IPad im Dualen Studium von Steuer absetzen WENN unter Steuerfreibetragsgrenze?

Hallo an alle!

Ich hätte eine kurze Frage zur Versteuerung eines IPads im Dualen Studium. Ab Oktober beginne ich mein Duales Studium. Hierfür möchte ich mir ein IPad zulegen. An sich kann ich ja das IPad zumindest zu einem gewissen Anteil von der Steuer absetzen (Als dualer Student wird man wie ein Zweitstudent behandelt - dementsprechend unbegrenzte Werbungskosten) JEDOCH stellt sich mir die Frage: In diesem Jahr komme ich nicht über den Steuerfreibetrag von 9408€. Ich befinde mich zurzeit in einem Minijobverhältnis. Im Juli beginne ich für einen Monat einen "Vollzeit-Ferienjob" und ab September erhalte ich dann das Gehalt für mein Duales Studium.

Da ich nun aber für das Jahr 2020 nicht über den Steuerfreibetrag komme, kann ich das IPad nicht von der Steuer absetzen? Es heißt ja, dass ich etwas für mein Studium nur von der Steuer absetzen kann, wenn ich im selben Jahr zu versteuernde Einkünfte habe. Oder gilt das nur für "Erststudenten", sprich Sonderkosten? Zudem ich ja mit einer Steuererklärung die gezahlten Steuern für mein Gehalt zurückerlange und sich somit wieder das Recht auf Teilfückerstattung für das IPad aufhebt, oder sehe ich das falsch?

Entschuldigt bitte die lange Frage, ich komme aber diesbezüglich echt nicht weiter.

Danke im Voraus!

Steuern, Studium, duales Studium, Steuererklärung, Werbungskosten, Erststudium, zweitstudium, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
BAföG-Rückzahlung von der EÜR abziehen? (Freiberufler)?

Hallo ihr schlauen Menschen!

Ich habe eine Frage. Normalerweise bin ich eher der Typ Google, aber da wurden mir teils alte, teils sich widersprechende Antworten genannt, daher mal an euch:

Ich habe einen Bescheid erhalten, dass ich doch bitte die rückzahlbare Hälfte meines BaföG zurückzahlen soll. Das sind 6300€, minus dem Alles-auf-einmal-Rabatt sagen wir mal 5000€.

Nun habe ich Gott sei Dank trotz Corona einen Job, der gut zahlt und könnte die Summe begleichen. Reich bin ich durch diesen Job allerdings nicht, und das würde ein großes Loch in meine Verdienste reißen. Ich dachte mir, naja, halb so wild, dann ist es erledigt, und ich kann es ja einfach von meinen Einnahmen im Sinne der EÜR abziehen. Ja, denkste! Denn da wird's schwierig.

Im Netz finde ich dazu tausendundeine Antwort, für mich war es ehrlich gesagt selbstverständlich, dass ich die "finanziellen Verluste" von meiner EÜR abziehen kann, der Internetforen-Tenor ist allerdings: GEHT NICHT, da es sich um einen zinslosen Kredit des Staates handelt und so weiter und so fort.

So. Wenn ich das ganze allerdings nicht von der EÜR abziehen kann, komme ich locker über meine steuerfreien 10k € im Jahr, und muss dann noch Steuern blechen für das Geld, das ich dem Staat zurückgezahlt habe?! Sehe ich das richtig?

Ich lasse mich gerne Lügen strafen in diesem Fall, bitte klärt mich auf!

Danke schonmal und einen schönen Tag!

Studium, Steuererklärung, BAföG, Wirtschaft und Finanzen
Verdacht auf Geldwäsche & Finanzamt?

Hey Leute

ich hab seit langem nichts mehr gefragt allerdings hab ich heute besuch vom Finanzamt & der Staatsanwaltschaft bzw. Polizei bekommen. Der Grund ist Verdacht auf Geldwäsche.

Ich weiß nicht wieso so viele Leute Auge machen aber irgendeiner meinte wohl eine Meldung zu machen.

Es geht konkret darum das ich meine Wirtschaftlichen Verhätnisse nicht nachweisen kann und trotzdem "wohlhabend" allein mit 19 lebe.

Außerdem führen die weiter aus das ich ein aufälliges Verhalten habe, weil ich kein Bankkonto habe keine Kreditkarte keine Verträge außer die nötig sind z.B kein Handyvertrag somit keine Handynummer ... und noch zur Schule gehe und trotzdem Objekte in vier stelligen Zahlenraum besitze.

Ich hab ihn erzählt das ich alles mit BTC kaufe und das diese mir donatet werden über eine eigene Seite mit jeweiles einer BTC Adresse pro Spende.

Als sie mich aufforderten Ihnen das zu zeigen hab ich mich geweigert und die Polizei meinte mein Laptop einzukassieren.

Ich hab Ihn zwar vollverschlüsselt und hardware sowie software mäßige Sicherheitsmaßnahmen vor fremdzugriffen eingestellt.

BTC sind solange ich sie nicht in EUR umwandel noch ein irrmaterielles Wirtschaftsgut also nicht steurpflichtig und wenn ich Gegenstände in BTC kaufe gilt das doch auch oder ?

Kommen Sie in mein Laptop rein ?

Was kann ich jetzt tun ?

LG

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kurzfristige Nebenbeschäftigung - abgerechnet über SK 6?

Ich bin 26 Jahre alt
Angesteller in Steuerklasse 1
Verdiene um die 35.000€ Brutto/Jahr bzw. 23.000 Netto/Jahr.

Ich möchte nebenbei Geld dazu verdienen. Jetzt habe ich einen Vertrag als Flyerverteiler vorliegen für eine App mit Sitz in Berlin.
Das Arbeits-, bzw. Zahlungsmodell sieht wie folgt aus:
- 10€/Std.
- 2 Einsatztage a 4-6 Stunden die Woche. 32-54 Std./Monat
- Bonusmodell: Je mehr % der verteilten Flyer sich durch den Code auf dem Flyer in der App anmelden, desto mehr Bonus kriege ich auf den Stundenlohn verrechnet, dass geht von +1€-+10,20€/Std.
Bedeutet: Ich kann pro Monat 320€ - 1090,80€ verdienen, wobei ich davon ausgehe dass es regelmäßig um die 500-600€ sein werden.

Meine Fragen:
- Wirkt sich die Steuerklasse 6 dann auch auf meinen Hauptberuf aus oder bleibt mein Gehalt im Hauptberuf davon unberührt?

- Bin ich dann gezwungen jedes Jahr eine Steuererklärung zu machen? Wenn ja, wirkt sich diese Positiv bei meinem Einkommen aus oder muss ich nachzahlen? Ich habe nämlich nichts von den Steuern abzusetzen ausser 5km Arbeitsweg und die Pauschalbeträge.

- Wie viel bleibt mir jeden Monat übrig von den 500-600€? Von dem Nebenjob Arbeitgeber habe ich gesagt bekommen, dass von 50€ immer 7€ an Steuern fällig wären, die ich aber zu 50% in der Steuererklärung absetzen kann.

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Finanzamt Nachforschung Steuererklärung ebay?

Hallo, ich habe ein Anliegen bei dem ich nicht mehr weiter weiß. Ich fange am besten vorne an und mache es so kurz wie möglich. Mein Vater war Messi wir haben für ihn einen Therapieplatz bekommen den er auch angenommen hat.

In der Zwischenzeit haben ich das Einfamilienhaus entrümpelt, mein Vater hat neben den ganzen Müll auch hochwertige Modeleisenbahnen, Werkzeug, Bekleidung gehortet. Sämtliche Sachen habe ich 2012 bis 2015 komplett verkauft. Es kamen auf ebay etwa 300 bis 350 Bewertungen sprich Verkäufe a 20 bis 70 Euro zusammen. Das waren in Summe mehrere Tausend Euro. Heute wäre ich klüger und hätte es nacheinander eingestellt mir Zeit gelassen aber "damals" ( ich war 18) war es Jjugendliche Dummheit.

Jedenfalls ist es mir ein Rätsel warum ich nie Post vom Finanzamt bekommen habe es waren ja immer neue Artikel (er hat nur gekauft nie irgendwas ausgepackt geschweige denn benutzt), dazu gleichartige Produkte und es kam ja ordentlich was an Geld zusammen. Und nach allem was ich bisher so gelesen habe greift unser Staat zumindest bei solchen Vergehen rigoros durch.

Soweit die Vorgeschichte, meine Frage an euch: ich habe nun einen neuen Job, der 100km entfernt ist. Ich würde nun gerne erstmals mit 26 Jahren eine Steuererklärung machen nur habe ich Angst damit eventuell schlafende Hunde zu wecken. Wie gesagt wenn ich das Thema Google kommt mehrere gleichartige neue Artikel = gewerblicher Handel, zumindest in meinem Fall dürfte das wohl zutreffen. Was meint ihr sicher gehen und 5 Jahre warten!, dann sind 10 Jahre Verjährung rum oder meint ihr da kommt nichts mehr?

Recht, eBay, Steuererklärung
Steuererklärung - Heimfahrt am Wochenende OHNE doppelte Haushaltsführung?

Guten Abend zusammen,

Gleich Vorab: Es geht hier (soweit ich es verstehe) um KEINE doppelte Haushaltsführng!

Folgender Sachverhalt:

Am 07.01.19 trat ich meine neue Arbeitsstelle in Landsberg am Lech an, 163 km von meinem Wohnort Regensburg entfernt.

Ich habe mich in Landsberg NICHT wohnhaft gemeldet, also keine Zweitwohnung gehabt, da ich hier einen Bekannten habe, bei dem ich vorläufig und kostenfrei unter der Woche übernachten konnte. Logie war frei, verpflegt habe ich mich selbst.

Ich bin jeden Freitag nach Feierabend direkt nach Regensburg gefahren, wo meine Freundin und ich zusammen wohnten, da sie berufsbedingt noch nicht mit nach Landsberg zog.

Im Juni kam meine Freundin nach Landsberg, nachdem sie dort eine Stelle fand. Hier haben wir seither eine gemeinsame Wohnung. Ab hier ist für mich, was die Angaben in der Steuererklärung angeht, alles selbsterklärend.

Meine Frage lautet: Wie gebe ich die Heimfahrten aus den Wochenenden des ersten Halbjahres in der Steuererklärung an?

Gebe ich für diesen Zeitraum z. B. 1 Arbeitstag pro Woche + die volle Strecke über 163 km Arbeitsweg an oder schreibe ich z. B. 5 Arbeitstage pro Woche + die 163km geteilt durch 5, also aufgerundete 33km? Oder sind meine Ansätze ganz verkehrt und es läuft anders?

Da ich im Netz nur Situationen vorfand, bei denen den Betroffenen entweder eine Betriebs- oder Zweitwohnung zur Verfügung stand, bin ich nicht sicher, wie es bei mir aussieht, da ich eben mehr oder weniger einfach eine Notunerkunft beim Kumpel hatte.

Ich bedanke mich vorab für alle hilfreichen Antworten und wünsche Euch einen schönen Abend! :)

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