Bundestag

Ja, ist es in Ordnung für mich. 57%
Nein, das geht gar nicht! 43%

7 Stimmen

2 Antworten

Nein, das geht gar nicht!

Ich habe das Video nicht zu Ende geschaut und beziehe mich auf das Bild.

  1. Bundestagsabgeordnete haben eine Vorbildfunktion
  2. Der Respekt vor dem Amt gebietet, dass sich ein/e Abgeordnete/r der Funktion entsprechend kleidet und - sobald es um Öffentlichkeit geht - alles vermeidet, was anstößig ist.
  3. Haltung und Pose sind keine Privatsache, sobald sie in die Öffentlichkeit gepostet werden.

Aus diesen drei Gründen halte ich Pose und Aufzug von Ganserer für unmöglich. Eigentlich müsste er:sie mit einer Verwarnung und bei Wiederholung mit einem Ausschluss aus dem Parlament belegt werden.

Man kann auch etwas mehr Haut zeigen und trotzdem nicht als Bordsteinschwalbe auftreten, sondern es kann klassisch whatever wirken..

Das da soll doch schon wieder eine Aufweichung von Konventionen bzw. Provokation sein..