Darf das bundesverfassungsgericht entscheiden das die Verfassung durch eine andere abgelöst wird

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Nein

So geht das:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_146.html

Woher ich das weiß:Hobby – Kann googlen und Ergebnisse verstehen/praktisch anwenden...

es gibt nur ein Grundgesetz ,das wird ab und zu mal etwas geändert, das sind dann aber nur einige Gesetze die erneuert, erweitert oder neue verfasst werden, aber da hat das Bundesverfassungsgericht nur wenig mit zu tun, da ist der Bundestag und Bundesrat und der Bundespräsident für zuständig.

Nein

Die Verfassung wird nicht vom Gericht beschlossen und kann von diesem nicht geändert werden. Wie ein anderes Gericht auch keine Gesetze ändern kann.

Nein

im Gegenteil. Sie richten sich nach der Verfassung

Nein

Es gibt nur einen Weg die Verfassung durch eine neue Verfassung abzulösen:

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_146.html

Dabei ist übrigens NICHT ausdrücklich festgelegt WIE das Deutsche Volk die Ablösung beschließen muß. Nur per Gerichtsurteil kann es nicht gehen, denn nach Artikel 20 Grundgesetz übt das Volk seinen Willen zwar

in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung

aus, aber die Rechtssprechung ist kein Organ der Gesetzgebung.