"Scherz-Anrufe sind nicht verboten!" - Darf man wirklich einfach überall anrufen und irgendeinen Unsinn erzählen?!

Nein 90%
Ja 10%

10 Stimmen

8 Antworten

Nein

Natürlich nicht.

Hier hatten wir schonmal eine Frage von 2 Scherzkeksen, die bei einem Seniorenheim angerufen hatten und etwas von einer Bombe erzählt. Gottseidank war die Pflegerin so auf Zack, dass sie ihnen mit einer Anzeige gedroht hat (woraufhin sie dann hier rumjammerten). Man stelle sich nur mal vor, die hätten das ganze Heim evakuiert.

Nein

Das ist generell verboten. Und wenn man sich nur mal verwählt hat, kann man sich ja nett entschuldigen. LG

Ja

Falls jedoch Schaden oder Kosten verursacht werden, haftest Du.

Nein

Natürlich nicht!

Auch Telefonstreiche können ganz schnell zu einem teuren Vergnügen werden!

Besonders wenn Notrufnummern anruft wie beispielsweise die Polizei oder Feuerwehr bzw. Rettungsdienst. Wer Notrufnummern ohne triftigen Grund anruft macht sich des Missbrauchs von Notrufen nach Paragraf 145 des Strafgesetzbuchs strafbar!

Dies könnte mit einer Geldstrafe bestraft werden oder einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren!

Aber auch bei Privatpersonen kannst du dir im Grunde eine Menge Ärger einhandeln! Wenn du zu jeder Tageszeit anrufst oder obszöne Anrufe tätigst! Dies könnte unter Umständen als Belästigung gelten, sollte man deine Nummer nachverfolgen können, könnten dir theoretisch auch zivilrechtliche Konsequenzen blühen!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Befasse mich viel mit dem Thema Recht.