Kann Vermieterin mir kündigen weil mein Vater (nicht wohnhaft hier und nur ganz selten zu Besuch) sie beleidigt und rausgeworfen hat…?

Nein kann sie nicht weil,… 100%
Ja kann sie weil,… 0%
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2 Stimmen

2 Antworten

Nein kann sie nicht weil,…

Das stellt keine Vertragsverletzung eurerseits dar. Ihr seid dazu verpflichtet, die Miete pünktlich zu zahlen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Beim Auszug kämen noch andere Pflichten dazu. Es sieht jetzt auch nicht danach aus, dass andere Kündigungsgründe vorliegen.

Dass eure Vermieterin ein (persönliches) Problem mit eurem Vater hat, berechtigt sie nicht zur Kündigung. Sie könnte ihn aber wegen Beleidigung anzeigen oder ihn rmit rechtlichen Mitteln dazu anhalten, ihr aus dem Weg zu gehen. Da sie selbst auch da wohnt, könnte sie die Hausordnung entsprechend ändern.

Das läßt sich pauschal nicht beantworten.

Meine Tendenz geht zu Nein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

AljonaK777 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 12:34

Wir haben uns auch für das Verhalten entschuldigt, nimmt sie aber natürlich nicht an.

AljonaK777 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 12:35
@AljonaK777

Also nehmen wir im Moment eher so eine „sche**s drauf“ - Haltung ein weil sie sich selbst auch sehr Assoziation öfter benommen hatte in Vergangenheit….

AljonaK777 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 12:35
@DasOrakel

Natürlich muss sie das nicht. Es soll nur kein Terror Ihrerseits kommen…

DasOrakel  08.09.2024, 12:45
@AljonaK777

Ich glaube nicht, daß aufgrund eines solchen Vorfalls eine Kündigung gerichtsfest wäre.

Den Rest müßt Ihr ggf. mit Anwälten bzw. mit ihr selbst klären :)