Wie ist das gesetzlich in GER geregelt bezüglich Verletzungen am Pferd?
Ja, in der Herde kann immer was passieren und man trägt eine Teilschuld, wenn man das Pferd artgerecht in einer Herde hält, aber was ist, wenn das Tier über Stunden unbemerkt, verletzt auf dem Paddock/ der Koppel steht?
Folgeschäden durch die Verzögerung, bis es bemerkt wurde, nicht ausgeschlossen.
Der Stallbetreiber vermeldet keine Verletzung, weil es ihn entweder nicht interessiert, oder es wegen mangelnder Erfahrung nicht erkennt.
Oftmals werden sogar große Verletzungen (Frakturen) und Krankheiten (Koliken) erst durch aufmerksame Mit-Einsteller bemerkt und dann vom SB abgetan als "harmlos" und da sei nix.
Auch Anordnungen des Tierarztes (strikte Boxenruhe) werden nur bedingt erfüllt, Wasser in den Boxen friert aktuell in Bottichen zu.
Ist hier eine Gefährdung des Tierwohls gegeben? Eine Verletzung der Sorgfaltspflicht seitens des SBs?
Würde dies zu einer fristlosen Kündigung reichen?
Bitte kein "Halbwissen", sondern nur Fakten bzgl. gesetzlicher Regelung.
Danke :)