Glaubt ihr an IM ZWEIFEL FÜR DEN ANGEKLAGTEN

ja 82%
nein 18%

11 Stimmen

3 Antworten

ja

Warum sollte man jemanden wofür es keine Beweise gibt unschuldig verurteilen

ja

Natürlich. Warum nicht?


nein

Daran muß man nicht glauben, das ist ein Verfahrensgrundsatz (Prozessmaxime) des Strafrechts, der verbindlich geregelt ist. Findet man im Artikel 1 GG, Artikel 20 III GG. "in dubio pro reo" und ist ein terminus technicus des Strafrechts.