Polizei überholt in Kurve (im Einsatz) ist das erlaubt?

Hallo! Eben gerade fahre ich nachhause in einem sehr starken Regenschauer Auf der Landstraße mit ca. 90, ein weiterer Pkw vor mir.

Nun kommt von hinten ein Polizeifahrzeug im Einsatz und schließt schnell auf, (Blaulicht, Martinshorn) so weit so gut.

Vor uns kommt aber eine (schon stärkere) Linkskurve die man aufgrund von Bäumen am Straßenrand und Wetter NICHT einsehen kann. Die Polizei beginnt, vor der Kurve zu überholen und ist knapp vor der Kurve gleichauf mit mir, ich halte mich so weit rechts wie möglich und nehme Gas weg, da ich es schon knallen sehe.

Dann kommt natürlich plötzlich Gegenverkehr, es passt glücklicherweise alles mit 3 Autos nebeneinander, da meiner schon recht schmal ist. Mit LKW oder allem über 2 Meter Breite im Gegenverkehr wäre es aber definitiv zur Kollision gekommen.

(Danach hat die Polizei auch nicht zwischen unseren PKWs eingeschert sondern wieder riskant weiter überholt, sodass der Vordermann bremsen musste, um die Polizei vor dem Gegenverkehr einzulassen um einen Crash zu verhindern)

Nun zu meiner Frage: normalerweise vom Polizisten/ jedem in zivil ja komplett fahrlässig, wie sieht das aber mit einem Fahrzeug im Einsatz aus? Wenn es zum Knall gekommen wäre, könnte man mir Mitschuld geben? (Ich habe beim Gegenverkehr nicht gebremst, da ich damit gerechnet habe, wenn der Einsatzwagen ebenfalls bremst und/oder rüberzieht, dann knallt es richtig, desweiterem war es IN der Kurve mit starkem Platzregen nach wochenlanger Dürre, also Aquaplaning vom Feinsten wenn ich bremse.) Wie hättet ihr euch verhalten?

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Darf man ein original Verkehrszeichen nach Stvo an der Zufahrt zu einem Privatparkplatz anbringen?

Folgender Fall: Anwohnergebiet, Nebenstraße, Zohne 30. Der Parkplatz einer Wohnanlage, um den es geht, besteht schon mehr als 40 Jahre. Die Einfahrt ist zur Straße hin mit einer Kette zugehängt gegen Fremdparker, ist aber nicht durch ein Schloss gesichert, kann also von jedem geöffnet werden. So stellen sich auch tatsächlich immer wieder mal Fremdparker rein und das obwohl die Parkplätze nichtmal für jede Wohnung in der Wohnanlage ausreichen was immer viel Ärger gibt. An der Einfahrt sind deshalb schon immer zwei Verkehrszeichen angebracht. Ein Rundes weißes mit rotem Rand und darunter ein weißes rechtechiges mit der Aufschrift Privatparkplatz. Die Stadt hat vor einiger Zeit nun auch Verkehrszeichen 10 Meter daneben angebracht weil sie Anwohnerparken am Straßenrand eingeführt haben. Es liegen eben etwa 10 Meter dazwischen, nur sind deren Zeichen für den Straßenrand, unser Zeichen aber für den Parkplatz hinter dem Gehweg gedacht. Nun wollten wir unsere alten Schilder durch neue ersetzten weil diese in die Jahre gekommen sind und eine Halterung schon abgebrochen ist. Bestellt sind zwei originale nach Stvo mit Reflexfolie. Einmal ein weißes rundes mit rotem Rand und nun mit der zusätzlichen Aufschrift Privatparkplatz. Und ein rechteckiges für darunter wo ein kleines totales Halteverbotszeichen drauf ist, daneben das Bild von einem Abschleppwagen und drunter steht widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Unsere Hofzufahrt liegt zwischen den Parkplätzen an der Straße. Ein Teil ist für alle, ein Teil ist für Anwohnerparken. Bisher hat die Stadt nie etwas gesagt das wir da alte Stvo Schilder hatten, auch nicht wo sie die neuen Schilder bei der Neuregelung angebracht haben. Ich frag mich aber gerade, wenn wir nun die alten Schilder weg machen und neue hin, ob die Stadt dann blöd tun könnte, wenn ihr das auffällt. Weil man die ja von der Straße sieht und es wieder original Schilder sind. Nach dem Motto: Altbestand wird schon passen und bei neuen Schildern wer hat die hier aufgestellt und genehmigt. Stehen tut der Mast dafür auf der Grundstücksgrenze. Gelten tun sie für unseren Privatparkplatz. Und wenn ich das als Hausmeister mache, kann ich dann dafür belangt werden oder wer kriegt dann den Ärger sollte es dazu kommen? Die Wohnanlage wird von einer Verwaltung verwaltet, die Eigentümer der Wohnungen sind alles Privatpersonen. So gesehen wurden ja quasie nur Bestandsschilder erneuert und auf einen neueren Stand gebracht.

Recht, Verkehrsrecht, Straßenverkehrsordnung, Auto und Motorrad
Sollte ich Anzeige erstatten? Nötigung/Beleidigung im Straßenverkehr?

Heute wurde mir in einem Kreisel die Vorfahrt genommen. Aufmerksam darauf habe ich den Fahrer per Hupe gemacht. Er gestikulierte wild umher. An der nächsten Kreuzung macht er mit den Gestikulierungen weiter. Ich nahm daraufhin die Hand vom Lenkrad und machte eine Handbewegung nach oben.

Dies veranlasste den Fahrer sich abzuschnallen, den nachfolgenden Verkehr aufzuhalten, auszusteigen und sich vor mein Fahrzeug zu stellen um mich aggressiv anzuschnauzen. Worte konnte ich nicht verstehen da ich mich bedroht fühlte und die Türe von innen verschlossen habe. Ich habe mir daraufhin sein Nummernschild notiert. Nach kurzer Zeit stieg er wieder ein und setzte seine Fahrt fort. An einer der nächsten Kreuzungen Big ich ab. Bei einem Blick zu dem mir vorausfahrenden Wagen habe ich klar und deutlich noch den Mittelfinger gesehen. Allerdings stehe ich alleine als Zeuge da, da ich alleine im Fahrzeug war.

Nun weiß ich nicht ob ich Anzeige wegen Nötigung, Bedrohung und/oder Beleidung stellen soll. Er wirkte schon sehr einschüchternd was darauf schließen lassen könnte dass mich diese Person nach Erstellen einer Anzeige privat aufsuchen könnte, da er ja mein Fahrzeug und nach einer Anzeige ja auch sicher meinen Namen und meine Adresse kennen wird.

Was meint ihr? Würdet Ihr Anzeige erstatten (was dieser Typ verdient hätte) oder sollte ich es auf sich beruhen lassen (um weiteren Ärger aus dem Weg zu gehen)?

Polizei, Recht, Anwalt, Beleidigung, Nötigung, Strafanzeige, Straßenverkehrsordnung, Auto und Motorrad

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