Unseriöser Händler verweigert Retouren-Annahme. Ist mein Widerruf gefährdet?

Ich habe für ca. 300 € einen Artikel bei einem Online-Händler erworben. Nachdem ich wochenlang keine Ware erhielt, habe ich gegooglet und einige negative Berichte über ihn gelesen.

Nach Androhung rechtlicher Schritte und einer Aufforderung zur sofortigen Zurückzahlung kam plöztlich das Paket 2 Tage später an. Es wurde von meiner Lebenspartnerin leider angenommen, weil sie nichts von der Bestellung wusste. Ich hätte natürlich die Annahme verweigert, weil die Ware viel zu spät eintraf und obwohl ich eine Rückzahlung gefordert hatte.

Jetzt fangen die Probleme jedoch erst an.

Ich habe umgehend ein Widerrufsformular in das Paket gelegt und es auf eigene Kosten am Folgetag zur Post gebracht. Nachdem nun 15 Tage vergingen ohne Rückmeldung oder Rückerstattung seitens des Händlers habe ich die Sendung online getrackt und siehe da: 

Die Sendung liegt seit 10 Tagen auf der Post und wird vom Händler einfach nicht abgeholt!

Eine telefonische Anwaltsberatung hat ergeben: Rücksendung reicht als Widerruf nicht mehr aus. Ich bin somit schon 2 Tage über der Widerrufsfrist.

Jetzt meine wichtigen Fragen:

  • Zählt meine Aufforderung zur Rückzahlung (vor Erhalt der Ware) als Widerruf des Kaufes? Ich habe ja deutlich gemacht, dass ich den Artikel nicht mehr erhalten will, indem ich eine Rückzahlung fordere.
  •  Zählt es tatsächlich nicht, dass ich der Retourensendung einen Widerruf beilege? Welcher Händler holt denn bitte sein Paket 14 Tage lang nicht ab?

Danke vorab für eure Hilfe. Bitte nur antworten, wenn wirklich Sachdienliches vorliegt.

Recht, Widerruf, Onlinehandel, Retoure
Und noch einmal - LED-Birnen kaputt, Verkäufer will nicht umtauschen?

Und es geht in die Verlängerung.

In einer vorigen Frage habe ich folgendes gefragt:

https://www.gutefrage.net/frage/led-birnen-nach-einem-halben-jahr-kaputt---was-tun?

Der Verkäufer weigert sich jetzt, da mittlerweile eine ganze Zeit vergangen ist, nämlich gute sieben Monate. Da ich die Birnen nach den Daten gekauft habe, die mir vorlagen (230 Volt, Fassung E14, etc.) und diese ja auch eine Zeit funktioniert haben, kann man einen Fehlkauf im Sinne von Überspannung, etc. ausschließen.

Zurück zu den sieben Monaten. Dass die Beweislastumkehr nach sechs Monaten in Kraft tritt, ist mir klar, aber um die geht es hier ja nicht. Der Verkäufer ist gesetzlich verpflichtet, zwei Jahre Gewährleistung zu geben. Dies steht ja auch so in den AGB, allerdings weigert er sich, die Birnen zu ersetzen mit dem Hinweis auf Beweislastumkehr.

Hier einmal ein auszug aus dem Schriftverkehr:

V: "Dem Gesetz nach ist zu vermuten, dass Mängel, die innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf auftreten, bereits bei der Übergabe vorhanden waren. Bei Defekten, die erst sechs Monate nach dem Kauf oder später auftreten, geht das Gesetz bis zum Beweis des Gegenteils davon aus, dass der Defekt erst während der Verwendung des Artikels verursacht wurde, zum Beispiel durch Verschleiß.

Wir müssen Ihre Bitte um Erstattung oder Ersatzlieferung demnach leider ablehnen und bitten um Verständnis."

K: "(...) Es geht hier aber gar nicht um die Tatsache, dass mehr als sechs Monate vergangen sind, sondern darum, dass die Birnen angeblich 30.000 Stunden halten, was sie nicht tun (alternativ 15.000 Schaltungszyklen - wurden ebenfalls nicht erreicht) - genau das, was Sie in Ihrem Angebot schreiben, halten Sie nicht. Und da würde ich gerne von der Gewährleistung Gebrauch machen, die Sie zu geben haben - sei es für ein Jahr oder zwei, ist unerheblich. Da ich die Ware nur ordnungsgemäß gebraucht habe, nämlich dem vorgesehen Zweck der Beleuchtung, liegt auch keine Verletzung des Gewährleistungsanspruchs vor."

V: "Es tut mir sehr leid, aber bei den angegebenen Werten handelt es sich um Pflichtangaben, die nicht fehlen dürfen, aber eher um Richtwerte seitens des Herstellers." (Anm.: Verkäufer handelt mit den Birnen gewerblich und vertreibt diese unter eigenem Namen.)

V: "Das eine Jahr Gewährleistung betrifft den Bereich B2B. In Ihrem Fall greift die zweijährige Gewährleistung, wo trotz alle dem 6 Monate nach dem Kauf die Beweistlastumkehr in Kraft tritt."

Nun weiß ich nicht, was ich davon noch halten soll, da mir der Verkäufer grundsätzlich immer mit sechs Monaten Beweislastumkehr kommt. Was kann ich jetzt als schlagkräftiges Argument schreiben, ohne gleich mit rechtlichen Schritten zu drohen?

Vielen Dank schon einmal für (hilfreiche!) Antworten!

Birne, Geld, eBay, Widerruf, AGB, Gewährleistung, LED, Verkauf
Wie komme ich aus der Zeitungsabo-Falle?

Ich bin in eine Zeitungsabofalle getreten. Am 12.5.2015, zwischen Tür und Angel, fragte mich ein Vertreter der Zeitung Christliche Woche der Liborius Verlagsgruppe, ob er die Zeitung an mich liefern darf, ich sagte ja, und unterschrieb naiv auf der postkartengroßen Bestellkarte. Er wies mich noch darauf hin, meine Unterschrift deutlich lesbar zu machen. Ich wollte dieses Abo aber nicht wirklich, und wollte es widerrufen. Auf der Internetseite gibt der Verlag eine Widerrufsrist von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen ab Erhalt der ersten Ware an. Ich habe die erste Zeitung am 5.6.2015 erhalten und am 7.6.2015 widerrufen. Vor wenigen Tagen kam eine Antwort, dass ich die Frist überschritten habe. Daraufhin habe ich erwidert, dass ich mich an die Frist gehalten habe, mit Angabe des Tages des Warenerhalts. Heute kam dann ein Brief, indem sie mir die Bestellkarte vielfach vergrößert zurückschickten. Dort war über dem Feld der Unterschrift der Vermerk "Die erste Ausgabe habe ich heute erhalten." Was nicht stimmte. Am 12.5.2015 hatte der bereits die Karte ausgefüllt, und ich habe nur meine Unterschrift darunter gesetzt, ohne diesen Vermerk gelesen zu haben. Nun meine Frage, gibt es noch überhaupt eine Möglichkeit, dieses Abonnement zu kündigen? Denn ich weiß, wie naiv es war, aber ich möchte dennoch jedes Mittel nutzen, um wieder aus dem Vertrag zu kommen.

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VSR-Verlag - Abo-Abzocke! Widerruf

Hallo, ich habe bezüglich meines Problems mit dem VSR-Verlag einen Widerruf geschrieben. Hier die Frage mit dem ursprünglichen Problem: https://www.gutefrage.net/frage/vsr-verlag---abo-abzocke?

Nun meine Frage: Kann ich den Widerruf so einschicken? Das mit der Straße habe ich nur reingeschrieben, damit die mir da stattdessen nicht doch irgendeine Zeitung schicken. Ist die Schilderung des Vorgangs zu viel?

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit mache ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufe meinen oben genannten Vertrag innerhalb der gesetzlichen Frist. Ich wurde am 7.3.2015 in einer Fußgängerzone bezüglich eines Gutscheines angesprochen und gab dem Mann meine Daten. Allerdings war da von einem Gewinnspiel oder gar einem Abo gar keine Rede, sondern die Adresse bräuchte man nur für die Statistik. Die Frage, ob ich irgendwelche Post bekommen würde, wurde verneint. Ich gab weder eine Bankverbindung, noch meine Unterschrift. Bei meiner nachträglichen Prüfung des Durchschlags fiel mir auf, dass meine Daten für ein Zeitschriftenabonnement eingetragen wurden und dass dort meine Unterschrift gefälscht wurde. Meine dort von dem Mann angegebene Straße war falsch geschrieben, dort stand "Ullan Straße" statt meiner richtigen Straße, welche sie im Briefkopf entnehmen können. Durch oben genannte Tatsachen ist dieser Vertrag nichtig. Sollten Sie diesen Widerspruch nicht anerkennen, werde ich die Sache an meinen Rechtsanwalt geben und Anzeige wegen Urkundenfälschung und arglistiger Täuschung erstatten.

Wie ist das so?

Ich werde den Widerruf natürlich per Einschreiben mit Rückschein schicken.

Danke schon mal!

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Poco Lieferkosten erneut zahlen? Oder Widerruf möglich?

Ich habe einen Schrank und ein Sofa bei Poco mit Liefer- und Montageservice gekauft. Dieser erfolgt von einer Spedition. Poco sagte zu mir es könne sofort geliefert werden, in der gleichen Woche noch. Gut, ich hinterließ meine Nummer für einen Termin auszumachen. Die Spedition rief mich nie an. Am 3. Tag kontaktierte ich sie selbst und sie sagten mir, die Lieferung wäre erst 1 Woche später möglich. Tag ausgemacht, Uhrzeit konnte nicht genannt werden ich solle mich freitags noch einmal melden (Montag sollte geliefert werden). Habe ich gemacht, kein Mensch ist ans Telefon gegangen und das bei 10 Anrufen am Freitag & Samstag. Montags sollte wie gesagt geliefert werden, aber ich hatte ich keine Uhrzeit und musste arbeiten. Ich klebte extra einen Zettel an die Tür, das ich erst ab 14 Uhr wieder zu Hause wäre und rief früh morgens um 8.15 Uhr nochmals bei der Spedition an. Die sagten mir jetzt, dass meine Lieferung schon zu mir unterwegs sei und zwischen 9.30-13-30 Uhr geliefert wird. Ich sagte, das wäre unmöglich da ich arbeiten müsse und nicht einfach gehen kann. Daraufhin meinte die Spedition ich müsse dann die 75€ Lieferkosten erneut zahlen. Ich also alle Hebel in Bewegung gesetzt und meinen Freund früh morgens an seinem freien Tag aus dem Bett geklingelt damit er ab 9.30 Uhr bei mir ist und ihnen aufmacht. Kamen die doch schon um 9.10 Uhr obwohl mir die Telefonistin ausdrücklich gesagt hat ab 9.30 Uhr!!!! Die andere Telefonistin die danach am Telefon war stellt sich natürlich jetzt dumm und meint ich hätte mich da verhört.... Nun kann die Spedition natürlich heute nicht mehr kommen, da sie noch andere Aufträge hat und ich muss die 75€ erneut zahlen. Meine Frage jetzt, wie sieht das rechtlich aus? MUSS ich die 75€ Lieferkosten erneut zahlen? Da mir nun mal gesagt wurde ab 9.30 Uhr und das aber auch erst an dem gleichen Morgen.... Und wie sieht es aus mit einem Widerruf? Ich habe bar gezahlt, für Schrank und Sofa knapp 700€. Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten? Habe nämlich ehrlich gesagt jetzt schon die Schnauze voll....

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Dateformore Mahnung trotz fristegerechter Kündigung

Guten Tag! Ich habe ein Problem. Ich bin wohl auch auf die Dateformorefalle getappt. Ich hatte am 10.05.2014 dieses 1€ 14-tägiges Probeabonnement abgschlossen. Habe allerdings keine Bestätigung oder der gleichen bekommen. Habe am 10.05.2014 direkt auch die Kündigung abgeschickt (also fristgerecht, mit unterschrift und mit der bitte sich zu melden falls etwas nciht ganz richtig sei, per Mail). Am 27.05.2014 hatte ich eine weitere E-Mail gsendet mit der bitte zu Antworten, da ich gesehen habe, dass ich die Prmium-Mitgleidschaft noch läuft, aber ich diese nicht nutze. Darauf hin habe ich auch keine Antwort bekommen. Am 02.06.2014 habe ich eine dritte Mail geschrieben bei der ich eine Bestätigung des Portals bekommen habe, in welcher drin steht, dass sich jemand melden würde. Pustekuchen!!! Ich habe heute am 05.06.2014 eine Mahnung erhalten. Ich solle doch bitte die 89,95€ plus 7,50€ Mahngebühr bis zu 13.06.2014 bezahlen!!! Da ich allerdings schüler/Azubi bin und kein Geld habe kann ich das natürlich nicht zahlen. Ich brauche dringends Hilfe!!!!! Was kann ich machen??? Soll ich mir einen Anwalt suchen? Ich verstehe das ganze nicht! Ich habe alles pünktlich gemacht und dann kommt sowas. In den AGB habe ich gelesen, dass bei Abonnements bis 14 Tage ein Widerruf von 20 Tagen vor Ablauf nötig ist sonst 14 Tage.

HIlfe.. was mache ich nun??

Mit freundlichen Grüßen

Petrus18

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Leeres Paket von Zalando erhalten! Vertragserklärung widerrufen?

Hallo zusammen!

Am 01.Mai habe ich ein Gold-Armband (kostet ca. 180 Euro) von Zalando bestellt, das ich meiner Mutter zum Muttertag schenken möchte. Gestern habe ich das Paket bekommen.

Ganz erstaunlich war das Paket inhaltlich LEER. Es gab nur ein leeres schwarzes Beutelchen bzw. die Markenkarte vom Schmuckdesigner. Das Gold-Armband war NICHT darin.

Ich habe Zalando-Kundenservice sofort angerufen. Die Mitarbeiterin sagte, sie kann nur meine Information weiterleiten und sie hoffte, dass ihre Kollegen in den nächsten zwei Tagen im Büro da sind!

Danach habe ich gleich ein Email an Zalando-Kundenservice geschrieben und heute bekomme ich die Antwort:"Zur Klärung Ihres Anliegens benötigen wir noch etwas Zeit. Dürfen wir Sie deshalb in diesem Ausnahmefall um Ihre Geduld bitten? Sobald uns die intern angeforderten Informationen vorliegen, geben wir Ihnen wieder Bescheid. Wir freuen uns, wenn Sie unseren Service bewerten würden. Bitte klicken Sie dazu auf den folgenden Link:..."

Geduld für ein leeres Paket von Zalando!!!

Ich habe gegoogelt, dieses Antwort-Email ist gar nicht persönlich, sondern nur ein allgemeines Antwort-Email!

Ich habe mit Paypal bezahlt und habe auch eine Konfliktlösung bei Paypal angelegt. Aber Zalando reagiert überhaupt nicht darauf.

Was soll ich jetzt tun? Wie kann ich mein Geld zurückbekommen? Ich möchte nicht 180 Euro nur für ein leeres Paket bzw.die Verpackung von einem Armband bezahlen.

Hat jemand auch mal leeres Paket von Zalando bekommen und Erfahrung damit, wie kann man in diesem Fall das Geld zurück bekommen?

3 Tage später bekomme ich wieder ein Email von Zalando, das besagt, dass ich innerhalb von 7 Tagen zur Post und eine Schadensmeldung machen muss! O.K. Ich habe noch ein bisschen Zeit und habe Schadensmeldung bei DHL gemacht. Danach bekomme ich einfach keine Antwort mehr von Zalando. Und mein Kundenkonto wurde gesperrt. Ich kann meine Bestellung nicht mehr sehen.

Zalando sagte dann: "Wie wir Ihnen mitgeteilt haben, wird momentan die Schadensmeldung unseres Logistikpartners DHL geprüft. Sobald uns Informationen vorliegen, werden Sie umgehend per E-Mail von unserer zuständigen Fachabteilung informiert. "

Meine Frage ist: sollte ich die Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen widerrufen, oder einfach warten auf DHL-Schadenprüfung und Antwort-Email von Zalando?

Vielen Dank im Voraus!

Widerruf, DHL, Kundenservice, PayPal, Zalando
Versehentlicher Diebstahl Rechtsfrage

Hallo,

Ich war vorgestern am 01.02.2014 (mein Geburtstag) mit meiner Freundin in der Stadt. Wir besuchten das Einkaufszentrum Galeria Kaufhof in Kleve NRW. Ich wollte mir eine Nachfüllpatrone für meinen Kugelschreiber kaufen. Als ich den richtigen Artikel gefunden hatte gingen wir noch etwas durch das Geschäft. Meine Freundin sah sich den Schmuck an und ich ging lieber zu den Uhren. Nach einer Weile wollte ich endlich weiter und überredete meine Freundin zu gehen. Auf dem weg zum Ausgang waren wir total im Gespräch (Geburtstag etc.) und als wir aus dem Laden gingen viel mir plötzlich auf, dass ich noch immer die Patrone in meiner Hand hielt. Ich wollte umdrehen, da die Ware noch nicht bezahlt war. Plötzlich stand ein Mann vor uns der sich als Kaufhausdetektiv ausgab. Wir sollten mitgehen da er uns beim "Diebstahl" erwischt hat. Ich nahm die Situation ganz locker, da ich mir sicher war, dass es kein großes Problem geben würde. In seinem Büro angekommen meinte er, dass ich eine Anzeige bekommen würde und 50€ zahlen müsste. Die Polizei war nicht dabei ! Er schrieb mir eine Konto Nummer auf, dort sollte ich ohne Verwendungszweck die 50€ überweisen. Außerdem bekam ich ein Jahr Hausverbot. Eine Verkäuferin unterschrieb als Zeugin, ohne das Video von der tat gesehen zu haben. Der Geschäftsleiter unterschrieb auch ohne die tat gesehen zu haben. Ich sollte auch unterschreiben, was ich dummerweise auch getan habe. Ich war nie zuvor in so einer Situation und habe voreilig gehandelt. Auf dem Video ist deutlich zu sehen, dass ich die tat nicht mit Absicht begangen habe, da ich mich die ganze Zeit mit meiner Freundin unterhielt und die Ware ziemlich offensichtlich in der Hand hielt. Ich finde es schlimm wie ich dort behandelt wurde, da ich die "tat" nicht mit Absicht begonnen habe. Ich bin doch auch nur ein Mensch, so was kann bei so einer Kleinigkeit doch mal passieren. Nun zu meiner Frage. Wie kann ich dagegen angehen ? Anscheinend lief das ganze wohl nicht so ab wie es sollte, kann ich da was widerrufen ? Heute mittag werde ich versuchen mit den Geschäftsleiter zu rede.

Vielen Dank für eure Hilfe !

Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Widerruf, Rechte, Anzeige, Diebstahl, Strafe, Unschuldig
Wiederruf individuell angefertiger Ring (Online-Shop)

Hallo,

ich habe einen Ring bestellt ohne vorher zu wissen, dass der Ring eine individuelle Anfertigung ist. Bei dem Versuch den Ring zurückzuschicken teilte mit dann der Online Shopbetreiber mit das es sich um eine individuelle Anfertigung handelt und diese Natürlich nicht zurückgeschickt werden kann.

Der Online Shop ring-paare.de wirbt mit einem 30Tage Widerruf und auch der Produktdetailseite (http://www.ring-paare.de/glamira-diamonds-ring-amelie-skug100215.html) steht:

Im Lieferumfang enthalten: - 2 Jahre Herstellergarantie - Garantieschein - Original Markenetui - Kostenloser Versand* - Bedienungsanleitung - 30 Tage Rückgaberecht

Habe mir auch vorher die Widerrufsbelehrung durchgelesen und den Ring bestellt. Wenn man den Ring jetzt in den Warenkorb legt, steht dann auf der WK-Seite unter dem Produkt klein "*Dieser Artikel wird individuell für Sie angefertigt.". Dieser Hinweis ist leider an mir komplett vorbei gegangen. Wir haben jetzt auch versucht ca. 10 verschiede Ringe in verschiedenen Varianten in den WK zu legen und bei allen stand der Hinweis. Also gehe ich davon aus, dass es sich fast um jeden Ring um eine individuelle Anfertigung handeln dürfte.

Gründe wieso ich den Ring zurückschicken möchte:

  1. Qualität ist Katastrophal (sieht so aus als ob steinchen fehlen würden. evtl. Garantie?)
  2. Größe passt leider nicht (obwohl andere Ringe mit der gleichen Größe passen)

Hat evtl. jemand von euch die Erfahrung mit einem ähnlichen Fall gesammelt? Lohnt es dagegen (ggf. rechtlich) was zu machen oder muss ich es meiner eigenen Beschränktheit zuschreiben und abhacken.

Online-Shop, Ring, Widerruf, Onlinerecht, Rückgaberecht
goPay Geld zurück?

Hallo Leute, ich habe seit einigen Monaten extrem hohe Rechnungen von der Telekom bekommen. (Ich nutze einen Internet-Stick mit Vertrag) Zuerst habe ich gedacht die höheren Kosten wären dadurch entstanden, dass ich ab und an einen Pass gebucht habe um mein Datenvolumen zu erhöhen.

Nun bin ich aber in meinen Rechnungen auf den Namen Globway B.V. gestoßen. DIese scheinen ein Drittanbieter zu sein, der mir irgendwelche Dienste in Rechnung stellt.

Ich habe natürlich nie (bewusst) irgendein Abo abgeschlossen, durch das mir solch exorbitante Kosten entstehen würden.

Hat jemand Erfahrungen mit dem Laden gemacht? Was hat geholfen? Habt ihr euer Geld zurückbekommen?

Ich habe jetzt erst einmal den Telekom-Kundenservice angeschrieben, in der Hoffnung, dass sie mir helfen können. Ich habe außerdem gelesen, dass ich mein Abo einfach kündigen kann. (Soll irgendwas mit gopay sein) Ich habe auch auf meinem Internetstick Nachrichten bekommen, welche den Text :" Name: Nummer: goPAY Inhalt: Lieber Kunde, wir weisen Sie darauf hin, dass Sie für mobile Dienste bereits xxx EUR in Ihrem Abonnement verbraucht haben. Hilfe? http://www.goPAY.de/ABO" enthielten. Ich habe keine Ahnung was das für ein ABo sein soll und wo es herkommt.

Wisst ihr was ich tun kann, um erstens mein Geld zurückzuerhalten und zweitens das Abo zu kündigen?

Ich wäre euch wirklich dankbar, wenn ihr mir helfen würdet.

Rechnung, Widerruf, Abofalle, Telekom, gopay
Widerruf bei Parship

Hallo, ich habe einen Vertrag bei Parship abgeschlossen und die Seite getestet. Nachdem ich nach einer Woche unzufrieden war, habe ich von meinem Widerspruch Recht gebrauch gemacht. Nun wird mir von Parship fast die volle Summe für 6 Monate in Rechnung gestellt, weil ich angeblich Dienstleistungen bezogen hätte. Ist das Rechtgemäß? Was würdet Ihr vorschlagen. Ich habe kein Rechtsschutz und möchte daher nicht zum Anwalt.

Sehr geehrter Herr X,

ich bedaure Ihre Entscheidung, PARSHIP nicht länger nutzen zu wollen und würde mich freuen, wenn Sie Ihre Premium-Mitgliedschaft doch bestehen lassen.

Im Zeitraum Ihrer kostenpflichtigen Premium-Mitgliedschaft haben Sie bereits Kontakt mit anderen Mitgliedern aufgenommen. Diese Kontakte sind wesentlicher Bestandteil unserer Dienstleistung und daher entsprechend der von Ihnen bei der Bestellung akzeptierten Widerrufsbelehrung sowie den hierin enthaltenen Regelungen zum Wertersatz zu erstatten.

Wir garantieren Ihnen das Zustandekommen einer bestimmten Anzahl an Kontakten im Rahmen Ihrer Premium-Mitgliedschaft. Gemäß unseren Regelungen zum Wertersatz bei Widerruf ist die Anzahl der genutzten Kontakte die Basis für die Berechnung des Wertersatzes.

Wir berechnen Ihnen also folgenden Wertersatz:

Ihr Produktpreis: 239,40 EUR Laufzeit Ihres Produkts (Monate): 6 Laufzeitbezogene garantierte Kontakte: 5 Davon zustande gekommene Kontakte: 28 Bereits von Ihnen gezahlt: 239,40 EUR

Rückerstattung: 59,85 EUR

Den von Ihnen zu viel gezahlten Betrag erstatten wir Ihnen in den nächsten Tagen.

Gerne würde ich erfahren, warum Sie sich gegen die Premium-Mitgliedschaft entschieden haben. Bei eventuellen Schwierigkeiten helfe ich Ihnen gerne weiter.

Ein Widerruf bedeutet nicht automatisch die Löschung Ihres Profils: Als kostenfreies Mitglied können Sie einige unserer Services weiterhin nutzen. Wenn Sie Ihr Profil dauerhaft löschen möchten, lassen Sie es mich bitte wissen, ich nehme die Löschung gerne für Sie vor. Ich möchte Sie jedoch darauf aufmerksam machen, dass eine Löschung nicht rückgängig gemacht werden kann. Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an meine Kollegen und mich.

Mit freundlichen Grüßen

X Ihr PARSHIP Kundenservice

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FASI - Widerrufserklärung

Hey, ich war leider so dumm und hab bei FASI einen Vertrag auf der Straße unterschrieben. Normalerweise bin ich nicht so leichtgläubig, ich weiß auch nicht, was los war. Als ich 2 Minuten nach dem Unterschreiben noch mal zurück bin, um den Vertrag für ungültig zu erklären, habe ich den Typ nicht mehr gefunden ... Nun ja, das war gestern. Ich habe noch ein wenig recherchiert und anscheinend sind schon viele Leute Opfer dieser Leute geworden und müssen dann im Laufe des Jahres öfter höhere Geldbeträge zahlen. Das erste, was ich heute gemacht habe: Widerrufsrecht mit Einschreiben geschickt..

Ich habe jetzt ein paar Fragen:

  1. Was ist, wenn sie so tun, als ob sie meinen Widerruf niemals bekommen hätten? Einschreiben heißt nicht, dass ich das nachweisen könnte.

  2. Ich habe geschrieben, dass sie mir unverzüglich eine Bestätigung schicken sollen, wenn sie den Brief erhalten. Was ist, wenn ich diese Bestätigung erhalte? Ist die dann auf jeden Fall rechtsbindend? Es ist ja eigentlich nur ein stück Papier, dass ich auch selbst gedruckt haben könnte o.Ä, also könnten die das im Nachhinein ja trotzdem noch abstreiten. Woran erkenne ich also, ob der Vertrag wirklich aufgelöst wurde?

  3. Können die mir überhaupt irgendetwas, wenn ich einfach nicht bezahle? Ich wurde auch beim Unterschreiben des Vertrages angelogen ("kann man jederzeit sofort kündigen"). Das ist ja dann Täuschung, aber das kann ich auch schlecht beweisen.

Ich wäre über ein paar Tipps sehr dankbar :) PS: Wie könnte ich das ganze auf 100% sichere Art beenden? Wo/Wie kann ich eine Willenserklärung abgeben, dass ich diesen Vertrage NICHT will, die rechtlich unanfechtbar und bindend ist?

Betrug, Recht, Widerruf, Vertrag, Vertragsrecht, Widerrufsrecht, FASI
Restschuldversicherung widerrufen?

Hallo, ich suche nach einer Lösung für folgendes Problem: Meine Freundin hat in diesem Jahr einen Kredit bei der Santander Bank abgeschlossen. Diesen Vertrag hatte ich mir nun mal angesehen. Mir ist dabei die relativ hohe Restschuldversicherung aufgefallen. Das waren fast 4.000 €. Auf meine Frage hin warum sie die Versicherung abgeschlossen hat, meinte sie, dass der Banker gesagt hat „ohne die Versicherung würde meine Freundin diesen Kredit nicht bekommen“. Im Vertrag steht aber drin, dass die Versicherung freiwillig abgeschlossen worden sei. Nachdem ich nun mit meiner Freundin bei der Bank war und den Banker zur Rede stellen wollte meinte dieser, dass er sich nicht mehr erinnern kann und wenn das so im Vertrag steht, dann war die Versicherung auch freiwillig. Meine Freundin schwört aber, dass der Banker auf den Abschluss der Versicherung bestanden hat. Mittlerweile habe ich herausgefunden, dass wenn die RSV zur Bedingung gemacht wird die Prämie auch in den effektiven Jahreszins mit einbezogen werden muss. Das ist bei meiner Freundin nicht passiert. Wenn die Bank dies gemacht hätte, läge der Zins bei fast 20%p.a. Wer kann mir helfen oder einen Tipp geben wie meine Freundin sich dagegen wehren kann?! Wir überlegen auch schon einen Anwalt zu beauftragen. Hier ist aber die Beweisführung sehr schwierig. Denn wenn Aussage gegen Aussage steht und meine Freundin den Vertrag auch noch unterschrieben hat obwohl drin steht, dass die Versicherung nicht Bedingung zur Vergabe des Kredites war, sieht das vor Gericht wahrscheinlich nicht so gut aus. Vielleicht gibt es in diesem Forum ja auch Leute denen das Gleiche passiert ist. Vielleicht können wir Erfahrungen austauschen und uns ggf. zusammenschließen und gegen die die Bank vorgehen. Ich hoffe auf regen Zuspruch.

Kredit, Betrug, Widerruf, Restschuldversicherung, RSV, Santander Bank
Vorläufige Deckungszusage widerrufen?

Guten Abend liebe Community,

ich habe mir ein neues Auto zugelegt. Für die Zulassung habe ich mir von meiner bisherigen Versicherung eine EVB-Nummer geben lassen, weil ich "nur" einen Fahrzeugwechswel vornehmen wollte. Die Versicherung wollte ich eigentlich nicht wechseln. Nach Anmeldung des neuen Autos habe ich dem Versicherungsvertreter den Fahrzeugschein übermittelt. Er rief mich an und teilte mir den neuen Versicherungbeitrag mit. Ich bin aus allen Wolken gefallen. Der neue Wagen (Ford KA) sollte plötzlich erheblich mehr kosten als der alte Wagen (Opel Tigra Cabrio). Er begründete dies mit neuen Tarifen, die Anfang des Jahres eingeführt wurden.

Ich habe mich gleich nach diesem Telefonat nach anderen Versicherungen umgeschaut und bin auch fündig geworden. Mir wurde dann erklärt, dass ich die vorläufige Deckungszusage der alten Versicherung innerhalb von 14 Tagen widerrufen kann. Ich habe dies dann schriftlich erklärt und anschließend auch noch Telefonate mit der Versicherung geführt. Mein Widerruf sei dort eingegangen und sobald sie vom Straßenverkehrsamt Nachricht bekommen, dass ich anderweitig versichert bin, würden sie mit mir die paar Tage abrechnen, die ich dort versichert war. Ein Versicherungantrag wurde zu keinem Zeitpunkt unterzeichnet.

Inzwischen habe ich bei der neuen Versicherung unterschrieben und auch meine Versicherungspolice bekommen. Ich wurde sogar rückwirkend ab Zulassung versichert. Die neue Versicherung hatte am Donnerstag vor Ostern noch eine vorläufige Deckungszusage an das Straßenverkehrsamt geschickt. Ich dachte alles ist gut.

Heute hatte ich ein Einschreiben von meiner alten Versicherung im Briefkasten. Ich hätte den dringend erforderlichen Versicherungsantrag nicht in der vorgeschriebenen Frist gestellt und kündigen die vorläufige Deckungszusage mit einer Frist von 14 Tagen ab Eingang dieses Schreibens. Danach hätte ich keine Versicherungsschutz mehr. Mein Auto würde dann zwangsweise kostenpflichtig aus dem Verkehr gezogen, weil sie dem Straßenverkehrsamt die Beendigung des Versicherungsschutzes melden müssten.

Abschließend teilen sie noch mit, dass sie mir für den Zeitraum, in dem sie mir Versicherungsschutz gewährt haben, den anteiligen Beitrag auf jeden Fall in Rechnung stellen. Das war mir klar und damit hatte ich auch gerechnet.

Was nun? Muss ich jetzt doch bei denen die Versicherung abschließen? Legen die mir wirklich meine Auto still, obwohl ich versichert bin (nur halt nicht bei denen)?

Kennt sich jemand von Euch aus? Für Antworten wäre ich dankbar.

Nickelzick

Widerruf, Kfz-Versicherung, Versicherungswechsel, eVB-Nummer
Auftragsbestätigung per Email - Widerspruchsfrist - Vertrag

Hallo, ich habe am 09.12.2011 über check24.de einen Gaspreis verglichen und mich auch für einen Anbieter entschieden. Habe eine Bestätigungsmail von check24.de bekommen:

vielen Dank für Ihr Vertrauen. Der Antrag für Ihren Gastarifwechsel wurde am 09.12.2011 um 17:17 Uhr an Ihren neuen Gasversorger Priogas weitergeleitet. Ihr neuer Gasversorger wird sich in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen, um den Wechsel nochmals separat zu bestätigen. Sollten Sie innerhalb der nächsten 4 Wochen noch keine Auftragsbestätigung erhalten oder weitere Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren neuen Gasversorger Priogas unter service@priogas.de oder 0800-588 9578.

Dann passierte aus meiner Sicht nichts mehr.

Da sich nichts tat habe ich mit meinem aktuellen Gasanbieter gesprochen udn dort bessere Konditionen bekommen.

Vor einigen Tagen kam dann folgende email von dem neuen Gasanbieter :

soeben haben wir die Kündigungsbestätigung zum 29.02.2012 von Ihrem bisherigen Gasversorger erhalten. Um den voraussichtlichen Lieferbeginn am 01.03.2012 einzuhalten, benötigen wir nur noch die Ummeldebestätigung Ihres Netzbetreibers. Sobald diese bei uns eingegangen ist, werden wir Ihnen den tatsächlichen Lieferbeginn mitteilen. Bitte beachten Sie, dass wir für den ordnungsgemäßen Abschluss des Wechselprozesses auf die Ummeldebestätigung Ihres Netzbetreibers angewiesen sind. Verspätete Rückmeldungen des Netzbetreibers können zu Verzögerungen im Wechselprozess führen.

darauf hin habe ich dort angerufen und gesagt das ich den Vertrag nicht wolle - ich wurde abgebügelt mit dem satz :

wir haben Ihnen doch im Dezember mitgeteilt das wir ihren antrag angenommen haben inkl. Widerrufshinweis

da ich nicht widersprochen habe, soll der Vertrag zustande gekommen sein und eine stonierung nicht mehr möglich -

wie ist das rechtlich ? Ich kann mich nicht dran erinnen solch eine Bestätigungmail inkl. Wiederufshinweis bekommen zu haben - Habe ich hier eine Chance aus dem Vertrag zu kommen ? Ist sowas per email bindend ? Der Empfang der emal kann mir ja gar nicht nachgewiesen werden, da ich sie ja nicht gelesen/bekommen habe -

Bin für jeden Tip dankbar weil der gasanbieter nicht mit sich redne lässt und ich nach einigen telefonaten alles möchte nur DORT NIE Kunde sein !!!

Danke für jeden Tipp !!

Recht, Widerruf, Rechte, Vertrag

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