Ist es klug, die bisher unumstrittenen Spielregeln der Bestimmung eines Parlamentspräsidenten zu ändern, weil einem das konkrete Ergebnis nicht gefällt?
Es ist bisher unbestritten, dass die größte Fraktion den Parlamentspräsidenten stellt. Nach meiner Kenntnis gab es bisher keine einzige Abweichung davon.
Nun stellt erstmals die AfD in einem Landtag die stärkste Fraktion, weil es das Wahlvolk so wollte. Auch in Thüringen hat bisher allein die stärkste Fraktion das Recht, einen Abgeordneten zur Wahl vorzuschlagen.
Das stößt auf Widerstand . Nun sollen die bisher unumstrittenen Regeln geändert werden; alleiniger Zweck dieser Änderung ist es, die Wahl eines Kandidaten der AfD zu verhindern.
Über das Verfahren zur Herbeiführung einer solchen Änderungen entbrannte gestern im Landtag ein offener Streit. Verfahrensfragen lösten tumultartige Szenen aus. Jetzt soll das Verfassungsgericht über diese Verfahrensfragen entscheiden.
Zweifellos keine schöne Situation. Ich persönlich finde es schwierig, wenn man unumstrittene Verfahren nicht aus allgemein gültigen Gründen ändert, sondern allein zu einem bestimmten Zweck in einer konkreten Situation. Das schmeckt nach Willkür, finde ich.
Wahrscheinlich nützt das Hauen und Stechen letztlich der AfD, da ihre Wähler sich von den „Altparteien“ betrogen fühlen dürften.
8 Stimmen
6 Antworten
Es ist bisher unbestritten, dass die größte Fraktion den Parlamentspräsidenten stellt.
Vorschlägt, nicht stellt. Davon wird nicht abgewichen. Es sollen nur Möglichkeiten hinzugefügt werden. Von den Gepflogenheiten abgewichen ist allerdings der Alterspräsident, der sich aufgeführt hat wie Rumpelstilzchen im Kindergarten.
Doch. Es soll nicht mehr allein die stärkste Fraktion den Personalvorschlag machen.
Es wird also grundlegend in das Verfahren eingegriffen. Eine „Lex AfD“.
Es soll nicht mehr allein die stärkste Fraktion den Personalvorschlag machen.
ja, das Verfahren wird ergänzt. Was genau ist daran schlimm?
Verfahren dieser Art wären ständig verändert, angepasst, diskutiert, wenn sie in der Praxis unpraktisch sind, oder nicht mehr zeitangemessen, das ist normal. Nichts anderes war hier der Vorschlag: lasst uns darüber diskutieren, ob wir hier eine Änderung haben möchten. Das ist absolut üblicher Vorgang.
Nö. Bisher wurde immer ein Vertreter der stärksten Fraktion Parlamentspräsident. Immer. Ohne jede Ausnahme.
Wenn das Ergebnis monatelanger Stillstand wäre - wie hier zu befürchten - dann JA!
Es ist bisher unbestritten, dass die größte Fraktion den Parlamentspräsidenten stellt.
Das ist ein Brauch, dem man nicht folgeleisten muss - und wenn zu befürchten ist, dass ein verurteilter Straftäter diesen Posten bekäme, folgte man dem Brauch, ist es auch sinnvoll, ihm nicht zu folgen, meint ihr nicht? ... Ich schon ... Und genau wäre ja das Ergebnis, wenn diesem Brauch in dem Fall gefolgt würde: eine wegen einer Straftat zu Lasten genau des Landtages - und damit der gesamten Bewohner Thüringens - verurteilte Person würde dieses Amt bekommen.
alleiniger Zweck dieser Änderung ist es, die Wahl eines Kandidaten der AfD zu verhindern.
FALSCH. Denn die Wahl würde so oder so nicht auf einen AfDler am Ende fallen, man wollte damit nur verhindern, dass ewiglange und oft gewählt werden muss, was eben zu befürchten war und ist, bis ein Kandidat am Ende wirklich gewählt wird, weil das so lange nämlich einen kompletten Stillstand bedeutet, was eigentlich kein Demokrat wollen könnte.
Das Parlament sollte möglichst schnell Handlungsfähigkeit herstellen, das stand hier durch die übliche Vorgehensweise, nämlich den alleinigen vorschlagberechtigten der stärksten Fraktion in hoher Gefahr.
“Denn die Wahl würde so oder so nicht auf einen AfDler am Ende fallen…“
Genau das weicht von der bisherigen Praxis in allen Landtagen und Bundestagen der Bundesrepublik Deutschland seit ihrer Gründung ab.
Das ist unfair und willkürlich.
Abweichungen sind weder verboten, noch unfair, noch willkürlich.
In Indien wurde die Witwenverbrennung verboten - das war eine massive Abweichung von der Norm - findest du das gut oder schlecht, dass da von der Norm abgewichen wurde? ...
Dem Vorschlag der Partei die die meisen Stimmen hat, muss nicht gefolgt werden.
Es kann, muss aber nicht!
Bisher hat man es immer so gehalten.
Das stimmt. Aber da gab es auch keine undemokratische Partei wie die rechtsextreme AfD.
32,8 Prozent der Deutschen in Thüringen haben demokratisch eine undemokratische Partei gewählt?
Bisher hat man es immer so gehalten.
Womit wir wieder bei der Witwenverbrennung wären, die wurde nämlich auch immer so gehalten...
Ich kam auf diesen Vergleich wegen dem folgenden Spruch:
Die Inder beschwerten sich darüber, ihre Witwen nicht mehr verbrennen zu dürfen, denn es sei gute alte Tradition.
Die Engländer entgegneten: in Ordnung, ihr folgt eurer Tradition eure Frauen zu ermorden und wir folgen der unseren Tradition euch danach aufzuhängen ...
Tradititionen können falsch sein und dann sollte das auch gelassen werden! Nennt sich Fortschritt! Wenn das Ausleben einer Tradition schadet, dann sollte man mit der Tradition brechen.
32,8 der Wählenden in Thüringen haben demokratisch eine undemokratische Partei gewählt, das ist korrekt.
Ja, bei einer demokratischen Wahl, kann eine undemokratische Partei gewählt werden.
Siehe die NSDAP von Hitler.
Wenn die AfD undemokratisch wäre, müsste sie ja verboten sein und nicht an Wahlen teilnehmen dürfen.
Nein, das muss sie nicht zwangsläufig.
Die Hürden eine Partei zu verbieten ist sehr,, sehr hoch.
Vor allem, weil es dann einfach eine Nachfolgepartei gäbe und nichts gewonnen wäre.
Ob klug oder nicht- für die Änderung der Rechte und Aufgaben des Alterspräsidenten wird abgestimmt. Das ist nichts Unumstößliches. Das folgt demokratischen Spielregeln. Und wenn sich eine 2/3 Mehrheit für andere Richtlinien findet, ist das ein demokratisches Mittel, über welches sich nur Personen aufregen, die gegen die Demokratie sind.
In allen Landtagen und Bundestagen wurde immer seit Gründung der Bundesrepublik ein Parlamentspräsident aus den Reihen der größten Fraktion gewählt.
Es schmeckt schon nach Willkür. Auch wenn es formal sicher geht, das jetzt nicht mehr so zu machen.
Das, was alle machen, war mir noch nie Maßstab. Wenn zu befürchten ist, dass die Position "Alterspräsident" für ständiges Störfeuer missbraucht wird, muss das nach demokratischen Regeln geändert werden.
Egal, welcher Präsident. Wenn der ständig stört, muss man dessen Befugnisse nachschärfen.
Du hast keine Ahnung, wovon du sprichst.
Aber du. Als AfD-Jünger stinkt es dir nur, dass man die Möglichkeiten des Störers begrenzt.
Es gibt auch entsprechende Gerichtsurteile dazu. Prinzipiell gibt es keinen Rechtsanspruch auf das Amt, ansonsten bräuchte man keine Wahl durchführen. Und die Abgeordneten sind prinzipiell frei in ihrer Entscheidung.
Es ist jedenfalls nützlich, um dem Bürger zu zeigen, dass Altparteien keinerlei Demokratieverständnis besitzen und versuchen, eine Gesinnungsdiktatur zu etablieren. Nicht besser als damals die Nazis.
Was stünde denn dagegen, dass alle Vorschläge machen dürfen? .... Warum sollte das undemokratisch sein, nur weil es unüblich in diesem speziellem Parlament ist? In anderen ist das schon lange so...
Es wurden demokratisch entsprechende Gesetze erlassen. Das sind nicht einfach nur „Spielregeln”. Demokratie basiert auf Mehrheitsmeinungen. Wer mehr Wählerstimmen hat, hat mehr Sitze im Parlament. Wer mehr Sitze hat, kann mehr Einfluss auf Debatten und Beschlüsse über Gesetzesentwürfe erlangen.
Hier wird ganz offensichtlich versucht, gezielt eine einzige Partei daran zu hindern, ihre verbrieften Rechte wahrzunehmen. Wenn es völlig egal wäre, wie hoch der Stimmenanteil dank der Wähler war, hat man entweder Chaos oder eine Diktatur.
Seit es absehbar war, dass die AfD die nötigen Stimmen für eine signifikante Veränderung der bisherigen Machtverhältnisse aufbringen kann, versuchen Regierung und unterstützende Organisationen und Medien, dies aktiv und durch Verbreiten von Falschinformationen und Hetze zu verhindern. Der ÖRR fälscht Grafiken bei den Wahlhochrechnungen, interwiewt vermeintlich zufällige Personen, die sich als aktive Lokalpolitiker der Grünen oder SPD entpuppen oder gar als bezahlte Schauspieler.
In welchen deutschen Parlamenten ist das so?
Demokratie basiert auf Mehrheitsmeinungen.
Und mir scheint es so, die Mehrheit in diesem Parlament gestern war dafür, abstimmen zu lassen, ob mehr Vorschläge zugelassen werden. Die Mehrheit der Bevölkerung dürfte da auch für sein, bedeutet es doch mehr Demokratie und weniger Bürokratie.
Hier wird ganz offensichtlich versucht, gezielt eine einzige Partei daran zu hindern, ihre verbrieften Rechte wahrzunehmen
Das Recht den Kandidaten alleine vorzuschlagen, ja, aber, dieser Kandidat war absolut absehbar für die Mehrheit nicht wählbar, warum also auf dem Recht bestehen? Die AfD darf ja dennoch mitstimmen, genau wie die anderen, daran ändert sich nichts, nur an der Anzahl derer, die Kandidaten nominieren dürfen...
Also, nochmal: in wie fern wäre es undemokratisch, wenn man der Mehrheit zugesteht, auch Kandidaten für einen bestimmten Posten ihrer Wahl vorzuschlagen, sodass wirklich eine Wahl stattfinden kann? Denn nur darum ging es gestern.
Soweit würde ich nicht gehen. Aber ich empfinde es als unfair und willkürlich.
Ja, natürlich. Und es ist undemokratisch. Was muss eigentlich noch passieren, bis der letzte kapiert, wer die wirklichen Feinde der Demokratie sind? Wenn Stimmen- und Sitzmehrheiten in einer Demokratie nicht mehr zählen, was dann?
Leute wie du haben früher entschieden, wer ins KZ kommt. Erzähle du mir nichts über Demokratie.
Oha, das hat ja nicht lange gedauert, bis du Godwin's Law bestätigt hast.
Das Pommer'sche Law: Jeder Thread führt einmal zu einer Law- bzw. Meta-Law-Diskussion.
Haug's Law: Je länger eine Usenet-Diskussion andauert, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, daß jemand mit einem unpassenden Usenet-Law auftritt, um seinen Gegner zum Verlierer zu erklären. Derjenige hat dann automatisch verloren.
*plonk*
Du bist ja süß. Hast du noch mehr Stories aus deinem Märchenland?
Tatsächlich ist es auch die Norm, dass die stärkste Fraktion den stellt, zumindest auf Bundesebene, halt nur kein Muss.