Mein Nachbar hat mich mit voller Absicht zugeparkt. Wie kann ich dagegen vorgehen?

Guten Abend liebe Community,

ich habe folgendes Problem. Mein lieber Nachbar, der direkt unter mir wohnt (er fährt den schwarzen VW Passat) meinte wohl, mich mal zuparken zu müssen. Mein Auto ist der dunkelgrüne Kia Magentis.

Ich finde es ein ziemlich starkes Stück von ihm, mich zuzuparken und ich traute meine Augen nicht. Vorwärts kann ich nicht fahren, weil sich dort der hohe Bordstein befindet und zurück kann ich ebenfalls nicht, da er zu nah an mein Auto steht. Ich hatte nie wirklich Stress mit meinem Nachbarn gehabt, so lange ich hier schon wohne, aber das war wohl mit Absicht gewesen. Ich hatte bei ihm geklingelt, aber da hat sich nichts getan und es hatte auch kein Licht in der Wohnung von ihm und seiner Frau gebrannt. Ich kann froh sein, nicht mehr los zu müssen, aber ich muss morgen früh zeitig los, zwecks Arbeit. Aber meine Arbeit befindet sich etwa 40 Kilometer von mir entfernt. Jetzt meine Frage an Euch... Wie kann ich weiterhin vorgehen, wenn er morgen noch da steht? Polizei rufen und sein Auto abschleppen lassen? Müsste ich, falls die Polizei einen Abschleppdienst anfordert, die Kosten tragen, weil sein Auto abgeschleppt wurde? Oder muss der Besitzer des Fahrzeugs (mein Nachbar) die Kosten tragen?

Beweisfotos sind gesichert... Außerdem handelt es sich um einen öffentlichen Parkplatz, wo jeder egal wie lange parken kann. Ich habe das Gefühl, dass er sich nun wie ein Kindergartenkind aufführen tut, weil mein Nachbar normalerweise immer einen dieser Parkplätze benutzen tut. Nur doof, dass ich da mal stehe und somit alle Parkplätze belegt sind... ^^ Ich habe das Gefühl, dass er mich provozieren und sein Willen durchsetzen möchte. Ist das eigentlich Nötigung? Ich befinde mich zum ersten Mal in solch einer unangenehmen Situation.

Über Ratschläge würde ich mich freuen, wie ich weiter vorgehen könnte und bedanke mich jetzt schon mal dafür. :)

Lg, Priemholawien

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Auto, Polizei, Verkehrsrecht, Gesetz, Nachbarn, Ordnungsamt, Parkplatz, Straßenverkehrsordnung, Auto und Motorrad
BTM Test positiv - welche Folgen?

Ich habe in der Nacht von Freitag auf Samstag „Speed“ und vier Flaschen Bier (0,5 l) konsumiert. Jetzt am Sonntag (Montagmorgen) wurde ich um 2 Uhr von der Polizei zur allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten und mich nun über mich selber aufrege. Naja, ich wurde gefragt ob ich einen Urintest mache. Der ist dann ganz leicht ausgeschlagen und infolge dessen wurde mir dann auf der Wache Blut abgenommen. Der Konsum lag da circa 15-20 Stunden zurück.

Kann hier jemand sagen was auf mich zukommt (zukommen kann), wenn der Bluttest negativ und „lediglich“ der Urintest durch die Abbauprodukte positiv ist? Macht das überhaupt einen Unterschied oder bin ich in jedem Fall dran? Die Polizeibeamten sagten mir bereits, das es eine Ordnungswidrigkeit sei. Ich habe im Bussgeldkatalog nachgeschaut und mich nach meiner Erkenntnis wenigstens auf 500,- Euro Strafe, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot und Aufbauseminar einstellen kann.

Ich möchte gerne wissen welche Relevanz der Bluttest hat, vor allem was es für mich bedeutet wenn dieser negativ ausfällt. Bedeutet dass, das ich nicht unter BTM Einfluss gefahren bin oder steht das bereits durch den positiven Urintest fest? Strafen dafür sind richtig, wichtig und mir ja alles selber eingebrockt habe. Die Polizisten machen auch nur nur ihren Job und ich der Vollidiot bin, der es zu recht ausbaden darf. Ich bereue es schon jetzt und gerade angst um meinen Job bekomme. :(

Führerschein habe ich noch(!) und das Schreiben von der Bussgeldstelle eh abwarten muss. Mich aber trotzdem vorab informiere, damit es wenigstens beim öffnen des Briefs nicht so ein herber Schlag ins Gesicht ist.

Kurzfassung:

  1. Konsum von „Speed“ und Alkohol in der Nacht von Freitag auf Samstag
  2. Circa 15-20 Stunden nichts konsumiert
  3. Allg. Verkehrskontrolle am Sonntag (Montagmorgen) um 2 Uhr
  4. Urintest positiv auf „Speed“, Blutentnahme negativ – denke ich
  5. Strafe (Ordnungswidrigkeit) - Fahrverbot? Führerscheinentzug? MPU?
MPU, Führerschein, Führerscheinentzug, Ordnungswidrigkeit, Straßenverkehrsordnung, Urintest, Betäubungsmittelgesetz, Probezeitverlängerung
2 Strafzetteln in 4 Minuten?

Hallo lieber Leser,

am Samstag in der Nacht parkte ich um 23.10 Uhr auf einen Privatparkplatz ohne Parkscheibe (15 Minuten erlaubt mit Parkscheibe).

Als ich 10-15Minuten Später wieder kam, hatte ich 2 Strafzetteln an meiner Windschutzscheibe.

Die erste wurde um 23.13 Uhr gedruckt mit der Begründung das ich keine Parkscheibe habe (30€).

Ich persönlich finde den Betrag zwar zu hoch aber ich kann die Strafe nachvollziehen weil ich eben ohne Parkscheibe geparkt hatte.

Auf dem 2. Strafzettel der 4 Minuten später um 23.17 Uhr gedruckt wurde, war mit der Begründung ‚Parken im Bereich von Lieferzonen- und Laderampen‘ angegeben. Außerdem steht hier eine Vertragsstrafe von 40€ und eine Zeile drunter steht Bitte überweisen sie den Betrag in Höhe von 30€ innerhalb 1 Woche auf unser Konto.

Die Strafzetteln sind von der Park-Security verschrieben wurden also nicht von der Stadt.

Ich habe mich dann mit der Park-Security in Kontakt gesetzt und sie meinten mir am Telefon, dass sie einen Fehler gemacht hätten und ich meine 10€ behalten darf aber trotzdem beide Strafzetteln in Höhe von insgesamt 60€ zahlen muss.

Das ganze kommt mir bisschen wie eine Abzockmasche vor..

Meine Frage ist, ob man gesetzlich wegen 1 mal Falsch parken 2 Strafzetteln zahlen muss???

Bitte um Hilfe..

Kennt sich jemand aus mit den StVO Gesetzen ??

Vielen Dank im Vorraus !!

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Recht, Straßenverkehrsordnung, Auto und Motorrad
Unfall mit E-Scooter Zebrastreifen?

Liebe Community, ich habe eine Frage zu einem Verkehrsunfall, hoffe ihr habt damit Erfahrungen bevor der Brief von der Polizei bei mit eingeht.

Also ich wollte von einem Zebrastreifen rüber auf die andere Seite fahren, da das Auto noch vor dem Zebrastreifen stand. Als ich losgefahren bin ist er auch losgefahren, dann hat er mich erwischt. Habe Gott sei Dank nur eine Schürfwunden am Knie. Bei den Röntgenbildern wurde nichts festgestellt, vielleicht habe ich nur eine Prellung und sollte später zum Hausarzt. Mein Nacken tut jetzt auch weh sowie Daumen, hatte der Klinik das alles gut ist, kann ich deswegen nochmal zum Arzt, weil in der Klinik war noch alles gut, nicht das die sagen, aber in der Klinik hattest du keine Beschwerden wie es in der Anamnese notiert ist, nehme jetzt Ibuprofen erstmal.

Meine frage: die Polizei kam in die Klinik und meinte, dass die Straßen videoüberwacht sind und das Auto stand vor dem Zebrastreifen, nur wer ist jetzt schuld, muss ich mir sorgen machen??

Hat das was zu sagen, wenn man in der Unfall Mitteilung Nr. 1 oder 2 als Beteiligter eingetragen ist? Meine Freunde meinen dass meistens der erste Beteiligte schuld ist der in der Unfall Aufnahme von der Polizei aufgenommen wird 🙈

In der Unfallmitteilung ist auch nur Personenschaden angekreuzt, nicht ,,Straftatbestand‘‘ auch nicht ,,unklare Sachlage‘‘ sowie nichts in der Kurzbeschreibung/Handskizze, nur ,,siehe VV Anzeige.‘‘.....

Der Fahrer meinte dass angeblich ein kleiner Kratzer sein Auto abbekommen hat, aber was ich nicht glaube ist auch egal, müsste das aber in der Unfallmitteilung drinnen stehen wenn er Anzeige erstattet hätte, würden die mir das normalerweise sofort mitteilen, ja oder...weil der Fahrer meinte zu ist nichts schlimmes würde es wenn überhaupt reparieren lasse , wenn es der Fall sein sollte

Ich füge gleich ein Foto bei, da steht siehe VV Anzeige......

zuletzt meinte die Polizei dass sie sich das nochmal anschauen die Videoüberwachung. Bekomme dann Post, ich habe nur eine Versicherung bei der AOK hoffe das nicht gegen mich entschieden wird 🙈

Lieben Dank im Voraus

Versicherung, Recht, Schmerzensgeld, Straßenverkehrsordnung, unfallschaden, Schadensfall, personenschaden, Auto und Motorrad
Strafzettel bekommen. Widerspruch dagegen einlegen?

Guten Tag,

Ich habe gestern ein Strafzettel bekommen wegen Parken im Absoluten Halteverbot und bin mir nicht sicher ob der gültig ist bzw. rechtmäßig ist.

Folgende Situation:

Ich bin gestern mit 3 weitern Berufsschulkollegen zur Berufsschule in eine Großstadt gefahren leider war der Unterrichtsbeginn erst um 9:30. So um 9:00 Uhr angekommen und wie man es sich vielleicht denken kann es waren alle Parkplätze voll. Dann bin ich ein bisschen weiter gefahren und habe eine Seitenstraße gefunden wo noch platz war. Direkt am Anfang der Straße stand ein Schild "Absolutes Halteverbot mit Pfeil nach rechtes zeigend" also Aufgehoben dann kamen ca. 100 Meter bevor ein neues Schild kam dazwischen war schon alles voll geparkt.

Dahinter stand dann eine ganz normale Beschilderung vom Absoluten Halteverbot also Anfang, Mitte, Ende. Jedoch waren unter jeden dieser Schilder drei Zusatzschilder angebracht und zwar in dieser reinfolge:

Schild 1(Ganz oben am Mast): Absolutes Halteverbot mit Pfeil

Schild 2(Unter Schild 1) : Mo. - Fr. 15-16 Uhr

Schild 3(Unter Schild 2) : TAXI Frei

Schild 4(Unter Schild 3) : Abholende Personen der Kita bitte Parkplatz 100m weiter benutzen.

Schild 4 & 3 sind ja für mich nicht relevant. Meines wissen nach ist es so wenn unter einem Schild ein Zusatzschild angebracht ist gilt dieses für nur für das Schild dadrüber. Also in diesem Fall die Zeitliche Beschränkung gilt für das absolute Halteverbot. Da dort ja auch nicht "15-16h frei" oder so hinter steht heißt es doch Absolutes Halteverbot von 15 bis 16 Uhr.

Ich habe dort von 9:15 bis 14:15 geparkt. Also außerhalb der Zeitlichen Beschränkung. Als ich dann zum Auto zurück kam hatte ich unterm Wischer ein Plastiktütchen mit einen Halteverbots Zeichen drauf da drin der Strafzettel das ich im Absoluten Halteverbot stehe und nun 35 Euro bezahlen soll.

Ich war nicht der einzige der dort geparkt hat es standen auch noch mehrere Autos dort. Es hatten nicht alle so ein Zettel bekommen zb. der Hintermann der stand dort schon wo ich angekommen bin, weiß ich weil der ein coolen Aufklebe auf der Motorhaube hatte, und er hatte kein Zettel. Habe auch keine Einfahrt oder so zugeparkt. Auf dem Strafzettel stand die Uhrzeit 10:10.

Was meint ihr soll ich mich gegen diesen Strafzettel wehren oder bringt das nix. Ich meine es gibt zwar keine Punkte, jedoch ist mein Geld welches ich für den Monat zur Verfügung habe nicht sehr hoch.

Mfg

Auto, Recht, Halteverbot, parken, Strafzettel, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Auto und Motorrad
Wie richtig verhalten an einer T-Kreuzung bei Rettungsfahrzeugen?

Guten Abend,

Ich hatte gerade die Situation, dass ich auf einer Vorfahrtstraße mit Tempo 70 (Landstraße) gefahren bin. Von einer Einmündung links habe ich aus etwas weiterer Entfernung einen Rettungswagen mit Blaulicht und Martinshorn wahrgenommen. Es herrschte starker Gegenverkehr. Also bin ich dann langsamer geworden bis ungefähr 40 km/h, sodass der Rettungswagen noch vor mir links abbiegen konnte. Allerdings hat mein Hintermann mich zusammengehupt wie sonst was.

Jetzt frage ich mal, hätte ich in dem Wissen, dass in ungefähr 300m Entfernung ein Rettungswagen kommt, über die T-Kreuzung fahren sollen und dann erst rechts in den Straßengraben rein, anstatt langsamer zu werden und den RTW gar nicht zu behindern, sondern lediglich für kurze Zeit den Hintermann?

Ich bin da nicht so sicher. Natürlich gibt es unterschiedliche Situationen, aber ich versuche so gut es geht die Rettungsfahrzeuge überhaupt nicht zu blockieren oder zu stören indem ich über die Kreuzung und dann nach 100m rechts in den Graben fahre.

Hier nochmal ein Bild zur Visualisierung der Gesamtsituation.

Das mag zwar echt doof klingen, aber mein Hintermann hat mich echt angehupt und mehrmals aufgeblinkt mit Fernlicht, das hat mich doch leicht verunsichert, dass ich mich komplett falsch verhalten habe.

Wie hättet ihr euch verhalten? Wärt ihr auch langsamer geworden um den Rettungswagen überhaupt nicht zu blockieren oder wärt ihr über die T-Kreuzung gefahren und dann erst rechts in den Straßengraben rein?

Mit freundlichen Grüßen

RuhrpottNiklas

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Auto, Verkehr, Blaulicht, Rettungsdienst, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Auto und Motorrad
Kann der Lehrer mich anzeigen?

Guten Tag,

heute war ich in meiner ehemaligen Schule, da ich ein Zeugnis abhole wollte. Ich war vor 6 Monaten Schüler dieser Schule.

Ich warum um 14:40Uhr in der Schule mit meinem Auto und parkte auf dem leeren Schulhof, alle Autos die normalerweise dort parken waren weg, da alle bereits Schulschluss hatten.

Ausser der Lehrer, um den es geht, stand mit seinem Auto dort und wollte grade los fahren.

Als ich aus meinem Auto stieg und Richtung Eingang der Schule lief, stieg der Lehrer aus und rief „hey park dein Auto weg, sonst ruf ich die Polizei und das gibt schulische Konsequenzen“. Daraufhin rief ich „ich bin in 1 Minute wieder da, ausserdem bin ich nicht mehr Schüler der Schule“.

Dann hat er sein Handy gezückt und fotografierte mein Kennzeichen, woraufhin ich zu ihm ging und sagte das er mein Auto nicjt fotografieren soll, wir diskutieren (er war schon immer ein Aloch als Lehrer) ..

zufällig kam der Schulleiter aus der Schule und sagte das ich umparken sollte, da ich sehr sauer war verneinte ich und der Lehrer um den es ging fotografierte nochmal, während er zitterte, ich fragte ihn wieso er mein Auto fotografiert und dabei zittert. Ich ging dann zu seinem Auto um es zu fotografieren, dabei strick meine Jacke gegen seine und er schrie „Herr Schulleiter, haben sie gesehen wie er mich angerempelt hat?“.

ich lachte und sagte das dies lächerlich sei.

Am Ende sagte er das er zur Polizei gehen wird und ich sagte „ich kenne ihre Kinder“ woraufhin er schrie „wie sie sehen meine Kinder heute?!“ ich antwortet „nein, ich kenne ihren Sohn aus meiner alten Schule, er war ein Freund von mir“.
er ging zu seinem Auto und schrie „ich gehe jetzt zur Polizei“.

Ich erklärte dem Schulleiter das ich die Kinder des Lehrers aus meiner alten Schule kenne und mit denen befreundet war.

was sagt ihr zu diesem Vorfall ? Was davon will er gegen mich verwenden ?!

LG



KFZ, Schule, Recht, Anzeige, BGB, Hausrecht, Jura, Lehrer, Ordnungswidrigkeit, parken, Straßenverkehrsordnung
Parkplatz mit Höchstparkdauer. Nach Ablauf umparken erlaubt?

Hallo liebe Community,

Ich habe mal eine Frage, ich weiß noch das ich in der Fahrschule lernt habe das wenn ich auf einem Parkplatz mit Höchstparkdauer stehe das ich den Platz nach der Zeit verlassen muss. Bzw. ich die Parkscheibe nicht einfach vorstellen darf und das das einfache zurücksetzten und wieder rein fahren nicht rausreicht um die Parkscheibe neu zu stellen.

Nun ist es so das ich alle 2 Wochen einmal in eine Großstadt muss zur Berufsschule, leider habe ich an diesem Tag erst zur dritten Stunde Unterricht(9:35). Wenn ich dort um 9 Uhr ankomme ist natürlich alles schon voll. Sowie an der Schule als auch ein Öffentlicher Parkplatz so gut wie immer.

Nur die Parkplätze die ca. 100m weiter weg vom öffentlichen Parkplatz sind meist noch frei weil man dort max. 2 Stunden parken darf. Mir bleibt dann ja leider nichts anderes übrig als dort zu Parken und eine Parkscheibe auszulegen. Ich weiß aber auch das dieser Parkplatz gerne kontrolliert wird von der Stadt da viele dort gerne drauf ausweichen ohne Parkscheibe.

Nach 2x 45 Minuten Unterricht hätte ich dann Pause und müsste mein Auto darunter holen da ich sonst die Höchstparkdauer überschreite.

Wäre es erlaubt wenn ich dann dort runter fahre einmal auf den großen Öffentlichen Parkplatz fahre in der Hoffnung dort ein freien Parkplatz zu finden. 

Und wenn ich kein freien Parkplatz finde wieder zurückfahre zu dem Parkplatz mit Beschränkter Parkdauer und die Parkscheibe neustelle?

Ist das erlaubt? Oder kann ich dafür auch ein Strafzettel bekommen?

Lg

Auto, Recht, Parkplatz, Straßenverkehrsordnung, Auto und Motorrad

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