Hallo,
im Fall geht es darum, dass ein Auto abgeschleppt wurde, da es angeblich im absoluten Halteverbot stand.
Die Schilderanordnung war wie folgt:
1. Schild Beginn temporäres absolutes Halteverbot
2. Schild: Absolutes Halteverbot mit Zusatz: in der Wendeanlage (permanent), ca. 30 Meter entfernt von Schild 1
3. Schild Ende temporäres absolutes Halteverbot
Das 3. Schild stand direkt hinter dem 2. Schild. Wäre es dann nicht so, auch wenn Schild 2 permanent steht, dass das Schild 2 durch das Schild 3 aufgehoben wurde?
Hat die Behörde hier eine falsche Schilderanordnung veranlasst?
Ich freue mich auf Ihre Antworten.
Viele Grüße