"Der Vergewaltiger hat ein Anrecht darauf, dass das Opfer vor Gericht persönlich erscheint und auch aussagt" - Ist das wirklich so? Wird man dazu gezwungen?!

Nein 82%
Ja 18%

11 Stimmen

8 Antworten

Ein Angeklagter hat ein Recht auf ein faires Verfahren. Dazu gehört auch, dass alle Beweismittel und Aussagen in der Verhandlung vorgetragen werden. Bei Sexualdelikten können die Öffentlichkeit sowie der Angeklagte ausgeschlossen werden bei der Aussage des Opfers. Es gibt ebenso die Möglichkeit der Video-Vernehmung.

All dies dient dem Schutz des Opfers.

Nicht der Vergewaltiger hat ein Anrecht darauf. Höchstens die Richter und Anwälte!

Nein

Nein, dws ist sicher nicht das Recht des Angeklagten.

Nein

Wenn man vom Gericht vorgeladen wurde sollte man erscheinen. Man muss aber nicht zwangsweise mit dem Täter im selben Raum sein.

Es gab durchaus schon Fälle wo der Täter zeitweise aus dem Saal gebracht wurde bis das Opfer seine Aussage getätigt hat.
Oder aber die Aussage erfolgt über Videokonferenz.
Meist muss dann aber auch ein psychologisches Gutachten vorliegen welches bescheinigt das das Opfer nicht in der Lage ist, in Anwesenheit des Täters auszusagen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Ja

Zu Zeugenausage ist man verpflichtet.

Und es gibt nur wenige Fälle Kinder odrr Zeugenschutz, wo das Gericht sich videos mit den Zeugenaussagen anschaut.

Aber grundsätzlich sollten Gerichte immer im Gerichtsaal verhandeln und Zeugen müssen persönlich befragt werden können.