Unfall beim rückwärts ausparken - Wer ist Schuld?

Vorab: Auch wenn gutefrage für mein Problem nicht die beste Lösung ist, besänftigt es vielleicht zumindest mein Gewissen.

Folgendes Problem: Heute Mittag bin ich auf einem Parkplatz mit einem rückwärts ausparkenden Auto kollidiert. Ich war auf Parkplatzsuche, als ein Auto auf der rechten Seite ausgeparkt ist und wir somit zusammengekracht sind. Bei mir ist vorne die rechte Seite der Stoßstange komplett hin, außerdem ist der Scheinwerfer und der Kotflügel beschädigt. Die Unfallgegnerin war anfangs recht einsichtig, wir haben Nummern getauscht und eine Zeugin, die das ganze Geschehen gesehen hat, gefragt, wer denn Schuld ist. Diese hat geantwortet, dass das ganze blöd gelaufen ist, aber die Ausparkerin wahrscheinlich die Schuld tragen muss, woraufhin diese erwiderte, dass sie das schon vermutet hat. Ich um ehrlich zu sein auch.

Wie gesagt, die Unfallgegnerin erschien mir sehr einsichtig, weshalb ich davon absah, die Polizei zu holen. Dumm wie ich bin hab ich natürlich auf vergessen, Bilder vom Unfallgeschehen zu machen. Heute Abend haben wir uns nochmal zusammengerufen um den weiteren Ablauf zu klären, als sie plötzlich auf Teilschuld plädierte, da ich ja wohl auch nicht aufgepasst hätte, dies sogar beim Unfallsort zugegeben habe (das ist übrigens absoluter Schwachsinn, ich hab auf ihre Aussage, dass wir beide wohl nicht aufgepasst haben, nur keine Antwort gegeben. Wie gesagt, ich war auf Parkplatzsuche, deshalb erst recht vorsichtig und langsam).

Meiner Versicherung schilderte ich das ganze schon, morgen werde ich auch ihrer Versicherung meine Sicht erzählen. Die Frage ist nun, wie ihr das ganze seht. Soll ich morgen noch zur Polizei gehen und eine Anzeige aufgeben oder erst mal abwarten und erst falls sich ihre Versicherung sträubt einen Anwalt einschalten?

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Autohändler hat nicht alle Vorschäden genannt?

Hallo Zusammen, ich habe mir vor 3 Jahren ein Gebrauchtwagen (Golf 6) bei einem Händler ( VW-Vetragswerkstatt) gekauft. Der Händler sagte mir das es einen Schaden gegeben hat (Heck und Seitenschaden) und dieser behoben wurde (Aufwand ca 7000€)... auch hat er mir zugesichert das keine weiteren Vorschäden bekannt sind. Steht so auch im Vertrag. Soweit alles gut. Nun war ich heut bei einem anderen VW Händler da ich mir gerne ein etwas größeres Auto zulegen möchte und meine Golf dafür gerne in Zahlung gegeben hätte. Ich bin dabei von einem Restwert von ca. 10000€ ausgegangen, Der neue Händler schaut im Computer was denn so alles in der Historie meines Autos steht, und dann kommt der Hammer. Das Auto hatte nicht nur einen Schaden sonder wesentlich mehr Sachen wurden gemacht. Angefangen mit einem neuen Turbo dann wurde 3 mal die Heckstoßstange getauscht das letzte mal mit dem mir bekannten Seitenschaden. Es sind noch ein paar Dinge mehr gemacht worden des e mir jetzt gerade aber nicht mehr einfallen weil ich so sauer war und schon gar nicht mehr zugehört habe. Fakt ist auf jeden Fall, ich werde mit Sicherheit keine 10000€ mehr dafür bekommen... wenn ich Glück habe vielleicht 6000€ Das ist doch Betrug, oder?

Meine Frage kann ich den Händler auf Schadensersatz belangen?

ich will ja nicht mal den kompletten Preis zurück, ich bin ja schließlich 3 Jahre damit gefahren und hatte nie irgendwelche Problem. Nur das ich jetzt nicht das Geld bekomme das ich ohne die zusätlichen Schäden durchaus bekommen hätte stinkt mir gewaltig.

Wäre nett wenn ihr mir ein paar gute Ratschläge geben könntet

Gebrauchtwagen, unfallschaden
Folierten Gebrauchtwagen von Privat gekauft und beim abziehen der Folie auf Grundierung gestoßen?

Guten Tag, ich habe vor ca. 2 Wochen ein folierten Gebrauchtwagen von Privat gekauft. Der Vorbesitzer sagte mir, dass der Wagen einen Parkrempler hatte aber komplett instand gesetzt wurde und später von einem anderen Vorbesitzer foliert wurde.

Folierung = Matt Weiß / Original Lack = Weiß

Da ich den Wagen in den Originalzustand setzen wollte, habe ich angefangen die Folie zu lösen und bin direkt nach 2 cm Folie entfernen auf eine Grundierung gestoßen (rechter Kotflügel) und habe dann direkt abgebrochen, um größere Schäden an der Folie zu vermeiden.

Anschließend direkt bei meiner Rechtsschutzversicherung angerufen und danach einen Termin beim Anwalt gemacht.

Es handelt sich um ein 15.000 Euro Auto. Wie soll ich weiter vorgehen? Es könnte sein, dass nur der Kotflügel "beschädigt" ist oder evtl. das komplette Auto.

Der Verkäufer hat mir jedenfalls diesen Schaden verschwiegen ( vielleicht weil er es selber auch nicht besser wusste). Im Internet habe ich einige Sachen gefunden zu Betrug und dass man ggf. das Auto zurückgeben kann (dies aber nur im gekauften Zustand und das wäre dann foliert)

Wenn ich es aber foliert lasse, kann ich den genauen Schaden nicht herausfinden.

Wäre es nur der Kotflügel und nicht das komplette Auto was beschädigt ist, würde ich ihn natürlich behalten wollen und nur einen minimalen Schadensersatz/bzw Kaufpreisminderung fordern.

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Allianz möchte den SV-Gutachter nicht bezahlen, was kann ich machen?

Allianz möchte den SV-Gutachter nicht bezahlen, was kann ich machen? Ich habe extra angerufen und der Herr von der Sachbearbeitung sagte mir, ob er mir einen Gutachter schicken soll da ich am Unfall unschuldig bin oder ob ich mir einen nehmen möchte. Ich habe mich fürs letztere entschieden. Ein paar Tage später habe ich nochmals eine Mitarbeiterin angerufen und das Aktenzeichen von der Polizei durchgegeben. Sie fragte mich auch nach einem Gutachter. ich sagte, dass ich schon einen habe. Jetzt kommt die Allianz und wirft mir vor, dass ich eigenmächtig einen Gutachter genommen hätte und auch der Mitarbeiterin gesagt hätte, dass ich schon einen Gutachter habe - was ja auch stimmt. Nur hatte ich zuvor schon die Allianzversicherung angerufen gehabt. Ich wurde in einem automatischen Anschreiben angeschrieben, dass wenn ein Laie erkennen kann dass es sich nur um einen leichten Schaden oder Bagatellschaden handelt ich einen Kostenvoranschlag hätte einholen müssen. Da er mir aber rückwärts auf meinen BMW, 3 J. alt und 75000km gefahren ist (16500Euro Wiederbeschaffungswert) und ich eben nicht erkennen konnte, dass es sich um einen Bagatellschaden oder um eine leichte Beschädigung handelt, nahm ich den SV-Gutachter. Schließlich musste ich davon ausgehen, dass auch unterhalb der Stoßstange der Rahmen was abbekommen hat. Schließlich hat das Auto ordentlich gewackelt und nicht nur die Stoßstange berührt. Der Schaden war 854 Euro zzgl. MwSt. Schließlich musste ich das Gutachten auch machen wegen Wertminderung, wenn der Rahmen was gehabt hätte, hätte es diese mit Sicherheit gegeben, da das Fahrzeug noch keine 5 Jahre alt ist und noch keine 100.000km auf dem Tacho hat.

Ich komme mir von der Allianz jetzt granatenmäßig verschaukelt vor. Was kann ich machen. Ich bin nicht Rechtsschutz versichert. Wenn ich jetzt noch einen RA einschalte und verliere die Sache muss Gegenanwalt bezahlen und Gerichtskosten. Dann komme ich vielleicht auf 2000 Euro und dann habe ich als Unschuldiger viel Geld verloren. Das Gutachten hat 355 Euro inkl. Mwst. gekostet und bezahlen wollen die nur 100 Euro für einen Kostenvoranschlag. Ich bin mir aber nicht sicher, ob eine Werkstatt eine Stoßstange abmontiert und anmontiert und einen Kostenvoranschlag für 100 Euro macht. Wobei ich auch noch zum SV-Gutachter hingefahren bin. Normalerweise muss man das ja nicht. aber kommt jemand von einer Werkststt und macht Kostenvoranschlag mit Montage der Stoßstange und Kostenvoranschlag für 100 Euro. Kann ich mir nicht vorstellen, da ich etwas auf dem Land wohne und Hin- und Rückfahrt zur Werkstatt schon eine Stunde oder 50Euro beträgt. Und der BMW-Händler wohnt noch weiter weg, 1,5 Stunden Fahrt. Schließlich muss ich ja nicht bei einer Hinterhofwerkstatt einen Kostenvoranschlag machen. Selbst ATU sagt. Fahren Sie zu BMW Werkstatt, da die ihre Preise besser kennen und das ist auch seriös.

KFZ, Kfz-Versicherung, Allianz, Gutachten, unfallschaden
Autokauf / Unfallschäden : Unbekannt angegeben / Zweifel

Hallo ;-)

Wir haben am 12.09.2013 bei einem großen Opel Händler einen gebrauchten Meriva gekauft. 1 Jahr alt, 20000 km gelaufen.

Als wir den Kaufvertrag unterschrieben haben, ist mir aufgefallen, das unter ,,Unfallschäden'' UNBEKANNT angegeben war. Haben den verkäufer darauf angesprochen und er meinte, das sie das immer so reinschreiben.,, Der Vorbesitzer hat uns gesagt, der Wagen ist Unfallfrei, aber das können wir ja nicht überprüfen. Darum schreiben wir das immer so rein. Aber der Wagen ist Unfallfrei. ''

Haben uns nichts böses dabei gedacht und den Vertrag unterschrieben.

Jetzt, bei genauer durchsicht der Papiere kommen mir doch langsam leichte Zweifel. Denn im AU Bericht steht drin, das die AU ,,nach erfolgreicher Reperatur'' durchgeführt worden ist.

Ich habe durch das Service-Heft den Vorbesitzer (ebenfalls ein großer Autohändler, welches dieses Fahrzeig wohl an Sixt vermietet hat) in Wiesbaden ausfindig machen können und denen jetzt mal eine Email geschrieben, ob Ihnen ein Unfall bekannt ist. Mal sehen was ich für eine Antwort bekomme.

Meine Frage nun, könnte ich vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn es tatsächlich einen Unfall gegeben hat? Ich denke dann müssten die mir noch den Vertrag zuschicken, wo sie angeben, das der Wagen als UNFALLWAGEN verkauft wurde. Denn wenn nicht, hätte das mein Opel händler ja nicht wissen können, oder? Wie sieht es dann aus, mit einem Rücktritt vom Kaufvertrag? Es geht hier immerhin um 15,000 € :-(

Danke für die Antwort ;-)

Unfall, Recht, Kaufvertrag, Autokauf, Rücktritt, unfallschaden

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