Wer ist für die Parkraumüberwachung prinzipiell zuständig?

Ich möchte gerne oben stehende Frage beantwortet haben.

Es ergibt sich bei uns folgendes Problem, ich wohne in einer sehr engen Straße, hier wird geparkt wie man gerade lustig ist, gegen die Fahrtrichtung, vor abgesenkten Bordsteinen, ein Auto mit Ausländischem Kennzeichen wo die Reifen schon ohne Luft sind steht schon seit 1 1/2 Jahr auf der Straße. Derjenige dem das Auto gehört wohnt gar nicht mehr hier.

Ein anderer Nachbar wohnt seit 2 Jahren hier hat 2 Autos was nicht verwerflich ist eins ist mit Deutschem Kennzeichen das andere Mit Rumänischen Kennzeichen dieses Fahrzeug saut Öl auf die Straße aber es Interessiert keinen.

Aber Pünktlich zum 1. Januar Rückt die Polizei immer punkt 8 uhr aus und sieht bei jedem Auto nach ob der TÜV abgelaufen ist.

Der eigentliche Punkt zu meiner Wohnung gehört ein Parkplatz in selbiger Straße Die Straße ist gerade so Breit wenn kein Auto parken würde dann passen 2 Autos in jeweilige Fahrtrichtung nebeneinander. Der Gehweg ist ca. 70 cm breit gegenüber gibt es keinen Gehweg da kommt der Bordstein und direkt ein großer Busch.

Wenn ein Fahrzeug normal in Fahrtrichtung Parkt ist es zwar schwer aber es geht das man dann rein fahren kann. Wenn wie es anscheinend bei uns üblich ist die Fahrzeuge gegen die Fahrtrichtung Parkt muss dieses Fahrzeug einen halben Meter Weg stehen das der Fahrer Aussteigen kann wegen dem Busch und somit ist es unmöglich in den Parkplatz hineinzufahren. Der Parkplatz gehört zur Wohnung und kostet 15€ mtl. teilweise kann ich diesen aber nicht Nutzen.

Jeden Winter wird an dieser Stelle von der Stadt ein Mobiles Halteverbot aufgestellt. Wenn es schneit geht auf Grund der Enge gar nichts mehr. Aber auch das Halteverbot interessiert keinen. Nicht mal die Polizei wenn sie vorbeifährt und das sieht halten die nicht mal an.

Jetzt hab ich mich an die Polizei gewendet die meinten da ist die Örtliche Verkehrsraumüberwachung im Ordnungsamt zuständig. Beim Ordnungsamt meinte man das ist nicht ihre Zuständigkeit die fällt nur auf den Innenstadt (Altstadt) Bereich und die Polizei ist zuständig.

Ja wer ist den nun Zuständig?

parken, Straßenverkehrsordnung, Zuständigkeit
Gokart nur Kinderspielzeug oder möglich auch auf der Straße zufahren?

Ich weiß, dass die Gokarts unter Spielzeuge fallen. Hab letztens erst einen Erwachsenen auf so ein Gokart den Gehweg benutzen sehen. Dabei sind mir doch einige Fragen aufgetaucht, welche mir im Zusammenhang mit den Gokarts (mit Pedalen!) einfallen.

1.) Könnte man von der örtlichen Polizei eine Genehmigung/ Erlaubnis bekommen, mit diesen Fahrzeugen, vorausgesetzt man hat Lichter dran, auch in 30er Zone auf Straßen fahren zu können als Erwachsener, wenn man körperlich sowieso eingeschränkt ist und kein anderes Fahrzeug hätte? (Praktisch also eher so Ausnahme; ich habe z. B. Über einen gelesen, dem die Polizei erlaubte auf den Gehweg E-Roller zufahren, wenn er ganz langsam fahren würde also so 6 Km/h, aber der war nicht körperlich eingeschränkt)

2.) Außer auf den Fußgängerwegen, darf man damit auch speziell auf den Radwegen fahren?

3.) Kann man mit einen Gokart Steigungen auch schaffen und ist es vergleichbar mit einen Liegerad bzw. schwer zu schaffen?

4.) Erreicht man mit den Teilen die gleiche Geschwindigkeit wie auf den Fahrrädern und kann man die 3-Gang-Schaltungen auch mit einen Fahrrad mit 3-Gängen vergleichen?

5.) Ich habe gelesen, dass es viele Erwachsene gebe, die Interesse hätten, so ein Gokart zufahren. Daher gibt es diese Fahrzeuge mit Pedalen ja auch für Erwachsene. Wollte mal wissen, ob hier speziell auch welche Personen, Jugendliche und Erwachsene gibt, die Gokart fahren? Gerne mit Altersangabe

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vor Geschwindigkeitsbegrenzung schon auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit abbremsen Nötigung?

hallo es handelt sich um meinen besten freund der jetz seid 6 Monaten seine FE hat , da er ja Probezeit hat nimmt er das mit der Geschwindigkeit sehr ernst . Das ist natürlich auch richtig , auf einer landstrase fuhr er so 80 kmh . 100 waren erlaubt , ist natürlich nicht schlimm wenn er da 80 fährt dann kommt das schild 70 . er bremst runter so das er mit ca 70 kmh am schild ankommt , 50 meter weiter folgt das schild 50 . wieder bremst er so ab das er auch mit ca 50 kmh am schild ankommt , dann kommt das schild 30 da eine enge kurve und dahinter eine Ampel kommt . und er bremst auf ca 30 ab so dass er halt genau ab dem schild die entsprechende Geschwindigkeit hat . lernt man ja auch so in der fahrschule, was aber im umgang der Stvo mit den Autofahrern nicht so läuft da wird ausgerollt mit 90 noch über das 70ger schild erst 20 meter weiter runter bremsen etc .. naja aufjedenfall hat der Fahrer hinter ihm ich war Beifahrer ihn als wir links abbiegen wollten und zwecks Gegenverkehr warten mussten der Auto Fahrer ist auf der gerade ausspur rechts an uns vorbei und hat beim vorbei fahren sein kopf halb verdreht , und rein gelunzt ins Auto . jetz hat er bammel das er vllt übertrieben hat und ihn genötigt hat obwohl er ja eig alles richtig gemacht hat.... wie sieht es aus ? könnt ihr zum vorfall was sagen? muss den typen ja gestört haben wenn er beim vorbeui fahren in unser Fahrzeug lunzt

Motorrad, Auto, Straßenverkehrsordnung
Strafe Verkehrsverbot Verminderung schädlicher Luftverunreinigung?

Hallo Leute, ich hab heute leider einen Brief bekommen, weil ich unerlaubt in einer Umweltzone geparkt habe, wo eine Grüne Feinstaubplakette gefordert ist. Solch eine habe ich nicht.

Tatangaben: Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat

Ich habe erfahren, dass es reicht das ganze auf dem Anhörungsbogen zu vereneinen. Es gibt kein Foto/Beweis und ohne dies ist eine Strafe doch nicht durchführbar? Jedoch gibt es hier ein Problem: Ich bin Halter und Anfang 2016 umgezogen (wo auch die Umweltzone ist) und habe das Auto noch nicht umgemeldet. Kann es wg. der NICHT-Ummeldung weitere Konsequenzen geben oder soll ich erst einmal das ganze verneinen? Ich habe ebenfalls eine Anhörung zum Bußgeldverfahen erhalten. In der Erläuterung steht Foto, jedoch gibt es keins (wie denn auch? Parkverbot...) Ich finde das ganze echt eine Farce, 80€ ... dabei bin ich sehr umweltbewusst und empfinde es als Frechheit, dass der kleine Mann so abgezogen wird...

Da steht meine alte Adresse (bis Ende 2015) ... ich hoffe, dass mir jemand hilft!

Ich denke ich soll das Auto so schnell es geht ummelden?!

Danke schonmal und LG!

Auto, Verkehr, Polizei, Recht, Verkehrsrecht, Führerschein, Bußgeld, Fahrerlaubnis, Ordnungswidrigkeit, Strafe, Straßenverkehrsordnung
Unter welchen Bedingungen darf ein Frauenparkplatz benutzt werden?

Als ich meinen Wagen letztens auf auf einer großen Parkfläche vor einem großen Möbelhaus neben einem als "Frauenparkplatz" gekennzeichneten Parkplatz abstellte, parkte dort ein Wagen ein. Auf den Vordersitzen saßen zwei Männer, auf der Rückbank zwei Frauen.

Auf meine Nachfrage, warum sie den Frauenparkplatz in Beschlag nähen, beriefen sich die beiden Männer auf ihre weiblichen Begleiterinnen auf dem Rücksitz. Erst auf meinen hartnäckigen Protest und die Androhung, mich an die dementsprechenden Verantwortlichen des Möbelhauses zu wenden, wechselte der Wagen auf einen anderen freien Parkplatz.

Auf der Heimfahrt vom Möbelhaus befielen mich allerdings Zweifel, ob mein Einschreiten juristisch gerechtfertigt war.

Um in Zukunft in solchen Fällen noch noch überzeugender und vor allem objektiv argumentieren zu können, wünsche ich mir in der Angelegenheit möglichst absolute Rechtssicherheit.

Zur Schaffung selbiger nutze ich nun dieses Forum als erste Anlaufstelle.

Außer Acht lassen kann man wohl den Fall, dass eine Frau alleine im Wagen (und am Steuer) gesessen hätte.

Wie aber wäre der Sachverhalt bei folgenden Konstellationen:

  1. Eine Frau fährt den Wagen, in welchem sich aber ein oder mehrere Männer befinden, welche im Besitz eines gültigen Führerscheins sind.

  2. Eine Frau fährt den Wagen, in welchem sich aber ein oder mehrere Männer befinden, welche NICHT im Besitz eines gültigen Führerscheins sind.

  3. Ein Mann fährt den Wagen, in dem sich zusätzlich eine oder mehrere Frauen befinden, welche im Besitz eines gültigen Führerscheins sind.

  4. Ein Mann fährt den Wagen, in dem sich zusätzlich eine oder mehrere Frauen befinden, welche NICHT im Besitz eines gültigen Führerscheins sind.

  5. Ein Mann fährt den Wagen, in dem sich zusätzlich mindestens ein weiterer Mann nebst einer oder mehrer Frauen befinden (sh. Beispiel Möbelhaus).

Die oben aufgeführten Konstellationen ließen sich noch erweitern.

Z.B.

  1. Eine Frau fährt den Wagen, in welchem sich aber ein oder mehrere Männer befinden, der/welche in einer straßengerechten Kampfkunst bewandert ist/sind, um diese Frau im Fall der Fälle zu beschützen.

  2. Eine Frau fährt den Wagen, in welchem sich aber ein oder mehrere Männer befinden, der/welche NICHT in einer straßengerechten Kampfkunst bewandert ist/sind, um diese Frau im Fall der Fälle zu beschützen.

Im Vorraus vielen Dank für kompetente Antworten,

E.S.

Straßenverkehrsordnung
Kann man auf einer Privatstraße / Zufahrt zum Hof ein rechtskräftiges Tempolimit einführen lassen?

Guten Tag,

also wir wohnen auf einem Bauernhof mit 4 Generationen. Die Straße, die zu dem Haus führt ist ein Privatweg. Der hintere Teil des Hofes wurde an Verwandte verpachtet, um zu deren gepachteten Flächen zu kommen müssen diese über diese Privatstraße und quer über den Hof fahren. Da es auch Bauern sind fahren sie natürlich auch regelmäßig mehrmals täglich mit "schwerem Geschütz" (Trecker, Teleskoplader, riesige Anhänger..) über unseren Hof. Dürfen sie ja auch.

Allerdings sind die Pächter nicht einsichtig was die Geschwindigkeit angeht...wir haben, wie auf dem Land üblich, schon Puppen und Teddys an der Straße sichtbar , das ist ein Zeichen für Höfe, auf denen regelmäßig Kinder unterwegs sind. Neben dem Kind(8J.), das mit hier auf dem Hof wohnt (also tägl. anwesend) kommen auch JEDE Woche Dienstags und Donnerstags 4 andere Kinder her ( 10J., 2 mal 6 J. und ein 3-jähriges Kind), was der Schwager (Pächter) auch weis! Wir haben ihn und seine Fahrer schon mehrmals gebeten langsamer auf den Hof zuzufahren und auch im Bereich des Hofes langsamer zu fahren, da diese locker mit 60 oder 70 km/h auf den Hof zu fahren. Es kommen dann nur blöde Blicke oder Kommentare wie "Zeit ist Geld, das können wir uns nicht leisten!!" Die Straße führt direkt auf den Hof zu, also würden die Fahrer dierket in die Kinder reinfahren. An der Straße entlang stehen Büsche und Bäume, daher ist der Hof von der Straße aus eher schlecht einsehbar, zumindest bei dem Tempo. Wir haben es satt, dass ständig einer von uns an der Straße auf dem Hof Wache stehen muss um dann Alarm zu geben, damit die Kinder das Spielen lassen und an die Seite laufen, damit die Herren Fahrer seelenruhig da lang brettern können!

Haben wir eine Chance, dass wir von der zuständigen Behörde ein rechtskräftiges Verkehrsschild an die Straße bekommen, zumindest die letzten Meter zum Hof, damit die Leute gezwungen sind, langsam auf den Hof zu fahren? Tempo 30 Zone oder ähnliches.Wir wollen eigentlich nicht darauf warten, bis mal eines der Kinder wegen dieser Raserei im Krankenhaus landet und alles über Gericht gehen muss..wenn man bedenkt, dass deren Hof auch mit Kindern bewohnt ist...

Klar kann ich verstehen, dass bei der heutigen Bauernwirtschaft Zeit viel Wert ist, allerdings kann man sich mit keinem Geld der Welt ein Kinderleben nach kaufen...

Verkehrsrecht, Straßenverkehrsordnung, Tempolimit, Straßenschild
Überholter schert ohne zu blinken aus, wer ist schuld?

Hallo liebe Community,

ich habe da mal eine Frage: letzte Woche bin ich (innerorts) in eine Straße eingebogen und sehe etwa 200+ Meter vor mir, wie ein Smart hinter einem langsam fahrenden Müllwagen steht bzw langsam fährt. Ich habe freie Sicht in Richtung Gegenverkehr, blinke und führe das Überholmanöver durch. Als ich etwa auf gleicher Höhe mit dem Smart bin, schert dieser plötzlich aus und fährt mir in die Seite. Wir haben also angehalten, die Dame hat die Polizei gerufen (ich habe sie darauf hingewiesen, dass dieses nicht nötig ist) und diese ist dann gekommen.

Die Fahrerin des Smart hat der Polizei gegenüber bei der Schilderung des Vorfalls erzählt, dass sie nicht geblinkt und keinen Schulterblick gemacht hat.

Für mich war der Fall also klar, da:

-> ich keine Gelegenheit hatte den Unfall zu verhindern

-> sie eindeutig ihre Sorgfaltspflicht ggü. dem nachfolgenden Verkehr verletzt hat

-> ich nicht ahnen konnte, dass sie rüber zieht.

Nun sind ein paar Tage vergangen und ich rufe bei ihrer Versicherung an um zu erfahren wie der Stand ist, da mein Auto ziemlich was abbekommen hat, und erfahre, dass sie es ihrer Versicherung noch nicht einmal gemeldet hat.

Nun denke ich, dass sie vielleicht eine Möglichkeit sieht, die Schuld von sich abzuwenden.

Was denkt ihr, ist der Fall klar oder übersehe ich hier etwas?

Kann es wirklich sein, dass sie damit davon kommt, einfach ohne zu blinken und ohne einen Schulterblick zu machen die Fahrbahn wechselt? 

Ich meine : wäre ich ein Fahrradfahrer gewesen, und sie wäre einfach ausgeschert, wäre das nicht zu glimpflich ausgegangen.

Unfall, Verkehr, Betrug, irre, Schaden, Straßenverkehrsordnung, Unfallversicherung, überholen, Schulterblick
Darf beim Auto das Warnblinklicht beim kurzzeitigen, korrekten Halten am Fahrbahnrand (nicht im Park-/Halteverbot; nicht in zweiter Reihe) eingeschaltet werden?

Darf beim Auto das Warnblinklicht/die Warnblinkanlage beim kurzzeitigen, korrekten Halten am Fahrbahnrand (nicht im Park-/Halteverbot; nicht in zweiter Reihe) eingeschaltet werden, etwa, wenn man korrekt parkt/hält (bis zu drei Minuten), aber man zusätzlich auf das stehende Fahrzeug aufmerksam machen möchte, etwa wenn man kurzfristig an einer befahrenen Straße am Ende einer Parkreihe für kurze Zeit zum Be- oder Entladen hält und einen Auffahrunfall durch andere schnell fahrende Fahrzeuge und unaufmerksame Autofahrer zum Selbstschutz einschalten möchte (etwa wenn der Bereich bei überhöhter Geschwindigkeit anderer Autofahrer schwer einsehbar ist, also als Präventionsmaßnahme)?

Außerdem darf man beim kurzzeitigen Halten am Straßenrand auch den Seitenblinker zur Parkrichtung einschalten (ist doch richtig?!), der anzeigt, dass man am Fahrbahnrand steht. Sobald der Motor ausgeschaltet wird, funktioniert der Blinker allerdings nicht. Ist dann der Warnblinker als Ersatz zulässig, da dieser auf funktioniert, wenn das Auto bzw. bei Verbrennermotoren die Zündung ausgeschaltet ist.

Dieser Fall wird mir aus der Straßenverkehrsordnung nicht eindeutig ersichtlich:

§ 15 Liegenbleiben von Fahrzeugen

Bleibt ein mehrspuriges Fahrzeug an einer Stelle liegen, an der es nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann, ist sofort Warnblinklicht einzuschalten. Danach ist mindestens ein auffällig warnendes Zeichen gut sichtbar in ausreichender Entfernung aufzustellen, und zwar bei schnellem Verkehr in etwa 100 m Entfernung; vorgeschriebene Sicherungsmittel, wie Warndreiecke, sind zu verwenden. Darüber hinaus gelten die Vorschriften über die Beleuchtung haltender Fahrzeuge.

§ 16 Warnzeichen

(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben, 1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) oder 2. wer sich oder Andere gefährdet sieht.

(2) Wer einen Omnibus des Linienverkehrs oder einen gekennzeichneten Schulbus führt, muss Warnblinklicht einschalten, wenn er sich einer Haltestelle nähert und solange Fahrgäste ein- oder aussteigen, soweit die für den Straßenverkehr nach Landesrecht zuständige Behörde (Straßenverkehrsbehörde) für bestimmte Haltestellen ein solches Verhalten angeordnet hat. Im Übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer Andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder Andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.

(3) Schallzeichen dürfen nicht aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen.

https://dejure.org/gesetze/StVO/16.html

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Wird mir Fahrerflucht angehängt?

Hey, gestern habe ich beim vorbeifahren,den linken Außenspiegel eines Autos mit mir geschleudert. Mich hat die Panik ergriffen und natürlich bin ich erst einmal weiter gefahren,habe irgendwo geparkt und nach meinem Auto geschaut. Nicht passiert,außer dass der Spiegel runter hing. Weil ich immer noch unter Schock war,bin ich durch Nebenstraßen wieder an den Ort gefahren und habe mein Auto hinter ein Haus geparkt. Wollte mir den Schaden des anderen Autos anschauen,aber gerade in dem Moment ist der Typ weggefahren und ich konnte mir nichts merken. Also bin ich schnell nach Hause und dachte,dass ich es dabei belasse,aber konnte es doch nicht und habe deswegen zu erst bei dem Frisör vor dem Parkplatz angerufen und wollte mich vergewissern,ob es sein Kunde war. War er jedoch nicht,dann hat er mich weiter geleitet zum Computer Shop neben an und dieser hatte auch keine Ahnung wer es war. Hab dann weiter in der Umgebung gefragt,jedoch konnte mir niemand helfen und da der Frisör zusätzlich meinte,er hätte sich meine KFZ-Nummer aufgeschrieben,bin ich noch mehr in Panik geraten und habe auf Empfehlung des Computertypen mich selber bei der Polizei gemeldet,damit mir keine Fahrerflucht angehängt wird. Da ich eine Stunde später angerufen habe,meinte sie das gilt auch als Fahrerflucht. Aber ich habe doch in den Läden überall nachgefragt und war am Tatort,also können die mir doch nicht sagen,dass ich trotz allem geflohen bin? Vor allem hatte ich einfach Angst,weil ich in der Probezeit bin. Also sollte es als Fahrerflucht anerkannt werden,wie schwerwiegend ist die Fahrerflucht in dem Moment und was steht mir dann bevor? Kann mir bitte jemand helfen,bin kurz vorm durchdrehen.

Unfall, Verkehr, Polizei, Verkehrsrecht, Führerschein, Fahrerflucht, Fahrerlaubnis, Probezeit, Straßenverkehrsordnung

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