Schon nach dem 2 Tag bei den Ausbildungsplatz im Krankenstand weil es einen wegen der Schwangerschaft nicht gut geht, kann der Betrieb einen jetzt kündigen?

JA 64%
nein 36%

11 Stimmen

9 Antworten

Du solltest den Ausbildungsbetrieb umgehend über die Schwangerschaft informieren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.
nein

Nein, der besondere Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz gilt selbstverständlich auch in der Ausbildung. Ob Probezeit oder nicht, spielt keine Rolle.

Hier mal was zu Deiner Information:

Schwanger in der Ausbildung: Arbeitszeit & Mutterschutz | Azubiyo

Du solltest Deinen Arbeitgeber aber umgehend über die Schwangerschaft informieren, da hier sofort Schutzmaßnahmen greifen und Du nicht mehr alle Tätigkeiten ausüben darfst/musst


wiki01  05.09.2024, 07:55

Gut, dass du den letzten Absatz noch schnell dazugefügt hast.

Hexle2  05.09.2024, 07:57
@wiki01

Das war nur eine zusätzliche Information.

Meine Antwort dass nicht gekündigt werden kann steht zusammen mit Informationen über Schwangerschaft in der Ausbildung weiter oben und danach wurde gefragt.

Wie kommst Du denn überhaupt dazu, mit "Ja" zu stimmen?

Oponn  05.09.2024, 08:01
@Hexle2

Das interessiert den Fragesteller eigentlich gar nicht. Das ist die x-te Wiederholung der Frage. Das ist nur ein Troll.

wiki01  05.09.2024, 08:02
@Hexle2

Weil es eine Probezeit gibt und die Schwangerschaft verheimlicht wurde.

Und weil ich frei bin darin, wie ich abstimme.

Hexle2  05.09.2024, 08:20
@wiki01
Und weil ich frei bin darin, wie ich abstimme.

Das ist korrekt, allerdings die falsche Antwort.

Weil es eine Probezeit gibt und die Schwangerschaft verheimlicht wurde.

Das Mutterschutzgesetz greift schon in der Probezeit und dass die Schwangerschaft bis jetzt verheimlicht wurde ist legitim. Man darf sogar die Frage nach einer Schwangerschaft verheimlichen, da gibt es das "Recht zur Lüge"

Schwanger in der Ausbildung: Arbeitszeit & Mutterschutz | Azubiyo

Frage nach Schwangerschaft unzulässig - HENSCHE Arbeitsrecht

Jein. Wenn du die Schwangerschaft für dich behältst und auch im Falle einer Kündigung nicht mitteilst, kann für dich auch das Mutterschutzgesetz nicht greifen. Allerdings kannst du auch im Nachgang zu einer Kündigung noch (ich meine 14 Tage lang) die Schwangerschaft mitteilen und dann greift der Kündigungsschutz quasi rückwirkend.

Aber: Warum behältst du das für dich? Das bringt dir doch nichts.


5Mai2024 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 08:35

Weil ich angst vor einer kündigung habe ;(

Allyluna  05.09.2024, 08:51
@5Mai2024

Wieso? Du kannst doch nicht gekündigt werden. Zumindest nicht in Deutschland. Dazu müsstest du halt dem AG auch die Schwangerschaft mitteilen (bzw. spätestens 14 Tage nach der Kündigung) - wie geschrieben.

ichweisnix  05.09.2024, 09:24
@5Mai2024

Das Gegenteil ist der Fall, durch die Schwangerschaft ist eine Kündigung nahezu ausgeschlossen. Da müßten Sie den Arbeitgeber schon beklauen oder Ähnliches.

JA

Du bist nicht schlau. Du solltest die Schwangerschaft UMGEHEND mitteilen! Ansonsten musst du im Falle einer Kündigung dem ganzen hinterherlaufen.

Dein Chef kann dir derzeit Kündigung und du hast dann erst mal den Aufwand dieser Kündigung widersprechen zu müssen.

nein

Sobald die Schwangerschaft den Betrieb mitgeteilt wird, ist eine Kündigung nahezu ausgeschossen. Ausnahmefälle bedürfen der behördlichen Genemigung, und das wird relativ restriktive gehandhabt.(Straftaten gegen den AG, Andere sehr grobe Pflichtverletzungen, Betriebsschließungen, Existenzgefährdung des AG,...)

Die Probezeit spielt keine Rolle mehr. Wichtig ist allerdings, das im Falle einer Kündigung, die Schangerschaft dem AG innerhalb von 2 Wochen mitgeteilt werden muß. Auch irgendwie logisch, denn der AG kann sich nicht an den Mutterschutz halten, wenn er nichts von der Schwangerschaft weis.

Sie sollten den Ausbildungsbetrieb aber umgehend informieren, dann wird er Sie entsprechend nur noch für leichtere Tätigkeiten einsetzen.

Die Grundlage finden Sie in §17 Mutterschutzgesetz:

https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__17.html

Woher ich das weiß:Recherche