Sexualverhalten des Propheten?

Das sind alle offizielle islamische Berichte aus den Sunnah (in deutscher Übersetzung), die von dem Sexualverhalten von Muhammed sprechen. Nicht nur hat er wie bekannt, Aisha eine 6-jährige geheiratet, er hat die Ehe auch mit ihr mit 9 Jahren vollzogen. Sie lebten 9 Jahre zusammen, in der Zeit berichtete Aisha, dass sie seine Gewänder von Samen reinigen musste und er noch mit dem nassen Gewand beten gegangen war. Er hatte noch 10 weitere Frauen (nach einigen Quellen 13) und mindestens eine Sexsklavin.

Das ist sehr respektvoll gemeint, aber im Koran steht Muhammed sei ein Vorbild. Ich verstehe nicht ganz, wie Muslime das rechtfertigen. Deswegen geht die Frage vor allem an meine muslimischen Brüder und Schwestern.

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Hier die Berichte auf Deutsch mit Quellenangabe:

'Aisha berichtete: „Ich pflegte die Spuren von Janaba (Sperma) von der Kleidung des Propheten zu waschen, und er ging zum Gebet, während noch Wasserspuren darauf waren (Wasserflecken waren noch sichtbar). -Sahih al-Bukhari, Band 1, Buch der Waschungen (Wudu), Hadith 229

Anas berichtete, dass der Gesandte Allahs eine Sklavin hatte, mit der er Geschlechtsverkehr hatte, doch Aischa und Hafsa ließen ihn nicht in Ruhe, bis er sagte, dass sie ihm verboten sei. Dann offenbarte Allah, der Allmächtige und Erhabene: „O Prophet! Warum verbietest du dir das, was Allah dir erlaubt hat?“

-sunan an-nasa'i 3959

Von Aisha wurde berichtet, dass der Prophet (ﷺ) sie heiratete, als sie sechs Jahre alt war, und dass er die Ehe vollzog, als sie neun Jahre alt war. Hisham sagte: Mir wurde mitgeteilt, dass Aisha neun Jahre lang (also bis zu seinem Tod) beim Propheten (ﷺ) blieb.

-Sahih al-Bukhari 5134, Buch 67, Hadith 70

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Muslimische Frage. Darf ich ( medizinische Fußpflege ) in einem finanziellen Engpass auch Männer bedienen?

Ich bin eine medizinische Fußpflege und habe es von Anfang an so gehandhabt, dass ich nur Frauen behandelt habe.
Dann wurde ich immer kränker und es ist häufig so, dass ich es gar nicht zum Salon schaffe. Oder ich bin im Salon, habe Termine und schlafe ein ( Nebenwirkung vom starken Schmerzmittel ) und die Kundinnen stehen vor verschlossener Tür.

Teilweise wurde es schon so eng, dass ich Lebensmittel und Hygieneartikel bei einem kleinen, orientalischen Kiosk „auf Anschreiben“ kaufen musste.

Doch ab Oktober werde ich ein anderes Problem haben: ab Oktober muss ich meine Miete im Laden ( 1000,-€ ) und zu Hause ( 700,-€ ) bezahlen. Als ich den Laden anmietete, hatte ich geerbt ( Ende September vor 5 Jahren ) und dann von dem Erbe die Miete für meine Privatwohnung für 5 Jahre im Voraus bezahlt und den Salon angemietet, Kaution bezahlt, Möbel dafür gekauft und die Miete im Voraus bezahlt.

Doch diese 5 Jahre sind bald vorbei und ich überlege, in den Salon in den Keller zu ziehen, damit ich nicht das Problem habe, zur Arbeit hin und zurück zu kommen vor lauter Schmerzen. Das Problem mit dem plötzlichen Einschlafen weiß ich nicht zu umgehen. Ich muss monatlich viel Geld zusammen bekommen und frage mich, ob ich unter diesen Umständen nicht doch auch Männer bedienen darf ( aus muslimischer Sicht ).
Danke für eure Antworten im Voraus! Auf Kommentare, wie „verlasse doch den blöden Islam“ und dergleichen antworte ich nicht.

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Dürfen Muslime das Gebet im Gefängnis unterbrechen?

Ich bin Gefängnisaufseher und wir haben viele muslimische Insassen die beten. Dies ist meiner Erfahrung nach einer der grössten Konfliktpunkte im Strafvollzug.

So beten die Insassen oftmals während des Tagesgeschäfts, wobei sich das Gefängnispersonal hier auf die Kooperation der Inhaftierten verlassen muss um einen geregelten Vollzugsalltag gewährleisten zu können.

Das bedeutet, dass wenn wir sie abholen für den Hofgang, oder um Termine mit Anwälten oder der Polizei wahrzunehmen, wir das Essen oder Medikamente bringen, das Tagesgeschäft im Gefängnis immer Vorrang hat und Gebete unterbrochen werden müssen. Bei 120 Insassen mit je 40 Gefangenen für die je 1 Aufseher zuständig ist pro Stockwerk, ist es absolut unmöglich auf jedem seine Gebetszeit Rücksicht zu nehmen.

Es ist eine unerhörte Frechheit, dass seitens der Gefangenen erwartet wird, dass wir auf jeden muslimischen Insassen warten müssen, bis er sein gebet beendet hat. Dies würde unsere Arbeit vollständig verunmöglichen. Im Gefängnis sind die Insassen im Zwangskontext und unterliegen der Hausordnung und dem Justizvollzugsgesetz. Dies besagt eindeutig, dass dem Vollzugspersonal folge zu leisten ist. Im Koran steht geschrieben, dass Gebete nur im Notfall zu unterbrechen sind. Wenn sich der Aufenthalt in einem Gefängnis in den Augen der Insassen nicht als Notfall qualifiziert, kann das nicht unser Problem sein.

Bei nicht Befolgung von Anweisungen wird sanktioniert. Bei allem Respekt der Religionsfreiheit gegenüber, ist dies jedoch der Punkt wo die Toleranz zu Ende ist. Wie seht ihr das?

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