Krankenwagen aus Versehen behindert?

Hallo Leute,

Folgendes lässt mich seit einer Stunde nicht in Ruhe:

Heute war ich an einer Kreuzung und wartete auf die Ampel um links abzubiegen, neben mir ein Mercedes Sprinter (Großes Transport Auto).
Wenige Sekunden später höre ich ein Martinshorn, noch sehe ich kein Fahrzeug, als eine Fußgängerin vor mir die Straße überquert, sehe ich von dem rechten Seitenspiegel aus Blaulicht und anschließend den Rettungswagen, er steht hinter dem Mercedes Sprinter.

Sofort begebe ich mich weiter äußerlich nach links und der Sprinter nach rechts, der Rettungswagen passt nicht durch, die Fußgängerin überquert rennend die Straße, so das ich für 1-2 Sekunden lang nicht weiterfahren konnte, nach den 1-2 Sekunden fahr ich weiter (bei Rotlicht) auf die Straße damit der Rettungswagen weiter durch kann…. er fährt nicht weiter…

Ich biege nun leicht hektisch, doch entschlossen nach Rechts ab damit der Rettungswagen durch kann, er fährt (endlich) doch bleibt mit circa. 45km/h hinter mir für ne kurze Weile. (Er hätte logischerweise auf die Spur links müssen)

Ich bin verwirrt wieso er sich nicht beeilt, ich wechsle von der mittleren Spur aus nach Rechts damit er freie Bahn hat. Er fährt weiterhin mit den circa. 45km/h und beschleunigt erst nach ungefähr einer weiteren Sekunde stark um die verlorene Zeit aufzuholen.

Nun möchte ich von euch wissen, ob der Rettungswagen mein Kennzeichen vermutlich notiert hat und ob ich mich irgendwo falsch verhalten habe ?

Verkehrsrecht, Krankenwagen
Moped Hänger Eigenbau zulässig?

Hallo. In der Scheune meines Opas lag ein altes DDR-Eigenbau Stahlgestell für einen Simson Hänger.

Auf dem Bild seht ihr, dass ich den Kasten aus alten Paletten gebaut und mit dem Rahmen verschraubt habe, das hält auch auf unebenen Geländewegen, wie das Bild mit meiner Simme zeigt.

Noch ist kein Rücklicht oder Reflektor dran, soll aber noch, das wird sowieso nur mein Wald-und-Wiesenhänger. Und ich möchte eine Baumscheibe so bemahlen wie ein 40kmh Schild von mir aus auch 30 oder 20 da möchte ich gucken, wie gut das Bremsverhalten vom Moped mit leeren und beladenen Hänger bei verschiedenen Geschwindigkeiten ist.

Wäre so ein selbstgebautes Schild in der Größe wie ein gekauftes zulässig, oder wollen die wieder extra Kohle eintreiben?

Ein Typenschild möchte ich selber stanzen aus einem Stück verzinktem Stahl mit der Aufschrift "Hänger Marke Eigenbau" und Daten wie Leergewicht (etwa 30kg), max. Beladung und Höchstgeschwindigkeit sowie Baujahr. Ich möchte meiner Kreativität freien Lauf lassen und alles selbst bauen. Die Räder sind von der Simson mit 16 Zoll und passen auch gut rein.

In wieweit wäre mein Vorhaben legal bzw. würde mich die Polizei deshalb bestrafen, wenn ich diesen Hänger am Fahrzeug ziehe?

Der Hänger ist mit 100x60x40cm (Maße des Kastens ohne Gestänge und Räder) etwas größer als ein normaler Hänger von Heldrungen aus Blech und wesentlich schwerer.

Ich würde mich über Rückmeldungen freuen und wünsche allen einen schönen Vatertag.

Bild zum Beitrag
Verkehrsrecht, Eigenbau, hänger, Moped, Simson, Betriebserlaubnis, Auto und Motorrad
Nachbar droht mich abzuschleppen. Wie reagiere Ich richtig?

Hallo zusammen. Ich habe seit einiger Zeit Probleme mit einem Nachbarn aus dem Nebenhaus. Das Wohnhaus B bietet ebenfalls Garagen, welche man mieten kann. Die Garagen befinden sich in einer Sackgasse (zwischen unserem Wohnhaus A und dem des Nachbarn), bei der ich nicht sicher bin ob die Fläche auch als Privatgrundstück zählt oder nur die Garagen. Da vor unserem Hause oft alle Parkplätze zu meiner Heimkehr belegt sind parke ich und auch manch andere Nachbarn gelegentlich neben einer Garage (natürlich so das niemand gehindert wird).

Eines Tages wurde ich von einer Nachbarin aus Wh B angesprochen, die mich darüber informierte, dass wohl deren Vermieterin nicht sehr erfreut war das ich dort parke und mich wohl ein Brief erwarten würde. Nun ist fast ein Jahr vergangen und noch immer kam kein Brief an.
Auch hat die Nachbarin mich nicht mehr darauf angesprochen. Doch nun beginnt ein Nachbar sich mit gegenüber zu äußern und droht mich abzuschleppen. Auch sein Sohn fängt seit heute an mich zu beleidigen.
Laut ihm ist es unfair das wir uns einfach hier hinstellen während Sie für die Garagen zahlen. Auch erwähnt er das er gehindert wird, obwohl ein Lkw sogar durchfahren könnte. Neben der Garage hängt zudem ein Abschleppschild, jedoch habe ich von Nachbarn aus meinem Hause gehört, dass es einfach jemand zum Abschrecken befestigt hat. Auch habe Ich mehrmals erwähnt die Polizei einfach zu rufen, welche mich einfach zum umpacken auffordern könnten. Auch dies wollen die aus irgendeinem Grund nicht. Nun weiß ich nicht wie ich reagieren soll? Es steht nirgendwo angedeutet, dass es sich um ein Privatgelände handelt oder zählt der Besitz von Garagen als Privat Fläche?

Meine Fragen sind hier:

  1. kann der Nachbar mich einfach so abschleppen, Ohne vorheriger Warnung der Vermieterin/Eigentümerin des Hauses?
  2. Ist das Abschleppen an Freitagen möglich?
  3. Was kann ich tun? Ich habe überlegt zur Wache mit einer Skizze zu gehen um Auskunft über die Fläche zu bekommen. Allerdings habe ich Angst das die Polizei mir gleichzeitig mit einem Strafzettel kommen.

ich hoffe ihr könnt mir helfen bzw Ratschläge geben.

Abschleppdienst, Polizei, Recht, Verkehrsrecht, Vermieter, Eigentumsrecht, Nachbarn, parken, Privatgrundstück
Motorrad Spiegel zu nah beieinander was kann man wegen der Strafe machen?

Servus an alle die das lesen,

Folgendes ist mir neulich passiert. Ich bin auf meiner Supermoto (Husqvarna 701) in eine Polizeikontrolle geraten. Es ist dabei rausgekommen, dass meine Spiegel zu wenig Abstand zu der Lenkermitte haben (ich denke mal ihr wisst alle wie diese Spiegel genau aussehen).

Normalerweise dachte ich das wäre kein Problem, da ich erstens keine Ahnung hatte dass diese so nicht der ABE entsprechen, zum anderen weil ich in den Spiegeln den Verkehr hinter mir gesehen habe.

Jetzt zu meinem eigentlichen Problem. Ich habe diese Woche einen Bußgeldbescheid bekommen, in dem mir das Fahren trotz erlöschen der ABE plus die damit wesentlich Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit unterstellt wird. Diese wird mit 90 Euro plus Gebühren und einem Punkt in Flensburg geahndet. Problem hierbei ist ich bin in der Probezeit und will echt ungern einen Punkt für diesen lächerlichen Tatbestand kassieren, weil es in meinen Augen keine wesentliche Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt, dadurch dass die Sicht nach hinten ja gegeben ist.

Zu meiner Frage hat jemand damit Erfahrung und kann mir sagen, ob sich ein Einspruch oder ähnliches überhaupt lohnt.

Mfg

Euer Timo

Ps: Ich habe auch schon vermehrt in Foren das selbe Problem gelesen, jedoch gab es immer ein Verwarngeld von 15 Eu plus Mängelbescheid, aber noch nie eine Strafe dieses Ausmaßes. Außerdem gibt es selbst auf Youtube Videos von Polizeikontrolle, wo die Polizisten selbst das Verwarngeld von 15 Eu ausprechen.

Motorrad, Recht, Verkehrsrecht, Gesetz, Bußgeldbescheid, Auto und Motorrad
In der praktischen Fahrprüfung zu Unrecht durchgefallen! Welche Rechte stehen mir zu?

Hey zusammen,

wie man dem Titel bereits entnehmen kann, bin ich heute durch meine praktische Fahrprüfung gefallen. Aus meiner Sicht UND der Sicht meines Fahrlehrers zu UNrecht!

Folgende Situation:

Wir sind aus dem Dekra-Gelände raus gefahren und einmal rechts abgebogen. Alles schön und gut. Danach ging es erstmal nur noch geradeaus. Ich fuhr mit 43km/h und war nicht mehr weit entfernt von der Ampel, als ich sah, dass Diese gelb (!!) leuchtet.

So, wie ich es in den Theoriestunden, der App zum Lernen für die Theorieprüfung UND in den Fahrstunden gelernt habe, sollte man bei einer Geschwindigkeit über 35-40km/h nicht mehr abbremsen, sondern über die Kreuzung fahren, auch wenn diese gelb leuchtet.

Das habe ich getan. Vor allem deshalb, weil ich im Rückspiegel gesehen habe, dass ein Fahrzeug hinter mir ist und er mir sonst reinfahren würde, wenn ich zu abrupt abgebremst hätte. Es hätte nämlich schon fast eine Gefahrenbremsung sein müssen, um rechtzeitig an der Haltelinie der Ampel stehen zu können. Ich habe quasi einen Unfall vermieden und mich sn die Regel gehalten, die mir gelehrt wurde.

Kurz danach hieß es: "An der nächsten Ampel bitte abbiegen und rechts halten." Gesagt getan. Da kam die Frage auf: "Was machen wir denn bei einer gelben Ampel?". Ich antwortete ganz ruhig und sagte, dass man im Normalfall selbstverständlich bremst und anhält, ABER der Abstand zur Ampel war zu gering und die Geschwindigkeit in dem Moment war zu hoch um sicher anhalten zu können. Mein Fahrlehrer stimmte mir zu und erwähnte, dass man uns Fahrschülern genau das vermittelt! Er sagte dem Prüfer auch, dass der Prüfer selber zu 100% auch durchgefahren wäre und nicht angehalten hätte. Da sagte er nichts mehr. Es hieß dann nur noch: "Tut mir leid, ich habe keinen Rückspiegel und habe nur die rote Ampel gesehen. Ich muss die Prüfung hiermit beenden."

Zur Prüfung kam der Prüfer selber ca. 10min zu spät und mich hat er nicht mal 10min fahren lassen. Keine Chance, keine Gnade, kein Verständnis oder ansatzweise Einsicht.

Ich würde es wirklich verstehen, wenn ich einen Fehler gemacht hätte, aber ich habe nur das getan, was ich gelernt habe. Auch andere Fahrlehrer meiner Fahrschule haben mir Recht gegeben und sagten, dass es so richtig war.
Laut meinem Fahrlehrer kann ich sehr gut fahren und er war sich so sicher, dass es klappt. Parken, Überholen, Einscheren - ich hab alles drauf.


Es ist ja irgendwo auch eine finanzielle Frage - zu Unrecht durchgefallen und so viel Geld los.

Weiß einer vielleicht, was ich da machen kann? Besteht die Möglichkeit Widerspruch gegen den Prüfer einzulegen?

Vielen Dank im Voraus 🙏🏼

Auto, Prüfung, Verkehrsrecht, Führerschein, Dekra, Fahrprüfung, Fahrschule, Widerspruch, Auto und Motorrad, Durchgefallen Führerschein
Vorfahrt genommen und angeschrien worden?

Mir ist vorhin etwas passiert, was mich immer noch sehr aufregt:

Ich war mit meiner Freundin unterwegs. Ich fahre meine 40 in einer 50er Zone, unterhalte mich mit meiner Freundin und weiter vorne schaltet eine Ampel auf rot, da ein Fußgänger über die Straße wollte.

Ich fange an, leicht zu bremsen und auf einmal kommt ein anderer von rechts. Ich tritt voll auf die Bremse und hupe den anderen Fahrer an, da ich ihn darauf hinweisen wollte, dass ich Vorfahrt habe, weil vor seiner Ausfahrt ein Vorfahrtsschild steht.

Der Fahrer schaut mich an und fängt an rum zu schreien. Er sieht, dass ich ihm das Schild zeige und steigt plötzlich aggressiv aus und fängt an, mich anzuschreien:„Du siehst doch, dass die Ampel rot ist. Du MUSST mich vorlassen, da ist es egal, was das Schild sagt!“ Ich schaue ihn an und sage:„Ich habe immer noch Vorfahrt und dich vorlassen muss ich sowieso nicht! Jetzt steig ein und fahr weiter, ich habe es eilig und keine Zeit für sowas.“

Er fängt an, mich zu beleidigen und schreit lauter als sonst was. Ich lege einen Gang ein und fahre links an ihm vorbei, da die Ampel schon längst auf grün war(Das war eine recht große Straße mit einer großen Spur für beide Seiten).
Ich habe nur noch gehört, wie er weiter geschrien hat.

Jetzt meine Frage: Was wäre, wenn ich ihm oder er mir reingefahren wäre? Er wäre ja trotzdem Schuld, weil ich Vorfahrt hatte. Da ist es egal, ob eine Ampel rot ist oder nicht? Vorfahren muss ich ihn sowieso nicht. Er hätte warten müssen, bis ich vorbei bin.

Auto, Unfall, Verkehr, Verkehrsrecht, Ampel, Auseinandersetzung, schreien, Vorfahrt, Auto und Motorrad
Bei uns ist ein "Sheriff" aufgetaucht, der alle Autos und Fahrer fotografiert, die "falsch parken"?

oder sonst etwas in seinen Augen "Unzulässiges" machen.

Er zeigt alle an.

Ist das nicht verboten? So mit Recht am eigenen Bild, wegen Amtsanmaßung und so weiter?

Hat da jmd Erfahrung?

Bitte nur zu diesen Fragen antworten und mit Fakten und bitte ohne Hass.

Google bringt mir Folgendes:

Das Fotografieren einer Person im öffentlichen Raum ohne deren Zustimmung ist nicht strafbar, wenn nicht besondere Umstände wie etwa eine hilflose Lage hinzukommen (§ 201a StGB). Es liegt auch kein Verstoß gegen das Urheberrecht vor, wenn keine wirtschaftliche Verwertung oder Verbreitung beabsichtigt ist (§ 22 KUG).16.11.2021

Ob und inwiefern ein Auto mit erkennbarem Kennzeichen fotografiert und veröffentlicht werden darf, hängt jeweils vom speziellen Einzelfall ab. In der Regel dürfen Kfz-Kennzeichen veröffentlicht werden, insofern mit der Veröffentlichung nicht die Persönlichkeitsrechte des Besitzers angegriffen oder verletzt werden.18.08.2016

Wann darf man Personen fotografierenPersonen dürfen grundsätzlich dann fotografiert werden, wenn die Fotos für den persönlichen Gebrauch gedacht sind. Ein bekanntes Beispiel sind Urlaubsbilder. Beim Fotografieren von Sehenswürdigkeiten ist es oftmals unwahrscheinlich, dass man wirklich nur das Zielobjekt erwischt.23.05.2014

Kann ich jemanden anzeigen Wenn er mich filmt? Hat jemand ohne Erlaubnis ein Bild oder Video von einer Person aufgenommen, so werden die Betroffenen über das Allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt. Denn grundsätzlich bedarf bereits die Bildaufnahme der Einwilligung. Nur ausnahmsweise darf auf die Zustimmung des Betroffenen verzichtet werden.

Die Aussagen widersprechen sich also.

Polizei, Recht, Verkehrsrecht, parken, amtsanmassung, Nötigung im Straßenverkehr, Recht am eigenen Bild, sheriff, Auto und Motorrad

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