Ärztin im Gesundheitsamt
Bin Arzthelferin und arbeite zurzeit in einer Praxis nun ist es so ich werde nächsten Monat im Gesundheitsamt anfangen dort hat mir die Ärztin die das Team leitet gesagt im Vorstellungsgespräch so nebenbei aber hat sie das wie in einem Spaß verpackt ich trinke gerne Kaffee das ist übrigens ihre Aufgabe vorzubereiten denn ich mach das nicht und sie hat auch so gesagt ich bin sehr überzeugt von mir und es kam zum Thema Arbeitszeiten dann meinte sie so das entscheide ich wann sie kommen und gehen sie sind meine Untergebene es geht nicht das die Helferinnen kommen und gehen wann sie wollen, ich hab das einem Kollegen von jetzt in der Praxis wo ich bin erzählt er meinte du musst keinen Kaffee für sie machen ich würde ihr sagen ich hab keine Ausbildung gemacht um Kaffee für sie zu machen dann könnte ich in einem Café arbeiten und nicht hier er meinte sogar ich an deiner Stelle würde sie aufnehmen wenn sie sowas sagt dann kannst du damit zu einem Rechtsanwalt gehen, stimmt das? Würdet ihr das an meiner Stelle machen?
11 Stimmen
8 Antworten
In deiner jetzigen Praxis kannst du ja auch nicht kommen und gehen wann du willst. Auch da entscheidet der Chef über die Arbeitszeiten. Beim Gesundheitsamt kann sich die Ärztin sowieso nicht über die behördlichen Vorgaben hinwegsetzen.
Kaffee kochen ist natürlich eine andere Sache, das macht man freiwillig oder gar nicht. Da man aber ja selbst auch Kaffee trinken möchte, erscheint mir das jetzt nicht als großes Problem.
Was genau wäre daran jetzt so unzumutbar, einmal am Tag Kaffee zu kochen?
Und ja, der Arbeitgeber/Vorgesetzte hat das Recht, die Arbeitszeiten im Rahmen des vertraglich Festgelegten bzw. tarifvertraglich/gesetzlich Vorgegebenen näher zu spezifizieren.
es geht nicht das die Helferinnen kommen und gehen wann sie wollen
Das finde ich absolut nachvollziehbar. War das in deiner bisherigen Praxis anders? Konntest du da kommen und gehen, wie es gerade in deinen persönlichen Zeitplan gepasst hat?
Trotzdem ist es das gute Recht des Arbeitgebers, die Arbeitszeiten verbindlich festzulegen (sowas wie § 106 GewO gilt da sicher auch analog).
Dass jeder kommt und geht wann's ihm gerade passt dürfte in den wenigsten Betrieben möglich sein.
Und wo genau ist da jetzt das Problem? Es ist völlig normal das eine Ärztin eine entsprechende "Assistenz" hat.
Ich würde mir wohl eher Gedanken machen, warum sie diese beiden Themen so anschneidet. Meint die das ernst, weil ihr die Leute tatsächlich schon während der Arbeitszeit weggelaufen sind, und haben andere auch schon keine Lust mehr gehabt, ihr (immer) Kaffee zu machen? Oder war das nur ein Versuch, etwas locker und lustig zu sein?
Sorry... aber so gänzlich ohne Satzzeichen ist Deine Frage leider nur mit viel Fantasie und Zeit zu erahnen.
Grundsätzlich: Arbeitszeiten werden im Zuge des Arbeitsvertrags festgelegt. In der Regel gibt es entweder festgelegte Arbeitszeiten oder eben einen Gleitzeitrahmen. Oder einen Arbeitszeitrahmen, innerhalb dessen Arbeitszeiten nach vorheriger Einteilung vergeben werden.
Dass man sich bei festgelegten Arbeitszeiten oder einem Schichtplan nicht aussuchen kann, wann man kommt und geht, ist selbstverständlich. Immerhin ist die Arbeitszeit so gelegt oder der Schichtplan so gebaut, dass die Praxis zu jeder Zeit handlungsfähig ist.
Und was das Kaffeekochen angeht... das würde ich nicht so eng sehen. Was ist da so schlimm dran. Die Zeit bekommst Du ja bezahlt. Du hast auch keine Ausbildung gemacht, um beispielsweise Akten zu fotokopieren - und dennoch wirst Du das hin und wieder tun müssen.
Wenn die Arbeitsleistung stimmt, dann werden persönliche Bedürfnisse meistens auch berücksichtigt.