Werkstudent - Gehaltsverhandlung?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Gehaltsverhandlung bei einer Tätigkeit als Werkstudent.

Im Schnitt liegt der durchschnittliche Gehalt eines Bachelor Studenten bei etwa 12 € (Quelle Internet).

Eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung sollte jedoch Vorteile mit sich bringen. Da ich demnächst gerne studieren möchte und meine Ausbildung zum Steuerfachangestellten mit der Gesamtnote Gut ( Schnitt: 1,9) beenden werde, sollte ich doch mit etwas Verhandlungsgeschick einen ordentlichen Studenlohn vereinbaren können.

Der durchschnittliche Studenlohn eines Berufsanfängers( Steuerfachangestellter/in) liegt bei etwa 14€.

Meine Argumente:

1.) Durch meinen Studentenstatus koste ich dem Arbeitgeber weniger, da er keine Beiträge zur Krankenversicherung,Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung abführen muss. (Studentenversicherung)

2.) Ich befinde mich in einem Studium und möchte mich in Steuerwesen profilieren. D.h. ich kann meine bisherigen Kenntnisse aus meiner Ausbildung mit dem Theoriewissen, welches ich mir an der FH aneignen werde, im Laufe der Zeit kombinieren und steigere dementsprechend meinen marktwert.

Ist eurer Meinung nach, ein Studenlohn von 16-18 € verhandelbar oder ist diese Messlatte etwas zu hoch angesetzt, wenn ich mich bspw. bei einer Steuerberatung/Lohnsteuerhilfeverein/Wirtschaftsprüfung bewerbe ?

Was denkt ihr?

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Muss ich mich arbeitslos melden wenn mir ein Job gekündigt wird, während ich noch Student bin?

Hallo!

Ich habe vor einer Weile meine Abschlussarbeit an der Uni eingereicht und warte nur noch auf die Abschlussnote. Da ich natürlich nicht nur rumsitzen und nichts tun wollte (bzw. finanziell konnte), habe ich letztens einen Job bei einer Leihfirma angenommen. Mir wurde von Anfang an gesagt, dass die Stelle nur temporär sein wird (auch wenn der Vertrag nicht befristet war), was auch okay für mich war, da ich ja nach einem festen Job in meinem beruflichen Feld suche.

Ich habe mich nicht exmatrikuliert bevor ich den Job angenommen habe, da ich Ende des Semesters sowieso automatisch exmatrikuliert werde wenn ich mich nicht rückmelde (was ich daher auch nicht getan habe). Außerdem wusste ich, dass der Job möglicherweise gekündigt wird, während ich noch Student bin und bevor ich eine neue feste Stelle gefunden habe. So ist es nun auch gekommen.

Ich weiß, dass man sich als Student nicht arbeitslos melden bzw. Hartz IV beantragen kann. Da ich aber sehr bald Geld brauche und natürlich auch keine Sperre vom Arbeitsamt bekommen möchte, hatte ich mir überlegt, mich jetzt schon zu exmatrikulieren und dann zum Arbeitsamt zu gehen. Da man sich ja innerhalb von drei Tagen dort melden muss bei einer Kündigung, wollte ich mich erkundigen, ob das jetzt auch in meinem Fall gilt. Technisch gesehen bin ich ja noch Student. Gilt die Regelung, dass ich mich innerhalb von drei Tagen beim Arbeitsamt melden muss, jetzt wo ich gekündigt worden bin, auch für mich??

Beste Grüße

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Mini Job + Nacht Arbeit als Student über 20 Stunden/Woche?

Also ich habe jetzt Minijob 12 St/WocheMir wurde zugesagt 20/Stunden Woche in der Nacht(ab 22 bis 6 uhr.) für noch einen Job. Ich bin privat versichert und bin 30 Jahre alt.

Die Fragen sind:

1. Kann ich 32 Stunden pro Woche als Student arbeiten wenn ich 20 Stunden in der Nacht machen würde.

2. Soll mein Nachtvertrag auf 26 Wochen befristet sein?

3. Soll ich es zuerst der Uni beweisen das ich ein ordentlicher Student bin?

4. Wenn die Uni erfährt das ich mehr als 20 Stunden in der Woche arbeite, dann folgt sofortige Exmatrikulation oder kann ich z.b. den Vertrag kündigen? Oder von Anfang an schick mir Uni die Mail das es nicht erlaubt ist damit ich es kündigen soll?

5. Was ist mit der Steuern in meiner Situation, ist Nachtschicht steuerfrei oder es ist egal ob man in der Nacht oder nicht arbeitet und 20 Stunden/Woche 8.354 euro/jahr überschreitet dann soll mann 300 euro pro Monat viel zahlen?

6 Soll ich in diesem Fall zur Gesetzliche Krankenversicherung wechseln?

7. Falls ich komplett steuerpflichtig bin und nicht als ordentlicher Student sein kann... Kann ich meinen ersten Vertrag kündigen indem ich 2 diese Jobs parralel während nur einem Monat ausübe bis meiner Kündigung des ersten Jobs. Ich meine hier ob ich diese Regel verletzen kann für einen Monat wegen Kündigung. 

8. Während diesen Monates bin ich dann Versicherung und Steuerpflichtig und danach Versicherung und Steuerfrei noch mal?

9. Schmeisst Uni mich während diesen Monaten raus?

10. Wenn ich z.b. 1000 euro pro monat verdiene das soll dann € 8.354 überschreiten, aber was wenn ich nur 6 Monaten gearbeitet habe und gekündigt habe also 6000 euro verdient habe, kann es steuerfrei sein?

Lg,Serhiy

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