Schärfere Waffengesetze und kürzere Messer. Was haltet ihr davon?

Schlecht und falsch 94%
Richtig und gut 6%

35 Stimmen

19 Antworten

Schlecht und falsch

massenkrimalisierung ganzer befölkerungsschichten um ungewollte menschen zu entfernen

fast immer werden solche taten nicht mit kampfmessern/outdoormessern gebangen sondern mit KÜCHENMESSER

Also füchte das brotmesser und nicht das bajonett

und sollte man alle diese messer wirklich verbieten, und einsammeln schnappen sich amakläufer einfach ne klappsäge/akku-bohrer/accu-trennschleifer

ein messerverbot ist totaler schwachsinn, denn man kann nicht jedes gefährliche werkzeug verbieten sonst gibt es keine handwerker oder köche

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

SchakKlusoh  27.08.2024, 09:39

Es ist unbestreitbar, daß es gewisse "Kulturen" gibt, die eine Affinität zu Messern haben. Die AfD schlachtet das ja auch WEIDELisch auch.

Nur wenn etwas verboten ist, kann man es bestrafen. Also wäre in solches Verbot sinnvoll.

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dasGorg  27.08.2024, 13:37
@SchakKlusoh

warum sinnvoll

nen klapptaschenmesser von 8 cm länge verboten aber nen küchenmesser von 30 cm erlaubt? und dass sinnoll?

in solingen war der bereich messerverbot...leider ignorieren kriminelle verbote und du als gesetztestreuer bürger sollst dich nicht wehren können???

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ThisIsJustMeDE  28.08.2024, 08:34
@SchakKlusoh

Du ignorierst vollkommen dass das führen des verwendeten Messers bereits jetzt nach Paragraph 42a WaffG verboten ist....

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dasGorg  28.08.2024, 11:59
@ThisIsJustMeDE

es ist ja kein führen sondern transportieren zum verwenden....so dürfen handwerker ihr werkzeug gärtner ihr gartenmesser und du wenn du jemand besuchst dein küchenmesser zum verwenden hin und rücktransportieren...

steht als ausnehme in waffG...gerade den paragraph nicht im kopf

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ThisIsJustMeDE  28.08.2024, 12:07
@dasGorg

Was? was willst du von mir? Niemand redet hier über den Transport in einem verschlossenen Behältnis. (ja es gibt Wald und Wiesen Amts Gerichte denen auch schon ein normal geschlossener Rucksack gereicht hat aber anderen hat das auch schon nicht gereicht. Auf der sicheren Seite bist du derzeit nur mit einem VERschlossenen Behältnis. = Schloss, Kabelbinder etc auch wenn das VERschlossene Behältnis dann der Rucksack sein kann.) An welcher Stelle ging es um etwas anderes als das Führen?

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dasGorg  28.08.2024, 12:09
@ThisIsJustMeDE

ok dachte da es als werkzeug gilt, muss es nicht gesondert gesichtert sein sondern frei im rucksack reicht....und so ist der schritt von transport zum illegalen führen innerhalb von 1 sekunde möglich

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ThisIsJustMeDE  28.08.2024, 12:15
@dasGorg
und so ist der schritt von transport zum illegalen führen innerhalb von 1 sekunde möglich

Und gerade dass darf nicht der Fall sein. Selbst wenn das Gericht es nicht als VERschlossen auslegt wird IMMER in der Auslegung Wert darauf gelegt dass eben nicht mit wenigen Handgriffen auf die Waffe/das vom §42a WaffG betroffene Messer zugegriffen werden kann. Das ist ja das ganze Ziel der unterscheidung von Transport und Führen. (Die Definition von Transport findest du übrigens in den Anlagen zum Waffengesetz.)

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dasGorg  28.08.2024, 12:24
@dasGorg

WaffG 42a

(1) Es ist verboten

1.Anscheinswaffen,

2.Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder

3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

zu führen.

(2) Absatz 1 gilt nicht

für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

und das ist in meinen augen die verwendung kochen...ich besuche nen freund und er hat einfach keine vernünftigen scharfen messer im haus, deshalb ist mein allg anerkannter zweck es zum kochen zu verwenden und so muss ich es NICHT in einem verschlossenen behältiss transportieren

...

und so ist das verbieten von taschenmessern über 6cm schwachsinn, da jeder nen 30cm hackbeil/fleischermesser offen im unverschlossenen rucksack transportieren kann....ausser in waffenverbotszonen

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Richtig und gut

Es ist nur seltsam,. daß nach mehreren Amokläufen von DEUTSCHEN Jugendlichen die Waffengesetze (für Hobby-Schützen usw.) nie verschärft wurden.

Noch immer dürfen Sportschützen und Hobbyjäger Waffen und Munition fast unbegrenzt besitzen und niemand kontrolliert, wie sie aufbewahrt werden.


apachy  28.08.2024, 09:11

Ok, du argumentierst also für Verbotene, damit man das entsprechend kontrollieren und bestrafen kann. Und dort, wo es Auflagen gibt, wie bei den Waffen der Hobbyjäger und co. beklagst du dich, dass es nicht kontrolliert wird und Leute ohne hin an die Waffen kommen, sprich diese Gesetze, die du gerade für einen anderen Bereich unterstützt um dieses Problem zu beheben nix bringen.

Was denn nun? Gesetze bringen nix oder wir brauchen Gesetze? Oder beides? Wir brauchen Gesetze, weil die nix bringen?

Was du in den Kommentaren anbringst sind eben bereits Verstöße, genauso wie es Morde jetzt auch schon sind, egal ob wir Messer mit Klingenlänge X in bestimmten Gebieten verbieten oder nicht.

Mal davon ab, dass wir da niemals den Besitz und kauf regulieren werden. Sind eben im Vergleich zu Waffen bei Sportschützen und co. Alltagswerkzeuge, die z.B. jeder täglich in der Küche oder Alltag verwendet oder zusammenklappbare Sachen und ausfahrbare Sachen in tausenden von Hobbies und Berufen.

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ThisIsJustMeDE  28.08.2024, 08:38

Wieder unwissender Unsinn.

Punkt 1: das Messer das verwendete wurde unterliegt Bereits jetzt nach Paragraph 42a WaffG dem Führverbot.

Und natürlich kann die untere Waffenbehörde jederzeit die Aufbewahrung der Waffen von WBK Inhabern prüfen und nutzt diese Möglichkeit auch. Wenn dein konkreter Kreis in dem du lebst zu geizig ist das auch zu tun habt ihr halt den falschen Bürgermeister gewählt. Das ist dann aber ein konkretes Problem der Lokal Politik und Verwaltung bei euch und nicht der Gesetzeslage.

Wir kommen also zu dem Schluss dass du in beiden Fällen keine Ahnung hast und Unfug schreibst.

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HeinrikH  27.08.2024, 08:54
Noch immer dürfen Sportschützen und Hobbyjäger Waffen und Munition fast unbegrenzt besitzen und niemand kontrolliert, wie sie aufbewahrt werden.

Unsinn.Jede Schusswaffe muss einzeln beantragt und genehmigt werden und es muss ein entsprechendes Bedürfnis nachgewiesen werden. Unbegrenzt wird das absolut nicht genehmigt. Unkontrolliert schonmal gar nicht.

Auch die Lagerung wird kontrolliert. Du musst nachweisen, dass Du eine geeignete Lagermöglichkeit hast, bevor Du überhaupt die erste Waffe erwerben kannst. Die korrekte Lagerung darf auch jederzeit verdachtsunabhängig kontrolliert werden. Als Waffenbesitzer muss man immer damit rechnen, dass irgendwann die Waffenbehörde vor der Tür steht und man sie einlassen muss. Das entsprechende Gesetz gibt es bereits seit 2009.

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HeinrikH  27.08.2024, 09:35
@SchakKlusoh

Natürlich wird es das. Du hast offensichtlich keine Ahnung davon.

Geh mal zur Waffenbehörde und sag denen, dass Du zwar kein Bedürfnis nachweisen kannst, aber gerne unbegrenzt Waffen besitzen möchtest. Da wirst Du erst ziemlich blöd angeschaut und anschließend ziemlich laut ausgelacht werden.

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HeinrikH  27.08.2024, 10:18
@SchakKlusoh

Die Realität steht schwarz auf weiß im Waffengesetz. Und das widerspricht deiner Antwort und deinem Kommentaren ganz eindeutig.

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SchakKlusoh  27.08.2024, 23:03
@HeinrikH

Journalisten haben berichtet, daß "Vereinsfreunde" sich gegenseitig Waffen genehmigen. Kontrollen aus Kaffeebesuchen bestehen und "Sportschützen" zum Combat-Schießen ins Ausland fahren und dort Bürgerkrieg trainieren.

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HeinrikH  27.08.2024, 23:27
@SchakKlusoh
Journalisten haben berichtet, daß "Vereinsfreunde" sich gegenseitig Waffen genehmigen.

Die Waffen werden nicht durch die Vereine genehmigt, sondern durch die Waffenbehörde.

Kontrollen aus Kaffeebesuchen bestehen

Natürlich stürmen die nicht einfach die Bude, sondern sind in der Regel freundlich. Ändert nichts daran, dass man als Waffenbesitzer verpflichtet ist mitzuwirken und sie unangekündigt vor der Tür stehen können um die korrekte Aufbewahrung zu prüfen.

"Sportschützen" zum Combat-Schießen ins Ausland fahren und dort Bürgerkrieg trainieren.

Es gibt nicht wenige Leute, die so ein Schießen im Ausland üben. Zum Großteil sind das keine Sportschützen, sondern interessierte Laien.

Die Behauptung, dass Sportschützen im Ausland für den Bürgerkrieg üben würden, ist nichts als plumpes Framing. Mag in extremen Einzelfällen vorgekommen sein, hat aber mit der Mehrheit der Waffenbesitzer rein gar nichts zu tun. Sollte da eine gwisse Gesinnung vorliegen, könnten diesen Personen auch nach jetzigem Waffenrecht die Waffen entzogen werden.

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ThisIsJustMeDE  28.08.2024, 08:39
@SchakKlusoh
Sportschützen" zum Combat-Schießen ins Ausland fahren und dort Bürgerkrieg trainieren.

Und jetzt? Wenn es dort legal ist ist das nichts illegales. Das tun aber tendenziell eher nicht Sportschützen als Sportschützen. Ein Sportschütze lernt da am Ende jetzt nichts was ihm für den Sport nützt. Was willst du? Weinst du auch weil früher Leute nach Holland gefahren sind und dort ganz legal gekifft haben?

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ThisIsJustMeDE  28.08.2024, 08:44
@SchakKlusoh
Kontrollen aus Kaffeebesuchen bestehen

Ja natürlich tun sie das. Die kommen, stellen sich und ihr Anliegen freundlich vor. Lassen sich zum Tresor bringen und prüfen dann ob alle Waffen, Munition usw vorschriftsmäßig gelagert sind. Dabei kann man natürlich auch freundlichen Smalltalk betreiben. Also am Ende wie bei jedem Handwerker oder sonstigem Besuch eines Profis.

Selbst wenn die Kontrolleure die oft den ganzen Tag unterwegs sind dann einen Angebotenes Glas Wasser oder nen Kaffee annehmen ändert es doch nichts daran dass sie die Einhaltung der Regeln prüfen.

Wie soll das deiner Meinung nach sonst aussehen? Sag Mal an!

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Schlecht und falsch

Warum verbieten wir nicht einfach Menschen mit Messern umzubringen oder Mord allgemein? Oh...

Und wie lang muss ein Messer sein, um jemanden die Halsschlagader aufzuschneiden oder anderweitig lebensgefährliche Wunden am Hals zuzufügen?

Mal ab vom Führen des Messers, kann man eben den Zugang dazu auch nicht verhindern. Fast jedes Küchenmesser ist länger und auch viele Arbeits- und Hobbymesser sind es. Klar man kann den Verkauf von einigen Messertypen verhindern und weiter?

Und Terror und Morde hatten wir in den letzten Jahren einige. Was wollen wir noch verbieten? Autos und LKWs? Schuhe, wegen Tritten gegen den Kopf?

Man muss hier zulande einfach mal vernünftig über das Thema Islamismus reden können, ohne dass von irgendwo die Nazikeule angeflogen kommt. Aber auch jetzt hört man aus Politik, Medien und co. schon mehr von der Angst der Spaltung oder dass böse Rechte das instrumentalisieren und man plant schon Demos diesbezüglich.

Was zur Hölle läuft da eigentlich falsch, dass man die echten Probleme so stark ausblenden kann und ein anderes so künstlich aufbläht.

Ich laufe btw so gut wie immer mit Messer rum. Einem Teppichmesser, was im Rucksack ist. Ich bin Radfahrer. Bestellungen gehen an die Packstation. Den ganzen Karton kriegt man nicht mit, immerhin wird da Unmengen an Luft verschickt, ergo werden diese geöffnet und etwas verkleinert.

So ein Teppichmesser müsste da vermutlich auch schon unter entsprechenden Gesetzen fallen oder? Einhändig zu öffnen und stellt sich fest, Klinge knapp 9 cm. Aber hey, bis dato hat mein Messer noch niemanden was getan. Ist aber auch gut erzogen. Scheint aber leider immer mehr böse große Messer zu geben, die sich nicht benehmen können.


SchakKlusoh  26.08.2024, 21:57

Mit diesem Argument läßt sich jedes Verbot angreifen. Es ist falsch.

Nur wenn etwas verboten ist, kann man es bestrafen. Also wäre in solches Verbot sinnvoll.

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apachy  27.08.2024, 06:09
@SchakKlusoh

Körperverletzung, Mord etc. sind alles schon verboten und stehen unter Strafe. Es ist nicht so als wäre die Tat legal gewesen. Warum glauben Menschen immer, dass man durch Verbote die Leute davon abhält, die bereit sind Menschen zu töten.

Damit schränkst du nur Leute ein, die das Messer aus sinnvollen Gründen haben und damit niemanden etwas tun wollen würden, denn diese Leute sind es eher, die sich an die Verbote halten.

Der Terrorist, der Menschen umbringen will, der denkt sich sicher nicht, oh Messer sind verboten, dann lass ich die Leute mal leben.

Groß einschränken könntest du da in Bezug auf Messer nur, wenn du den Verkauf sehr stark beschränkst, was eben praktisch nicht möglich ist, weil es Werkzeuge des Alltags sind, die in vielen Situationen alternativlos sind.

Auf der anderen Seite kannst du tausende von Sachen zweckentfremden um Menschen umzubringen oder gar das Messer in dem Fall zu ersetzen mit einer anderen "Stichwaffe", wie einen Schraubendreher.

Das Problem sind die Leute, die sowas tun, ob sie nun Leute abstechen, mit PKW und LKW in Menschenmassen fahren oder mit Flugzeugen in Hochhäuser fliegen.

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SchakKlusoh  27.08.2024, 09:22
@apachy
Warum glauben Menschen immer, dass man durch Verbote die Leute davon abhält, die bereit sind Menschen zu töten.

Das glaubt niemand. Das ist ein Strohmannargument.

Der Rest deiner Rede genauso.

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apachy  27.08.2024, 09:48
@SchakKlusoh
Das glaubt niemand.

Ergo löst es nicht das Problem? Schränkt aber Leute ein, die das Werkzeug zu dem Zweck verwenden, wofür es da ist, weil dass die Dummen sind, die sich an die Gesetze halten würden? Was haben wir dann gewonnen?

Denn genau das ist ja die Diskussion. Der Grund für das Gesetz und jede weitere Tat dieser Art, wird als weiteres Argument dafür genutzt. Dann wäre wohl eher das ein Strohmann.

Bzw. eigentlich wohl eher ein wenig Symbolpolitik, um die Leute zu beruhigen und nicht zu viele Stimmen zu verlieren. Ans eigentliche Problem traut man sich nicht ran.

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SchakKlusoh  27.08.2024, 09:53
@apachy

Wenn es nicht verboten ist, kann man es nciht bestrafen.

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apachy  27.08.2024, 10:33
@SchakKlusoh

Warum sollte man jemanden bestrafen, der ein Werkzeug für den vorhergesehenen Zweck verwendet?

Und Leute, die damit Unsinn machen, die kann man doch schon bestrafen. Genauso sind auch schon Messer verboten, die lediglich als Waffe dienen.

Zusätzlich haben wir sogar schon Verbote, die quasi willkürlich dafür sorgen, dass einige Leute, die damit nix Verbotenes machen, eigentlich eine Straftat begehen. Und nur hier wollen wir willkürlich nachschärfen.

Ebenso kann man auch so schon Kontrollen und co. durchführen. Bei unseren Hafenfesten z.B. gibt es an den Eingängen Taschenkontrollen, damit die Leute nicht ihre eigenen Getränke mitbringen.

Was hindert Betreiber da dran hier z.B. nach Messern zu schauen und zu sagen, du kommst nicht rein oder gib das an der Info ab und hole es dir im Anschluss wieder ab?

Dass es schwerer ist eine Flasche Becks aufs Gelände zu bringen als ein Messer ist aktuell hier z.B. schlicht eine Entscheidung des Betreibers.

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Leestiger  26.08.2024, 01:42
So ein Teppichmesser müsste da vermutlich auch schon unter entsprechenden Gesetzen fallen oder?

Dein Messer ist jetzt schon verboten zu führen und bringt dir einen unteren dreistelligen Betrag als Strafe und den Verlust des Messers ein..

Genau solche Leute wie du sind die Fallzahlen wie viele mit Messern herumlaufen mit denen sie das gar nicht dürften...

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apachy  26.08.2024, 07:27
@Leestiger

Ist für mich eben ein notwendiges Werkzeug. Die Alternative wäre ein kleiner reiner Paketöffner, der mit dem Klebestreifen fertig wird und den Karton einfach in die Ecke werfen.

Das käme mir da aber eher asozial vor, als diesen mit einen dafür vorgesehenen Werkzeug zu zerkleinern und mitzunehmen und vernünftig zu entsorgen.

Ansonsten muss eben der Aufsteller der Packstation daneben einen Stand aufstellen. Da stellt man dann jemand professionellen hin, der eine Lizenz dafür hat ein Karton zu zerkleinern und der das dafür erforderliche Werkzeug führen darf.

Oder ich kaufe mir ein Auto, nur um ein Paket nicht ausgepackt transportieren zu können. Passt bestens in die Klimadiskussion.

Der Unterschied zwischen Waffe und Werkzeug lässt sich eben schwer festmachen an so einfachen Parametern wie einer Klingenlänge oder ob man das Messer feststellen kann oder einhändig öffnen kann. Sie liegt vor allem an der Art, wie der Besitzer es verwendet.

Weder bin ich, noch ein Koch ein potentieller Terrorist, der mit seinen Messer Leute umbringt. Und ein Terrorist der Menschen umbringt, ob nun mit oder ohne einen Messer ist immer noch einer. Es ist eben lediglich eine Korrelation und eine Symbolpolitik, die probiert Symptome zu bekämpfen.

Schmerzen aufgrund einer Krebserkrankung? Ibuprofen soll gegen Schmerzen helfen. Rein damit und gut ist.

Und was Statistiken angeht, die werden eben gerne so gebogen, dass sie eigenen Anträgen und Überzeugungen entsprechen. Ich mein wenn man bei Gewalttaten quasi Hasskommentare auf Facebook oder reale Übergriffe, wo jemand ins Krankenhaus geprügelt wird in einen Topf wirft, keine Ahnung. Unsere Statistiken und Fallzahlen zu solchen Themen sind mehr als absurd.

Und das dient dann als Grundlage um politische Entscheidungen zu treffen. Überraschung, das funktioniert oft nicht gut.

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Leestiger  26.08.2024, 10:16
@apachy
Ist für mich eben ein notwendiges Werkzeug. Die Alternative wäre ein kleiner reiner Paketöffner, der mit dem Klebestreifen fertig wird und den Karton einfach in die Ecke werfen

Komisch -:mit sowas wird bei mir in der Arbeit täglich hunderte von Kartons geõffnet, die Kartons (teilweise Umverpackung in Palettengrõsse, also 80cmx120cmx120cm und doppelt Wellpappe, also 1cm dick), auch so zerkleinert bis sie in die Papierpresse passen .

Und die sind völlig legal zu führen weil die Klinge eben nicht "einrastet"

https://youtu.be/pGqGT4cvw1Q?si=0H9C0-bHylcnrpBi

Aber auch zu deinem "kleinen Paketöffner" gibt es legale Alternativen:

https://youtu.be/pG1rqzHLqnI?si=URG2jnzwRw6JJIWF

Also völlig unnötig hier mit etwas herumzukaufen, dass gegen geltendes Gesetz verstösst. .

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apachy  27.08.2024, 06:03
@Leestiger

Ganz ehrlich, ich wüsste nicht wie ich einen Karton damit entsprechend klein bekommen sollte.

Einen Karton öffnen geht damit sicher. Letztlich muss ich das Ding aber am Ende in meinen Rucksack kriegen, sprich ich mache daraus Kartonteile mit einer Größer kleiner gleich einem A4 Blatt und ich habe auch keinen schönen Tisch dort, auf dem ich das abstellen könnte.

Sprich am Ende gibt mir das Messer bzw. die längere Klinge da die entsprechende Stabilität gegen die ich den Karton ziehen kann. Das müssen selbstverständlich keine 10 cm sein aber ich denke mal 5 cm wird die Klinge da schon draußen sein, um eben auch ein ab- bzw. rausrutschen zu verhindern.

Und 10 cm ist da eben einfach die Norm bei diesen Teilen. Klar kann man die Klingen auch alle in der Hälfte abbrechen und die andere Seite wegwerfen. Von all den ab sind die Preise für entsprechende Klingen bei den beiden Varianten leider auch gleich hoch, während du bei einen einfach deutlich mehr davon hast und die Cutter mit der langen Klinge kriegst du eben meist auch im Set.

Habe mir davon z.B. 10 Stück geholt und die überall verteilt, wo man sie mal brauchen kann. Eines ist immer im Rucksack, eines liegt auf der Arbeit am Platz, eines im Abstellraum, eines im Keller, eines im Wohnzimmer etc. Ist nicht so als kaufe ich mir da ein teures Profigerät.

Wie gesagt, es ist eben einfach ein verdammtes Werkzeug, genauso wie ein Hammer, womit du sicher auch jemanden den Kopf einschlagen kannst. Halte ich sogar für leichter als jemand mit einem Teppichmesser umzubringen. Beim Stechen würde da vermutlich die Abbrechklinge abbrechen. Selbst das würde wohl besser gehen mit einen Schraubendreher oder gefängnisfilmklassisch mit einer angespitzten Zahnbürste.

Ich verstehe die Diskussion nicht, wenn es tausende von Gegenständen gibt, mit denen man jemanden erstechen oder erschlagen könnte und es sich eben gleichzeitig um Alltagsgegenstände handelt.

Wären wir in den USA und es würde um Pistolen gehen, dann wäre das natürlich eine ganz andere Sache. Damit machst du im Alltag nix. Und auch diese taktischen Stechmesser mit verdrehter Klinge und so einen Blödsinn. Das sind rein Waffen. Aber ein Teppichmesser, ein Küchenmesser, ein Messer was du beim Angeln dabei hast, ein Messer was du im Wald dabei hast, ein Messer mit dem du schnitzt, ein Taschenmesser usw. das sind in meinen Augen eben lediglich Werkzeuge.

Und das einzige verdammte Problem ist, dass wir ein paar Affen haben, die dieses als Waffe zweckentfremden, genauso wie es in der Vergangenheit von anderen Terroristen mit Autos, LKWs oder Flugzeugen getan wurde, die ich genauso wenig verbieten wollen würde.

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Leestiger  27.08.2024, 10:40
@apachy

Geht alles mit dem Sicherheitsmesser im ersten Video!

Hunderttausende arbeiten jeden Tag damit, ich auch?

Das geht, genau dafür ist das Teil gemacht!! Bitte schreib nicht sowas wenn du damit noch nie gearbeitet hast und gar nicht weißt was das ist!

Was hat den die Länge der Klinge damit zu tun?

5cm??

Du schneidest 5cm dicken Karton damit oder was?

Nein, du schneidest bei Doppeltwellpappe max. gut einen cm, und da ist das nur mit viel Kraft!

Normal sind 2mm bis 5mm, dafür braucht keiner 5cm oder 10 cm!

Das hier sind die Klingen mit denen man da arbeitet und die wechselst du bei der Menge, die man damit schneidet (120-150 Kartons täglich + die Umkartons+ die Palettenkartons) jeden zweiten Tag!

Klinge

Und soweit steht die aus dem Sicherheitsmesser heraus!

Ausgefahrenen Klinge

Willst du mir jetzt ernsthaft erklären und weismachen dass du damit deine Kartons nicht auch schneiden könntest?

Bei diesen Messern lässt sich die Klinge nicht einhãndig feststellen!

Mit der Hand rausschieben, zum schneiden anfangen dann kann man loslassen während man durch den Karton zieht ..

Zehntausenden mal selbst gemacht und du "weißt nicht, wie du einen Karton damit kleinkriegst'...

Deshalb darfst du das einfach so dabei haben ohne dich -so wie du- strafbar zu machen.

Für mich liest sich deine Erklärung von der Behauptung du bräuchtest 5-10cm Klingen eher nach Ausrede...

Warum muss man absichtlich ein Messer führen, das man nicht führen darf?? Darauf hast du nur Ausreden!

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apachy  27.08.2024, 12:46
@Leestiger

Also erst einmal hast du Recht. Für meinen Use-Case habe ich noch nie solch ein Sicherheitsmesser probiert. Also ist das erst einmal nur meine Einschätzung.

Mein Gedanken sind dabei folgende:

Die Klinge, die du da hast reicht denke ich gut für doppelwandige Kartons.

Du und die meisten, die damit professionell arbeiten, haben schon alleine aus Gründen des Arbeitsschutzes allerdings meist relativ ideale Bedingungen.

Ideale Bedingungen heißt für mich, bei großen Sachen steht der Karton eben auf der Europalette. Kleine Kartons werden ggf. auf einen Kommissioniertisch bearbeitet.

Außerdem hast du natürlich auch nicht den Anwendungsfall. Ich habe ein loses Stück eines Kartons in der Hand. Sagen wir einfach Pappe in der Größe von einem A3 Blatt. Dieses passt so nicht in meinen Rucksack, egal mache ich daraus ein A4 Blatt.

Ich habe nun keinen schönen sauberen Untergrund, einen Tisch oder was auch immer. Ich halte den Karton mit einer Hand fest und die Klinge ist quasi der Gegenpunkt, gegen den ich den Karton ziehe. Ich schneide den Karton also nicht an der Kartonseite, sondern ziehe ihn mittig durch die Klinge.

Bei dem Sicherheitsmesser hätte ich da durchaus bedenken, dass man da abrutscht, mit der Klinge aus dem Karton rausrutscht etc. Daher habe ich die Klinge da lieber ein wenig länger ausgefahren, so ein Drittel bis zur Hälfte meines normalen Cutters, je nach Karton, ob er ggf. eingedrückt ist und Beulen hat, was bei Versandlieferungen häufig der Fall ist etc.

Das ist für mich auch keine Wissenschaft ala ich brauche X oder Y Zentimeter. Ich habe den Karton in der Hand und entscheide je nachdem, was ich für sinnig halte. Da wird beim Öffnen nicht viel mehr rausschauen als bei einem Sicherheitsmesser, beim Zerkleinern von losen Kartonstücken ein wenig mehr und wenn das verbeult ist oder was weiß ich ggf. noch ein wenig mehr.

Und nein, ich führe nicht absichtlich ein Messer, was ich nicht führen darf. Ich hatte schon vor diesen Gesetzen diese Messer, die ich mir eben für solche Zwecke geholt habe inkl. Klingen usw.

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Leestiger  27.08.2024, 13:13
@apachy
Ich halte den Karton mit einer Hand fest und die Klinge ist quasi der Gegenpunkt, gegen den ich den Karton ziehe. Ich schneide den Karton also nicht an der Kartonseite, sondern ziehe ihn mittig durch die Klinge.
Bei dem Sicherheitsmesser hätte ich da durchaus bedenken, dass man da abrutscht, mit der Klinge aus dem Karton rausrutscht etc.

Genau das machen wir auch, schneiden in allen Lagen .

Und anscheinend hast du das erste Video nicht gesehen oder verstanden!

Denn genau diese Möglichkeit des rausrutschens, verletzens ist eben nicht! möglich! Weil wir oft auch zum Körper hin durchziehen .

Mit dem Finger Klinge herausschieben, schneiden beginnen und den Klingenknopf LOSLASSEN!

Die Klinge bleibt dann rein durch das "klemmen" im Karton ausgefahren, man kann sogar stoppen und das Messer bleibt stecken und sobald man abrutscht oder am Ende aus dem Karton herauskommt wird die Klinge durch die Rückzugsfeder in einem Sekundenbruchteil eingezogen!

Maximale Sicherheit!

Bitte versuch wenigstens die Videos zu verstehen!

https://youtu.be/SwdaXKA5zII?si=ewYuAV2fUrbO_qsR

Es gibt mittlerweile sogar eine Version in der Klinge auch zurückspringt wenn man den Finger nicht vom Schieber nimmt, sogar für solche Leute die das nicht hinkriegen ist gesorgt ...

https://youtu.be/v9IHrgg44ts?si=zrl1VDBsyRsgEUbJ

Warum meinst du heißt das "Sicherheitsmesser"?

Es gibt also keine Ausrede, ein Messer das man gar nicht führen darf mitzunehmen!

Zuhause ja, aber Unterwegs? - Ausrede!

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apachy  27.08.2024, 14:16
@Leestiger

Mir geht es nicht um die Verletzungswahrscheinlichkeit, sondern dass die Funktion gegeben ist.

Auf deinen Video sieht man auch ganz gut, wie wenig der Klinge noch über ist bei so einen doppelwandigen Karton.

Dazu geben viele dieser Sicherheitsmesser durch ihre Bauform auch vor, dass du schräg schneidest, was für meinen Verwendungszweck auch schlechter gehen wird.

Hier einmal ein Bild, verzeih mir die schlechten Grafikbearbeitungskünste :D

https://ibb.co/HhrWLKd

Ich halte in dem Fall also den Karton mit der linken Hand irgendwo leicht links vom Messer und drücke das Messer durch oder eben anders herum und ziehe den Karton mit links zu mir.

Und das ist eben im Zweifel auch mal ein dickerer und ggf. auch zerknickter Karton.

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Leestiger  27.08.2024, 19:03
@apachy
Auf deinen Video sieht man auch ganz gut, wie wenig der Klinge noch über ist bei so einen doppelwandigen Karton.

Genau gerechnet, max. 3lagig, passt also - warum soll man das Risiko eingehen und den Inhalt beschädigen - hatte ich aber auch schon gehabt, Karton vollgestopft und beim öffnen es trotz der "wenig überstehenden " Klinge 2 Kunststoffflaschen mit luftaushärtenden Kleber aufgeschnitten ..

Und deine Klinge steht da 5cm und mehr durch???

Wenn du wirklich so wie auf dem Bild schneidest, dann gute Nacht..

90° angesetzt??warum, weil man dann deutlich mehr Kraft braucht als bei einem ziehenden Schnitt?

Du meinst also die Erfinder ALLER dieser Messe sind Deppen weil sie nicht wissen wie man schneidet und eine Klinge im 90° halten muss zum Schneiden?!?

Damit bin ich weg, dir ist nicht zu helfen

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apachy  27.08.2024, 19:13
@Leestiger
Und deine Klinge steht da 5cm und mehr durch???

Ein gutes Stück halt, ein Zollstock habe ich nun nicht dabei. Lass es drei Zentimeter sein. Aber definitiv weiter als die Klinge eines Sicherheitsmessers raus steht.

90° angesetzt??warum, weil man dann deutlich mehr Kraft braucht als bei einem ziehenden Schnitt?

Weil ich einen labbrigen Karton in der Hand habe und keinen Tisch oder ähnliches, wo ich das Ding abstütze. Die Klinge ist eben eine Stütze, so dass ich Kraft anwenden kann und nicht nur den Karton, aus dem Winkel z.B., einfach nach oben schiebe. Sie sorgt dafür, dass da nix ab und wegrutschen kann. Sie hält den Karton eben fest.

Du meinst also die Erfinder ALLER dieser Messe sind Deppen weil sie nicht wissen wie man schneidet und eine Klinge im 90° halten muss zum Schneiden?!?

Nein, ich meine relativ wenige Leute tun irgendwo im freien einen größeren Karton in A4 große Stücke zerschneiden. Das ist nun nicht ein sehr gängiger Use-Case.

Natürlich wäre es tausend mal besser ich hätte Handschuhe und einen Tisch, wo ich den Karton hinlegen könnte oder im Idealfall einfach dort einen verdammten Papier und Pappe-Container, wo ich das Ding nur einmal anritzen muss, während der Karton noch zusammen hält und ihn dann eben zusammenklappen und das bei Verwendung von so einem Sicherheitsmesser.

Das ist in dem Fall aber eben keine Option.

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Leestiger  27.08.2024, 19:26
@apachy

Das wird nichts, du stellst dich an.

Du brauchst eine 5-10cm Klingen wo es gar nicht nötig ist, du hast anscheinend noch nie einen ziehenden Schnitt sondern nur einen drückenden Schnitt gelernt.

Wenn du eine Semmel durchschneidest drückst du dann auch nur mit der Klinge dagegen oder hast du schon gemerkt dass es mit einem ziehenden Schnitt besser geht?

Selbst meine Frau zerlegt mit meinem Arbeitsmesser Zuhause Kartonverpackungen von Möbelstücken ect. die 1,5x1m gross sind in kleine Stùcke die in die Tonne passen !

Und natùrlich freihãndig da weder der Laminatboden noch unsere Tische was abkriegen sollen!

Weil ich einen labbrigen Karton in der Hand habe und keinen Tisch oder ähnliches, wo ich das Ding abstütze

Mit einer Hand halten, mit der anderen schneiden, Tagesgeschäft. Klinge sollte natürlich schneiden und nicht Fransen, selbst nasser Karton lässt sich damit schneiden ..

Sorry - hört sich für mich alles wie eine grosse Ausrede an um ein Messer, das man nicht fùhren darf dabeihaben zu kõnnen.

Damit bin ich raus, mit der Ausrede haben die dich bei einer Kontrolle!

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apachy  27.08.2024, 19:46
@Leestiger

Wie gesagt, für mich ist es keine Ausrede. Es ist ein Werkzeug, welches ich genau als solches benutze. Die Dinger hatte ich schon und habe schon weitaus länger benutzt, als sie verboten sind. Verboten aus einen Grund, der das Problem nicht löst.

Ggf. funktioniert es gut mit so einem Sicherheitsmesser, wie gesagt, ich weiß es nicht. Kannst durchaus Recht haben. Kann es mir nicht vorstellen, dass es gut klappt, so wie ich die Dinger benutze, heißt aber nicht, dass ich Recht habe.

Trotzdem hab ich es immer so gemacht, es hat immer geklappt, es tut keinem weh und ich habe nicht vor die Messer für irgendetwas anderes zu benutzen, als sie vorgesehen sind. Ich habe die Dinger bereits, ebenso wie Klingen für die vermutlich nächsten 10 Jahre. Natürlich ist mein Interesse da relativ gering ein weiteres Werkzeug für genau den gleichen Zweck zu kaufen ggf. noch mit anderen Klingen.

Ich denke die Wahrscheinlichkeit ist auch relativ niedrig, dass jemals jemand auf die Idee kommen will, meine Tasche zu durchsuchen. Ich fahre damit ja nun nicht zu einem Stadtfest, da hätte ich vermutlich den ganzen Rucksack gar nicht dabei.

Interessanter Weise habe ich das Messer aber sogar vor nicht all zu langer Zeit tatsächlich mal wo auspacken müssen. Termin beim Amtsgericht und da hatten die einen entsprechenden Security Check und mich gefragt, ob ich irgendwelche Messer, scharfen/spitzen Metallgegenstände dabei habe usw.

Gab aber auch kein Problem, habe das Teppichmesser und noch ein wenig Fahrradwerkzeug ausgepackt. Dort abgegeben, beim rausgehen wieder mitgenommen und gut. So darf es von mir aus gerne auch anderswo laufen, wo ich das Messer offensichtlich nicht brauchen werde.

Ich glaube aber nun nicht, dass mich ein Polizist auf dem Weg von der Arbeit zur Packstation abfängt um meine Tasche nach einem Messer zu durchsuchen. Ich glaube auch nicht, dass die groß Theater machen würden, wenn die mich dort sehen würden.

Ich denke dass jemand da seine Kartons zerkleinert und mitnimmt und nicht wie viele einfach in die Ecke schmeißt sollte her zeigen, dass ich mich zu benehmen weiß. Ich glaube so starr würden selbst die meisten Polizisten das Recht nicht umsetzen. Sind eben auch nur Menschen.

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Schlecht und falsch

Das ist vollkommen unnütz, da es nur die Normalbürger einschränkt.

Täter halten sich an solche Verbote und Einschränkungen nicht.

Das zeigt der Fall in Solingen einmal mehr, denn es gibt bereits scharfe Gesetze, dass man niemanden abstechen darf.

Es ist leicht zu bemerken, dass der Täter sich nicht daran gehalten hat.


ThisIsJustMeDE  27.08.2024, 13:08

Zumal man nicht oft genug betonen kann dass das verwendete Messer JETZT schon nach §42a WaffG vom Führverbot betroffen ist. Es ist also schon schon verboten und hat nichts genützt.

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SchakKlusoh  26.08.2024, 21:53

Mit diesem Argument läßt sich jedes Verbot angreifen.

Es ist falsch.

Nur wenn etwas verboten ist, kann man es bestrafen. Also wäre in solches Verbot sinnvoll.

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dvdfan  26.08.2024, 23:35
@SchakKlusoh

"Mit diesem Argument läßt sich jedes Verbot angreifen."

Nein.

"Es ist falsch."

Finde ich nicht.

"Nur wenn etwas verboten ist, kann man es bestrafen."

Stimmt.

"Also wäre in solches Verbot sinnvoll."

Wozu? Es reicht bereits, dass Mord verboten ist. Da interessiert das Messer überhaupt nicht.

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SchakKlusoh  27.08.2024, 09:20
@dvdfan

"Mit diesem Argument läßt sich jedes Verbot angreifen."

Nein.

Wieso ist Diebstahl verboten? Dieb halten sich nicht daran.

Wieso ist Steuerhinterziehung verboten? Steuerhinterzieher halten sich nicht daran?

MERKST DU WAS?

Nur wenn etwas verboten ist, kann man es bestrafen. Also wäre in solches Verbot sinnvoll.

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dvdfan  27.08.2024, 10:54
@SchakKlusoh

OK, dann lassen wir den allgemeinen Besitz von allen Messern verbieten.

Und bevor jemand bemerkt, dass ein Messerstecher doch ein Messer besitzt, liegen schon wieder drei Tote herum.

Da der Mord höherwertig ist, wird der illegale Messerbesitz bei der Verhandlung nur am Rande erwähnt.

Vielleicht wechselt der Messerstecher dann auf Schraubenzieher zum Stechen. Also verbieten wir die doch gleich auch.

Du siehst, wo das hinführt.

Reicht es denn nicht, dass Mord verboten ist?

Nicht jeder Messerträger will und wird damit auf Leute einstechen. Viele wollen nur ihr Brötchen aufschneiden, um ihre Scheibe Leberkäse reinzulegen.

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ThisIsJustMeDE  27.08.2024, 13:09
@SchakKlusoh
Nur wenn etwas verboten ist, kann man es bestrafen. Also wäre in solches Verbot sinnvoll.

Das Messer was benutzt wurde durfte JETZT schon nicht geführt werden! Siehe §42a. hat ja voll geholfen...

PS: Peinlich dass dir offensichtlich nicht mal bewusst ist dass das führen des benutzten Messers jetzt schon verboten ist!

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Schlecht und falsch

In Mannheim wurde ein Messer mit über 12cm Klingenlänge benutzt, das zu führen ist bereits seit 2008 nach §42a WaffG bundesweit verboten.

In Solingen dürfte das Tatmesser zweifach verboten gewesen sein. 1x §42a WaffG und zusätzlich durch Versammlungsgesetz.

Das zeigt wie gut solche Verbote wirken.


SchakKlusoh  26.08.2024, 21:54

Man kann nicht jedem Menschen einen Polizisten hinterher schicken.

Das macht aber ein Verbot nicht überflüssig.

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HeinrikH  27.08.2024, 08:02
@SchakKlusoh

Doch macht es, weil es keinen wirksamen Schutz bietet. Jeder mit böser Absicht, kann diesem Verbot problemlos entgehen. Eingeschränkt wird nur der Normalbürger, der das Messer vollkommen ohne böse Absicht mitführen will.

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SchakKlusoh  27.08.2024, 09:27
@HeinrikH
Jeder mit böser Absicht, kann diesem Verbot problemlos entgehen

Mit diesem Argument läßt sich jedes Verbot angreifen. Es ist falsch.

Wieso ist Diebstahl verboten? Dieb halten sich nicht daran.

Wieso ist Steuerhinterziehung verboten? Steuerhinterzieher halten sich nicht daran?

MERKST DU WAS?

Nur wenn etwas verboten ist, kann man es bestrafen. Also wäre in solches Verbot sinnvoll.

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HeinrikH  27.08.2024, 09:33
@SchakKlusoh
Wieso ist Diebstahl verboten?

Der Unterschied ist, dass beim Diebstahl aktiv jemand geschädigt wird. Auch betrifft ein Verbot von Diebstahl nur Diebe und keine Normalbürger.

Gleiches gilt für Steuerhinterziehung.

Bei Verboten müssen die Einschränkung für die Bevölkerung und der Nutzen abgewogen werden. Ein Mitführverbot von Messern ist eine große Einschränkung für viele Teile der Gesellschaft, während der Nutzen gegen Null geht. Und eine Schädigung anderer liegt durch das reine Mitführen auch nicht vor.

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HeinrikH  27.08.2024, 09:36
@SchakKlusoh

Natürlich sind sie das. Dir fällt halt nur scheinbar keine sinnvolle Antwort darauf ein.

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ThisIsJustMeDE  27.08.2024, 13:12
@SchakKlusoh
Das macht aber ein Verbot nicht überflüssig.

natürlich. Ein Gesetz das EINZIG den Effekt hat harmlose Bürger bei etwas völlig harmlosen zu Kriminalisieren ist Überflüssig und im übrigen sogar Rechtswidrig!

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ThisIsJustMeDE  27.08.2024, 13:13
@SchakKlusoh
Das sind alles keine Argumente.

Doch das sind sehr triftige Gründe. Die von HeinrikH beschriebene Abwägung ist durch unser Grundgesetz sogar für den Gesetzgeber verpflichtend!

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