Tatvorwurf illegales Strassenrennen?

Guten Abend

Zu meiner Geschichte.

Ich war heute mit 2 weiteren Freunden in Berlin unterwegs. Auf einer 3 Spurigen Strasse bin ich notmal 50kmh gefahren. Beim Musikweckseln hab ich gemerkt wie ich bisschen langsamer geworden bin und hab dann Gas gegeben und war kurzeitig auf 70kmh wo ich dann abgebremst habe. Das neben mir ein Bmw fuhr und selbs bisschen zuschnell gefahren ist habe ich ehrlich gesagt nicht realisiert. Beim Bremsen Standen die Polizei auf der Straße die mich und den Bmw Fahrer rausgewunken haben. Die haben mir und ihm vorgeworfen ein illegales Strassenrennen gefahren zu haben. Wie sie das gesehen haben haben sie uns nicht gesagt. Ich hab es denen erklärt und zugeben das ich kurzeitig auf 70kmh war aber kein Rennengefahren bin sondern einmal kurz Gas gegeben habe. Ich selbst fahre ein A45 mit 381 ps was bei 50kmh hoher Drehzahl auf Sportmodus fährt und der Bmw neben mir ein normales war und ich gut geschmunzelt habe als mir dieser Tatbestand vorgeworfen wurde. Ich selbst habe 2 Zeugen un meinem Auto und der Bmw fahrer 1 das auf keine Art ein Rennen durchgeführt worden ist sondern er 70 gefahren ist auf einer 50er zone und ich nur einmal Gas gegeben habe und dann auch gebremst habe direkt wo ich azf 70km war.

Würde mich auf Tipps freuen da ich wohl ein Brief bekommen werde und mich schriftlich dazu äussern muss.

Ps: tut mir leid wegen der Rechtschreibung da ich es mit dem Handy getippt habe.

Mfg

Straßenverkehrsordnung
Fahrfehler; droht eine Anzeige?

Hallo, ich bin Fahranfänger und fahre seit knapp einem Jahr Auto. Gestern fuhr ich mit ein paar Freunden zum Badesee und da wir recht spät dran waren hatte ich es eilig. Auf dem Stadtring (einer Schnellstraße wo man 100 kmh fahren darf) gibt es teilweise 2 Spuren für eine Richtung. Auf der rechten Spur fuhren alle etwa 90-95 kmh. Ich fuhr auf der linken spur mit etwa 105kmh und überholte die Fahrzeuge rechts neben mir. Dann sah ich dass in ein paar hundert Metern die Überholspur endete und die Spuren zusammen geführt wurden. Wenige Zig meter vor mir fuhr auf der rechten Spur ein Golf GTI. Ich dachte mir, dass ich diesen noch überholen könnte, bevor die Spur endete. Dies war auch richtig eingeschätzt, denn ich schaffte es noch und setzte mich vor den Golf GTI. Jedoch war (was ich vorher nicht gesehen hatte) ab Ende der Überholspur ein Geschwindigkeitslimit von 70 kmh gesetzt. Dies sah ich in dem Moment als ich wieder einscherte, also bremste ich am dem Moment wo ich vor dem Golf GTI war recht stark ab (bei weiten keine Vollbremsung - aber auch keine entspannte Bremsung). Dies war natürlich, da der Fahrer hinter mir schnell reagieren und ebenfalls stärker bremsen musste eine dumme Idee. (glaubt mir ich schäme mir sehr für diesen Fehler.) Danach hingen wir beide (ich und der Golf GTI fahrer) hintereinander im Stau fest. Ich habe ihn im Rückspiegel beobachtet und gesehen, dass er (verständlicherweise) extrem angepisst war (er hat Grimassen gezogen etc). Denk ihr ich muss mit einer Anzeige wegen Nötigung o.Ä. rechnen? Und wenn ja würde er recht bekommen? Denn ansich habe ich mich ja nur an die Verkehrsregeln gehalten. Ich mache mir wirklich Sorgen um meinen Führerschein (bin noch in der Probezeit). Ich bitte um konstruktive Antworten. Vielen Lieben Dank :) euer WaldBaumFuchs

Auto, Anwalt, Rechte, Gesetz, Autofahren, Nötigung, Rechtsprechung, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung
Die Lösung für LKW-Kabinen gefunden?

Hallo

Wir kenne ja alle das Problem, diese ~8.5m3 kleinen Kabinen sind einfach zu eng zum wohnen, leben und arbeiten unterwegs. Doch plötzlich hatte ich einen Geistesblitz!

Die Antwort: Gliederzüge!

"Die Ladefläche von 15,65 m ist beim Lastzug um 2,03 m länger als beim Sattelzug. Die Ladefläche wird zwar etwa in der Mitte durch das Heck des Lkws und die Front des Anhängers unterbrochen, dennoch kann ein EURO-Lastzug (mit optimierter Ladelängen-Stückelung) bis zu fünf Europaletten mehr (also 39) Fracht laden als ein EURO-Sattelzug mit seiner 13,60-m-Ladefläche , nämlich 34".
Quelle: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Lastzug

Interessant, die Ladefläche von einem Gliederzug/Lastzug ist 2,03m länger als die von einem Sattelschlepper. Und wisst ihr, was auch interessant ist? Eine Scania-Longline-Kabine ist 1,3m länger, als das "Basismodel" Scania Topline!

Dies bedeutet, hätte man einen Gliederzug inkl. 1,3m Kabinenverlängerung (1:1 wie beim Longline) dann bleibt immer noch mehr als ein halber Meter übrig, also ist die Ladefläche dann mindestens einen halben Meter länger als die Ladefläche von einem Sattelschlepper, trotz längerer Kabine!! Über dem Daumen gesehen hat also ein Gliederzug mit 1,3m verlängerter Kabine MINDESTENS so viel Ladeplatz wie ein Sattelschlepper.

Das wär's doch??? Der Vorteil beim Lastzug ist ja u.A auch, dass man am Motorwagen einen langen Tank montieren kann (anders als bei einer Zugmaschine, die 3-Achs Zugmaschinen haben ja eine weitaus kleinere Tankkapazität) und ausserdem hat man(n) am Anhänger auch noch sehr viel Platz um Dinge zu verstauen (der Auflieger eines Sattelschleppers hat ja oft nur diese Box für Paletten).

Da verliebt man sich doch, oder? Ich als absolut überzeugter Sattelschlepper-Liebhaber auf jeden Fall! Gliederzug = mehr Tankkapazität, mehr Schubladen, Staufächer an der Aussenseite vom LKW, Longline Kabine und trotzdem noch mindestens so viel Ladeplatz wie ein Sattelschlepper.

Wie findet ihr mein Geistesblitz? Ich frage mich einfach, warum niemand sonst vor mir auf die Idee kam (ausser bei Bild 1, so etwa würde das aussehen, Longline Gliederzug). Ganz ehrlich, ich bin so fest von meiner Idee überzeugt, würde ich eine Firma eröffnen, würde ich mir nur Gliederzüge kaufen, Chassis kann man sein lassen, bisschen den Laderaum des Motorkraftfahrzeugs kürzen, Kabinenverlängerung dran und Fahrer einstellen, das wäre doch ein Traum eines jeden Fahrers, mal eine angenehme, grosse Kabine.

Bild zum Beitrag
Europa, Technik, Menschen, Gesetz, Transport, Euro, Kabine, Lastkraftwagen, LKW, Straße, Straßenverkehrsordnung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Straßenverkehrsordnung