War das eine straftat

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blechkuebel  31.08.2024, 15:50

Also Du meinst, Post aus dem Altpapier zu fischen, zu lesen, und wieder reinzuschmeißen?

Dropbox72aa 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 15:50

Post Kasten war Offen hab gelesen und dann in die Mülltonne geschmissen weil ich angsthatte das er es merkt

blechkuebel  31.08.2024, 15:52

Hast Du dabei einen Brief aufgerissen?

Dropbox72aa 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 15:53

Ne das war offen

blechkuebel  31.08.2024, 15:55

Warum legst Du den Brief nicht einfach zurück? Wie soll er das merken, dass Du reingeschaut hast?

Dropbox72aa 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 15:56

Na komm ist egal !!!

3 Antworten

Ja

Das Öffnen eines Briefes und die Kenntniserlangung ist eine Straftat, nennt sich Verletzung des Briefgeheimnisses.

Und das ist keine Kleinigkeit! :) Wenn der dich dafür anzeigt, was ich wirklich hoffe, dann wird man dich ordentlich penetrieren, also im Rechtssinne.

Sollten daraus Nachteile für deinen Nachbarn erwachsen, etwa weil er auf etwas nicht reagieren kann, weil du seine Post vernichtet hast, hat er ebenfalls zivilrechtliche Ansprüche gegen dich.

Lass dir das schön schmecken, ich hoffe, dass deine Neugier befriedigt ist.


Panamacity3  31.08.2024, 17:10

War ja offensichtlich (Profil) nicht das erste Ding. Der gute Mann wird sicher "Karriere" machen, die zügig in der JVA endet.

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Dropbox72aa 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 15:52

😭😭

0
Ja

(1) Wer unbefugt

  1. einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder
  2. sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 206 mit Strafe bedroht ist.

(2) Ebenso wird bestraft, wer sich unbefugt vom Inhalt eines Schriftstücks, das nicht zu seiner Kenntnis bestimmt und durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist, Kenntnis verschafft, nachdem er dazu das Behältnis geöffnet hat.

§ 202 StGB


Dropbox72aa 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 17:52

Mir egal

0
Nein

Das ist eine Straftat.