"Mündliche Belästigung kennt das Strafrecht nicht." - Stimmt das wirklich?!

Ja 100%
Nein 0%

6 Stimmen

5 Antworten

Zumindest § 184i StGB stellt auf die körperliche Berührung ab.

Ja

Sexuelle Belästigung ist im Strafrecht nur als körperliche Belästigung verankert.

Mündliche sexuelle Belästigung kann aber unter Umständen unter Beleidigung fallen.

Sexuelle Belästigung liegt aus strafrechtlicher Sicht nur vor, wenn eine körperliche Berührung stattfindet (§ 184i StGB). Das heißt aber nicht, dass verbale Belästigungen straffrei wären, nur weil sie nicht vom Straftatbestand der sexuellen Belästigung erfasst sind. Je nach konkreter Äußerung und deren Kontext kann es sich bspw. um eine Beleidigung (§ 185 StGB) handeln.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)
Ja

Würde sagen Jein unter Umständen könnte es unter Beleidigung fallen . Aber so richtig Belästigung mit Worten gibt’s nicht im gesetz

Ja

Gibt es Zeugen oder steht es Aussage gegen Aussage? Wie schwerwiegend war die Beleidigung/Belästigung? Aber ich würde sagen in 99% der Fälle stimmt die Aussage, solche Sachen werden meist wegen Nichtigkeit fallen gelassen.


superseegers  21.09.2024, 22:26

Das beantwortet nicht die Frage.