Wie ist das wenn man von der Polizei rausgezogen wird nach zu schnell fahren?

Hallo,

Ich brauche unbedingt hilfe, habe seit gestern so starkes Bauchweh nachdem die Polizei mich rausgezogen hatte.

Hatte gestern super Laune (jemanden kennengelernt ) und bin dann um 4uhr morgens mit dem auto meiner mutter cabrio gefahren ( VW EOS ) .

In einer 50er Zone auch kurz auf 90 - 100 gedappt undan wieder ruhig weiter gefahren, wollte nur heim.. dann ist die Polizei mir hinter her hat mich gestoppt und kamen stink wütend raus.

Zitiere : Sammal spinnen sie wir mussten sie mit über 100 verfolgen um Sie zu kriegen, wie fahren sie denn Ich leiter sofort einen bericht an die Führerscheinbehörde oder ans MPU oder sowas ähnlichem weiss Ich leider nichtmehr..

Denke die Polizei hat kein Video / Bild / Radar oder sonstiges..

was könnte jetzt auch mich zu kommen? ( Sie haben ja keine Beweise )

Ich bin nicht wie ein Idiot gefahren es war eine leere Straße und da gibt jeder doch mal bisschen Gas..

Bin noch in der Probezeit hab sei 18 Monate meinen Führerschein,

vorher wurde Ich noch nie geblitzt, rausgezogen, oder sonstiges..

Kann die Polizei nun einfach einen Bericht erschließen in der Sie schreiben wurde mich über 100 oder soetwas unsinnigem Verfolgt?

Waren 2 Polizisten und haben mich extrem dumm angemacht..

gesamtes Auto kontrolliert mir zich fragen gestellt.

Aber war vollkommen ruhig alles beantwortet und Warndreick etc. alles vorhanden..

Wenn Die Polizisten 100 fahren

um mich zu kriegen bin ich langsamer gefahren sagen wir 85-90

minus 20% wären dann : 68-72kmh

und somit würde Ich KEIN Aufbauseminar bekommen

Die Polizisten dürfen in Deutschland ja nicht "schätzen" wie viel Ich zu viel gefahren bin..

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Kann ich die MPU in einem anderen Bundesland umgehen?

Guten Tag liebe Leser und Leserinnen,

Ich hab vor ca 4 Monaten meinen Führerschein wegen alkohol verloren. 1,4 Promille im auffahr Unfall war ich beteiligt, was ich zu tiefst bereue und das die Größte Dummheit meines lebens war. Gottseidank keine verletzten.

Nun nachdem alles geklärt worden ist mit gericht etc. hat mir mein Anwalt zwei Methoden vorgeschlagen und meinen Führerschein wieder zu erlangen. Nach der Sperrfrist versteht sich.

MPU machen, was viel geld und zeit brauch oder aber das ich meinen ersten Wohnsitz ändere (Jetziger Baden-Württemberg)

In BW ist die MPU Pflicht ab 1.1 Promille. beispielsweise in Schleswig Holstein erst ab 1.6

Also hätte ich die chance keinen MPU machen zu müssen.

Hat jemand damit erfahrung? Ich war noch nie auffällig wegen alkohol oder allgemein beim Verkehr. Nur ein mal geblitzt worden bin 6 Km/h zu viel.

Wie soll ich vorgehen? Habe verwandte in schleswig Holstein wo ich meinen ersten Wohnsitz anmelden könnte.

Bitte erspart mir die Kommentare wie : Der wo am trinkt und fährt sollte nie den führerschein zurrück bekommen. Ich bereue es zu tiefst und hab total probleme zur Arbeit zu kommen. Hab jetzt auch allgemein aufgehört seit dem Unfall zu trinken weil ich nurnoch ein schlechtes gewissen habe.

Mit freundlichen Grüßén,

//EDIT

Nach dem Unfall war kein unerlaubtes entfernen und ich bin sofort zum Unfall gegner gerannt und gestand den alkohol. Genauso der Polizei. War freundlich und zeigte reue.

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Fahrlässige KV wegen Verkehrsunfall + Probezeit. Rechtsanwalt nötig?

Hallo, neulich hatte mein Freund einen selbstverschuldeten Verkehrsunfall- er ist bei grüner Ampel nach links abgebogen, ohne auf den Geradeausverkehr zu achten, der da ja noch Vorfahrt hat (da kein Linkspfeil in Ampel). Als Folge entstanden zwei Autos mit Totalschaden (Versicherung hat zumindest beim eigenen bereits gezahlt) und ein verletzter Unfallgegner (war 3-4 Tage im Krankenhaus). Dieser will keine Strafanzeige machen, sofern seine Versicherung für den Arbeitsausfall aufkommt (noch nicht sicher, sieht aber danach aus).

Neulich kam dann ein Anhörungsbogen wegen fahrlässiger KV, haben ihn nur mit Personalien bestückt zurückgeschickt.

Mein Freund ist noch in der verlängerten Probezeit, da er mal zu schnell war und deshalb zur Nachschulung musste. Hat neulich jetzt noch einen B-Verstoß wegen Überladung bekommen, von der Probezeit wegen droht aber nur bei einem weiteren Punkt der nächste Schritt (ich glaube freiwillige MPU wäre das).

Haben jetzt mal einem Anwalt angerufen, der meinte, Akteneinsicht und Beratung und so würden schonmal mindestens 300€ kosten... Lohnt sich das überhaupt? Denn mit einem momentanen Teilzeitgehalt von 450€ würden Strafen in Tagessätzen ja nicht sonderlich hoch ausfallen? Oder muss er bei Verfolgung des Verfahrens mit Führerscheinentzugs rechnen (wegen der Probezeit)?

LG

Auto, Unfall, Rechtsanwalt, Polizei, Versicherung, Recht, Verkehrsrecht, Führerschein, Gericht, Fahrerlaubnis, Probezeit, Strafrecht, Straßenverkehrsordnung
Unfallflucht und Strafbefehl wie geht es weiter?

Hallo,

ich bin 42 Jahre alt männlich aus München! ich habe am 12/2015 mit meinem auto ein Umleitungsschild auf der A96 umgefahren! wo ich mein Autokennzeichen dort verloren habe!

Ich habe nur mein Versicherung gleich mitgeteilt...Ohne das ich die Polizei anrufe! Versicherung schickt mir ein Schlepper der mich in einem Vertragswerkstatt geschleppt hat! Versicherung hat die schaden kosten übernommen da ich Vollkasko versichert bin (300 Euro Selbstbeteiligung)!

nach ca 5 tagen klingelte die Polizei bei mir! Grund: Anhörung wegen Unerlaubtes entfernen von Unfallort ohne Polizei anzurufen etc..(Polizei hat mein Autoschild am unfallort gefunden). Ich habe die polizei alles erzählt das ich die Versicherung mitgeteilt habe und nach meinem wissen das es ausreichend war und die Polizei war nicht nötig... Am 05.02.2016 kommt post mit Strafbefehl bzw. urteil vom Staatsanwaltschaft: 30 Tagessätze (40 Euro am tag) wegen unerlaubtes entfernen von Unfallstelle § 142 Abs. 1 nr. 1 (Umleitungsschild-Schaden ca. 500 Euro). Meine frage ist: Soll ich diese urteil annehmen? Über mein Führerschein wurde nichts erwähnt und steht nichts im urteil nur die 30 Tagessätze (1200 Euro) Strafe! Kommt noch was auf mich zu wegen mein Füherschein! bin im verlängerte Probezeit die endet am 16.02.2016! Die Sta. meinte, wird das urteil nach 2 Wochen Rechtskräftig also zirka am 19.02.2016! wie sieht es aus mit mein verlängerte Probezeit!

Vielen Dank für eure Meinungen

Beste Grüße

Besucher

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Ist es verboten, in einer Einbahnstraße rückwärts seitlich einzuparken?

Also es geht um folgende Situation: Ich war in Darmstadt (spielt das eine Rolle? Ich weiß es nicht...) und parke mein Auto in einer Einbahnstraße seitlich am rechten Rand auf markierten Parkplätzen in Fahrtrichtung. Sollte ja eigentlich kein Problem sein oder?

Allerdings kam, nachdem ich eingeparkt habe und gerade ausgestiegen bin, eine Parkscheinkontrolleurin auf mich zu und sagt zu mir ungefähr folgendes:

"Sie haben wohl noch nicht lange ihren Führerschein..."

Ich bin achtzehn Jahre alt und habe ihn seit Juli diesen Jahres, also noch nicht lange.

Daraufhin sagte sie:

"Wie sie wissen sollten, ist es in Einbahnstraßen nicht erlaubt entgegen der Fahrtrichtung zu fahren."

Dann habe ich gesagt, dass ich ja nur einparken wollte und hinter mir kein Auto war oder irgendjemand durch mein Einparken verhindert wurde. Ich bin auch nur soweit zurück gefahren wie zum Einparken nötig, also ich bin jetzt nicht 15 Meter zurück gefahren um in eine andere Parklücke zu kommen o.Ä.. Außerdem meinte sie am Ende, dass sie "nochmal ein Auge zudrücken würde"... Deshalb denke ich nicht dass es für mich irgendwelche Folgen hat oder sie das an die zuständige Stelle weitergegeben hat, aber mich würde trotzdem interessieren ob an ihrer Aussage was dran ist oder ob sie das nur aus "Langeweile" gemacht hat?

Ich hänge nochmal ein Bild an von dem ungefähren Standort und eine "kleine Skizze" (ich entschuldige mich jetzt schon für meine Zeichenkünste). Das weiße Rechteck soll mein Auto vor dem Einparken darstellen, der Pfeil ist der Weg den ich rückwärts in die Parklücke zurück gelegt habe und das rote Rechteck ist dann die Parkposition meines Autos.

Schönen Abend und Danke schonmal für die Antworten!

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Auto, KFZ, Recht, Führerschein, Autofahren, Probezeit, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Einbahnstraße
Welche Rechte habe ich hier, wenn ich parken möchte (Gewerbegebiet)?

Mir ist grundsätzlich bewusst, dass der Eigentümer eines Privatgrundstückes das Recht hat, über die Nutzung seiner Fläche zu bestimmen.

Die Situation stellt sich wie folgt dar:

Fakt: Keine Parkfläche ist als solche mit Linien oder Schildern markiert.

Firma A hat eine Nachbarfirma B, die großzügig anbaut. Im Rahmen des Bauvorhabens herrscht Parkplatzmangel, auch weil die Bauarbeiter mit ihren Wagen Stellplätze brauchen.

Firma A braucht ihren Parkplatz den ganzen Tag für sich, die Stellplätze reichen gerade so für den Eigenbedarf. Es stellen aber trotzdem Bauarbeiter ihre Autos ab. Diese bekommen einen Zettel mit der freundlichen Bitte, das Auto das nächste Mal woanders anzustellen.

Gegenüber von A und B hat Firma C eine Halle. Vor der Halle ist eine riesige Fläche, die zum Parken komplett reichen würde. Es hängt dort irgendwo ein laminiertes Din A4-Blatt mit dem Logo der Firma. Der Geschäftsführer hat mit Abschleppen gedroht, wenn dort geparkt würde. 2-3 Mal die Woche bekommt Firma C für je maximal 2 Stunden Besuch von hunderten Schneeballsystem-Hausfrauen. Die Fläche soll ihnen zum Parken dienen. Sonst steht der Platz leer.

Zwischen den "Straßenseiten" befindet sich keine Straße! Von den Gebäuden an ist es so gepflastert, dass sich die Pflasterung in der Mitte zu einer Rinne trifft. Man kann also an der Infrastruktur nicht erkennen, wo die Grundstücke aufhören. Straßenschilder stehen auch nirgends welche.

Müsste jemand, der von dem Problem keine Ahnung hat, bei Abschleppung die Kosten befürchten, oder kann er darauf bestehen "Hier ist nichts kenntlich gemacht und im ganzen Gewerbegebiet sieht die Infrastruktur so aus, ich habe mein Auto nach bestem Wissen und Gewissen hingestellt und sehe nicht ein, für ein Versäumnis des Eigentümers zu bezahlen! "

Recht, abschleppen, Eigentum, Gewerbe, Kraftfahrzeug, parken, Straßenverkehrsordnung, Gewerbegebiet, Privatgrundstück

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