Stimmt es wirklich, dass ein Lehrer einen Toilettengang ohne jegliche Nachfrage zustimmen muss, weil er sich ansonsten strafbar machen würde?!
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5 Antworten
- Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG): Das Grundgesetz garantiert jedem Menschen das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Ein Verbot des Toilettengangs könnte dieses Grundrecht verletzen, da es gesundheitliche Folgen für den Schüler haben könnte.
- Nötigung (§ 240 StGB): In extremen Fällen könnte ein Verbot des Toilettengangs als Nötigung interpretiert werden, wenn der Schüler dadurch in eine unangemessene Zwangslage gebracht wird.
Dennoch ist auch zu beachten:
- Ein Lehrer kann den Toilettengang in bestimmten Situationen aufschieben, zum Beispiel wenn der Verdacht besteht, dass der Toilettengang nur vorgeschoben wird, um den Unterricht zu stören oder zu vermeiden. In solchen Fällen sollte der Lehrer jedoch vorsichtig vorgehen und das Wohl des Schülers im Blick behalten.
Während des Unterrichts zur Toilette gehen: Für Lehrer ein Graus, für SchülerInnen dringendes Bedürfnis. Grundsätzlich ist es SchülerInnen allerdings auch während des Unterrichts gesetzlich erlaubt zur Toilette zu gehen. Verbietet der Lehrer den Toilettengang verstößt er gegen Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), das Verbot der Folter und unangemessener Behandlung. Ferner ist auch nach Art.1 und 2 des Grundgesetzes ein Straftatbestand festzustellen, demnach darf niemand an der Verrichtung der Notdurft und damit dem Toilettengang gehindert werden!
https://www.mingers.law/blog/was-durfen-lehrer-diese-gesetze-brechen-sie-in-der-schule-fast-taglich
Hier noch ein paar; habe mehrere gefunden. Jedoch nichts, was diesen widerspricht.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/schulrecht-toilettenverbot-an-der-schule-rechtsmaessig_060575.html
https://www.anwalt-suchservice.de/rechtstipps/toilettenverbot_fuer_schueler_und_studenten_23990.html
Das stimmt. Kein Lehrer darf das verbieten.
Spätestens ab der 5. Klasse kann man von Schülern erwarten das sie den Toilettengang bis zur Pause aufschieben können.
Was bei aktuen oder chronisch erkrankten Menschen auch schon mal problematisch werden kann.
Wer akut krank ist bleibt Zuhause und geht nicht in die Schule. Wer eine Chronische Erkrankung hat, hat darüber eine ärztliche Bescheinigung.
Ab einem gewissen Alter kann man von einem Kind eigentlich erwarten, seine Blase unter Kontrolle zu haben.
Auch wenn einige Anwälte hier immer wieder versuchen, daraus eine Nötigung oder gar Körperverletzung zu konstruieren, ist das in den meisten Fällen an den Haaren herbeigezogen.
Die Mutter einer Schülerin der sechsten Klasse erstattete Anzeige gegen eine Lehrerin wegen Körperverletzung, weil diese keine generelle Erlaubnis erteilte, während des Unterrichts zur Toilette zu gehen: "Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein, da jeder Schüler, der eine fünfte oder sechste Klasse besucht, in der Lage sein müsse, seinen Harndrang bis zu den Pausenzeiten zu kontrollieren."
https://www.sueddeutsche.de/karriere/streit-um-schulnoten-boese-eltern-1.565510?isSubscriber=false
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