Verkehrsregeln für Krankenfahrstühle: Wo darf/muss man fahren?

Es geht um Krankenfahrstühle im Sinne von § 2 FZV, also mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 15 km/h. Ich bin inzwischen einigermaßen verwirrt, wo das Fahren damit erlaubt ist.

Hier meine Überlegungen:

Laut § 24 FZV darf man damit auf Gehwegen fahren und hat laut §26 StVO auch Vorrang am Fußgängerüberweg. Soweit so gut. Inwiefern lässt sich daraus aber ableiten, dass Krankenfahrstühle rechtlich als Fußgänger gelten, wie es einige Internetseiten behaupten? Wäre das der Fall, MÜSSTEN sie doch sogar auf dem Gehweg fahren, oder nicht? Die FZV schreibt aber ausdrücklich von DÜRFEN.

Obendrein besagt § 17 StVO doch sogar, dass ein parkenden Krankenfahrstuhl im Dunkeln von der Fahrbahn entfernt werden muss. Heißt doch im Umkehrschluss, dass man damit ansonsten sehr wohl die Fahrbahn benutzen darf, oder?

Daraus würde ich letztlich schlussfolgern, dass ein Krankenfahrstuhl eben doch rechtlich als Fahrzeug gilt und nicht als Fußgänger. Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Webseiten, die Letzteres behaupten, einfach Blödsinn schreiben?

Und weiter: Ich habe auf manchen Webseiten gelesen, man dürfte mit einem Krankenfahrstuhl auf dem Radweg fahren, und auch hier frage ich mich: In welchem Gesetz oder in welcher Verordnung steht das? Laut Definition des Verkehrszeichens 237 sind Radweg dem Radverkehr vorbehalten. Ein Krankenfahrstuhl gilt doch aber nicht als Radverkehr, oder?

Okay, sorry für den langen Post. Ich fasse meine Fragen noch einmal zusammen:

- Gilt ein Krankenfahrstuhl (max. 15 km/h) rechtlich als Fußgänger oder als Fahrzeug, das ein paar Fußgängerrechte genießt?

- Muss man damit auf dem Gehweg fahren oder ist auch die Nutzung der Straße oder des Radwegs erlaubt?

Wäre super, wenn jemand antwortet, der wirklich Ahnung hat. Wenn ihr mit einem Link antwortet, dann bitte zu einer echten Primärquelle, wie einer Verordnung, einem Gesetz oder einem Gerichtsurteil, und nicht zu irgendeiner Ratgeberseite.

Ich habe nämlich das Gefühl, dass zu dem Thema ne Menge Falschinformationen im Umlauf sind, und wie Online-Redaktionen nun mal sind, hat da vermutlich jeder bei jedem abgeschrieben. :D

Recht, Verkehrsrecht, Straßenverkehrsordnung, Auto und Motorrad
Unfall car spotting bin ich schuld?

Ich war heute mal wieder auf einer Brücke über einer Autobahn (öffentliche Straßen aber so gut wie kein Verkehr) beim car spotten.
Kamera aufgebaut und Ausschau nach teuren und seltenen Schlitten gehalten.

Nach gewisser Zeit bildete sich in eine der Fahrtrichtungen ein leichter Stau und die Fahrzeuge bremsten alle ab.

Es wurde stärker gebremst und Plötzlich schaffte es ein BMW nicht rechtzeitig zu bremsen und fuhr auf das Stauende auf. Die dahinter fahrenden Fahrzeuge konnten ausweichen und abbremsen sodass im Unfall *nur* 3 Fahrzeuge verwickelt waren.

Ich machte mich auf den Weg und fuhr auf die Autobahn auf, ich stand darauffolgend auch im Stau. An der Unfallstelle habe ich dann angehalten und mit der Polizei gesprochen. Habe ihnen die Sachlage erklärt, was ich auf der Brücke gemacht habe und mich als Zeuge gemeldet.

Nun meinte aber der unfallverursacher der aufgefahren ist dass ich der unfallverursacher sei da ich den Verkehr angeblich abgelenkt habe. Er meinte er dachte es wird geblitzt oder Abstand gemessen und wurde dadurch abgelenkt.

jetzt bin ich sehr schockiert und frage mich ob das denn sein kann dass ich dafür schuldig gemacht werde. Immerhin habe ich nichts von der Brücke geworfen sondern lediglich meine Fotos gemacht was auch nicht verboten ist.

die Straße ist ebenfalls wie gesagt öffentlich und somit nicht verboten. Ich bin über keine Absperrungen geklettert o.ä. Einfach nur an der Brücke die Bilder.

Meldet euch mal falls ihr euch auskennt.

danke und Lg

Auto, Unfall, Brücke, Recht, Autobahn, Straßenverkehrsordnung, Auffahrunfall, Schuldfrage, Carspotting, Auto und Motorrad

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