Wieso dürfen RTW sämtliche Verkehrsregeln missachten?

Ich bin gestern mit meinem 50er Roller durch eine geschlossene Ortschaft gefahren, auf einer ziemlich langen, gut befahren Straße, deren 2 Fahrbahnen von einer langen Verkehrsinsel getrennt werden. Ich bin bin ganz normal 50 kmh schnell gefahren, als plötzlich ein RTW mit Blaulicht aus einer Nebenstraße bog und mit einem mörderischen Tempo immer näher kam. Ich bin langsamer geworden hab versucht so nah am Rand wie möglich zu fahren, der RTW-Fahrer schaltet das Martinshorn an, und ließ das Fernlicht immer wieder aufleuchten, er wurde auch nicht langsamer und kam immer näher. Zu zweit wäre es auf der schmalen Straße knapp geworden, also bin ich auf den Gehsteig ausgewichen, an einer Bushaltestelle. Ich stand direkt vor dem Bus-Häuschen. Ein älterer Herr (80 oder so ..) regte sich furchtbar auf über mein "Ausweichmanöver". Ich versuchte zu erklären warum ich auf den Gehsteig musste, zwecklos er rief die Polizei und notierte sich mein Nummernschild. Den Beamten erklärte er das ich rücksichtslos, ohne zu schauen mit voller Geschwindigkeit über den Gehsteig gedüst wäre. Ich erzählte ihnen meine Version. Da mehrere Personen bezeugen konnten das ich wegen eines RTW ausweichen musste blieb es bei einer "erleichterten" Strafe von 40 €, einer Verwarnung und 1 Punkt in Flensburg. Im normal Fall hätte ich angezeigt werden können wegen Fahrlässiger Gefährdung, und befahren verbotener Straßen (der Gehweg halt). Meine Frage, war das in Ordnung wie sich der RTW-Fahrer verhalten hat ? Wer wäre zur Verantwortung gezogen worden, wenn dies einen weiteren Unfall zur Folge gehabt hätte, z.B RTW überfahrt mich, oder ich einen Fußgänger ?

Polizei, Rettungswagen, Straßenverkehrsordnung, Gehweg
Spedition stellt täglich öffentliche Straße mit Fahrzeugen zu.

Hallo Community,

habe eine kurze Frage. An meinem Arbeitsplatz (In einem Gewerbegebiet) haben wir seit gut 2 Jahren gegenüber einen neuen Nachbarn. Dabei handelt es sich um eine Spedition die ein Gebäude angemietet hat. Vom Gelände her ist das ganze total ungeeignet für eine Spedition da dort keine LKW richtig in die Halle fahren können und auch abgesehn von einem 10 Meter breiten Streifen keine Abstellfläche für deren LKWs vorhanden ist.

Nun ist es aber ja so dass diese Spedition einiges an LKW und Anhänger hat. Diese werden von der Firma komplett die Straße hoch und runter gestellt. Bevorzugt jedoch LKW an LKW direkt vor unserer Firma. Auch deren Gewerbebetrieb geht mehr oder weniger auf der Straße ab. Da werden auf der Straße bzw. dem Gehweg Fahrzeuge be- und entladen. Hänger durch die Gegend rangiert, Holzkisten zusammengezimmert und und und.

Wie gesagt es ist eine (enge) öffentliche Straße in einem Gewerbegebiet.

Nun die eigentliche Frage? Dürfen die das so handhaben? Darf eine Firma aufgrund fehlender eigener Abstellfläche die ganze Straße Tag für Tag zuparken? Anderen Firmen die "Sicht" versauen (sieht ja auch für den Kunden nicht so doll aus wenn da so Riesenfrachter vor der Firma trapiert sind)? Und was ist mit dem teilweise Gewerbebetrieb auf dem Gehweg und der rangiererei?

Und bevor jemand kommt mit von wegen: Du bist ja nur sauer weil du keinen Parkplatz mehr bekommst - JA DAS STIMMT! ;-)

  • Jack
LKW, parken, Spedition, Straßenverkehrsordnung
Unverschämtheit - eine Frage des Alters?!

Ich muss das jetzt einfach mal fragen, sonst platze ich. Entschuldigung, wenn es diese Frage schon gibt.

Immer mal wieder wird darüber diskutiert, wie unhöflich die heutigen Jugendlichen angeblich sind. Gerade ältere Menschen bemängeln, dass die guten alten Tugenden von den jüngeren Menschen gar nicht mehr gekannt würden. Erwachsene im Allgemeinen halten Jugendliche ja generell auch für faul.

Irgendwer sagte mal, dass die heutige Jugend immer die Schlimmste sei - das Zitat ist bestimmt schon 80 Jahre alt.

Und trotzdem laufen mir permanent ältere Leute über den Weg, die genauso so dreist und unverschämt sind, wie sie es den Jungen vorwerfen. Ich habe zwei schöne Episoden auf dem Fahrrad erlebt, wo ich bis heute nicht drüber hinweg komme. Da ich in eienr Querstraße wohne und ind er Nähe ein Zebrastreifen ist, fahre ich immer etwa 40 Meter auf der falschen Bürgersteigseite (mit Radweg), damit ich den Zebrastreifen nutzen kann und mich kein Autofahrer einfach umnieten kann. Beim ersten Mal kam mir ein älterer Herr auf dem Rad entgegen, ich mich also schön Rechts gehalten. Er fängt an, Schlangenlinien zu fahren und zwingt mich zum Anhalten, damit er mir erzählen kann, dass ich doch auf der falschen Seite fahre. Aber nicht freundlich, sondern nur motzend! Er selbst hätte sich beinahe lang gelegt, nur, damit er mich zum Stoppen zwingen kann.

Beim zweiten Fall überquere ich gerade den Zebrastreifen, da fährt mich eine ältere Frau fast über den Haufen. anstatt sich zu entschuldigen, heizt sie weiter und ruft mir noch "Dumme Kuh" zu. Ich hab gedacht, ich werd nicht mehr. Mit welchem Recht nehmen sich diese Leute so etwas heraus?

Mal davon abgesehen, das viele Erwachsene nicht im Stande sind, einer Frau mit Kinderwagen zu helfen. Dort helfen meist die "Jüngeren" (bis Ende 20), weil sie aufmerksam sind und sich die Mütter oft nicht trauen, nach Hilfe zu fragen.

Wie darf ich es also verstehen, wenn Unverschämtheit immer den Jungen vorgeworfen wird, von den Alten aber genauso oft praktiziert wird? Das verstehe ich nicht!

Senioren, Alter, Menschen, Teenager, Verkehrsrecht, Erwachsene, Generation, Höflichkeit, Straßenverkehrsordnung, Dreistigkeit, Motzen, unverschämt
Verkehrswidriges Wenden

Hallo,

ich möchte mich urz ein wenig Schlau machen. Zum Sachverhalt habe ich eine Grafik angehangen.

Heute ist X mit einem Auto (blau) eine Hauptstraße entlang gefahren. An einer Kreuzung hat X gewendet, obwohl das Zusatzschild Wenden verboten angebracht war. Als für X die Ampel auf Grün schaltete, überprüfte X ob aus der von X links liegenden Nebenstraße ein Auto abbiegen wollte. Tatsächlich stand dort ein Auto (C, gelb), welches aber nicht losfuhr. Da kein anderer Verkehrsteilnehmer zu sehen war, ist X zügig nach links und hat gewendet - Klar, das durfte X nicht. Kurz nach X kam dann auch das Auto von links (C, gelb). Er fuhr etwa 1 Autolänge hinter X um die Ecke.

Soviel zum Sachverhalt.

An der nächsten Kreuzung jedoch zückte der Autofahrer C sein Handy und machte Fotos von X' Auto (das Auto von C war noch nicht zum Stillstand gekommen!). Als X ausstieg und C fragte, warum C das Auto von X fotografiert, lachte c und meinte, von X auch noch ein Foto machen zu müssen (Dies scheint C aber nicht gelungen zu sein, X' Hand war schnell vor dem Handy). C zeigte sich sehr unfreundlich.

X rechnet nun damit, dass C eine Anzeige gegen X erstattet.

Aber was hat X zu befürchten? Nur einen Wendeverstoß? Oder kann C es auch durchbekommen, dass X ihm die Vorfahrt genommen hat i.V.m Behinderung oder gar Gefährdung? Wie wird Behinderung von Gefährdung abgegrenzt? Können 'Flensburger Punkte' überhaupt erteilt/verhängt werden, wenn kein Beamter vor Ort war sondern sich die Anzeige allein auf einer Zeugenaussage beruht?

Ich hoffe sehr, dass ihr mir meine Fragen beantworten könnt. Und bitte nicht "X hätte nicht abbiegen dürfen".

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Auto, Verkehrsrecht, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Wende, abbiegen
Sechste Person auf dem Schoß beim Autofahren.

Über Google und andere Foren habe ich nichts gefunden, darum frage ich jetzt hier mal nach. Ein paar Freunde wollten neulich mit mir an eine Tankstele fahren, c.a. 2 min. weit Weg. Mit mir als Fahrer waren wir aber zu 6 und ich sagte nein. Eine Freundin versuchte mir einzureden, das es erlaubt währe bei jemanden auf dem Schoß zu sitzen, Hauptsache die anderen 5 seien angeschnallt. Nein natürlich habe ich ihr das nicht geglaubt, aber sie meinte sie hätte einen Polizisten gefragt,ob man das machen darf und der sagte ja, Hauptsache man wird nicht erwischt. Ich bin kein Esel und sagte mir ist egal was andere sagen, egal welchen Beruf sie ausüben, auch Polizisten brechen das Gesetz. Als sie aber sagte das dieser Polizist ein bekehrter Christ sei, den ich auch persönlich kenne, kam ich ins grübeln, denn dieser ist auch noch ein Gemeindeleiter und trägt mehr Verantwortung als Vorbildfunktion. Ja auch echte Christen und Gemeindeleiter sind nicht perfekt, ich habe schon zu fiele Enttäuschungen von den Menschen erlebt, doch lies ich mich mit einem üblen Gefühl im Magen überreden, weil dieser gleichzeitig ein Polizist war. Letztendliches war ich dann doch der Esel

Meine Frage ist jetzt, ob es Gesetzlich verboten ist, das ein angeschnallter Beifahrer, eine zusätzliche Person auf dem Schoß mitnehmen darf, ohne das diese sich angeschnallt hat.

Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit lautet die Antwort „Nein“ und könnt ihr mir bitte sagen, wo ich dieses Gesetz aufgeschrieben finde, wenn es nicht zufiel verlangt ist.

Bitte keine Argumente über meine Intelligenz, gebe selber zu, das ich blöd genug war dem zu glauben.

Auto, Verkehr, Recht, Gesetz, Straßenverkehrsordnung, Verbot, anschnallen
Roller verkauft ohne Kaufvertrag. Folgen?

Hallo, folgendes Problem:

Ich habe mein Roller vor 6 Monaten zum Verkauf bei ebay Kleinanzeigen reingestellt, und schon nach 1 Tag verkauft.

Der Roller wurde abgeholt und bei der Geld/Warenübergabe schlossen wir eine Art mündliches Kaufvertrag ab, zB. dass ich versichere dass der Roller keine Schäden hat, etc. Der Roller wurde mit Kennzeichen schließlich dem neuen Besitzer übergeben, dessen Name und Anschrift ich dummerweise NICHT habe.

Nun, nach 6 Monaten, als ich im Urlaub war, kam die Polizei vor die Tür , dass sie den verkauften Roller Schrott gefunden hätten, mein Nachbar hat denen mitgeteilt, dass der Roller verkauft wurde und einen neuen Besitzer hat, daraufhin seien die Beamten wieder gegangen, so wurde mir das von meinem Nachbarn jedenfalls mitgeteilt.

Ich habe keinen Brief von der Polizei bekommen und der kleine 'Besuch' der Beamten hat vor 4-5 Tag stattgefunden.

Weiteres: Es handelt sich um einen 50ccm Roller und hat somit keine richtige "Zulassungsstelle". Man müsste, wenn man einen Roller verkauft, ihn bei der Versicherung abmelden, was ich nicht gemacht habe, weil abgesprochen wurde, dass der KÄUFER dies macht.

Zum 1. März muss man für Roller, etc. ein neues Kennzeichen besorgen und somit zur Versicherung gehen und dort verlängern.

Der Verkauf fand am 17.03 statt und ich hatte KEIN gültiges Kennzeichen am Roller dran gehabt.

Somit muss der Käufer eine eigene Versicherung abgeschlossen haben, ich kann mir nicht vorstellen, dass er 6 Monate mit ungültigem Kennzeichen rumgefahren ist, ohne ertappt zu werden.

Als er anscheinend irgendwo gegen gefahren ist, tauschte er das Kennzeichen (seine gültigen) mit meinem abgelaufenen/ungültigen aus.

Nun meine Frage: Wie bereits erwähnt, habe ich keinen Brief von der Polizeidienststelle vor mir liegen. Sollte ich mich dort melden? Wann würde sich die Polizei melden?

Was ich ebenfalls fragen möchte, sollte tatsächlich der Käufer nicht ausfindig gemacht werden und ich für die zustande gekommenen Schäden aufkommen muss, hilft dann etwas dafür, wenn ich beweisen kann, dass ich und meine Familie uns zur geschätzen "Tatzeit" im Ausland befanden?

Wenn alles nichts bringt und ich für alles aufkommen muss, wie viel wird das dann kosten? Also Abschleppkosten, Aufbewahrkosten, etc etc. ???

Mit freundlichem Gruß

verkaufen, Rechtsanwalt, Polizei, Versicherung, Recht, Anwalt, Verkehrsrecht, Vertrag, Handel, Notar, Staatsanwaltschaft, Straßenverkehrsordnung
Beim beschleunigen gibt der zu Überholende Gas?!

Hallo,

ich bin gerade von der Arbeit gekommen und wollte dann meine Schwester besuchen. Ich bog von einer Ortschaft auf eine Landstraße nach links ab. Vor mir bogen ein VW Passat und ein VW Polo auch links ab. Ich merkte dass der Polo ziemlich lahm fährt als kein Gegenverkehr mehr kam habe ich ihn direkt überholt. (etwa 100m nach dem abbiegen schon) Jetzt war ich an dem VW Lassat dran, der aber noch etwa 100m von mir weg war. Ich fuhr mit 100 km/h und kam schnell an ihn ran musste leicht bremsen, da er nur mit etwa 75-80 km/h fuhr. Ich fuhr hinter ihm in einer Kurve und war schon dicht dran weil ich ihn ja auch überholen wollte. Etwa 2 Autos passten nurnoch durch zwischen mir und ihm. Ich schaute ob alles frei ist und blinkte links und habe zurückgeschaltet und gab gummi. Ich fuhr nun links neben dem VW Passat und wollte überholen als ich fast auf seiner Höhe war gab er Gas. Ich war jetzt bei 100 km/h und er wurde immer schneller dann habe ich gedacht ich schaffe es eh nicht den zu überholen wenn er ja einfach gas gibt und bin stinksauer nach rechts hinter ihn eingeschert. Jetzt fuhren wir in einen Ort und ich fuhr ihm hinterher. Er bog nach links ab und blinkte. Ich tat das gleiche und habe vor Wut gekocht. Er hat bemerkt dass ich ihn gefolgt bin und ist ganz langsam gefahren und die erste straße rechts lang gefahren diesmal ohne zu blinken. Ich ihm immernoch hinterher und er ist wieder rechts abgebogen und seine kleine tochter hat nach hinten geschaut und sah ängstlich aus. Ich bin auch nach rechts abgebogen immernoch hinterher. Jetzt ist er wieder rechts und ich bin geradeaus gefahren und habe ihn böse nahgeguckt. Ich habe es gelassen ihm nachzufahren. Hab gemerkt dass die kleine angst hat und er offenbar auch ich war so sauer und hätte ihm bestimmt eine reingehauen wenn ich ihm gefolgt wäre. Also hab ich es gelassen und bin zu meiner Schwester gefahren. War nur ein kleiner Umweg von zwei Straßen den ich gefahren bin(also dem Typ hinterher).

Das ist doch Nötigung wenn er gas gibt während ich ihn überholen will, oder?Ich habe geblinkt nachdem ich geschaut habe ob frei ist und als ich fast auf seiner Höhe war gibt er Gas. Ich habe mir sein Kennzeichen aufgeschrieben und will Anzeige erstatten. Wie sind da die Chancen dass er ne Strafe dafür bekommt? Er hat es extra gemacht habe ja gesehen wie er in den Spiegel geschaut hat.

Bußgeld, Landstraße, Strafe, Straßenverkehrsordnung, überholen

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