Abschleppen ohne Auftrag?

Hallo zusammen,

im Rahmen der Flutkatastrophe 2021 wurde mein Fahrzeug von einem örtlichen Abschleppunternehmen abgeschleppt.

Das KFZ wurde ordnungsgemäß gegen Wegrollen und Diebstahl gesichert in einer Hauseinfahrt geparkt. Aufgrund des Hochwassers schwamm es jedoch einige Straßen weiter, wo es auf einem Gehweg gesichtet wurde. Von Falschparken kann deswegen nicht gesprochen werden.

Nun fordert das Abschleppunternehmen nach einem halben Jahr die Abschlepp- und Verwahrkosten in Höhe von über 3000€.

Zuvor habe ich keine Benachrichtigung vom Abschleppunternehmen oder einer anderen Stelle erhalten wo mein Fahrzeug hin ist, da ich nach der Flut andere Sorgen hatte als mich um mein zerstörtes, weggeschwommenes Fahrzeug zu kümmern.

Da keine Kaskoversicherung vorliegt, zahlt die Versicherung nicht. Diese sagte mir aber auch, dass sie selbst bei Kaskoversicherung nicht zahlen würde, da weder sie noch ich einen Auftrag zum Abschleppen erteilt haben.

Die Polizei hat auf meine Nachfrage auch keinen Auftrag zum Abschleppen erteilt, was beim Abschleppen aus öffentlichen Verkehrsraum meines Wissens notwendig ist. Und falls Privatpersonen aus öffentlichem Verkehrsraum abschleppen lassen, trägt die Privatperson als Auftraggeber die Kosten.

Nun sieht es für mich so aus, als ob nie ein Auftrag zum Abschleppen vorlag, was meiner Meinung eine unrechtmäßige Inbesitznahme meines Eigentums durch das Abschleppunternehmen darstellt, faktisch Diebstahl.

Weder Versicherung, noch die örtliche Polizei konnten mir weiterhelfen. Beim Abschleppunternehmen wird nicht auf meine Nachrichten geantwortet und am Telefon ist angeblich der zuständige Kollege nie im Haus. Man sagt mir nicht wer den Auftrag zum Abschleppen erteilt hat bzw. ob es je einen gab.

Wie kann ich nun gegen das Abschleppunternehmen und dessen Zahlungsaufforderung vorgehen?

Ist das Abschleppunternehmen rechtmäßig im Besitz meines Eigentums?

Durfte das Abschleppunternehmen den Wagen abschleppen, wenn kein Auftrag vorlag?

Wer übernimmt die Kosten oder bleibt das Abschleppunternehmen auf den Kosten sitzen?

Auto, Recht, Verkehrsrecht, Kfz-Versicherung, abschleppen, Abschleppkosten, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen
Tilgungsfrist bei Führerscheinentzug, wie ist die richtige Vorgehensweise?

Hallo liebe Leute

Mir wurde am 03.12. 2007 bei einer Verkerskontrolle der Führerschein entzogen.

Ich bekam eine Ordnungverfügung: Entziehung der Fahrerlaubnis gem. §3Abs.1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in Verbindung mit §46ABS.1 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

Ich habe den Führerschein abgegeben und ging zu einem Rechtsanwalt.

Mit ihm legte ich am 18.12.2007 Widerspruch ein.

Es gab Schriftverkehr, der sich sehr in die Länge zog (zeitlich).

Mir ging dann das Geld aus um weiter mit dem RA zuarbeiten.

Dann habe ich es bleiben lassen. Ich sparte eine zeitlang Geld um eine mpu/ mpuvorbereitung und Abstinenznachweise zu bezahlen und somit die Fahrerlaubnis zurückzuerhalten. Dies war 2016.

Zu dieser Zeit zog ich den Widerspruch zurück um die mpu machen zu dürfen. Leider fiel das Ergebnis der mpu negativ aus. Nun hatte ich wieder kein Geld mehr um im Anschluss einen zweiten Anlauf zu starten.

Mitte 2021 kam das Thema Fahrerlaubnis/ mpu wieder auf, da ich einiges gespart habe.

Mir wurde geraten mich auf §29 Straßenverkehrsgesetz zu beziehen, noch ein wenig abwarten und die Fahrerlaubnis neu zu beantragen.

Ich versuchte mich im Internet zu belesen, dort standen Dinge von Verkehrsakte löschen lassen/ Polizeiakte löschen lassen, dann eine Neuerteilung zu beantragen.

Ich wusste darauf nicht weiter und suchte einen Rechtsanwalt auf.

Dieser riet mit aber davon ab und meinte ich solle erst eine Langzeittherapie beim Psychiater machen und dann die mpu erneut versuchen.

Das fand ich jetzt sehr überraschend und etwas überzogen. 2007 ist jetzt schon sehr lange her und ich habe seither keinen kontakt mit jeglichen Drogen oder ähnlichem gehabt.

Ich frage mich, was ist wirklich dran an dieser Tilgungsfrist? Kann ich dadurch die Fahrerlaubnis wieder erhalten?

Und was ganz wichtig wäre zu wissen: Wie gehe ich richtig vor um damit auch Erfolg zu haben?

Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.

MPU, Recht, Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeit, Rechtslage, Auto und Motorrad
Wie hoch stehen die Chancen das der D Führerschein nicht verlängert wird bei einer Straftat?

Vor ca. 1 Jahr hatte ich ein Problem mit der GEZ. Ich hatte denen eine unfreundliche E-Mail geschrieben und die haben mich anschließend angezeigt.

Der Polizei habe ich die Wahrheit gesagt, das ich es unverschämt finde von der GEZ Erpresst zu werden und das ich denen ihr Schrott nicht möchte etc... Ich habe sie auch noch beleidigt und gedroht das sie meine Daten löschen sollen... Am Ende musste ich 500 Euro Strafe zahlen. Das entschied die Staatsanwaltschaft Freiburg. Ich bekam eine Anzeige wegen Störung öffentlichen Friends und Nötigung.

Die Staatsanwaltschaft Freiburg ist bekannt dafür das die sehr streng sind im Gegensatz zu anderen Bundesländern. Die müssen was beweisen und geben stets die höchste Strafe. Ich habe mich damals schon gewundert warum jedes Wort unter die Lupe genommen wurde, obwohl es eigentlich nur Beleidigung war. Alles andere war weit entfernt und für mich unlogisch. Aber daran kann man nichts mehr ändern und ist auch nicht die Frage.

Nun musste ich meinen D Führerschein verlängern und es stellte sich heraus daß die erst Akten prüfen müssen. Sie wissen nicht ob der Führerschein verlängert werden kann. Die Frau meinte nur das die Chancen sehr gering sind.

"NUR" wegen einer Beleidigung meiner Meinung nach. Zuvor hatte ich noch nie was. Das war das allererste Mal das ich was mit der Polizei zu tun hatte. Punkte habe ich noch nie gehabt und mein letzter Strafzettel liegt über 3 Jahre zurück.

Jetzt meine Frage: wie gut stehen die Chancen das mein D Führerschein verlängert werden kann?

Polizei, MPU, Recht, Anwalt, Verkehrsrecht, Führerschein, Fahrerlaubnis, Staatsanwaltschaft, Strafzettel, Straßenverkehrsordnung, Freiburg im Breisgau, Führerscheinstelle, Auto und Motorrad
Kann ein Anwalt einfach was in Rechnung stellen ohne Vorankündigung?

Hallo,

mein Freund hat folgendes Problem :

er hat einen Brief bekommen in dem Stand, er wurde mit 36 kmh zu viel geblitzt. Dazu könnte er sich äußern, da auf dem Bild nicht viel zu erkennen ist.

Darauf hin hat er einen Anwalt im Verkehrsrecht beauftragt, mit dem er aber selber nie gestochen hatte, bis heute nicht!
Per email sollte mein Freund dem Anwalt die Rechtsschutz Versicherung-Daten zu kommen lassen, und somit würde das Mandat übernommen werden. Jedoch war nur die Rede davon dass der Anwalt klärt, ob das über die Versicherung laufen würde.
Mein Freund rief seid dem 3 mal die Woche dort an, um mit dem Anwalt sprechen zu können wie es weiter geht. Jedes Mal wurde er vertröstest, er sei nicht zu sprechen oder nicht da. 2 Vereinbarte Termine zum Rückruf wurden nicht eingehalten.
Nach Aussage der Dame am Telefon würden sich die Kosten schon auf 300€ belaufen.

Zwischenzeitlich kam auch ein weiterer Brief an, mit einer Strafe die bezahlt werden soll.

Jedoch weiß der Anwalt von diesem Brief noch nichts, da wir bzw er absolut kein Vertrauen mehr in diese Kanzlei hat.

Was kann man in so einem Fall machen? Mein Freund hat der Dame gesagt der Anwalt soll in der Zeit nichts mehr tun, bis er sich gemeldet hat um weiteres mal besprechen zu können.
Die Strafe die er zahlen muss ist geringer als die Selbstbeteiligung bei der Versicherung, was darauf schließen lässt das dieser Anwalt jetzt total unnötig ist..

ich hoffe jemand kennt sich aus..

Rechnung, Recht, Anwalt, Verkehrsrecht, Anwaltskosten
Rote Ampel überfahren ,Polizei hat es gesehen. Was ist eure Meinung?

Hallo, leider habe ich wohl eine rote Ampel übersehen und direkt hinter mir war ein Polizeiauto. Ich wurde angehalten und meine Personalien wurden aufgenommen.

Allerdings war die Situation etwas kompliziert..

Zuerst: Ich bin der Probezeit und habe etwas Angst um möglich Konsequenzen.

Die Situation hat sich wie folgend gestaltet:

Ich wollte einen UTurn nach links machen( war dort auch per Schild erlaubt) als die Ampel auf Grün sprang, bin ich gefahren. Ich musste allerdings nach dem Ampelbereich anhalten, da mehrere RTWs mit Blaulicht und Sirene von der Gegenspur( also auf der Spur auf der ich dann einbiegen wollte) anfuhren und dementsprechend bog ich noch nicht ab sondern stand nach der Ampel und hab die Autos vorbeifahren lassen.

Da ich jetzt vermutet habe daß die Ampel hinter mir rot war, blieb ich stehen und bog noch nicht ab. Ich wartete bis die anderen hinter mir anfuhren( es waren zwei Linksabbiegerspuren). Als diese dann anfuhren fuhr ich auch los. Leider kam dann anscheinend direkt nach dem U-Turn eine rote Ampel die ich dann laut den Polizisten überfuhr.

Anschließend fuhr ich normal weiter, da ich mir keiner Schuld bewusst war und wurde ein paar Minuten später von der Polizei eingeholt und zum anhalten gebeten.

Ich habe niemanden gefährdet und keinem Auto die Vorfahrt genommen oder sonstiges. Selbst die Polizisten haben gesagt, das die Stelle (Ampel) nicht gut einsehbar ist.

Jetzt die Frage : Ich werde in den nächsten Tagen bestimmt Post bekommen, denkt ihr ein Einspruch ist sinnvoll und welche Strafen könnten mich treffen?

Auto, Polizei, Verkehrsrecht, Ampel, Auto und Motorrad
Verkehrsregeln für Krankenfahrstühle: Wo darf/muss man fahren?

Es geht um Krankenfahrstühle im Sinne von § 2 FZV, also mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 15 km/h. Ich bin inzwischen einigermaßen verwirrt, wo das Fahren damit erlaubt ist.

Hier meine Überlegungen:

Laut § 24 FZV darf man damit auf Gehwegen fahren und hat laut §26 StVO auch Vorrang am Fußgängerüberweg. Soweit so gut. Inwiefern lässt sich daraus aber ableiten, dass Krankenfahrstühle rechtlich als Fußgänger gelten, wie es einige Internetseiten behaupten? Wäre das der Fall, MÜSSTEN sie doch sogar auf dem Gehweg fahren, oder nicht? Die FZV schreibt aber ausdrücklich von DÜRFEN.

Obendrein besagt § 17 StVO doch sogar, dass ein parkenden Krankenfahrstuhl im Dunkeln von der Fahrbahn entfernt werden muss. Heißt doch im Umkehrschluss, dass man damit ansonsten sehr wohl die Fahrbahn benutzen darf, oder?

Daraus würde ich letztlich schlussfolgern, dass ein Krankenfahrstuhl eben doch rechtlich als Fahrzeug gilt und nicht als Fußgänger. Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Webseiten, die Letzteres behaupten, einfach Blödsinn schreiben?

Und weiter: Ich habe auf manchen Webseiten gelesen, man dürfte mit einem Krankenfahrstuhl auf dem Radweg fahren, und auch hier frage ich mich: In welchem Gesetz oder in welcher Verordnung steht das? Laut Definition des Verkehrszeichens 237 sind Radweg dem Radverkehr vorbehalten. Ein Krankenfahrstuhl gilt doch aber nicht als Radverkehr, oder?

Okay, sorry für den langen Post. Ich fasse meine Fragen noch einmal zusammen:

- Gilt ein Krankenfahrstuhl (max. 15 km/h) rechtlich als Fußgänger oder als Fahrzeug, das ein paar Fußgängerrechte genießt?

- Muss man damit auf dem Gehweg fahren oder ist auch die Nutzung der Straße oder des Radwegs erlaubt?

Wäre super, wenn jemand antwortet, der wirklich Ahnung hat. Wenn ihr mit einem Link antwortet, dann bitte zu einer echten Primärquelle, wie einer Verordnung, einem Gesetz oder einem Gerichtsurteil, und nicht zu irgendeiner Ratgeberseite.

Ich habe nämlich das Gefühl, dass zu dem Thema ne Menge Falschinformationen im Umlauf sind, und wie Online-Redaktionen nun mal sind, hat da vermutlich jeder bei jedem abgeschrieben. :D

Recht, Verkehrsrecht, Straßenverkehrsordnung, Auto und Motorrad
Fahrschule wechseln / Fahrlehrer gibt keine Stunden?

Hi,

mittlerweile bin ich schon fast 2 Jahre dabei meinen Führerschein zu machen auf so eine sehr schlechte Fahrschule, ich habe schon 2 Fahrlehrer gewechselt und einer war schlechter als der andere, der neue Fahrlehrer gibt mir überhaupt keine Fahrstunden.

ich habe Ihn vor 1 Monat angeschrieben und nach Fahrstunden gefragt er hat mich immer wieder mit er meldet sich abgewimmelt, aber hat sich am Ende gar nicht gemeldet, Ich erreiche niemanden an diese Fahrschule, nicht mal die Fahrschule oder dem Chef selber.

es reicht doch so langsam, ich hatte in diesen fast 2 Jahren nur eine Prüfung gehabt, und ich bin durchgefallen wegen so einem kleinen Fehler in der letzen Minute, ich bin nicht schlecht ich kann alles und ich bezahle doch die Fahrstunden.

Immer wenn ich sage, ich möchte zur Prüfung wird mir gesagt „ich bereite dich vor dann gehen wir in die Prüfung“

Was ist das ? Wenn ich mich bereit fühle und es möchte?!?!

ich möchte mich woanders anmelden, aber ich sehe es nicht als selbstverständlich die Anmeldegebüren zu zahlen, könnte man sich dieses Geld nicht von der Fahrschule holen ?! Die sind doch so unorganisiert und schlecht, und sie haben meine Zeit verschwendet.

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