde warten bis du 16 bist. Ja ist vorher schon legal, aber noch schwieriger und man luss sich ja eh erst richtig kennenlernen. Aber wenn es passt wieso nicht? Ist legal also alles cool. Ich bin 16 mein schatz 33 und es passt perfekt. Meine mama akzeptiert ihn sogar und versteht sich gut mit ihm.

Funktionieren könnte es. Ihr dürft natürlich keine sexuellen Handlungen durchführen, solange du noch nicht 16 bist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Fortuna1234  01.09.2018, 01:16

Welche Berufserfahrung gibt einem solche falschen Information in den deutschen Gesetzen ;) ?

knutschzwiebel  01.09.2018, 01:24
@Fortuna1234

Dann solltest du dir die aktuelle Gesetzeslage zu dem Thema mal genauer durchlesen ;) Vor 3 Monaten haben wir erst einen 22-jährigen vor Gericht gebracht, weil er Sex mit einer 15-jährigen hatte - er wurde verurteilt, obwohl der Sex einvernehmlich war :)

knutschzwiebel  01.09.2018, 01:32
@hydrahydra

Nein, die 15-jährige war weder geistig behindert, noch in einer Notlage und es wurde auch kein Entgelt verlangt - § 182 StGB ist hier das Zauberwort :)

annanicolee 
Beitragsersteller
 01.09.2018, 01:23

Ich dachte allerdings auch dass Minderjährige sexuell nichts mit « Erwachsene » haben dürfen? Ist es ab 16 erlaubt? Leben in österreich

knutschzwiebel  01.09.2018, 01:25
@annanicolee

Zur Lage in Österreich kann ich nichts sagen. In Deutschland ist 16 die Grenze ab der du mit jedem Sex haben darfst, solang es freiwillig passiert. Also auch mit einem 90-jährigen.

knutschzwiebel  01.09.2018, 01:38
@hydrahydra

Du solltest die Gesetze auch mal genau lesen und verstehen :) Seltsamerweise sehen es Richter und Staatsanwälte nämlich ganz anders als du. Deshalb kommt es auch bei uns immer wieder zu Verurteilungen - wo du sagen würdest: das ist legal.

hydrahydra  01.09.2018, 01:43
@knutschzwiebel

"Du solltest die Gesetze auch mal genau lesen und verstehen :) " - Mach dich nicht lächerlich, sondern lies mal selbst: "Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft."

Nix mit 16...

Und seltsamerweise sehen es Richter eben nicht anders:

https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter#Schutzalter_16_Jahre

Über die Vorschriften des § 182 StGB Abs. 1 und 2 (Zwangslage, Entgelt) bezüglich des Schutzalters 18 Jahre hinaus, die auch für unter 16-jährige Opfer gelten, können sexuelle Handlungen von Erwachsenen, die über 21 Jahre alt sind, mit 14- und 15-jährigen Jugendlichen nach § 182 Abs. 3 StGB bestraft werden, falls ein gesetzlicher Vertreter des Jugendlichen Strafantrag stellt und im Strafverfahren das Gericht feststellt, dass der Erwachsene eine – etwa mit Hilfe eines Sachverständigen – festzustellende „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ des Jugendlichen ausgenutzt hat. Der Bundesgerichtshof hat 1996 festgestellt, dass der bloße Hinweis auf das Alter der 14- oder 15-jährigen Person für eine Verurteilung des erwachsenen Beschuldigten nicht ausreicht. Die individuelle Fähigkeit oder Unfähigkeit des Jugendlichen zu sexueller Selbstbestimmung und gegebenenfalls das Ausnutzen letzterer durch den Täter muss vielmehr in jedem Einzelfall überprüft werden.[3] Auch aus der sexuellen Unerfahrenheit der jugendlichen Person kann das Fehlen der Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung nicht abgeleitet werden.[4]

Aber du hast sicherlich Quellen für deine Aussagen, die besser sind, als der originale Gestzestext, gell?

Ansonsten schau noch mal hier: https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/95/1-481-95.php3

www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/08/5-6-08.pdf

knutschzwiebel  01.09.2018, 01:47
@hydrahydra

Kindchen, lies doch einfach mal genau: §182 Abs 3.1

"3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1.sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder..."

Wenn du nicht lesen kannst, verbreite wenigstens keine falschen Informationen. Ich bin mal raus aus dieser sinnlosen Unterhaltung :)

hydrahydra  01.09.2018, 01:49
@knutschzwiebel

Kindchen, lies auch mal ZU ENDE, denn den wirklich wichtigen Teil ignorierst du die ganze Zeit lang schon, obwohl du MEHRFACH drauf hingewiesen wurdest:
"...und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Dann, UND NUR DANN!, ist Sex zwischen einer 14/15-jährigen und einem über 21-jährigen strafbar! Die reine Alterskonstellation an sich ist NICHT STRAFBAR! Wie oft muss man dir das noch MIT QUELLEN! erklären!

hydrahydra  01.09.2018, 01:20

Doch, dürfen sie...

annanicolee 
Beitragsersteller
 01.09.2018, 01:19

😂