E-Scooter von Freund/in ohne Versicherung/Kennzeichen gefahren und erwischt worden, was tun?

Moin Freunde.

Folgender Sachverhalt:

Ich war vor einigen Wochen mit meinem besten Freund bei seiner Freundin und wollte dann kurz (es war ca. 0 Uhr) mit dem E-Scooter von seiner Freundin was trinken kaufen gehen. Als ich dann ca. 100 Meter weiter von der Polizei angehalten wurde, wurde der Scooter kurz überprüft und den Beamten ist aufgefallen dass der Scooter kein Kennzeichen drauf hatte und somit nicht versichert war. Bis zu diesem Zeitpunkt wusste ich selber nicht dass dieser kein Kennzeichen hatte, da ich sowieso nur kurz zur Tanke wollte und wieder zurück.

Dies habe ich den Beamten auch so erklärt. Diese wollten das ganze dennoch zur Anzeige bringen da es sich hierbei um ein Vergehen nach Paragraph 1 und 6 des Pflichtversicherungsgesetzes handelt.

Da ich aber nun die Freundin meines besten Freundes nicht belasten möchte indem ich ihren Namen der Polizei bekannt gebe, ist nun meine Frage was ich am besten tun sollte.

Soll ich der Polizei hierzu Angaben machen? Oder lieber keine Angaben und darauf hoffen dass das ganze Fallen gelassen wird. Im schlimmsten Falle droht mir ja "nur" ein Bußgeld von 30-40 Euro soweit ich weiß.

Und was könnte denn im schlimmsten Falle der Freundin meines besten Freundes drohen wenn ich ihren Namen erwähne?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Eren

Hier einmal der Brief von der Polizei:

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Rechtsanwalt, Polizei, Versicherung, Anwalt, Verkehrsrecht, Bußgeld, E-Scooter, Fahrerlaubnis, Auto und Motorrad
Fahrrad auf dem Gehweg oder Straße?

Hallo,

also ich war heute auf dem Rückweg nach Hause, und bin mit den Fahrrad auf den Gehweg gefahren, und dann würde ich von einem älteren Paar aufgehalten, da es halt nicht meine Fahrbereich ist. Und würde als "dumm", "gefährlich", "rücksichtslos" bezeichnet, und die meinten ich sollte mit den Autos fahren, und wenn sie mich ein zweites Mal so sehen, werde sie die Polizei rufen.

Soweit so klar.

Jetzt was zu mir: Ich mag es überhaupt nicht auf dem Gehweg zu fahren, da ich ständig angemeckert werde, ich klinge nicht (ich möchte nicht, das Menschen sich erschrecken), ich fahre wie eine Schnecke, wenn Menschen vor mit sind, da ich sie nicht stören möchte, und die Gehwege sind so rau. Aber dennoch nehme ich manchmal die Gehwege, da die Straßen eng sind. Aber klar kann immer noch da ein Fahrrad passen, wenn bloß daneben keine Autos geparkt wären, welche die Straße noch enger machen. Also muss ich immer eine leichte Kurve machen, da bei jeden 15 Meter ein Auto steht. Und ich merke bei engeren Straßen, da sind sogar die Autofahrer genervt sind.

Also ich habe das versucht den Paar zu erklären, dass ich sie verstehe, aber ich will diesen engen Weg nicht riskieren, aber sie hielten mich für dumm und waren ganz schön wütend. Als ich meinte meine Schwester ist schon einem hingefallen sein und ich innerhalb einer Woche angefahren wurde, meinte die Dame "Pech gehabt, wäre ich der Autofahrer würde ich zweimal anfahren. Wie kann man sooo dumm sein?"

Die Frage jetzt, hat der Paar meine Erklärung sind verstanden, da es der reinste Schund ist oder habe ich schon eine verständnisvolle Erklärung gegeben?

Also ich weiß, was die sagen wollte, aber zwischen einem fahrenden Auto und einem geparkten Auto bleibt für mich 0,5 m höchstens (da manche Auto sehr nah fahren)

Ich hoffe ihr könnt mir helfen bzw. aufklären, denn ich traue mich jetzt nicht mehr raus zugehen mit den Fahrrad, da mein Verhalten ein unverständlicher Fehler ist und ich dumm sei. Und ich hoffe eine dritte Meinung könnte behilflich sein.

Sport, Fahrrad, Verkehr, Recht, Verkehrsrecht, Gesellschaft, Auto und Motorrad
Wer ist der Eigentümer des Führerscheins?

Nachdem ich nun im Internet nicht wirklich fündig wurde, frage ich nun hier.

Beim Personalausweis und Reisepass ist es ausdrücklich gesetzlich so geregelt, dass die Bundesrepublik Deutschland Eigentümer des Ausweises ist (Mir sind die Gründe dafür bekannt).

Nun ist die Frage, wie das bei Führerscheinen ist, insbesondere für die im Straßenverkehr. Bin ich auch Eigentümer oder nur Besitzer des Führerscheins?

(Es geht nur um das Dokument, nicht um die Fahrerlaubnis an sich)

Die Situation:

  • Ein gültiger Führerschein ist vorhanden
  • Die Fahrerlaubnis wurde nicht entzogen
  • Der Führerschein wurde nicht beschlagnahmt (Polizei, gerichtlicher Beschluss, u. ä.)
  • Es gibt keine anderen Gründe für den Entzug der Fahrerlaubnis oder für eine mögliche Beschlagnahme ("Einzug") des Führerscheins
  • Es gibt keine Einträge wegen Verkehrsverstößen in Flensburg
  • Es liegen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen vor, die eine Einschränkung oder einen Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigen könnten

Meine Fahrerlaubnis und meinen Führerschein habe ich erworben unter der Voraussetzung, dass das Dokument nicht zeitlich befristet ist. Was kann eigentlich passieren, wenn ich meinen Führerschein ("rosa Lappen") nicht umtauschen lasse in den neuen, zeitlich befristeten Kartenführerschein?

Wie ist das mit der Besitzstandswahrung und der nachträglichen Erklärung der Ungültigkeit der bisherigen Dokumente?

Kann der Führerschein nach der angeblichen Umtauschfrist von Behörden bzw. der Polizei einbehalten werden? (Kein Entzug der Fahrerlaubnis, sondern nur die Einbehaltung des Dokuments, also des Nachweises der Fahrerlaubnis)

Daher meine Frage: Gehört der Führerschein mir oder den Behörden (z. B. ausgebende Führerscheinstelle)?

Dürfen diese den Führerschein einbehalten oder nicht, da ich nicht nur im Besitz der Fahrerlaubnis bin, sondern auch Eigentümer des Dokuments dafür?

(Führerscheinklasse 4 seit 1978, Klasse 3 seit 1980, Klasse 1 + 2 seit 1986)

Recht, Verkehrsrecht, Führerschein, Dokumente, EU-Recht, Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnisrecht, Auto und Motorrad
Wer hat wirklich Schuld bei meinem Verkehrsunfall?

Hallo,

Ich habe einen Verkehrsunfall gehabt mit einem Auto und ich bin e-scoouter gefahren mit dem ich gefahren bin. Ich war auf dem Gehweg als ich die Straße überqueren wollte, ich habe einem man ausweichen müssen und zu gleiche an herangefahrenes Auto somit bin ich auf die Fahrbahn ausgewiesen.

Die andere Person in der ich rein gefahren bin habe ich nicht gesehen da sie hinte mir gefahren ist. Die Frau hat gleich darauf bestanden das ich schuld bin und das die Polizei Geld, habe aber keins deshalb kosten vermeiden. Die Frau hat mich nach Hause gebracht wegen meinem persönlichen Daten. Zu meiner Freundin hat sie jedoch gesagt, ja sie war gerade am telefonieren ,, Sie hat mich klar und deutlich gesehen und hat ich zitiere ihren Satz,, was macht Der denn da" sie hat ganz genau gesehen das ich mich komisch verhalte ist trotzdem weiter gefahren für meine Freundin hat sie es ganz klar darauf ankommen lassen. Da es ein Geschäfts Auto ist. Sie ist zur Werkstatt gefahren da ihr das ja öfters passiert wusste sie schon ganz genau wo sie hin muss der schaden ist bei 6000 euro ( hat 2 kleine Dellen und die Felge hat was abbekommen, wobei das von der felge nie mals so hätte passieren können, laut mir.

Sie wollte alleine zu Polizei, da sagte Meine Freundin nein wir gehen zusammen da hat Sie gleich die Schuld mir zugewiesen und der man wollte nichts mehr von mir wissen, meiner freundin hat drauf bestanden das ich meine Sicht auch erzählt die frau von der Polizei hat zum glück zugehört.

Schuld zugeben beinder Frau. Nicht die Polizei

Die Frau durfte gehen und ich habe eine Aussage gemacht. Habe das mit der Frau aber total vergessen was sie zur meiner Freundin erzählt hat, und meine Freundin durfte nichts sagen da sie nicht dabei war hieße es nächste tag am telefon meine freundin hatte nochmal angerufen gehabt. Darf meine Freundin auch eine Aussage machen bei der Polizei?

Der e-scooter hat zum Glück eine Haftpflichtversicherung mit der ich auch schon in Kontakt bin. Die Frau das aber unbedingt repariert möchte da sie im Urlaub geht, ich wollte ihren Chef haben, ja der wird mir nicht weiterhelfen da sie sich um das Auto kümmern muss, da es aber ein Geschäfts Auto ist muss sie das aber nicht. ? Da das ein Versicherungsfall ist darf sie das Auto nicht richten lassen da es noch keine Reparatur Freigabe hat von der Versicherung mit dem e-scooter. Ich habe sie jetzt mehrmals darauf aufmerksam gemacht das sie es nicht machen darf da es ein Versicherungsfall ist und bin nur am diskutieren.

Wenn Sie es einfach macht kann die App der Versicherungen sagen ja sie hat es gemacht ohne das wir uns denn schaden anschauen konnten sie zahlen nicht mehr dann muss ich das zahlen. Kann ich sie Aufforderung mir etwas schriftliches zu geben das wenn sie auf eigene Faust es machen will sie dafür bezahlen soll, muss da ich es nicht kann?

Ich bin gerade ausgebildet, ich habe keine Versicherungen. Ich habe leider nimandendenn denn ich fragen kann ich bedanke mich im voraus für jede Hilfe

Verkehrsunfall, Versicherung, Recht, Verkehrsrecht, Kfz-Versicherung, E-Scooter, Auto und Motorrad

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