Fahrrad: seltsame Verkehrsführung (Kreuzung)?

Hallo zusammen,

ich habe mal wieder eine Frage zum Straßenverkehr, dieses Mal als Radfahrer. Fast jeden Tag fahre ich hier entlang und frage mich immer wieder, was hier richtig ist.

Meine zwei Fragen sind nummeriert und fett.

Bild 1 – von hier komme ich (Ziel: links abbiegen)

Bild 2 – Sicht von Fußgängerampel nach links (roter Kreis Bild 1)

Bild 3 – Vogelperspektive (Google Maps)

Auf den Fotos ist es vielleicht nicht so gut zu erkennen, also schildere ich kurz die Situation:

  • Ich komme mit meinem Fahrrad aus dem verkehrsberuhigten Bereich (Sicht Bild 1) und möchte links abbiegen. Die Querstraße, auf die ich fahren möchte, ist eine Bundesstraße.
  • Die Ampel aus meiner Sicht wird nur dann grün, wenn entweder dort ein Auto steht (Induktionsschleife) oder ein Fußgänger die Taste drückt – gilt natürlich auch für gegenüber. Ich hatte schon mehrere Male die Situation, dass ich über 5 Minuten an der roten Ampel stand, weil sonst kein Auto mit mir dort stand und mich die Ampel nicht registriert hat.
  • In der Fußgängerampel rechts im Bild (roter Kreis) ist ein Fahrradpiktogramm. Hierzu die erste Frage:
1. Muss ich als Radfahrer den "Fußgängerweg" über die Kreuzung nutzen, wenn das Fahrradpiktogramm abgebildet ist oder darf ich alternativ den Autos folgen?

  • Wenn ich den Weg über die Fußgängerampel wähle (Sicht Bild 2 von links kommend), führt mich der weitere Weg nach links ebenfalls über die Fußgängerampel mit Fahrradpiktogramm. Ich muss also nach meiner eigentlichen Grünphase wieder warten, bis die Ampel nach links grün wird.
  • Ich gelange dann auf den Gehweg, der parallel zur Bundesstraße weiter führt.
2. Wie komme ich als Radfahrer von hier aus wieder auf die Straße (Fragezeichen auf Bild 2)?

Den Gehweg darf ich nicht benutzen, da kein entsprechendes Schild sichtbar ist und einfach vom Gehweg auf die Straße zu fahren, finde ich an dieser Stelle sehr gefährlich (es gilt Tempo 50 km/h).

In der Praxis warte ich hier immer, bis von hinten frei ist und fahre dann direkt auf die Straße.

Ich freue mich über eure Ratschläge und gerne auch persönliche Meinungen. Vielen Dank!

Beleidigt mich ruhig für mein fehlendes Wissen, das macht eure Antwort nur amüsanter. :)
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Fahrrad, Recht, Ampel, Bundesstraße, Radfahren, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, abbiegen, Kreuzung, Spielstraße
Wie hoch stehen die Chancen das der D Führerschein nicht verlängert wird bei einer Straftat?

Vor ca. 1 Jahr hatte ich ein Problem mit der GEZ. Ich hatte denen eine unfreundliche E-Mail geschrieben und die haben mich anschließend angezeigt.

Der Polizei habe ich die Wahrheit gesagt, das ich es unverschämt finde von der GEZ Erpresst zu werden und das ich denen ihr Schrott nicht möchte etc... Ich habe sie auch noch beleidigt und gedroht das sie meine Daten löschen sollen... Am Ende musste ich 500 Euro Strafe zahlen. Das entschied die Staatsanwaltschaft Freiburg. Ich bekam eine Anzeige wegen Störung öffentlichen Friends und Nötigung.

Die Staatsanwaltschaft Freiburg ist bekannt dafür das die sehr streng sind im Gegensatz zu anderen Bundesländern. Die müssen was beweisen und geben stets die höchste Strafe. Ich habe mich damals schon gewundert warum jedes Wort unter die Lupe genommen wurde, obwohl es eigentlich nur Beleidigung war. Alles andere war weit entfernt und für mich unlogisch. Aber daran kann man nichts mehr ändern und ist auch nicht die Frage.

Nun musste ich meinen D Führerschein verlängern und es stellte sich heraus daß die erst Akten prüfen müssen. Sie wissen nicht ob der Führerschein verlängert werden kann. Die Frau meinte nur das die Chancen sehr gering sind.

"NUR" wegen einer Beleidigung meiner Meinung nach. Zuvor hatte ich noch nie was. Das war das allererste Mal das ich was mit der Polizei zu tun hatte. Punkte habe ich noch nie gehabt und mein letzter Strafzettel liegt über 3 Jahre zurück.

Jetzt meine Frage: wie gut stehen die Chancen das mein D Führerschein verlängert werden kann?

Polizei, MPU, Recht, Anwalt, Verkehrsrecht, Führerschein, Fahrerlaubnis, Staatsanwaltschaft, Strafzettel, Straßenverkehrsordnung, Freiburg im Breisgau, Führerscheinstelle, Auto und Motorrad
Parken Wendehammer bzw. Angrenzendes eigenes Flurstück?

Hallo,

Ich wohne in Niedersachsen in einem Neubaugebiet in einer Sackgasse.

Am Ende der Sackgasse befindet sich sich wendehammer von welchem aus eine kleine stichstrasse zu drei weiteren Grundstücken führt. Diese stichstrasse ist privat und gehört uns zu 1/3. Am Ende des wendehammers parken ich ab und zu am Anfang des Flurstück (stichstrasse).

Die Gemeinde droht nun mit einem bussgeld sollte icj dort weiter parken, da es für den normalen strassenteilnehmer nicht ersichtlich wäre, dass es sich um die Stelle wo ich parken um ein privates Flurstück handelt.

Ich zahle für dieses Flurstück selbstverständlich Grundsteuer und lasse mein Auto nun mit Absicht dort stehen da ich denke das ein Knöllchen auf meinem eigenen Grundstück interessant für jeden Richter wäre.

Rettungsweg ist problemlos gegeben. Mindestens 6 Meter Durchfahrt sind noch frei.

Die Gemeinde bietet mir an das Flurstück kostenlos zurück zu nehmen, um das Miss Verständnis mit der nicht ersichtlichen privatstrasse aus der Welt zu schaffen. Darauf lasse ich mich bestimmt nicht ein. Verkaufen ja verschenken nein.

Nun zu meinen Fragen.

Darf ich dort parken oder kann mir die Gemeinde tatsächlich ein Knöllchen auf einem privaten Flurstück geben?

Kann mir die Gemeinde das Flurstück zwangsweise abnehmen wenn icj mich weigere es zurück zu geben ?

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Recht, Gemeinde, Ordnungswidrigkeit, Parkplatz, Straßenverkehrsordnung
Wer hat ein größeres "Anrecht" auf die Überholspur - der Überholende mit etwas über Richtgeschwindigkeit oder der Raser?

Wir hatten Silvester eine Diskussion mit 2 verhärteten Lagern zum Thema Überholspur (linke Spur auf der Autobahn).

Person 1 berichtete, auf der Autobahn auf der rechten Spur mit 130 km/h gefahren zu sein. Es gab dort keine Geschwindigkeitsvorgabe.

Vor Person 1 tauchte ein Fahrzeug auf, dass nur 100 km/h fuhr, also blickte Person 1 in den Rückspiegel, sah dort sehr weit entfernt ein Fahrzeug und setzte zum Überholen an.

Bei dem Fahrzug, NOCH weit entfernt, handelte es sich um einen Raser, der weit über 200 km/h unterwegs war, sich nun während des Überholvorgangs dem Auto von Person 1 stetig näherte und schließlich hupend mit Lichthupe hinter 1 an der Stoßstange klebte.

Person 1 schilderte, dass dies sehr häufig zu beobachten sei, und nicht nur bei ihm, sondern auch bei anderen Raser so dicht auf der linken Spur auffahren.

Obwohl im Rückspiegel das Fahrzeug noch deutlich entfernt war beim Überholvorgang, drosselt der Raser seine Geschwindigkeit nicht, sondern fährt mit hoher Geschwindigkeit auf den Überholenden zu und verlangt, dass dieser die Überholspur räumt.

Es schaltete sich dann Person 2 ein und sagte, sie sei eine Raserin und der Raser würde korrekt handeln, da der Fahrer mit dem Überholwunsch prinzipiell nur dann überholen dürfe, wenn die Überholspur hinter ihm komplett frei sei.

Wenn da immer Raser auftauchen, dürfe er halt auch generell nicht rausziehen und müsse hinter dem langsamen Fahrzeug verbleiben.

Man habe prinzipiell Rasern den Vorrang zu gewähren, da diese es eilig hätten und nicht durch normal schnell fahrende Autos aufgehalten und zum Drosseln des Tempos gezwungen werden dürften.

Das Drangsalieren und dichte Auffahren sei zwar nicht korrekt, prinzipiell sei aber der Raser im Recht.

Bitte Eure persönliche Meinung oder rechtliche Einschätzungen dazu.

Dass auch der mit dem Überholwunsch vorausschauend fahren und nicht einfach rausziehen darf, ist klar.

Unklar ist, wenn hinten am Horizont weit weg ein Fahrzeug auf der Überholspur zu sehen ist, ob man dann immer davon ausgehen muss, dass sich da ein Raser nähert, der nicht bereit ist, den Anderen überholen zu lassen, da er sein Tempo nicht drosseln will (die Rede ist hier nicht von einer Vollbremsung wegen eines unvermittelt Überholenden, sondern von einem Fahrzeug, bei dem aus weiter Entfernung schon zu sehen ist, dass es überholen will und wird (langsamer Vordermann, links ist aktuell frei, Blinker ist gesetzt)).

Auto, fahren, Recht, Autobahn, Spurwechsel, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Raser, überholen, Bedrängen, Drängler, Lichthupe, Auto und Motorrad

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