Drittschuldnererklärung akzeptieren oder nicht?

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In deinem Fall handelt es sich um eine Drittschuldnererklärung, die du als Drittschuldner erhalten hast. Diese Erklärung wird in der Regel von einem Gläubiger ausgegeben, um eine Forderung gegen jemanden (hier deine Mitarbeiterin) durchzusetzen.

Da deine Mitarbeiterin in einem Minijob beschäftigt ist und deutlich unter dem pfändbaren Betrag verdient, musst du die Drittschuldnererklärung nicht akzeptieren, wenn der Betrag unterhalb der Freigrenze liegt. Die Freigrenze beträgt derzeit 1.260 Euro netto pro Monat (Stand 2023). 

Du solltest in der Drittschuldnererklärung Stellung nehmen und mitteilen, dass deine Mitarbeiterin unter dem pfändbaren Betrag beschäftigt ist. 

Wichtige Schritte:

1. Prüfe die genaue Pfändungsfreigrenze.

2. Reagiere innerhalb der angegebenen Frist von zwei Wochen schriftlich auf die Drittschuldnererklärung.

3. Gib an, dass Ihre Mitarbeiterin im Rahmen eines Minijobs beschäftigt ist und somit kein pfändbares Einkommen erzielt.

Falls Unsicherheiten bestehen oder die Situation komplizierter wird, ist es ratsam, sich rechtzeitig rechtlich beraten zu lassen.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist 👨‍⚖️😁

Drittschuldner wird man quasi automatisch.

Erklärung abgeben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.
anderes
Muss ich dem zustimmen oder was muss ich jetzt machen?

Sie die Erklärung abgeben. Hierbei geben Sie an welchen Lohn sie der Schuldnerin schulden und das der Lohn keinen pfändbaren Teil erhält. Zustimmen müssen sie nur insoweit als das sie die Lohnforderung der Angestellten in gegebener Höhe akzeptieren.

Woher ich das weiß:Recherche