Vor der Einfahrt parken aber nicht komplett blockieren?

Servus

also irgend ein Nachbar in meiner Straße findet es seit einpaar Tagen (inzwischen schon 4 hintereinander) in Ordnung so zu parken, das die Schnauze von seinem Auto auf meine Einfahrt hinausragt.

Damit sorgt er dafür, dass ich wenn ich von einer Seite angefahren komme nicht in meine Einfahrt komme und erstmal die Straße runter und umdrehen muss. Das stört natürlich ziemlich was aber mein größerers Problem ist, ist dass wir 3 Autos haben und in die Einfahrt nur 2 reinpassen. Da in unserer Gegend (in der Stadt) sehr schwierige Parksituationen herrschen wird immer ein auto von uns vor der Einfahrt geparkt was ja erlaubt ist da es ja unser Gründstück ist. Dadurch das er nun so herausragt kann da niemand von uns mehr parken weil wir sonst zur Einfahrt des Nachbarn hinausragen! Das ist wirklich ziemlich ärgerlich. Leider hab ich keine Ahnung wer dieser Nachbar ist um ihn direkt darauf anzusprechen. Ich hab ihm jetzt einen Zettel hingehängt das er das doch bitte lassen soll denn schließlich ist da ja ne einfahrt, abgesenkter Bordstein etc.

Da dies öfter und manchmal auch noch extremer der Fall ist wollte ich fragen wie und was für rechtliche Schritte ich da einleiten kann? Oder ob es was bringt denn er schränkt ja nicht die komplette Zufahrt ein. Irgendwie kommt man sich dann blöd vor die Polizei zu rufen denn die sollten wirklich für etwas besseres bzw wichtigeres da sein dennoch nervt das halt tierisch.

Falschparken, Straßenverkehrsordnung, Auto und Motorrad
Über Kanaldeckeln etc. darf nicht geparkt werden - auch nicht, wenn sie im eingezeichneten Parkraum liegen?

Die Frage steht im Prinzip schon oben. Grundsätzlich hat man ja in der Fahrschule gelernt, dass das Abstellen eines Fahrzeugs über einem Kanaldeckel der Zugänglichkeit wegen nicht gestattet ist.

Heute ist mir allerdings mal wieder bei uns in einem Wohn- und Geschäftsgebiet folgende Situation aufgefallen: Entlang einer Hauptstraße mit Geschäften sind beidseits vom Bürgersteig farblich Parkstreifen abgesetzt. Es ist ein durchgehender Streifen, er ist nicht optisch in Parkboxen unterteilt. In diesem farblich durch die Pflasterung abgesetzten Parkstreifen waren heute mehrere sehr große Schachtabdeckungen, mehr als ein kleiner Gulli… Da der Parkraum hier sehr begrenzt ist und ich einen eiligen wichtigen Termin hatte, habe ich mich trotz meiner Unsicherheit darauf gestellt und ein Parkticket gezogen. Ich dachte, dass die Fläche schon schraffiert sein müsste, wenn explizit diese 2 oder 3 m frei gehalten werden sollten, wenn sie schon exakt in der Pflasterung des Parkstreifens liegen… Liege ich mit dieser Ansicht richtig? Ich meine die Pflasterung ist ja extra zur Hervorhebung des Parkstreifen aufgebracht. Ausfahrten, Hydranten und Ähnliches sind optisch ausgespart und anders gepflastert. Also war halt meine These, dass das wohl auch der Fall sein müsste, wenn man diese Abdeckungen explizit freihalten sollte.

Da es bei uns im Stadtgebiet sehr viele Bereiche gibt, in denen das Parken wirklich knapp ist und ich nicht die Möglichkeit habe mit öffentlichen Verkehrsmitteln dorthin zu kommen, ist es halt schon interessant für die Entscheidung für oder gegen eine Parkfläche, ob ich die oben beschriebene Fläche beispielsweise eigentlich hätte freihalten müssen.

Wie haltet ihr sowas? Oder kann jemand eine verbindliche Auskunft dazu geben?

T3Fahrer

Auto, Recht, parken, Straßenverkehrsordnung, Auto und Motorrad
Vorfahrt bei Brückenabfahrt und stockendem Verkehr?

Als erste Information: Ich bin Fahranfänger, B-Führerschein seit zwei Monaten.

Heute auf dem Nachhauseweg war ich auf einer zweispurigen Vorfahrtstraße mit Tempolimit 50 unterwegs (im angehängten Bild gelb markiert), auf die eine von einer Brücke abführende, ebenfalls auf Tempo 50 limitierte Straße trifft (im angehängten Bild rot markiert). Dabei hatte ich, wie erwähnt, ein Vorfahrtszeichen (Verkehrszeichen Nr. 306), die auftreffende Brückenabfahrt das Zeichen "Vorfahrt gewähren!" (Verkehrszeichen Nr. 205).

Da ich auf der Vorfahrtsstraße bin, habe ich ja laut Straßenverkehrsordnung Vorfahrt vor dem Verkehr auf der Brückenabfahrt, die ich für gewöhnlich auch in Anspruch nehme.
Heute allerdings stockte der Verkehr bis kurz vor die Abfahrt; Wagen, die am Ende der Brückenabfahrt auf die Vorfahrtstraße wechseln wollten, haben sich dabei recht rigoros ihren Spurwechsel erzwungen und staubedingt langsam fahrende Wagen auf der Vorfahrtstraße regelrecht zum Anhalten gezwungen. Als ich dann die Abfahrt passieren wollte, wurde ich von einem Wagen, der diese Abfahrt hinabfuhr und gerade auf die Vorfahrtstraße wechseln wollte, angehupt und durch geöffnetes Fenster angeschrien, dass bei stockendem Verkehr das Reißverschlussverfahren gelte (und dabei noch einige Nettigkeiten hinzugefügt).

Wie gesagt, ich bin Fahranfänger, aber von solch einer Regelung habe ich wirklich noch nichts gehört. Schließlich endete kein gleichberechtigter Fahrstreifen, noch wurde er unterbrochen, die Situation ist eher mit einem Abbiegevorgang vergleichbar.
Ich wüsste jetzt gerne
a) die exakte Regelung. Hatte ich jetzt Vorfahrt oder nicht?
b) wenn möglich den Absatz in der StVO dazu; leider wusste ich auch nicht genau, wie man solch eine Abfahrt nennt, sonst hätte ich schon längst via Google danach recherchiert. 😕

Schon mal vielen Dank an alle, die sich die Mühe machen, sich hier durchzulesen und zu antworten! 🤗

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Auto, Verkehr, Recht, Verkehrsrecht, Straßenverkehrsordnung, Vorfahrt, Vorfahrtsregeln, Auto und Motorrad
Strafzettel, Wiederspruch oder in den sauren Apfel beißen?

Moin Moin,

ich möchte einmal ein paar Meinungen einholen, ob es sich lohnt gegen einen Strafzettel vorzugehen, oder nicht.

Ich habe mein Auto in einer Straße geparkt in der es einen Abschnitt mit “Absolutem Halteverbot“ gibt und einen Abschnitt ohne. Ich parkte selbstverständlich nach diesem Halteverbot. Nun ist es so, dass ich einen Strafzettel bekommen habe, weil ich a.) „verbotswidrig auf dem Gehweg parke“ (§12 Abs 4, §49 StVO)

und b.) „an einer engen Straßenstelle“ parke.

Mit mir parkten natürlich auch noch andere Autos in dieser Straße, welche aber keinen Strafzettel bekommen haben ( oder Ihn schon entfernt haben, dass weiß ich natürlich nicht).

Mir wird nicht ganz klar, wie einerseits bemängelt wird, dass ich mit meinem Fahrzeug den Gehweg blockiere, sprich bitte weiter auf der Straße parken soll. Im nächsten Tatvorwurf mir aber zur Last gelegt wird, dass die Straße allgemein zu eng ist um dort zu Parken.

ich finde entweder sollte dann das absolute Halteverbot auf die ganze Straße ausgeweitet werden, oder das Parken sollte dort erlaubt sein.

Wie sich die Verwarngeldhöhe von 20€ zusammensetzt ist mir auch schleierhaft. Laut meinen Recherchen sollten die beiden Tatvorwürfe mich etwas mehr kosten ( Ich meine gegen eine geringere „Strafe“ beschwere ich mich natürlich nicht, aber das würde die eventuelle Willkür der Mitarbeiterin des Ordnungsamtes unterstreichen.)

Nun sind es ja nur 20€, aber wie gesagt ich fühle mich da ungerecht behandelt.

Kann mir hier jemand einen Rat geben ?

MfG

Phillip

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Polizei, Recht, Verkehrsrecht, Ordnungsamt, parken, Straßenverkehrsordnung, Widerspruch, Auto und Motorrad
Geschwindikeitsbegrenzung festgelegt?

Beispiel: Ich fahre mit meinem Fahrrad/Velomobil einen Berg runter.

Es geht 500 Meter gerade aus mit 20 Meter Höhenunterschied, ich komme auf 60 KM/H (später durch GPS mit dem Handy gemessen (Messfehler ausgeschlossen)), es steht ein 30er Schild. Vorrausgesehen die Polizei blitzt micht mit einer mobilen Radaranlage, ich bin 30 Km/h zu schnell ohne dies im Moment festzustellen können, muss ich ein Bußgeld zahlen? Ich war sicher auf dem Fahrrad/Velomobil unterwegs und es war kein Auto hinter / vor mir oder auf der Gegenspur. Ist es nicht dass Fahrradfahrer sich an die Geschwindigkeit der Fahrzeuge in der Umgebung anpassen müssen? Es gibt keine Vorfahrten (Nur Wohnhäuser an der Straße) daher besteht ja (keine Gefahr ( ausser ein Auto kommt von der Seite und hat mich übersehen, Fehler der Gegenseite)). In welchem Sinne soll ich beschuldigt werden ? Ich halte mich ja an die Regeln die für Fahrräder zählen, nur ein Tacho habe ich nicht. Nun was soll mir die Polizei vorwerfen (Geschwindigkeitsüberschreitung), Fahrräder müssen sich ja nur an die Geschwindigkeit der anderen Verkehrsteilnehmer anpassen. Kann sie mir nur sagen dass ich langsamer fahren soll oder kann sie gar mein Fahrrad/Velomobil wegnehmen. Ich bin nicht im besitzt eines Führerscheins.

In der Theorie muss ich doch sicher sein (vor dem Gesetz)

Was ist falsch an meiner Frage / meinem Beispiel ?

Fahrrad, Polizei, Recht, Bußgeld, Jura, Straßenverkehrsordnung, Geschwindigkeitsbegrenzung, Geschwindigkeitsüberschreitung, Auto und Motorrad

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