Was ist eure Meinung zum Fall Polytoxopam

Es war die richtige Maßnahme 40%
Anderes 40%
Das ist übertrieben 20%

5 Stimmen

3 Antworten

Es war die richtige Maßnahme

Ein Drogensüchtiger, der anhand einer Überdosis zwangsweise eingewiesen wird, um seiner selbst willen. Was soll daran falsch sein?

Und der YT Channel ist diesbezüglich irrelevant. Das ist sein Privatvergnügen, und interessiert genau niemanden.


Inkognito-Nutzer   21.09.2024, 16:49

Die Einweisung an sich, war vollkommen richtig, ich bin vollkommen bei dir.

Aber die Dauer der Unterbringung ist etwas, was ich nicht verstehe...

Wie kann man denn jemanden so schnell zum hoffnungslosen Fall erklären und Ihm sein ganzes Leben nehmen...

Die Ärzte faseln davon, dass er nicht "krankheitseinsichtig" sei...

Dieser Begriff erinnert mich noch an die dunklen Jahre der Psychatriegeschichte

Etliche Leute sind kuriert ohne Ihre psychotische Symptomatik wieder raus gekommen?!

Anderes

Pech gehabt.

Man darf da gar nicht in die Fänge geraten.

Ich hatte auch einen Kollegen, treffe den nach 2j wieder, da erzählt er mir, dass er jetzt einen Betreuer hat.

gg


Inkognito-Nutzer   21.09.2024, 16:41

Auf der einen Seite stimme ich dir zu.

Ich muss aber sagen, dass er noch so ein junger Mann ist der ganz klare Drogenprobleme hat und ich denke nicht, dass er die Konsequenzen seiner Handlungen einschätzen konnte...

Mir tut er jedenfalls Leid.

Anderes

Das entscheidet eben immer ein Richter. Wer bin ich denn Leute in ihrer beruflichen Tätigkeit zu bewerten ohne selbst in dem Berufsfeld in dem Land tätig zu sein?
Bei diesen Dingen geht es um Einschätzung der Eigengefährdung und das wird immer auch in Zusammenhang mit den Ärzten vor Ort festgestellt.

Wie sollte da irgendjemand von uns aus der Ferne irgendwelche Einsicht haben.

Ws geht um die Gesundheit dieses Menschen und es ist auch in seinem Interesse gesund und wohlauf zu sein. Wenn jemand eine Einweisung in eine Psychische Einrichtung bekommt, geht es ihm offenkundig nicht gut.

Deshalb hat das seine Berechtigung.