Schon nach dem 2 Tag bei den Ausbildungsplatz im Krankenstand weil es einen wegen der Schwangerschaft nicht gut geht, kann der Betrieb einen jetzt kündigen?
Die Probezeit beträgt ja 3 Monate, und wenn man schon im 4. Monat schwanger ist, aber es den Betrieb noch nicht mitgeteilt hat ? Wenn man immer schwer heben muss, und auch im Kühlhaus bei minus 32 grad rein muß ? (LIDL)
11 Stimmen
9 Antworten
Du solltest den Ausbildungsbetrieb umgehend über die Schwangerschaft informieren.
Nein, der besondere Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz gilt selbstverständlich auch in der Ausbildung. Ob Probezeit oder nicht, spielt keine Rolle.
Hier mal was zu Deiner Information:
Schwanger in der Ausbildung: Arbeitszeit & Mutterschutz | Azubiyo
Du solltest Deinen Arbeitgeber aber umgehend über die Schwangerschaft informieren, da hier sofort Schutzmaßnahmen greifen und Du nicht mehr alle Tätigkeiten ausüben darfst/musst
Und weil ich frei bin darin, wie ich abstimme.
Das ist korrekt, allerdings die falsche Antwort.
Weil es eine Probezeit gibt und die Schwangerschaft verheimlicht wurde.
Das Mutterschutzgesetz greift schon in der Probezeit und dass die Schwangerschaft bis jetzt verheimlicht wurde ist legitim. Man darf sogar die Frage nach einer Schwangerschaft verheimlichen, da gibt es das "Recht zur Lüge"
Schwanger in der Ausbildung: Arbeitszeit & Mutterschutz | Azubiyo
Frage nach Schwangerschaft unzulässig - HENSCHE Arbeitsrecht
Jein. Wenn du die Schwangerschaft für dich behältst und auch im Falle einer Kündigung nicht mitteilst, kann für dich auch das Mutterschutzgesetz nicht greifen. Allerdings kannst du auch im Nachgang zu einer Kündigung noch (ich meine 14 Tage lang) die Schwangerschaft mitteilen und dann greift der Kündigungsschutz quasi rückwirkend.
Aber: Warum behältst du das für dich? Das bringt dir doch nichts.
Das Gegenteil ist der Fall, durch die Schwangerschaft ist eine Kündigung nahezu ausgeschlossen. Da müßten Sie den Arbeitgeber schon beklauen oder Ähnliches.
Du bist nicht schlau. Du solltest die Schwangerschaft UMGEHEND mitteilen! Ansonsten musst du im Falle einer Kündigung dem ganzen hinterherlaufen.
Dein Chef kann dir derzeit Kündigung und du hast dann erst mal den Aufwand dieser Kündigung widersprechen zu müssen.
Sobald die Schwangerschaft den Betrieb mitgeteilt wird, ist eine Kündigung nahezu ausgeschossen. Ausnahmefälle bedürfen der behördlichen Genemigung, und das wird relativ restriktive gehandhabt.(Straftaten gegen den AG, Andere sehr grobe Pflichtverletzungen, Betriebsschließungen, Existenzgefährdung des AG,...)
Die Probezeit spielt keine Rolle mehr. Wichtig ist allerdings, das im Falle einer Kündigung, die Schangerschaft dem AG innerhalb von 2 Wochen mitgeteilt werden muß. Auch irgendwie logisch, denn der AG kann sich nicht an den Mutterschutz halten, wenn er nichts von der Schwangerschaft weis.
Sie sollten den Ausbildungsbetrieb aber umgehend informieren, dann wird er Sie entsprechend nur noch für leichtere Tätigkeiten einsetzen.
Die Grundlage finden Sie in §17 Mutterschutzgesetz:
Gut, dass du den letzten Absatz noch schnell dazugefügt hast.