Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen ab dem Verkehrsschild Nr.82?

Hallo liebe Gutefrage-Gemeinde, ich hätte da bezüglich eines Verkehrsschildes eine Frage. Ich bin der Meinung, dass nach dem Verkehrsschild 282 (Alle Geschwindigkeitsbegrenzungen und Überholverbote aufgehoben) eine Geschwindigkeit so viel man will und wie es die Verkehrslage zulässt.

Wie schnell darf man ab dem Verkehrsschild 282 das weiße, runde Schild mit den 3 schrägen Strichen jedoch wirklich fahren ? Gilt danach die Richtgeschwindigkeit da alle anderen Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgehoben sind und die Richtgeschwindigkeit ja die "empfohlene" Geschwindigkeitsbegrenzung ist. Oder dürfte man theoretisch auch mal 200-250 km/h fahren, solange die Verkehrslage es zulässt. Also dürfte man so schnell wie man möchte fahren solange man keinen behindert und der Verkehr es zulässt ?

Ich bin da etwas verwirrt, ich hab da zwar meine eigene Vermutung, das würde ich aber gerne hier nochmal erfragen wollen smile.gif. Es schadet ja nicht, wenn man bestimmte Regeln sich nochmal verinnerlicht smile.gif

Für die, die nicht gerade darauf kommen, wie das Verkehrsschild 282 nochmal aussah, hier ein Link zum Foto des Verkehrsschildes:

http://grossfachhandel.de/Verkehrszeichen/282_Verkehrsschild_Ende_Streck/Verkehrszeichen_Strassenschild/VB-282420VZ.gif

Vielen dank schonmal im vorraus, und liebe Grüße, TFlash.

Bild zum Beitrag
Verkehr, Geschwindigkeit, Verkehrsrecht, Autobahn, Strafe, Straßenverkehrsordnung, Zeichen
Postbote mit Ordnungswidrigkeit wegen Falschparkens (Strassenverkehrsordnung)

Hallo liebe Community-Mitglieder!

Ich bin bei der Deutschen Post beschäftigt. Ich bin Zutseller im Bereich der Verbundzustellung. Das heißt, ich liefere Briefe und Pakete zeitgleich aus.

Mein zuzustellender Bezirk liegt in einem Ballungsraum(Stadt). Parkmöglichkeiten sind manchmal und in manchen Strassen nicht vorhanden. So bleibt mir nichts anderes übrig als mich hin und wieder auf den Fuss- und Radweg zu stellen. Diese sind zum Glück sehr großzügig ausgelegt(6m), so dass ich niemand wirklich behindere. Der Hermesbote überholt mich sogar auf dem Fussweg, wenn er zeitgleich da ist und vorbei muss. So breit ist der Gehweg.

Jetzt habe ich vom Ordnungsamt über meinen Arbeitsgeber ein Schreiben wegen Falschparkens, bzw. wegen Parkens auf den Fuss und Radweg erhalten. Ich soll und muss nun ein Ordnungswidrigeitsgeld von 15€ zahlen. Als Beweis wird ein Foto und eine Zeugenaussage aufgeführt. Ich gehe von aus, das mich ein Bewohner der Langeweile hat angeschwärzt hat. Wenn Polizei oder Politessen um mein Postauto gelaufen wären, das hätte ich mitbekommen.

Doch irgendwie sehe ich das nicht ein. Mir ist klar das nicht jeder überall parken kann und darf und ich will auch keine Sonderrechte. Aber ich achte immer darauf das ich niemanden grob behindere. Neben mir könnte ne Mutter mit nem Vierlingskinderwagen noch durch ;). Und wo kämmen wir hin, wenn jeder Postwagen, Handwerker, Umzugsfirmen etc. die ihre Arbeit verrichten und deshalb mal ungünstig oder auf dem Bordstein stehen, ein Ticket bekämen?

Bin heute auf dem Weg nach Hause mal bei Polizei reingeschneit. Der nette Polizeimann hörte sich meine Geschichte an und lächelte auch mit einen Kopfschütteln. Er verwies mich ans Ordnungsamt und meinte, das die vielleicht mit sich reden lassen.

Meine Fragen: Haben Lieferanten, Postfahrzeuge u.a. vielleicht doch ein paar Sonderrechte bezüglich des Parkens? Was ist, wenn ich mich weigere die 15€ zu bezahlen? Kann ich einen Widerspruch mit der oben aufgeführten Begründung machen? Kann ich in Erfahrng bringen, von wem die Zeugenaussage und das Foto gemacht wurden? Kann jeder Hans-Wurst nen Auto knipsen und das ans Ordnungsamt schicken? Ist das im Zweifelsfalle nicht juristisch anfechtbar? Man man, was geht in Menschen vor, die meinen, anderen das Leben schwer machen zu müssen? Das ist echt ala Knöllchenhorst.

Danke für eure Mühe und Antworten. Einen schönen Abend und immer ordentlich Parken. ;)

gruß hotte3007

Post, parken, Straßenverkehrsordnung
Auffahrunfall Kreisverkehr

Hallo liebe Community!

Ich habe heute leider einen Unfall gehabt und bin mir nun unklar wie das weiter verlaufen wird.

Ich fahre in angemessener Geschwindigkeit in den Kreisverkehr rein und wollte in der 3. Ausfahrt ausfahren. Bei der zweiten Ausfahrt drückte sich ein Transporter noch ganz schnell rein ( um auch ja keine Zeit zu verlieren ) nahm mir also die Vorfahrt. Ich sauer und drücke auf die Hupe, fahre weiter da ich denke er fährt auch weiter. Ich will 3. Ausfahrt raus setze an, auf einmal bleibt der Transporter ruckartig stehen, ich kann nicht mehr bremsen BUMM! Schaden bei ihm: Rechte seite hinten, bei mir linke seite vorne der kotflügel. Stehen geblieben sind wir so das sein rechter hintern meine fahrertür blockiert hat. Statt mich zu fragen ob er mir helfen kann erstmal sich aufgeregt. Ich frage ihn warum er denn jetzt stehen geblieben ist, er fragt mich warum ich gehupt habe. Tja, ich sag ihm das er mir die Vorfahrt genommen hat und ich ihn mit dem hupen drauf aufmerksam machen wollte was aber sein anhalten im laufenden Kreisverkehr nicht rechtfertigt. Warum er letztendlich angehalten hat kam nicht raus. Schlussendlich sagte der Polizist eine Zeugin hätte gemeint ich wäre fix unterwegs gewesen ( Frage mich wie man im Kreisverkehr zu schnell fahren soll, da man ja lenken muss) und die andere Zeugin sagte ich wäre normal gefahren er hätte mir die Vorfahrt genommen obwohl er gesehen hat das ich noch im Kreisverkehr zu Gange war. Polizist zum Schluss , wir werden beide eine Anzeige für eine Ordnungswidrigkeit bekommen. Wer schuld is kann der Polizist aber net sagen.

  1. ich war vorfahrtsberechtigt
  2. Hupen dürfte ich da ich ausshalb geschlossener Ortschaft war Und 3. es keinen vernünftigen Grund gab abzuhalten im Kreisverkehr.

Er hat nämlich hundert Prozent nur angehalten weil ich gehupt habe und wollte das mit mir diskutieren. Das darf er aber meines Wissens nicht tun.

Wie seht ihr das? Wie wird das weitergehen? Morgen habe ich den Termin bei der Polizeistelle zum Aussagen.

Auto, Verkehrsunfall, Autounfall, Unfall, Polizei, Recht, Straßenverkehrsordnung, Kreisverkehr
Wenden in Nachbareinfahrt (enge Sackgasse) untersagt?

Ich bin vor kurzem in eine neue Wohnung gezogen, Mehrfamilienhaus, am Ende einer recht schmalen Sackgasse. Auf der Straße wenden geht schlecht, da die nur so 1 bis 1,5 Autobreiten breit ist, es gibt hinten auch kein Wendehammer o.ä., links (an unserem Haus) steht eine Laterne und rechts hinten ist der Zaun des Gartens vom Nachbar gegenüber.

Dieser gegenüberliegende Nachbar hat nun vor seinem Haus einen ziemlich geräumigen Stellplatz und dahinter (am haus) zwei große Garagen, in denen die Autos auch immer stehen. An Haus und Garage hängen Schilder mit der Aufschrift "Ausfahrt frei halten, Wenden verboten" (wusste bislang gar nicht, dass aus Wenden verboten Schilder käuflich zu erwerben sind...). Jedenfalls ist es selbst mit meinem Twingo vom Stellplatz meines Hauses fast unmöglich nur auf der Straße zu wenden, wenn ich mir viel Mühe gebe, lande ich oft doch mit einem Reifen auf der Einfahrt (komplett betoniert, also ich fahre da nichts kaputt). Umzugshelfer die Kombis oder Jeeps fahren, mussten da dann oftmals noch weiter an die Einfahrt bzw. den Stellplatz ran, da sie sonst schlicht nicht mehr rausgekommen wären aus der Sackgasse - Und rund 300 mrückwärts fahren ist jedes mal auch nicht das dollste...

Nun haben die verärgerten Nachbarn (Die auch bei jedem Auto aus dem Fenster hinterm Vorhang rausgucken) vor den einen Stellplatz einen Blumenkasten gestellt - ok für mich. Dennoch muss ich die Einfahrt vor der Garage gelegentlich wie gesagt zum Wenden nutzen. Aus Frust stand da heute auch ein Holzfuß von einer Werkbank, wohl zum Blockieren. Nun hat mein heutiger Helfer diesen einfach weggestellt, um Wenden zu können. (Muss ich zugeben, so dreist wäre ich nicht gewesen, aber ok)

Nun ist vorhin die Frau wütend und völlig fassungslos rausgestürmt, hat wild an meinem Fenster geklopft und mich verlangt und mich dann erstmal lautstark mit ihrem Mann zusammengeschissen, das sei doch respektlos und unzulässiig, hier stehen extra Schilder, sie werden tag und nacht dadurch belästigt, dies ist ein Privatgrundstück, pi pa po.

Ich solle das doch meinen Besuchern sagen, von dem, der den Fuß weggestellt hat, erwarte sie eine Entschuldigung, und beim nächsten Mal wird sie Anzeige erstatten.

Nun weiß ich gerade nicht genau was ich davon halten soll. Privatgrundstück schön und gut, die Einfahrt ist durch nichts abgegrenzt, keine kette, keine Pflanzen, kein Zaun. Klar, Gegenstände umstellen ist unzulässig, aber mal für 20 Sekunden eben auf deren Steine fahren um zu wenden - Anzeige - wirklich?!

Parken oder Dinge beschädigen verstehe ich absolut, aber ist das nicht etwas Kleinlich, in einer ohnehin engen Sackgasse sogar das Wenden zu untersagen? Was spricht hier denn das Recht? Hab durch Googlen dies und das Gefunden, bin aber letzten Endes unschlüssig, ob denn eine Anzeige nun wirklich durchgehen würde, wegen "untersagtem Wenden auf Privatgrundstücken"....?!

Recht, Nachbarn, Straßenverkehrsordnung
Katze überfahren .. Konsequenzen?

Ich hab heute auf dem Heimweg leider eine Katze überfahren. Ich war auf der Landstraße, bin einen kleinen Hügel hochgefahren und war grade dabei auf 60 km/h abzubremsen als ich gesehen habe wie die Katze ca. 100m vor mir auf die Straße geflüchtet ist, weil nebenan grad ein Traktor im Feld war. Jedenfalls hab ich dann schon auf 40 km/h abgerembst, dachte aber nicht wirklich dran noch mehr zu bremsen, weil die Katze eh schon am rechten Straßenrand war und doch sicherlich nicht mitten in meine Fahrbahn laufen würde, wenn sie mich kommen sieht .. falsch gedacht. Ca 10m vor ihr ist sie dann genau vor mein Auto gesprungen.

Ich war zwar nicht allzu schnell dran, weil ich ja dann noch ne Vollbremsung hingelegt habe (das Auto hinter mir war noch gute 500m entfernt) aber ganz unbeschadet hat sie die Sache leider nicht hingenommen. Als ich dann weitergefahren bin, weil das Auto hinter mir langsam näher gekommen ist, hab ich im Rückspigel nur gesehen, wie sich die Katze mit den Vorderbeinen weiter auf die linke Fahrbahnseite gezogen hat.

Ich fühl mich zwar absolut schlecht, dass ich die Katze überfahren habe und dann weitergefahren bin .. aber was hätte ich denn sonst machen sollen? So mitten in der Pampa, kein Haus weit und breit und die nächste Tierklinik bestimmt 30km entfernt. Jedenfalls wollte ich jetzt fragen, ob es denn rechtliche Konsequenzen für mich haben könnte? Aus der Fahrschule weiß ich zwar noch (hab meinen Schein ja erst seit einem Jahr), dass man für Tiere nicht bremsen darf weil man sonst auf den möglichen Auffahrkosten sitzenbleibt .. aber gibts für Tiere nicht auch was von wegen "unterlassene Hilfeleistung"?

Auto, Tiere, Recht, Führerschein, Strafe, Straßenverkehrsordnung
Warum Abdeckung Lichterbalken (Blaulicht) Sammlerfahrzeug?

Tach,

ich bin im Besitz eines ausländischen und original ausgestatteten Polizeifahrzeugs mit deutscher Zulassung. Ramme etc ist alles eingetragen, aber neben den weniger erwähnenswerten Bauteilen, sind natürlich auch die Blaulichtanlage (Lichtersäule rot/blau) und Sirene verbaut und funktionstüchtig. Nun ist es ja in Deutschland so geregelt, dass Blaulichter auf Fahrzeugen die dafür keine Zulassung haben (Filmfahrzeuge, Sammlerautos etc), im Straßenverkehr abgedeckt sein müssen. Dazu ein paar Fragen ...

  • warum müssen selbst Blaulichter abgedeckt werden, die es hierzulande bei unseren Einsatzfahrzeugen eh nicht gibt (z.B. rot oder rot/blau) und warum müssen diese überhaupt abgedeckt werden, selbst wenn sie nicht eingeschaltet sind?

  • wie sieht es auf Parkplätzen oder im Allgemeinen in der Öffentlichkeit aus, wenn der Motor aus ist? Ist auch hier die Abdeckung erforderlich oder gilt diese nur, sobald ich mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehme?

  • was genau wären die Kosequenzen wenn man mich ohne Abdeckung anhalten würde

  • und auch wenn irrelevant aber einfach nur aus Neugier, was wäre die Kosequenz bei eingeschaltetem Licht und/oder eingeschalteter Sirene?

Bitte keine schwammigen Aussagen wie "könnte, müsste, sollte". Ich denke unter Euch sollten sicherlich ein paar Kenner, Sammler oder Mitarbeiter aus der Schlagstockbranche sein, die mit der StVO bestens vertraut sind. :)

Auto, Polizei, Recht, Blaulicht, Police, Sirene, Straßenverkehrsordnung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Straßenverkehrsordnung