Fahrradfahrerschutzstreifen und Rechtsabbieger

Hallo zusammen, seit kurzem habe ich die Hauptstrassen meiner Stadt als Fahrradweg entdeckt. Zuvor bin ich immer in Nebenstrassen und Gassen gefahren.

Glücklicherweise gibt es hier auf so ziemlich jeder Strasse Fahrradfahrerschutzstreifen.

Als einer von gefühlt 5 Fahrradfahrern dieser Stadt (Mönchengladbach) freue ich mich natürlich über diese direkten Verkehrsmöglichkeiten, aber habe dort auch öfter Probleme mit Autofahrern.

So weit ich weiss hat man als Fahrradfahrer auf dem Fahrradfahrerschutzstreifen das alleinige Nutzungsrecht. Autos dürfen ihn nur befahren wenn kein Fahrradfahrer dadurch in Gefahr gerät oder behindert wird.

Nun ist es an Ampeln mit Rechtsabbiegern so, dass die Rechtsabbieger natürlich über meinen Schutzstreifen fahren wollen. Wenn die Kreuzung ein paar Meter vor der Haltelinie für PKWs und Fahrräder ist, dann fahren Autos schon ein Stück vorraus, womit wir uns mitten im Abbiegevorgang treffen. Ich als geradeausfahrer, und PKWs als Rechtsabbieger.

Dem überraschten bremsen und hupen einiger Autofahrer entnehme ich, dass diese mit meiner Nutzung des Schutzstreifens zum geradeausfahren nicht einverstanden sind. Mittlerweile fahre ich sehr langsam auf Kreuzungen zu und bemühe mich um Augenkontakt mit Rechtsabbiegern um Ihnen meine Anwesenheit klar zu machen.

Einträge in der Straßenverkehrsordnung für diesen Fall habe ich nicht gefunden.

Weiss jemand Rat? Wer darf zuerst fahren, der Fahrradfahrer oder der Autofahrer?

Gruß

Auto, Fahrrad, Unfall, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung
Longboard vom Auto überrollt...

hallo erstmal

habe folgendes problem: vor 3 tagen hatte ich mit meinem longboard einen kleinen unfall mit einem auto. dabei fuhr ich aber nicht mehr auf dem board, sondern stand bereits rechts auf dem bürgersteig, das longboard stand noch am straßenrand.

dann bog ein auto in die straße ein. ich ging einen schritt auf die straße, um mein longboard aufzuheben. der autofahrer wurde kurz langsamer, dann gab er plötzlich abrupt gas und ich musste zurückweichen. mein longboard hat er locker 2 meter unter dem vorderreifen mitgeschliffen. ich rief ihm noch durchs offene fenster, er solle anhalten, doch er rief nur etwas unverständliches zurück und fuhr weiter.

dazu muss man noch sagen dass es vor meiner schule passierte, die straße hat eine tempo 30 begrenzung (die er nicht überschritten hatte), und die straße war komplett frei und sehr breit, sodass ein ausweichen überhaupt kein problem dargestellt hätte.

habe danach die polizei gerufen und das kennzeichen durchgegeben. habe zudem 3 zeugen die meine darstellung bestätigen können. der schaden an meinem board ist nicht genau abzuschätzen, achsen und rollen sind beschädigt (ca. 150 euro wert, brett ist auch optisch mitgenommen, aber noch funktionstüchtig.

habe gestern von der polizei mitgeteilt bekommen, das der fahrer ermittelt wurde und auf jeden fall mit einer anzeige wegen unfallflucht wird rechnen müssen. ob ich den schaden jedoch erstattet bekomme, ist unsicher, da mein longboard eigendlich nichts auf der straße zu suchen hatte und ich ihm wahrscheinlich keine absicht nachweisen kann

würde jetzt gerne mal eure meinungen dazu hören, vor allem wer sich mit sowas auskennt ist gefragt. freue mich über alle antworten. danke :)

Skateboard, Recht, Longboard, Straßenverkehrsordnung
Gilt absolutes Halteverbot auch für Feuerwehr?

Hallo :)

Das Gelände der örtlichen Feuerwehr ist mit absoluten Halteverbotsschildern mit dem Zusatz "Frei für Feuerwehr" ausgestattet. Es kommt zwar ab und an vor dass hier Privatpersonen parken, aber bisher störte das keinen - man kann als Aussenstehender zwar erkennen ob es sich um ein Feuerwehrfahrzeug handelt, aber nicht ob es ein Privatfahrzeug eines Feuerwehrangehörigen ist oder ein illegal abgestelltes Fahrzeug.

Illegal ist der Begriff zur Frage!

Ein dort falsch Parkender Bürger hatte einen Strafzettel bekommen, da er dort beobachtet wurde und nicht in das Feuerwehrhaus ging. Dieser hat Beschwerde eingereicht.

In Folge dessen wurde die Feuerwehr von der Stadtverwaltung in Kenntnis gesetzt, dass dieses Zusatzschild "Frei für Feuerwehr" ohne Berechtigung angebreacht sei. Noch sei aber zu klären wie die Stadt dies beheben kann.

Bis auf Weiteres würde daher lediglich das absolute Halteverbot gelten und die parkenden Angehörigen der Feuerwehr (bei Übungsbesuchen, etc.) würden eine Ordnungswidrigkeit begehen - analog zu anderen Falschparkern.

Es gibt gegenwärtig 2 vorgeschlagene Möglichkeiten:

Alle Schilder komplett entfernen und die Fläche darf von Jedermann genutzt werden oder das Zusatzschild kommt weg und jeder der Parkt könnte belangt werden.

Das beschriebene Schilderdrama wird umso mehr interessant weil vor der Polizeistation ein ähnliches Zusatzschild angebracht ist ("Polizeifahrzeuge frei"), aber hiergegen nichts einzuwenden sei!


Sind solche Zusatzschilder besonders Zulassungspflichtig? Wer entscheidet wo welches Schild angebracht wird? Gemeinde oder LRA?

Wird tatsächlich zwischen den einzelnen BOS-Kräften hinsichtlich der Parkgenehmigung unterschieden?

Kommt es darauf an ob es Dienstfahrzeuge sind oder Privatfahrzeuge? Falls ja: befindet sich ein freiwilliger Feuerwehrmann im Dienst wenn er sich mit seinem Privat-Kfz zum Dienstbesuch begibt?


Hoffe Ihr könnt mir helfen :) Danke für alles Nützliche!

Auto, Feuerwehr, Polizei, Recht, Anwalt, parken, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung
Wie kann man sich gegen aggressive Autofahrer wehren

Irgendwann trifft es jeden, kann man wohl nur sagen...

Folgendes Ereignis:

Ich fahre auf einem Wirtschaftsweg mit dem Bike. Der ist für Kraftfahrzeuge verboten (Ausnahme: Landwirtschaftliche Fahrzeuge, Mofas).

Ich sehe hinter mir einen Jeep heranjagen. Das Fahrzeug kenne ich und weiß, das ist kein Landwirt. Damit der nicht an mir vorbeiprischt und ich einen Schwall Matsche abbekomme fahre ich auf der Mitte. Wie er hinter mir ist, beginnt er zu hupen. Ich halte an und sage laut, dass der Weg von ihm nicht benutzt werden darf. Prompt erscheint hinter dem Jeep auch noch ein Camper und beide Fahrzeuge eröffnen ein Hupkonzert. Dann steigt der Fahrer vom Jeep aus und beschimpft mich auf's übelste. Ich sage ihm nochmal, das er hier kein Recht durchzufahren, er solle am Besten umdrehen. Nach der Schimpforgie habe ich nämlich keine Lust mehr, seinem Assi-Benehmen auch noch Platz einzuräumen. Also fahre ich weiter auf der Mitte der Straße.

Der Jeepfahrer wollte eh nur noch ein paar Meter weiter, damit sein Hund schön Pippi machen kann. Der Camper überholt mich und hält vor einem Haus, wo er offensichtlich wohnt. Als er aussteigt, frage ich ihn, ob er das grade mitbekommen hat. Da fängt er plötzlich an zu brüllen und ergießt sein Fäkalienvokabular über mich. Zudem schubst und drängt er mich ab, so das ich fast mit dem Rad und den Einkäufen darin umfalle.

Irgendwie war es nicht möglich Widerstand zu leisten, da ich das Fahrrad mit den Händen festhalten musste... Als er sich an mir abgearbeitet hat, bin ich erst mal nach Hause und überlege nun was zu tun ist.

  • Eine Strafanzeige wegen der Handgreiflichkeiten? Meistens geht sowas in Luft auf, da letztlich Aussage gegen Aussage steht. Und ich trage dann noch die Verfahrenskosten?
  • Dem Typen in den Tank urinieren? Nun, ich will ja nichts ungesetzliches machen...

Zuhause habe ich erstmal einen Leserbrief an die Lokalzeitung und eine Beschwerde über die verbotsmäßige Nutzung des Weges bei der Polizei geschrieben. Ob's was bringt?

Oder war das für die beiden Ä****** vielleicht schon Erfahrung genug, gewaltfreiem Widerstand zu begegnen?

Was meint ihr? Was tun gegen solche Hirntote?

Ordnung, Fahrrad, Sicherheit, Autofahren, Bike, Radweg, Straßenverkehrsordnung
Feiertag = Sonntag (verkehrsrechtlich)?

Hallo! Ich habe eine Frage bezüglich parken mit meinem Auto. Man stelle sich vor: ein Auto wird abgestellt an einem Tag vor einem Feiertag (Hl.3 Könige in Bayern). Und jetzt 2 Fragen / 2 Situationen: 

1. 19:32 Uhr: Das Auto wird abgestellt. Es ist laut Schild erlaubt, das Auto ab 20 Uhr dort ohne Parkscheibe od. Anwohnerausweis für 2 Std. zu parken, welche sonst vonnöten wären. Die Parkscheibe wird vom Fahrer aber NICHT auf diese Uhrzeit eingestellt, weil man ja bei angefangener halben stunden die Uhr auf die folgende halbe Stunde (hier 20:00 Uhr) einstellen darf und ab 20:00 Uhr ja nicht mehr nötig ist, etwas auszulegen. Ein Anwohnerparkausweis ist auch nicht vorhanden. Ist der Fahrer auf der sicheren Seite, ist das logisch (nicht für den Ottonormalbürger, sondern für die Stadtverwaltung)?

2. Am folgenden Tag möchte das Auto immer noch ohne Strafe auf diesem Platz stehen. Deshalb wurde die Parkscheibe am unter 1. genannten tag klugerweise schon auf 09:30 gestellt. (Ab 09:00 muss eine Parkscheibe ausliegen, aber es wird angenommen dass die Wächter erst kurz nach 9 loslaufen ^^) Jetzt ist aber FEIERTAG hier und heute. Auf dem Parkregelungsschild steht, dass Sonntags frei geparkt werden kann. Gilt das dann auch für feiertags (dann könnte das Auto nämlich juchuu stehen bleiben)? (Ich bitte darum, nicht zu berücksichtigen, dass man die Parkscheibe nicht nachstellen darf, ohne den Platz zu wechseln)

Auto, Verkehr, Recht, Feiertag, parken, Parkplatz, Straßenverkehrsordnung
Blaulicht und Gelbes Blinklicht am Auto erlaubt?!

Das steht in der STVO:

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:

"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.

Jetzt meine Frage.

Als First Responder wird man des öfteren zu einem Verkehrsunfall gerufen!

Da mit dem Privat PKW angefahren wird ist keine Absicherung vorhanden.

Orangenes Blinklicht darf ja laut STVO zum absichern benutzt werden.

Wie ist es mit Blauem?! Es ist zur Warnung einer Unfallstelle gedacht aber es ist ja kein Offiziellen Einsatzfahrzeug! Aber es ist ausgestattet zum Menschenleben retten.

Wir sprechen hier nur von der Absicherung! Das Auto steht!

Wo könnte man da Anfragen, bei welcher Behörde?

Auto, Feuerwehr, Polizei, Gesetz, Blaulicht, Straßenverkehrsordnung
Bürgersteig! Fußgänger oder Auto Vorrang?

Hi ich gehöre noch zu den wenigen Leuten, die nicht überall mit dem Auto hinfahren sondern gern zu Fuß gehen. Jeden Tag spazier ich zu ner Freundin, die etwa 1,5 km entfernt wohnt.Wir wohnen im Dorf. Anzahl der Fußgänger, denen ich begegne: durchschnittlich 2 in der Woche! Aber was mir ständig passiert: Entweder Anwohner oder Bank- und Bäckereibesucher, die einfach Rückwärts rausfahren! Die schauen nur in die Richtung auf die Fahrbahn, wo Autos auf ihrer Seite kommen könnte. Aber mal sehen, ob von der anderen Seite Fußgänger kommen? NEIN! Wenn sie dann plötzlich neben einem stehen, schauen sie einen Moment verdutzt und dann sehn sie wieder weg. Kein Zeichen von Entschuldigung und bei manchen hab ich den Eindruck, die denken, ich wäre aus Höflichkeit stehen geblieben oder weil ich sogar müsste. Aber auch da kommt kein Dankeszeichen. Allein diese Woche ist mir das schon 5 mal passiert. Haben die ihren FS gewonnen? Oder bin ich im Irrtum? Wer hat denn nun Vorrang auf Bürgersteigen? Ich würde mal sagen die Fußgänger, oder? Kann doch nicht sein, dass die einfach so rausfahren. Hab den Eindruck, die Leute werden immer schlimmer. Ach ja, letztes Jahr wurde so sogar meine Nichte (3 Jahre und noch ganz klein ) angefahren, weil die bequeme Dame im Auto wohl meinte, dass der Blick in den Rückspiegel reichen würde.

Auto, Verkehr, Recht, Führerschein, Gesetz, Straßenverkehrsordnung
Wer ist alles anlieger an der anliegerstrasse?

Ich wohne-wie wahrscheinlich viele in einer anliegerstrasse.Doch diese anliegerstrasse hat mehrere öffentliche einrichtungen-und zwar

eine grund+hauptschule,

einen sportplatze,

2 3-fachturnhallen,

ein lkw-unternehmen

eine holzfabrik

einen kinderhort,

einen kindergarten

ein restaurant

ein jugendzentrum

und ca 80 anlieger.

Anfangs (vor ca 10 jahren) waren zwar schon fast alle einrichtungen vorhanden,allerdings hat sich beim verkehr deutlich was getan. va die schule,dowie der kindergarten und die sporthalle haben enorm an verkehr zugenommen. Wärend anfangs noch in maasen autos kamen,um ihre kinder zu schule/kg und sporthalle zu bringen kommt seit kurtzer zeit jeden morgen zum kollaps,da die 1-spurige strasse nicht auf 300 autos innerhalb einer halben stunde ausgelegt ist,die zusätzlich noch den gesteig,der eigentlich für die kinder gedacht ist zuparken. wenn jetzt noch ein lkw kommt wird die situation sehr krietisch-va für die kinder,die wegen den zugeparkten gehsteigen nun auf der strasse laufen müssen.

da ich nun schon seit einiger zeit besorgt zuschaue-und mich ehrlichgesagt auch darüber ärgere,dass es mir tw morgens nicht mehr möglich ist mit meinem 2-rad fahrzeug aus meiner EIGENEN ausfahrt zu fahren,frage ich

IST ES ERLAUBT DEN ELTERN DER SCHULKINDER(denn die machen ca 90%des verkehrs morgens aus) IHRE KINDER IN DIE SCHULE ZU BRINGEN,WELCHE IN EINER ANLIEGERSTRASSE LIEGT?(ausgenommen schüler,welche wegen gesundheitlichen gründen zur schule gebracht werden müssen)

ich weiss es leider nicht-würde mich einfach mal interessieren-und va:wer zahlt für die sanierung der strasse? laut vertrag sind wir als anlieger da finanziell mit verpflichtet,obwohl va die lkw's sowie die autos der eltern den grössten teil der schäden verurscahen.

thx im vorraus für gute antworten!

Auto, Schule, Recht, Straße, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung

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