Bedeuten "sich jemandem unterordnen" und "jemandem gehorchen" dasselbe?

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Ja 0%

8 Stimmen

3 Antworten

Nein

Die Gehorsamspflicht ergibt sich beispielsweise aus Arbeits- oder Dienstverhältnissen.

Die Unterordnung erfolgt hingegen freiwillig.

Hallo kurznachgehakt!

Gemeinsam ist den beiden Wörtern, dass man den eigenen Willen hinter den Willen der/des Anderen stellt.

Im Fall des Gehorchens meist unfreiwillig, im Fall des Unterordnens meist oder vorwiegend aus eigenen Stücken.

LG

gufrastella

Nein

Gehorchen kann man nur konkreten Anweisungen und Befehlen.

Unterordnen bedeutet aber auch, sich nach jemandem zu richten, sein Verhalten zum Vorbild zu nehmen und seine ggf. größere Erfahrung , höhere Qualifizierung oder seinen betrieblichen oder gesellschaftlichen Rang zu respektieren und anzuerkennen.