Bezahlen oder nicht (Abofalle)?

Ich habe einen Abo abgeschlossen bei einem Portal. 1 Jahr lang Premium für 29,90€ pro Monat. Dazu habe ich noch Coins gekauft im Wert von 50€. 

Diese Coins aber habe ich nicht willentlich gekauft. Als ich den Abo bestellt habe, hatte ich da beim abschließen des Vertrags ja meine Kontodaten hinterlassen damit sie den Abo per Lastschrift abbuchen können. Als der Vertrag bereits geschlossen habe, klickte ich nur auf diese Coins und wurden gekauft, obwohl ich da keine Kontodaten eingegeben habe und auch nicht auf einen button ,,zahlungspflichtig bezahlen“ gedrückt habe bei den Coins. Die waren plötzlich einfach da. 

Auf jeden Fall habe ich dann am selben Tag noch von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und alles widerrufen. Davon habe ich dann auch eine Bestätigung bekommen und die Rechnungen wieder zurück gebucht. Allerdings fordern sie wieder alle Rechnungen inkl. Mahn- und Bankgebühren. Mir wurde gesagt, dass man die Coins nicht stornieren oder widerrufen kann. Sondern nur den Abo. 

Bezahlen soll ich jetzt: Alle ,,gekauften“ Coins (50€), einen Wertersatz von 29,90€ weil ich den Abo widerrufen habe und denen das Kosten verursacht hat, und Mahn- und Bankgebühren.

Muss ich jetzt wirklich zahlen? Sie drohen mir mit einem Inkassounternehmen.

Das Portal kommt mir aber wirklich unseriös vor. 

Die haben keine Nummer, wo ich anrufen kann. Deren Sitz ist im Ausland (Schweiz, Niederlande) und auf Mails brauchen sie Tage bis sie antworten. 

Außerdem kriege ich von verschiedenen E-Mails von denen verschiedene Mahnungen und Rechnungen die ich zahlen soll.

Also z.b. sagt mir Email X das ich 145€ überweisen soll an die Webbilling AG und dann kriege ich eine Mail von E-Mail Y das ich 90€ überweisen soll an die Casual Networks. Dazu noch viele andere E-Mails die mir unterschiedliche Sachen schreiben auf meine Fragen.

Name von Portal: fremdgehen69

Hört sich das nicht nach Abzocke an? Waren die Coins eine Abofalle?

Rechnung, Recht, Widerruf, Abofalle, Inkasso, Mahnung
Mahnung trotz Widerruf nach über 6 Monaten. Falscher Zahlbetrag in Mahnung. Muss ich widersprechen?

Hallo,
wir haben am 25.08.2919 einen Aktionsgutschein online (https://www.irisshot.de/) bestellt - Vorkasse 274,- €. Keine Rechnung bekommen, sondern nur eine Zahlungsaufforderung per Mail mit einer Frist von 24h.
3 Tage später haben wir uns umentschieden und haben die Bestellung widerrufen. Widerruf haben wir per Mail und schriftlich per Einschreiben am 28.08.2019 gesendet.

Der Verkäufer hatte mich kontaktiert und folgendes geschrieben:

"wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 28.08.2019.

Sie haben die Bestellung widerrufen. 

Gerne stornieren wir das Shooting. Bitte überweisen Sie 50 % der Stornokosten in Höhe von EUR 137,23 auf das Ihnen bekannte Konto bis zum 04.09.2019. "

Wir haben die Stornokosten nicht bezahlt, da wir ordnungsgemäß von unserem Widerrufsrecht gebrauch gemacht haben. Wir haben weder eine Rechnung noch eine Widerrufsbelehrung bekommen. Die AGB enthielten viele Rechtschreibfehler und vielleicht auch Unzulässigkeiten. Am Telefon wurde mit Inkasso und Anwalt gedroht.

Am 07.04.2020 kam nun eine Mahnung, leider per Mail und deshalb im Spam spät entdeckt:

"bis zum heutigen Tage wurde die Rechnung Nr. xxxx vom 25.08.2019 und einem Zahlbetrag i. H. v. 326,60 € nicht beglichen. Die Zahlung war bereits am 25.08.2019 fällig!"

Zum einen haben wir gar keine Rechnung erhalten und zum Anderen hat der Gutschein nur 274,- € gekostet.

Was sind die nächsten Schritte die ich machen muss?
Muss ich der Mahnung widersprechen?
Ist die Mahnung überhaupt rechtens?
Soll ich zum Verbraucherschutz?
Soll ich gar nix machen?

Hier mein alter Beitrag zum Nachlesen:

https://www.gutefrage.net/frage/sind-bei-widerruf-stornokosten-erlaubt

Vielen Dank im Voraus

Recht, Widerruf, Mahnung, Mahnung per Mail, Wirtschaft und Finanzen
Kaufvertrag widerruf möglich bei Fernabsatz?

Hallo, ich habe über eine Eventseite ein eine Partie Paintball buchen wollen. Dazu hab ich einen Termin angefragt und 1 Tag später bekam ich eine Rückantwort per Telefon mit Abschluss des Kaufvertrages per Bandaufnahme. In der Bandaufnahme habe ich geschildert, dass ich die Kosten erst im April bezahlen kann, der Termin der Paintballpartie ist Anfang Mai. In der Bandaufnahme wurde mir zugesagt, dass dies kein Problem sei, somit bejahte ich das Angebot. In der Auftragsbestätigung stand dann "Vorkasse: Zahlung binnen 7 Tagen". Dies war nie so abgemacht! Somit wollte ich von meine 2 Wochen Widerrufsrecht Gebrauch machen. Dies wird nun beneint mit:

Guten Abend,

leider ist eine Stornierung nicht möglich, da Sie mit festem Termin gebucht haben.

Siehe dazu

§ 6 Widerrufs­recht

Sofern Sie Verbraucher nach § 13 BGB sind und kein Fall des § 312g Abs.2 Nr.9 BGB (Ausnahme vom Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen) vorliegt, gilt die nachfolgende Widerrufsbelehrung. Zudem erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Hab ich eine Möglichkeit aus dem Kaufvertrag rauszukommen? Wenn ich in der Bandaufnahme für einen Einwand eine Zusage bekomme, dieser aber nicht wie abgemacht zu finden ist auf der Auftragsbestätigung, wie soll ich denn dann anders reagieren, als das ganze zu stornieren? So war das ja nie gewollt!

Ich bitte wirklich um Hilfe :(

Widerruf, Kaufvertragsrecht
Widerruf Fitnessstudio - Bearbeitungsgebühr rechtens?

Guten Tag,

ich habe am 16.01. online einen Vertrag mit einem Fitnessstudio abgeschlossen.

In der Widerrufsbelehrung heißt es dabei unter anderem: "Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag der zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Die Rückzahlung erfolgt mittels Banküberweisung auf Ihr angegebenes

Konto. Sollte uns kein Bankkonto vorliegen, reichen Sie uns dieses bitte unaufgefordert nach.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im

Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Vorgestern habe ich den Vertrag fristgerecht widerrufen. Das Fitnessstudio stellt mir jetzt allerdings die einmalige Anmeldegebühr (99€), die Transpondergebühr (20€) + eine halbe Monatsgebühr in Rechnung. Ich bin ja gerne bereit, die halbe Monatsgebühr zu bezahlen, allerdings sind die 120€, die oben drauf kommen, sehr hoch... Kann ich dagegen irgendwie Einspruch einlegen?

Danke und LG

Alex

Fitnessstudio, Recht, Widerruf, Wirtschaft und Finanzen
Widerruf bei abgeschlossenen Handyvertrag im Shop?

Hallo zusammen:) ich habe ein kleines Problem: Mein Papa, der nicht gut Deutsch kann, hat einen Vertrag in einem Vodafone Shop abgeschlossen. Leider ist dieser Vertrag komplett überteuert und obwohl mein Vater den Verkäufer hingewiesen hat, dass auf der offiziellen Vodafone Seite deutlich günstigere Verträge gibt, hat der Verkäufer nur gesagt, dass die Verträge über die Online Seite nicht gut sind (klar, er will Provision machen). Ich weiß, dass der Fernabsatz hier nicht gilt, da der Vertrag in einem Geschäftsraum von Vodafone abgeschlossen wurde. Aber im Vertrag ist eine Widerrufsklausel, die besagt:

Wiederrufsbelehrung

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der AllgemeinenVersicherungsbedingungen, die weitere Informationen nach §7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 246 §3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Kann mein Papa also noch vom Vertrag zurücktreten? Kundenbetreuung sagt ja, aber die selbst können nicht widerrufen; meinten das ich das nur im Shop kann aber warum steht da per Brief, Fax E-mail dann noch?

Recht, Widerruf, Handyvertrag, Vodafone, Wirtschaft und Finanzen
F.A.S.I. Mitgliedschaft widerrufen. Was tun, wenn keine Rückmeldung?

Hey :)

Also vorne weg schonmal: Ich bezeichne mich selbst als strohdumm, dass ich auf diese Masche reingefallen bin und könnte mich dafür in der Luft zerreißen.

Dann zum Problem: Also Anfang Mai hab ich eine Karte in der Stadt ausgefüllt, ich dachte mir noch, lass die Finger davon, aber da man lediglich seine Adresse angeben musste, dachte ich mir, okay, dann gibt der Typ wenigstens Ruhe. Gesagt - Getan. Wenige Tage später kam der Anruf, ich hätte gewonnen, ich habe mich von dem Herrn am Telefon dann solange bequatschen lassen, bis er mir meine Bankverbindung entlockt und ein Zeitschriftenabo aufgeschwatzt hat.

Doch . nicht nur das, kurz darauf kam ein Schreiben von F.A.S.I. Flugambulanz, ich hätte mich bei ihnen als Mitglied angemeldet. Dabei habe ich am Telefon ausdrücklich gesagt, dass ich diese Versicherung nicht möchte. Natürlich habe ich sofort von meinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht und den FASI Vertrag fristgerecht widerrufen - sogar zweimal, da nach dem ersten mal nichts kam. Jetzt hab ich aber immernoch nichts gehört und wenn ich dort anrufe, rufe ich bisher immer außerhalb der Geschäftszeiten an. Ich weiß zwar, dass ein Widerruf auch gültig ist ohne Bestätigung, jedoch hätte ich gerne eine Sicherheit. Kann mir jemand sagen was ich da tun kann?

Mein zweites Abo also das über die Zeitschrift hab ich auch rechtzeitig bei Erhalt der Ware widerrufen, dafür finde ich jedoch keine Telfonnummer usw. Jedoch warte ich da erstmal noch ein paar Werktage ab, ob sie sich vielleicht dann melden, falls aber jemand auch Informationen darüber hat wie schnell Wolfgang Klenk einen Widerruf behandelt wäre ich auch sehr dankbar.

Liebe Grüße

Recht, Widerruf, Abofalle, Widerrufsrecht, Abonnement, FASI, Widerrufsfrist
Paketannahme verweigert – Wer ist in der Beweispflicht?

Ich habe neulich etwas bei einem Versandhaus bestellt, wollte die Bestellung aber widerrufen. Da das Paket bereits unterwegs war, wurde mir auf meinen Widerruf geraten, die Annahme zu verweigern, was ich getan habe.

Das Paket enthielt zwei Artikel. Einer wurde meinem Kundenkonto gutgeschrieben, der andere nicht. Mit dem Kundenservice bin ich bereits in Kontakt, die Rücksendung ist auch schon drei Wochen her. Allerdings behauptet der Kundenservice steif und fest es sei nur ein Artikel zurückgekommen, obwohl ein (!) Paket mit beiden Artikeln an mich rausging und die Annahme dieses Pakets verweigert wurde. Ich habe eine Versandbestätigung für beide Artikel mit der Sendungsnummer zu einem Paket. In der Sendungsverfolgung steht oben in „Rücksendung wurde eingeleitet“. Nachtrag: Das ist der Status oben in der Statusleiste, in der detaillierten Sendungsverfolgung sieht man, dass ich die Annahme verweigert habe und das Paket dem Händler per vereinfachter Firmenzustellung zugestellt wurde.

Nun zu meiner Frage: Wenn man die Annahme verweigert, bekommt man ja keinen Beleg und ich habe auch nichts unterschrieben. Ich habe also nur die Sendungsverfolgung als „Beweis", dass ich die Ware nicht habe. Reicht das? Muss ich irgendwie zusätzlich beweisen können, dass die Ware zurückgesendet wurde oder ist der Händler in der Beweispflicht und müsste mir nachweisen können, dass mir ein Paket mit dem 2. Artikel zugestellt wurde? (Was definitiv nicht passiert ist, dieser war ja im ersten Paket. Das war auch von der Größe her auf den angeblich nicht retourierten Artikel her passend, der andere, korrekt als Retoure verbuchte war sehr klein und hätte eines so großen Pakets nicht bedurft)

Hat der Händler irgendeine Handhabe, auf die Zahlung des durch Annahmeverweigerung zurückgesandten Artikels zu bestehen? Ein Widerruf ging wie oben geschrieben zusätzlich ein, die Frist wurde eingehalten.

Danke im Voraus :-)

Recht, Widerruf, Versandhandel, Versandhaus, Retoure
Habe ich ein Widerrufsrecht bei der online Bestellungen aber im Shop abgeholten Ware?

Widerrufsrecht - Mobilfunkvertrag bei der Abholung im Shop

Hallo liebe alle,

Ich habe ein folgendes Problem:

-ich habe online bei Telekom einen Mobilfunkvertrag mit Handy bestellt.

-Statt Lieferung habe ich bei der Bestellung angegeben dass ich das Gerät im Shop abholen möchte.

- Nach der Bestellung habe ich eine Bestellungseingangbestätigung mit der Auftragsnummer erhalten. Angefügt wurden der Email auch 2 Widerrufbelehrungen: einmal für das Handy und einmal für Mobilfunkvertag( 14 tägige Wderrufsrecht). in der Email wurde auch erwähnt dass die AGB und Widerrufrecht ein Bestandteil der Bestellung

-keine 20 Minuten später erhalte ich noch eine Email, in der steht das, dass der Ware für mich eingelegt wurde und zur Abholung bereit stand. Ich muss persönlich mit meinem Ausweiss zum Shop um mich zu identifizieren und das Gerät abzuholen.

- als ich im Shop war musste ich einen Mobilfunkvertrag unterschreien und SEPA Mandat erteilen. Mir wurde gesagt, dass die Bonitätsprüfung durch Shop durchgeführt wird.

- als ich dann zuhause war habe ich mich entschieden den Vertrag zu widerrufen. Davon habe ich auch gebraucht gemacht.

-2 Tage später habe ich eine Email von Telekom Kundenservice erhalten.sie schrieb dass ich zum Shop gehen soll da ich den Vertrag da abgeschlossen habe. Aus Kulanz kann mir dann der Händler ein Widerrufsrecht gewähren.

-Kundenservice meint dass das Gerät für mich nur im Shop reserviert. Und Widerrufsbelehrungen habe ich automatisch erhalten.

Da ich bei der Abholung mit dem Händler gestritten habe möchte ich ihn nicht um Kulanz bitten.

Was denken Sie? Habe ich ein Widerrufsrecht?

Danke im Voraus.

Handy, online, Smartphone, Recht, Widerruf, Mobilfunkvertrag, Abholung

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