Wenn andere Leute einen penetrant anstarren?

Hallo zusammen,

Ich bin ein Asiat und lebe in Thüringen. Ich habe noch einige Monate in NRW verbracht. NRW ist wahrscheinlich ein bisschen weltoffener als Thüringen, man kann einfach in NRW bzw. Ruhrgebiet viele Afrikaner, Asiaten und Araber sowie Muslim auf der Straße finden. Thüringen hat einige qualifizierte Hochschulen und natürlich viele ausländische Studierenden. Aber ich wohne in anderem Kreis, der nicht weit von der Uni ist. Ich entdecke ringsum eine Erscheinung. Falls ich in Züge oder andere Verkehrsmittel bin, starren etwas Fahrgäster manchmal mir wie ein Wundertier an. Auf jeden Fall neige ich meistens meinen Kopf zum Gruß und lächle ihnen, dann wenden sie manchmal mir den Rücken zu.

Nicht nur in Verkehrsmittel sondern auch auf der Straße. Ich weiß zwar, dass es zu wenige Asiaten als Bewohner in kleinen Städten sowie Gemeinden in Thüringen gibt und die Deutsche immer ein bisschen cool sowie kühl aussehen. Viele Deutsche in meinem Alltag sind nett und hilfsbereit. Aber ich habe kleine Angst davor, insbesonderes in der Nacht. Wenn ich in der Nacht auf der Straße gehe, starren Jungen in Massen mir manchmal an.

Ich würde lieber wissen, was sie meistens denken und warum starren mir so an?

PS. Einige sagen mir mal, dass das Bruttoinlandsprodukt von Thüringen deutlich zurück ist, hoche Arbeitslosenquote oder irgendwas. Das glaube ich nicht. Als ein Ausländer empfinde ich Thüringen auch als ein gutes Bundesland. Egal welches Bundesland. Es hat die berühmte Thüringer Wald und sehr gute Umwelt. Ein großer Anteil des Bundeslandes wird sich als Naturschutzgebiete aufgebaut. Aus diesem Grund ist wahrscheinlich das Bruttoinlandsprodukt von Thüringen nicht hoch als Baden Württemberg oder NRW.

Psychologie, Bundesland, fremd, Sozialhilfe, Thüringen
Gesundheits-Check bei der Polizei

Hallo miteinander,

nach meinem Abitur möchte ich eine Ausbildung bei der Polizei beginnen. Ich würde mich jetzt schon bewerben für 2015.

( gehobener Dienst ) Ich muss aber eine Auflistung meiner Erkrankungen der letzten 5 Jahre vorlegen, so jetzt wäre meine Frage: Bei welchen Krankheiten wird man schon im voraus von den Tests ausgeschlossen?

Habe leider keine spezifische Auflistung darüber gefunden. Mein Problem, ich habe seit ca. 8 Jahren Tinnitus, aber dieser stört mich nicht in dem Maße, dass ich sagen kann "ich kann mich kaum konzentrieren". Ich weiß allerdings nicht ob mich schon sowas "rausboxen" kann.

Ein weiteres ist, dass an meinem Schultergelenk ein Stückchen von meiner Gelenkpfanne fehlt, dass ist aber schon von Geburt an so. Es wurde erst 2012 diagnostiziert, weil ich dort mal Schmerzen hatte und es dort dann zufällig entdeckt worden ist, seit dem ich Sport treibe und das nicht zu wenig.. ich bin sogar in einem Kampfsportverein, ist alles wieder in Ordnung. Ich habe dadurch keine Bewegungseinschränkungen, da es durch meine Muskeln stabilisiert wird.

Bei beiden Problemen sagte mein Arzt, dass ich keine Behandlung brauche und an sich keine Einschränkungen gibt von dem was ich alles machen kann.

Ich hoffe ich verscheuche niemanden durch den Haufen an Text ;-)

Meint Ihr, ich könnte mich trotzdem versuchen zu bewerben, aber wie verklicker ich den "Damen und Herren" das mich diese Sachen jetzt und auch später nicht stören werden, voraussichtlich natürlich?

Abgesehen davon war ich in den letzten 4 Jahren nicht einmal normal Krank, so wie Grippe, Schnupfen usw. Habe 0 Fehltage in dem genannten Zeitraum :-)

Egal, aber ich hoffe Ihr könnt mir Antworten, vielleicht liest es ja auch ein P. Beamter.

Vielen Dank und LG Ragnar

PS: Ich habe auch sonst keine zu behandelnde Krankheiten, Allergien...

Gesundheit, Polizei, Ausbildung, Krankheit, Erkrankung, Thüringen, gehobener-dienst, Auswahlverfahren
Schuluntersuchung - Pflicht?

Hallo,

morgen steht bei meiner Klasse eine Schuluntersuchung an, ich wollte mal wissen, ob diese Pflicht ist. Ich gehe auf ein Gymnasium in die 8. Klasse, in Thüringen. Unsere Paralellklasse war heute dran und einige Jungs sagten, dass der Arzt auch das Genital untersucht. Naja, ... , das will ich aber nicht, bei der Untersuchung kann der Arzt alles machen (Sehtest, Hörtest, etc), aber das möchte ich nicht. Nach einigem hin und her habe ich mal im Internet nach dem Thüringer Schulgesetz geschaut, da ist mir aufgefallen, dass bei Paragraph 55 (Abschnitt 1, 2 und 3) steht, ich zitiere:

"§ 55 Schulgesundheitspflege (1) Die Schulgesundheitspflege umfasst die Aufgaben nach dem Infektions­ schutzgesetz sowie die Maßnahmen des schulärztlichen und schulzahnärzt­ lichen Dienstes.

(2) Die Schulgesundheitspflege wird von den Gesundheitsämtern wahrgenom­ men. Die Schule und die Eltern sind verpflichtet, die Gesundheitsämter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen.

(3) Die Schüler sind verpflichtet, sich den Maßnahmen des schulärztlichen und schulzahnärztlichen Dienstes zu unterziehen. Näheres wird durch Rechts­ verordnung des für Gesundheit zuständigen Ministeriums im Einvernehmen 49 mit dem für das Schulwesen zuständigen Ministerium geregelt. Personen, denen die Sorge für die Person eines Schülers zusteht, sind verpflichtet, die­ se Untersuchungen zu dulden. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) wird insoweit eingeschränkt."

Demnach wird doch beschrieben, dass ich verpflichtet bin, an der Untersuchung teilzunehmen. Ich habe doch aber Persönlichkeitsrechte etc. ...

Was sagt ihr dazu, ich brauche mal eure Meinung, bitte keine Scherzantworten!

Quelle für Schulgesetz: http://www.thueringen.de/de/publikationen/pic/pubdownload1230.pdf

MfG Cubby

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