Als Mitglied der Wasserwacht Blaulicht am Privatwagen. Strafe?

Liebe Community, ich bin seit mehr als 10 Jahren aktives Mitglied bei der DRK Wasserwacht und auch Mitglied der SEG (Schnell-Einsatz-Gruppe). Das heißt, wenn mein Piepser losgeht muss ich schnellstmöglich ins Auto und ab zur Wache, sofern es meine Situation zulässt (ausser ich bin verhindert wegen Job o.ä.).

Jedenfalls komme ich öfters in Situationen (auf Einsatzfahrten), in denen langsame Fahrzeuge oder der Berufsverkehr mich stark beeinträchtigen und ich teilweise zu spät zur Wache komme, währenddessen der Rest der Mannschaft schon auf dem Einsatzfahrzeug sitzt und losfahren möchte.

Deswegen möchte ich mir ein Blaulicht und Martinshorn einbauen, das ich bei Bedarf einschalte (auch wenn es nicht legal ist). Welche Strafe kann auf mich zukommen? Ich meine, wenn ich das ganze als Privatperson zum Scherz mache ist es ja klar dass man dafür eine Strafe bekommt, aber in diesem Moment geht es eben um Menschenleben und ich habe auf meiner Heckscheibe auch dick und fett "WASSERWACHT" stehen, genauso wie in meiner Windschutzscheibe ein rundes zeichen mit der Aufschrift "Wasserwacht - im Dienst". Zusätzlich würde ich mir noch ein Dachschild mit Magnetfuß anfertigen lassen, auf dem "BRK - im Dienst" steht, und das ebenfalls blinkt.

Komme ich da nochmal davon, weil ich es ja nicht zum Spaß mache, oder muss ich blechen? Und wie viel?

Liebe Grüße Max

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Reicht das Schild "Einfahrt freihalten" ohne eine Einfahrt zu haben?

In unserer kleinen Stichstraße stehen auf einer Seite Einfamilien-Reihenhäuser. Diese wurden nun verkauft. Einer der neuen Besitzer hat nun seinen Vorgarten eingeebnet und einen PKW-Stellplatz darauf angelegt, ein Tor angebracht und das gelbe Schild "Einfahrt freihalten" angebracht. Das Grundstück endet am Bürgersteig, es sind etwa 1 Meter bis zur Straße. Der Bürgersteig ist nicht abgesenkt und nichts deutet auf eine Einfahrt hin, bis eben auf dieses Schild. Bisher wurde diese Straßenseite zum Parken benutzt, da die vorhandenen Stellplätze in dieser Siedlung nicht ausreichen. Gestern abend stand ich also wieder davor und erhielt um 22:45 Uhr Besuch von der Polizei. Ich solle sofort die Einfahrt frei machen, dass Schild wäre doch deutlich genug. Bisher war ich der Meinung, das man nicht so ohne weiteres eine PKW - Einfahrt einrichten kann zum eigenen Grundstück, sofern die Zufahrt über öffentlichen Weg (Bürgersteig)geht. Dazu gehört dann auch eine Absenkung des Bürgersteiges. Also fehlt die Zufahrt und somit die Einfahrt zum Grundstück. Liege ich da falsch? Reicht tatsächlich das (freiverkäufliche) Schild anzubringen um ein Parkverbot durchzusetzen? Der Polizei wurde erzählt, man hätte eine erfordeliche Genehmigung beantragt, diese läge aber noch nicht vor. Was sagt in dem Fall die StVO, wie ist Eure Meinung? Ich danke für aussagekräftige Antworten

Verkehr, Recht, Straßenverkehrsordnung

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