Lkw mit Anhänger rückwärts fahren ohne weitere Leitperson?

Hallo liebe User,

mir ist heute ein lkw ins motorrad gefahren. Nachdem er erst ohne Warnblinklicht, Warnschilder oder einer weiteren Person, die ihm beim rangieren des lkws mit anhänger(mind. 12m) auf den firmengrund fahren wollte.

Alles geschieh aus einer nicht einsehbaren straße (öffentlich) auf den Firmengrund (privat).

Mein freund und ich (beide auf je einem motorrad unterwegs) sahen anfangs wie ein anhänger ohne warnung aus der mit "Ausschau..." gekennzeichneten straße zurücksetze, worauf wir bremsten und an der gekennzeichneten linie warteten.

Nach einigen momenten,nach denen der lkw und der hänger komplett ersichtlich waren fuhr mein freund, wie es in etwa der Bogen zeigt um den lkw hervor, um eine stelle zu suchen an der wir evtl. am lkw vorbei kommen konnten. Und ich fuhr meinem Freund im schritttempo, wie er selbst auch hinterher.

Nun standen wir seitlich zur front des lkw als er plötzlich wie aus dem nichts nach vorne setze. Als mein freund und ich dies sahen versuchten wir noch vor dem lkw wegzukommen, wobei es bei mir nicht mehr reichte und er mich umputzte.

Als nun die polizei dazu kam sagten sie das der fahrer der unfallverursacher ist und sich eher eine Leitperson dazuziehen hätte sollen oder zumindest die stelle hätte kennzeichnen sollen. Was er jedoch nicht einsah und uns mit dem gefahrenen schritttempo als gnadenloser "Raser" bezeichnete.

Nun stellt sich mir die frage ist der lkw fahrer nicht von vorneherein schuld, da man ja selbst ab einer PKW+Anhänger Kobination(7-8m) eine weitere einweisende Person braucht?

PS : Sorry für Rechtschreib- und Gramatikfehler stehe noch sehr unter schock.

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Der LKW fahrer bzw die Versicherung der Spedition haften 100%
beide haften eigenverantwortlich 0%
ich hafte 0%
Motorrad, Unfall, Versicherung, Anhänger, LKW, Schaden, Schuld, Straßenverkehrsordnung
Auto wurde auf Privatparkplatz beschädigt, Versicherung will nicht zahlen und meint dass jeder seinen eigenen Schaden zahlen muss. Stimmt das?

Beim Parkvorgang auf einem Privatparkplatz ( bei der Bank ) wollte der Fahrer zwischen zwei anderen Fahrzeugen einparken. Die Beifahrerin des linken Autos schaute nicht nach hinten und öffnete die Tür worauf der Fahrer der Parken wollte mit seinem Kotflügel und Scheinwerfer in die Türe fuhr da er so schnell nicht bremsen konnte. Die Fahrerin entschuldigte sich für das Verhalten ihrer Mutter ( Beifahrerin die die Tür öffnete ) und nahm die Schuld sofort auf sich. Sie wollte keine Polizei. Da die Versicherungsagentur des Geschädigten in der Nähe war ging die Frau mit dort hin. Sie sagte dem Bearbeiter dass sie Schuld sei und gab alle nötigen Informationen zur Klärung des Schadens. Ihre Versicherung gab bekannt, dass der Schaden die Haftpflicht der Mutter zu tragen hat. Diese meinte dann, dass jeder seinen Schaden selber zu tragen habe da es auf einem Privatgrundstück passiert sei. Was stimmt nun ? Es ist ein öffentlich zugänglicher Parkplatz den die Kunden der Bank währen des Bankbesuches nutzen dürfen. Beide sind Kunden und beide hatten auf der Bank was zu erledigen. Die Mutter gab zu nicht geschaut zu haben. Heist das, dass alle Bagatellschäden auf Privatparkplätzen die aus versehen passieren jeder selber zu tragen hat ? Dann brauch ja keiner wirklich aufpassen wenn er beim einkaufen auf dessen Privatparkplatz einen Schaden anrichtet oder wie verhält sich das ? Selbst die Polizei sagte, dass eine Anzeige nichts bringen wird da die Beschuldigte ja sagen könnte, dass sie unter Schock stand und nicht wusste was sie sagte. Was soll man da machen ?

Auto, Verkehr, Polizei, Versicherung, Recht, Verkehrsrecht, Führerschein, Fahrerlaubnis, Schaden, Straßenverkehrsordnung, Privatparkplatz
Wer darf Abschleppdienst rufen?

Hallo, leider muß ich etwas ausholen. Ich habe folgendes Problem. Ich besitze einen kleinen Garten in einer Sparte am Rande einer Wohnsiedlung. Der Weg dorthin geht genau zwischen den Siedlungshäusern und einer ungenutzten Wiese, die ein Privatgrundstück ist, entlang. Am Anfang vom Weg ist eine Betonfläche die als Parkplatz für die Gärten dient, aber es passen nur zwei Autos drauf. Es stehen auch nirgends Schilder, weder das die Wiese privat ist, noch wo man parken darf und wo nicht. Wenn die Betonfläche besetzt ist, parken wir und auch andere Gartenbesitzer am Rand auf der Wiese, manche befahren sogar die Wiese zum entladen und parken direkt am Gartenzaun. Der Besitzer ist nicht vom Ort und auch nie da, er lässt lediglich zweimal im Jahr das Gras mähen. Heute hat mich ein älterer Mann der genau an dem Weg ein Siedlungshaus hat aus dem Nichts angeschriehen, das ich doch gefälligst das nächste mal auf der Straße parken soll wenn kein platz ist, sonst werde ich kostenpflichtig abgeschleppt. Ich parke dort seit einem Jahr und laufe ständig bei dem Mann vorbei und er hat mich noch nicht einmal darauf hingewiesen und andere auch nicht. Und nun schreit der mich einfach an. Ich bin mir keiner Schuld bewusst, ich wüsste nicht das ich ihn jemals verärgert hätte. Darf er, obwohl er nicht der Besitzer der Wiese ist einfach so den Abschleppdienst rufen und mein Auto abschleppen lassen?

Lg

Abschleppdienst, Ordnungsamt, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung
PennyBoard Straßenverbot?

Hallo Ich habe diese woche vom 04. bis zum 08. April SozialPraktikum, und die Einrichtung die mich betreut, ist nicht weit von mir entfernt, also dachte ich mir, ich fahre mit meinem Pennyboard dorthin, damit auch ich etwas spaß daran habe. Den zweiten tag, also heute wurde ich von einem Polizisten angehalten und etwas unhöflicher gebeten, mein Pennyboard nicht zu benutzen, da es "EIN SPORTGERÄT IST, UND DU DAMIT NICHT AUF DER STRAßE, SONDERN HÖCHSTENS AUF DEM SPORTPLATZ ODER ZUHAUSE FAHREN DARFST" Diese Logik soll mir mal wer erklären, ich meine- mit nem Skate/PennyBoard auf graß fahren? schlließlich habe ich mir das Pennyboard nur geholt von A nach B zu kommen- und ich fahre seit einem 3/4 jahr pennyboard auf den straßen und es hat nie jemand was gesagt. Ich habe mir sein gelaber angehört und bin hinter der nächsten ecke weitergefahren

Ich persönlich fand das so unnötig, da wir in einem Dorf mit vllt. 500 einwohnern wohnen, und meiner meinung nach wichtigere dinge nachzugehen sind- Zitat einer Freundin, mit der ich kurz über dieses Thema schrieb: "DA PASSIEREN MINÜTLICH LEBENSBEDROHLICHE AUTOUNFÄLLE, MENSCHEN WERDEN ERPRESST ODER GETÖTET, LÄDEN WERDEN AUSGERAUBT, UND DER HAT NICHTS BESSERES ZU TUND, ALS EINEN 14JÄHRIGEN MIT EINEM PENNYBOARD VON DER STRAßE ZU JAGEN" Ja ich bin 14 und könnte mich damit strafbar machen es fortzusetzen FALS DAS STIMMT, WAS MIR DER POLIZIST SAGTE

Jetzt kommt ihr ins Spiel:

Ist es strafbar, ein Skate/Pennyboard auf der Straße zu benutzen? Ich würde mich über Antworten bzw. Beweise/ gegenbeweise aus der StVO freuen, damit ich weiß, ob ich dem das nächste mal "Ins gesicht kacken" soll, oder das fahren lassen sollte

Grüße: Eniqma aKa Erik

Polizei, Skateboard, Gesetz, gesetzbuch, Justiz, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung
Wann spricht sich rum, dass man in der Stadt freie Spurwahl hat?

Gestern beim Paarduell (ja, wir schauen das an): Sky du Mont erzählt, dass man Mirja (seine Frau), wenn die Auto fährt, immer schon von weitem hört. Sie erzählt, dass die Hamburger ja alle verrückt sind und links fahren. Sie fährt dann hupend rechts vorbei und schert wieder ein.

Es ergibt sich die Frage, wann sich das Gesetz endlich bei allen rumspricht und das Thema hinter einem auffahrender Leute erledigt.

Ich meine natürlich das Gesetz:

§ 7 StVO

Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge

(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 (da geht es um die Verkehrsdichte) nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

Weil es scheinbar neu ist (wobei es keine Zeit vor dieser Regelung gab. Es gibt nur Käffer und Zeiten, in denen es innerorts kaum zweispurige Straßen gab), eine kleine Umfrage:

Vielleicht kann man ja etwas bewirken, wenn man das in die Bildzeitung schreibt. 100%
Echt! Das ist neu! Glaube ich nicht! 0%
Wieder was dazugelernt. 0%
Ich ärgere mich auch aber wahrscheinlich noch in hundert Jahren. 0%
Ich warte auch darauf, dass mich wer beim Fahrstreifenwechsel auf rechts rammt. 0%
Auto, Verkehrsrecht, Führerschein, Rechtsfahrgebot, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung

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