Polizei hat mich im wheelie gesehen jedoch nicht anhalten können?

Gute Tag miteinander,

meine Frage ist rein fiktiv und und dient nur der Interessen bzw. der Neugierde.

Wie läuft das ab? Sollte man auf dem Motorrad mit einem wheelie oder mit erhöhter Geschwindigkeit von der Polizei gesehen werden, jedoch konnten die aufgrund der Geschwindigkeit oder des Verkehrsaufkommen den Motorradfahrer nicht anhalten. Einige Stunden oder Tage später sehen Sie diesen Motorradfahrer wieder und erkennen das es der von von vorher sein könnte.
Jetzt kommt die Frage. Darf die Polizei den Motorrad Fahrer nun anhalten und den vorher dargestellten vergehen, zur Rechenschaft ziehen?

Zu beachten ist.

Das Motorrad ist sehr auffällig vom Dekor, also ziemlich einzigartig

Zum tatzeitpunkt war kein Kennzeichen( wir sagen mal es ist zwar montiert gewesen aber runter geklappt so das es nicht erkennbar war) und kein Gesicht zu erkennen

Kennzeichen und alles andere am Motorrad ist zum Zeitpunkt wo die Polizei den Motorrad Fahrer dann später anhält StvO gerecht

Im Endeeffekt ist die Frage ob die Polizei den Motorradfahrer hinterher noch zu Rechenschaft ziehen kann obwohl sie nur wissen was für ein Motorrad es war und wie das Motorrad, die Kleidung des Fahrers ausgehen hat, auch ohne Kennzeichen und das Gesicht gesehen zu haben.

Danke im Voraus für die ganzen Antworten

Motorrad, Verkehr, Polizei, Verkehrsrecht, Bußgeld, Polizeikontrolle, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Wheelie
Einfädelungsstreifen?

hi zusammen, ich habe meinen führerschein seit 4 monaten. ich habe schon gegooglet aber würde gern von jemandem mit mehr erfahrung eine genaue antwort haben.

gestern bin ich außerorts noch vor einem kreisel rechts abgefahren, es gab also eine extra spur, vielleicht weil da viele rechts abbiegen, damit nicht alle durch diesen kreisel müssen. danach kam ein vorfahrt gewähren schild und ein einfädelungsstreifen, wie auf der autobahn. noch bevor überhaupt der einfädelungsstreifen kam, also die fahrbahn von der abfahrt vom kreisel getrennt war, habe ich jemanden überholt. bin also schon da viel schneller gefahren. als dann der einfädelungsstreifen kam, hab ich den nicht bis zum ende ausgenutzt. ich hab natürlich schulterblick und alles gemacht und da war wirklich noch viel platz zu dem hinter mir. als ich dann aber auf der normalen spur war, hat der sich total aufgeregt, mir lichthupe usw gegeben, es kam mir so vor als ob er extra noch beschleunigt hat.

jetzt ein paar fragen, weil ich da auch auf der autobahn in zukunft nix mehr falsch machen will.

muss ich beim einfädelungsstreifen bis zum ende fahren? wenn ich schon eine gute lücke gefunden habe, kann ich doch auch schon früher rein oder nicht?

und noch wichtiger: wenn ich auf der rechten spur auf der autobahn fahre und jemand sich einfädeln möchte, dann fahre ich entweder schnell vorbei damit er sich hinter mir einordnen kann, oder ich verlangsame evtl ein bisschen, natürlich schaue ich auf den verkehr hinter mir, mache keine vollbremsung, aber ich schaue dass sich ein auto einfädeln kann? ist doch richtig so oder nicht? wenn ich zb auf die autobahn auffahre, natürlich schaue ich da dass ich meine geschwindigkeit anpasse um in eine lücke reinzukommen, aber der verkehr hinter mir kann doch auch nicht einfach rücksichtslos fahren oder?

ich hoffe ihr versteht was ich meine. schonmal danke für eure hilfe🙈

Auto, Verkehr, Geschwindigkeit, Verkehrsrecht, Autobahn, Straßenverkehr, Verkehrsregeln, Vorfahrt
Mit PKW auf Motorradparkplatzt parken, Rechtslage?

Bei uns in der Schule wird andauernd von Lehrkräften auf gekennzeichneten Motorradparkplätzen geparkt. Mehrmals hänge ich denen Zettel a die Scheibenwischer, dass sie dies unterlassen sollen, auch informiere ich sie darüber, dass ich fotos und Kennzeichen dokumentiert habe, dennoch hört es nur bedingt auf. Nun möchte ich eine Beschwerde an das Kollegium schreiben, da dies nicht nur mich sondern auch den anderen Kraftrad Fahrer stört, da wir schon mehrfach zugeparkt wurden und das falsch parken in dieser form auch bis zu 3 mal die Woche regelmäßig stattfindet.

Was ich nun aber brauche sind gesetzte. Leider kann ich nur bedingt etwas dazu finden ob PKWs rechtmäßig auf gekennzeichneten Motorradparkplätzen parken dürfen. Es würde mir sehr helfen wenn jemand mir da einige liefern Könnte, vor allem weil da auch ein Schild steht, dass Rechtwiedrige parken abgeschleppt werden darf.

Im winter fahren zwar nur wenige mir Krafträdern, aber vor allem von Frühling bis Herbst sind meist alle Parkplätze der Krafträder besetzt. Doch auch wenn keiner die Krafträder am Morgen in Anspruch nehmen würde könnte ja dennoch jemand später hinzukommen da dieser evtl. Freistunde hatte morgens oder aus anderen Gründen, somit sollten die gekennzeichneten Parkplätze, meines Erachtens nach, für Krafträder freigehalten werden.

könntet ihr mir evtl. gesetztes paragraphen oder andere bindende Regelungen stellen? Diese würde sehr helfen.

Bild zum Beitrag
Auto, Verkehrsrecht, Falschparken, Jura, Jurastudium, parken, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung
Unfall in der Probezeit - was nun & Konsequenzen?

Hi und zwar geht's darum, dass ich gestern einen Unfall gebaut habe, bei welchem ich von einer Ein/Ausfahrt in eine Straße nach links einbiegen wollte. Als nach mehrmaligem Kontrollieren alles frei war, setzte ich an zum Abbiegen und beim halben Abbiegevorgang war plötzlich ein Auto vor mir, welches bereits halb in die Einfahrt eingebogen war, aus welcher ich gerade links abbiegen wollte - es kommt zu einem leichten Crash mit Sachschaden in vielleicht dreistelliger Höhe. Ich habe den Unfallgegner zu keinem Zeitpunkt wahrgenommen bzw. gesehen, bis es schon zu spät war. Ebenfalls wurde ich erheblich von der Sonne geblendet beim nach rechts gucken, konnte aber bei längerem Hinschauen eigentlich alles Nötige erkennen aber das sollte für den Unfall keine Rolle spielen. Ich kann es mir nur so erklären, dass das Auto, als ich geguckt habe im Bereich fuhr, wo ich geblendet wurde, somit also nix gesehen habe und als ich zum Abbiegen ansetzte vermutlich irgendwo hinter der A-Säule verborgen gewesen ist. Wurde alles durch die Polizei aufgenommen und im Unfallbericht steht auch drin, dass der Unfall dadurch verursacht wurde, dass ich den Unfallgegner übersehen habe. Die Frage ist: passiert meinem Führerschein etwas und wie sieht das ganze ggf. versicherungstechnisch aus? Hierbei sei anzumerken, dass ich meinen Führerschein jetzt etwas mehr als ein Jahr habe, somit noch in der Probezeit bin.

Auto, Unfall, Verkehr, Versicherung, Verkehrsrecht, Führerschein, Bußgeld, Fahrerlaubnis, Probezeit, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Unfallversicherung, Verkehrsregeln, Vorfahrt
Hat die Polizei vom Gegenverkehr Kennzeichen aufgeschrieben?

Guten Morgen,

ich habe soeben auf einer Straße in Österreich um die 90km/h gedrückt, wo eigentlich nur 50km/h zulässig waren, da ich in dem Moment einem anderen ne Lektion erteilen wollte. Ich weiß, das war ne dumme Aktion von mir und ich brauche auch keine Aussagen wie ,,das hast du dir selbst zu verdanken“. Ich bin mir definitiv bewusst, dass das ein Fehler war.

Wie dem auch sei: Ich befand mich auf einer wechselseitig vierspuriger Fahrbahn (2+2) und vom Gegenverkehr kam ein Polizei-Transporter mit einer Tafel oben, welche einen Pfeil nach rechts andeutete. Ich bremste sofort auf 50-60 km/h ab und konnte anhand meines Innenspiegels erkennen, dass sie plötzlich stehengeblieben sind auf der Straße, vermutlich vor der Ampel.

Kann es sein, dass der Pfeil für mich bestimmt war? Denn sie haben nicht probiert, umzukehren und mir nachzufahren. Besteht denn die Chance, dass die Polizei mein Kennzeichen aufgeschrieben hat? Sie hat ja keinen festen Beweis, dass ich so schnell gefahren bin, und kann mir nicht vorstellen, dass sie mich von ihrer Fahrbahn geblitzt haben, da sie selber am Fahren waren. Außerdem war es Nacht. Das alles ereignete sich innerhalb von 10 Sekunden.

Ich bedanke mich für jede Antwort!!

Auto, Verkehr, Polizei, Geschwindigkeit, Verkehrsrecht, Führerschein, Bußgeld, Ampel, Blitzer, Fahrschule, Probezeit, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Verkehrsregeln, Geschwindigkeitsüberschreitung
Mofa abgeschleppt, da kein gültiges Versicherungskennzeichen angebracht war?

Abend,

ich hatte mein Mofa auf öffentlicher Straße geparkt und dabei auch vergessen, dass mein Versicherungskennzeichen abgelaufen war. Das neue hatte ich zwar zu Hause gehabt, aber auch nicht daran gedacht es anzubringen, da ich mit dem Mofa sehr selten gefahren bin bzw. in letzter Zeit überhaupt nicht mehr gefahren bin.

Tja blöd gelaufen, wegen der Arbeit war ich dann auch auf Dienstreise, war 4 Monate nicht zu Hause gewesen und als ich wieder kam, hatte ich bereits ein Brief im Briefkasten von der Stadt, dass mein Mofa abgeschleppt worden ist.

Im Schreiben wurde erwähnt, dass mehrmals am Fahrzeug eine Notiz hinterlegt worden sei, dass Fahrzeug von den öffentlichen Parkplätzen weg zu nehmen oder ein gültiges Versicherungskennzeichen anzubringen.

Mir ist meine Schuld bewusst, Pech gehabt. Aber reicht es aus, einfach eine Notiz am Fahrzeug anzubringen ? Da sowas auch von Passanten auch entwendet werden kann ?

Ich habe jemanden der bei mir immer im Briefkasten nachschaut, aber per Post habe ich von der Stadt nichts bekommen. Die Aufforderung das Moped wegzustellen war nur am Moped dran.

Ist das so rechtens ?

Und ich hatte gehört es gibt ein gesetzt, dass besagt dass man alle 72 Stunden am Fahrzeug sein muss ? Stimmt das ? Also dass man sein Fahrzeug nicht unbeaufsichtigt lassen darf.

Ich meine, selbst wenn es sowas gibt, ein Knöllchen am PKW bekommt auch separat per Post, wenn man den nicht sofort bezahlt hat, da eben sowas entwendet werden kann.

Irgendwie muss man doch benachrichtigt werden, abgesehen von den Notizen am Fahrzeug.

Ich meine stellt euch Mal vor, Ihr bekommt ein Knöllchen am Fahrzeug, dass entwendet wird. Dann werdet Ihr per Post auch nicht benachrichtigt und aufgefordert das Knöllchen zu bezahlen.

Und am Ende kriegt Ihr einen Brief zugeschickt mit der Zwangsvollstreckung.

Das darf doch so nicht sein oder ?

Verkehrsrecht, Bußgeld, Fahrzeug, Mofa, Moped, parken, Roller, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, TÜV

Meistgelesene Beiträge zum Thema Verkehrsrecht